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Übertragung SF Klasse

Themenstarteram 9. September 2018 um 13:33

Hallo,

Folgende Situation: Meine Mutter hat zwei SF Klassen, einmal die 29 welche ich verwende (Police läuft aber auf den Namen meiner Mutter) und dann die SF 16 welche sie selber verwendet. Wir sind beide beim selben Versicherer "A". Ich erhalte nun ein neues Auto, werde aber zu einem anderen Versicherer B wechseln. Beim neuen Versicherer möchte ich jedoch die SF 16 verwenden sodass meine Mutter die SF 29 verwenden kann.

Wie stelle ich sicher dass Versicherer A an Versicherer B die SF 16 welche ja eigentlich noch von meiner Mutter verwendet wird kommuniziert oder müssen wir erst die SF Klassen innerhalb des Versichers A austauschen bevor ich dann anschliessend zum Versicherer B mit der bereits übertragenen SF 16 wechsele?

Ich möchte auch nicht großartig bei Versicherer A nachfragen wie das läuft, da ich ja schliesslich zum Wettbewerb wechsele.

Danke.

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15 Antworten
am 9. September 2018 um 13:43

Wieso ruft man nicht einfach unverbindlich deine Versicherung Mal an?

 

Hier kommt es auf einiges an und deine Versicherung sieht genau wie deine Verträge aussehen.

Themenstarteram 9. September 2018 um 13:53

Weil a) ich zur Konkurrenz wechseln möchte und mir Versicherer A da sonst was erzählen kann und b) ich die Versicherung kurfristig benötige, die lokale Vertretung 3 Wochen im Urlaub ist und ich in der Zentrale nur auf die lokale Vertretung (welche ja im Urlaub ist) verwiesen werde.

Du kannst die SF 16 übernehmen, vorausgesetzt, Du hättest 16 selbst erfahren können.

Im Antrag wird die Vorversicherung erfragt und die VR tauschen sich aus

Themenstarteram 9. September 2018 um 14:24

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. September 2018 um 16:13:33 Uhr:

Du kannst die SF 16 übernehmen, vorausgesetzt, Du hättest 16 selbst erfahren können.

Im Antrag wird die Vorversicherung erfragt und die VR tauschen sich aus

Momentan ist es dass es 2 Polizen beim Versicherer A gibt: eine bei der meine Mutter als Versicherungsnehmer und ich als Fahrzeughalter geführt wird. Diese hat die SF 29 und wurde von mir busher imner verwendet (altes Fahrzeug welches unter dieser Polize geführt war ist mittlerweile abgemeldet). Und dann eine bei der meine Mutter sowohl als Versicherungsnehmer als auch Fahrzeughalter geführt ist. Diese hat die SF 16.

Nun stellen sich für mich die folgenden Fragen: Wenn ich bei Abschluss der neuen Versicherung die Polizennummer mit der SF16, bestätigt dann Versicherer A gegenüber B auch die SF16 oder sagt dann A...Moment mal...in der Polize steht aber nicht mein Name und bestätigt die SF 16 nicht.

Danke.

Da Du es scheinbar nicht selbst machst, sondern über eine Agentur, kannst Du denen auch die Frage stellen. Entscheidend ist, dass Du die SF 16 selbst hättest aufbauen können.

Und wenn Du mit denen kommunizierst, wäre es hilfreich von Policen statt Polizen zu sprechen ;)

am 9. September 2018 um 15:04

So wie ich dass kenne läuft das so einfach nicht ab wie du dir das vorstellst. Sonst könnte man ja bei jedem die SF Klasse erkaufen.

 

Das einfachste ist - wenn wieder alles auf deine Mutter läuft und sie die Versicherung einfach wechselst.

 

Bei viele Versicherungen gibt es Bedingungen um die SF Klasse auf den eigenen Namen überschreiben zu können - diese sind meist an Jahre gebunden. Wenn ich mich Recht erinnere muss man min. 6 Jahre die Versicherung mit gefahren haben - um sie auf sich umschreiben lassen zu können.

 

Dass du einfach ihre sf auf deinen Namen schieben kannst - wird so nicht laufen. Vor allem da du noch nie auf der sf 16 gefahren bist.

Wie gesagt, sonst würde jedes Kind einfach Mal die SF der Eltern übernehmen bei Bedarf - so läuft das Spiel aber nicht ab.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 9. September 2018 um 17:04:20 Uhr:

 

Wie gesagt, sonst würde jedes Kind einfach Mal die SF der Eltern übernehmen bei Bedarf - so läuft das Spiel aber nicht ab.

Doch, genau so. Hab gerade den Schadensfreiheitsrabat meines Vaters zu mir eingezogen.

Geht über Formular welches er unterschrieben hat.

Umschreibung direkt auf mein Fahrzeug.

Geht aber auch die Prozente einzuziehen und zu parken.

Das heist aber nicht er könne jetzt nie mehr ein Fahrzeug zulassen und versichern.

Er würde nur mit 100% oder verhandelten XX%:cool: neu anfangen.

Beim TE wäre es vermutlich der Beste Weg erst bei der einen Versicherung die Verträge so umzustellen, daß er dann am Ende den gewünschten einfach von einer anderen Versicherung einziehen lässt.

am 9. September 2018 um 16:03

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 9. September 2018 um 17:47:31 Uhr:

Zitat:

@Didi95 schrieb am 9. September 2018 um 17:04:20 Uhr:

 

Wie gesagt, sonst würde jedes Kind einfach Mal die SF der Eltern übernehmen bei Bedarf - so läuft das Spiel aber nicht ab.

Doch, genau so. Hab gerade den Schadensfreiheitsrabat meines Vaters zu mir eingezogen.

Geht über Formular welches er unterschrieben hat.

Umschreibung direkt auf mein Fahrzeug.

Geht aber auch die Prozente einzuziehen und zu parken.

Das heist aber nicht er könne jetzt nie mehr ein Fahrzeug zulassen und versichern.

Er würde nur mit 100% oder verhandelten XX%:cool: neu anfangen.

Beim TE wäre es vermutlich der Beste Weg erst bei der einen Versicherung die Verträge so umzustellen, daß er dann am Ende den gewünschten einfach von einer anderen Versicherung einziehen lässt.

Aber ganz so einfach geht das auch nicht.

 

Übertragen in der Familie geht, ja. (Je nach versicherung auch außerhalb der FM).

 

Aber man bekommt nur die Jahre angerechnet - die man rein theoretisch selbst erfahren hat seit Führscheinerwerb.

Hier ist die Frage - wie lange man den Führerschein hat.

Meinen Sohn mit 20 und zwei Jahren Führschein kann ich zwar meine SF 16 geben - aber er hat dafur nichts - weil sie angepasst wird auf seine 2 Jahre und die anderen Jahre sind dann für immer weg.

 

Auch muss man rein theoretisch den Pkw der zu der Versicherung gehört weiter fahren. Neuen Pkw kaufen und einfach vz übernehmen geht in der regeln auch nicht.

 

Ist aber auch bei vielen vz minimal anders.

Maßgeblich ist hier jedoch immer noch die Dauer des Besitz des Führerscheins.

 

2 Sekunden Google und überall steht es. Ob HUK, Allianz oder allgemein.

 

https://www.google.de/.../...sicherungseinsteiger-article16046056.html

 

Von daher - wenn der THe den Führschein schon etliche Jahre besitzt (16?) - dann kann er dass hier einfach machen