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Übernahme der Schadenfreiheitsklasse vom Bruder - DRINGEND
Möchte dieses Jahr noch eine knifflige Sache lösen.
Mein Bruder fährt aus gesundheitlichen Gründen seit April 2004 kein Auto mehr. Hatte zuletzt SF 17.
Ich habe dieses Jahr SF 5. Habe den Wagen meines Bruders auch tatsächlich bis April 2004 häufig selber gefahren.
Habe nun endlich eine Versicherung gefunden, die bereit wäre, auch unter Geschwistern ohne gleiche Wohnadresse die SF-Klasse zu übertragen (habe telefonische Zusage): ASSTEL
Gibt's da noch andere? Wie ist so ein Ablauf mit Übertragung der SF-Klasse?
PROBLEM: Im Online-Rechner wird gefragt: "Führerschein Ausstellungsdatum"
Ich hatte bis Januar 2002 den "Lappen" für 8 Monate weg. Nun also einen neuen mit Austellungsdatum Januar 2002. Bis auf diese Unterbrechnung habe ich die Fahrerlaubnis seit 1987. Damit zusammenhängend Mitte 2001 einen Haftpflichtschaden.
Kann das ein großes Problem werden? Erfährt ein Versicherer automatisch (z.B. vom Vorversicherer), wann der aktuelle Führerschein ausgestellt wurde???
Oder kriege ich alles locker durch, so wie ich mir das vorstelle?!
Bin Euch für alle Tipps zu meinem kniffligen Fall sehr, sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Ach so, die Astell macht schon wieder Werbung, siehe mal in den Nutzungsbedingungen.
Die Antwort auf ein Fred von 2005 ist wohl etwas verspätet.
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29 Antworten
ich bin sicherlich kein Versicherungsfachmann.
Ich kenne dass nur so: Dein Bruder muss die Versicherungsrabatte an Dich abtreten ( verschenken)
Dabei sollte es keine Rolle spielen, wann Du den Führerschein gemacht hast.
Bei der Prämienhöhe (also 100%) aber schon, da noch keine 3 Jahre unfallfrei gefahren ( evtl. noch Fahrer unter 25 J.??)
Der Audi von meinem ältesten Sohn war bis vor kurzer Zeit auch auf mich als 2.Wagen angemeldet. Jetzt läuft er auf seinen Namen und ich habe ihm meine Rabatte übertragen.
Ging problemlos.
Gruß Wolfgang
Danke schon mal.
Ich habe meinen Führerschein aber schon 1987 gemacht. Nur eben im Januar nach 8-monatiger Fahrpause einen neuen ausgestellt bekommen ;-)
Klar, mein Bruder muß die SF-Klasse an mich abtreten. So wie ich hier im Forum gelesen habe, wohl unter Abzug von 2 SF-Klassen?
Sind auch Versicherungsleute hier???
Du kannst natürlich höchstens soviele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Du selbst hättest erfahren können. Zum Nachweis des ursprünglichen Ausstellungsdatums deines Führerscheins kann ein Auszug aus dem Führerscheinregister dienen.
Wie die neue Einstufung ermittelt wird kann dir dein Versicherer erklären.
Lämgstens soviele Jahre wie Du hättest selbst erfahren können.
Der zweite FS stellt u.U. ein Problem dar.
Sofern Du den Erst-FS nachweisen kannst und die Entzugszeit angibst, sollte Dir nur ein Jahr abgezogen werden können.
1988 bis Ende 2003 ergibt 16 Jahre. 2004 wird nicht als schadenfrei angerechnet, da Risikowegfall im April.
Zur FS-Behandlung musst Du die Versicherung fragen.
Da Dein Bruder seit 4/32004 und damit mehr als ein Jahr keine Versicherung mehr hatte, bekommt er je nach Regelung u.U. ein Jahr SFR abgezogen.
Sofern Dein Bruder schadenfrei gefahren ist die Übernahme ansonsten kein Problem.
Hatte er Schäden und den FS länger als Du, so ergibt sich eine langwierige und komplizierte Berechnung. Da kann nochmals das eine oder andere schadenfreie Jahr verloren gehen.
Danke für die Infos.
Habe nun nochmal bei ASSTEL angerufen. Leider hieß es nun plötzlich, unter Geschwistern ginge sowas doch nicht.
Daher mein Aufruf an alle Versicherungsvertreter und Tippgeber hier im Forum:
WELCHE Versicherung überträgt unter bestimmten Umständen die SF-Klasse ???
- Mein Bruder immer schadenfrei und nie Führerscheinentzug.
- Ich seit 1987 Führerschein. Mitte 2001 ein Haftpflichtschaden. Ab Mitte 2001 für 8 Monate Führerscheinentzug.
Also bitte melden, gerne melde ich über Euch SOFORT bei einer neuen Versicherung ab, die da mitmacht (meinen 3'er BMW (Typklasse 21).
Ich halte Euch auf dem laufenden. Übrigens - da der Kündigungstermin 30.11. schon überschritten ist - beabsichtige ich, meinen Wagen ein paar Tage abzumelden, um aus der alten Versicherung raus zu kommen. Geht doch !?
Zitat:
Original geschrieben von MichaelXX
Übrigens - da der Kündigungstermin 30.11. schon überschritten ist - beabsichtige ich, meinen Wagen ein paar Tage abzumelden, um aus der alten Versicherung raus zu kommen. Geht doch !?
Nein, geht nicht. Mit einer kurzfristigen Stillegung des Fahrzeuges werden die Vertragsparteien nicht frei von ihren vertraglichen Pflichten. Wenn du das tatsächlich so machst, kann es dir durchaus passieren, dass die "alte" Versicherung ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung deinerseits geltend macht - und dann hast du richtigen Ärger.
Also bei meiner Versicherung steht in den Tarifbestimmungen Nr. 25 (5) zur Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatts:
...der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer während des
entsprechenden Zeitraums ununterbrochen eine gültige
Fahrerlaubnis besessen hat. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeitraum für die Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabatts berücksichtigt werden, der nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis liegt. Der Nachweis ist durch Vorlage des Originals und Einreichung einer Fotokopie des Führerscheins zu führen. Das Versicherungsunternehmen kann den Nachweis verlangen, dass weder ein Fahrverbot gegen ihn verhängt worden ist noch die Eintragungen im
Verkehrszentralregister einen Stand von mehr als 9 Punkten ergeben....
Da im vorliegenden Fall schon SF5 vorhanden ist, wäre eine Übertragung dann auch nicht sinnvoll.
Der ununterbrochenen FS-Besitz ist die Regel.
FS-Kopie ist stets vorzulegen und die Daten sind anzugeben.
Ab- und wieder anmelden wird ebenfalls in die Hose gehen.
Übernimmt Deine Versicherung nicht den SFR Deines Bruders?
Das ist so nicht möglich nach TB 28 (Schadenfreiheitsüberetragung an Dritte) wird folgender massen vor gegengen.
Führerscheindatum: Ausstellung 2001
SF Berechnung: SF 1/2 = 1 Führerscheinjahr 2002
SF 2 = 2 Führerscheinjahr 2003
SF 3 = 3 2004
SF 4 = 4 2005
Bedeutet max. SF 4 wird übertragen!!!
Übertragung von Geschwister zu Geschwister kein Problem.
Tip: Gibt es nicht jemand anderes der die SF übernehmen kann?
Sonst gehn die nach 7 Jahren Restlos verloren.
Viele interessante Infos von Euch.
Derzeit ist niemand da, der sonst die innerhalb 7 Jahren verfallende SF-Klasse meines Bruders übernehmen könnte.
Das Hauptproblem scheint zu sein, daß ich zwar 1987 den Führerschein gemacht habe, aber das bei der GERINGSTEN Unterbrechung niemanden mehr interessiert.
Nur 8 Monate von 18 dreiviertel Jahren habe ich nicht gefahren - und schwups muß man von vorne anfangen. Eine schreiende Ungerechtigkeit - andere können 7 Jahre ohne zugelassenes Auto verstreichen lassen - und verlieren NICHTS :-((
Brutales System: Man kann einen schrecklichen Unfall anrichten - und verliert dank "Rabattretter" nichts. Aber einmal Lappen weg und niemand dabei geschädigt: von vorne anfangen.
Sorry, daß ich an dieser Stelle das ausgetüftelte SF-Klassen System nicht verstehe.
@ madcruiser
Du meintest, daß irgendwie doch meine tatsächlichen Fahr- und Versicherungsjahre anerkannt werden könnten!? Nur wie und bei wem?
Wenn Du Deine Versicherungen in einer Hand hast (Agent bzw. Makler), sollte Dir doch geholfen werden können.
Wenn Du die Gesellschaften nur für das Auto abklapperst wirst Du vermutlich wenig Erfolg haben.
Das Auto ist längst eine Geldwechselgeschichte geworden, d.h. für 20 EUR p.a. hat keiner Bock für so einen komplizierten Fall wie Deinen 3 Stunden und mehr zu arbeiten.
Das ist die Kehrseite des brutalen Preiskampfes.
Okay, ich wollte ja sowieso gerade eine andere Versicherungsart abschließen, als ich auf die KFZ-Sache stieß.
Vielleicht finde ich mit 2 abzuschließenden Versicherungen einen willigen Vertreter. Oder Makler. Oder dort probieren, wo ich meine wichtigste Versicherung bisher laufen habe.
Daher werde ich am Montag telefonisch an die Sache rangehen. So schnell lasse ich noch nicht locker .......
Übrigens kommt ASSTEL sowieso nicht mehr in Frage.
Entgegen der Aussage von gestern wollten die heute keine SF-Klassen Übernahme mehr unter Geschwistern machen. Soweit zu telefonsichen (unverbindlichen) Auskünften von Versicherern ........
Nicht vergessen:
Mit der alten Versicherung des Bruders sprechen.
Vielleicht machen die das?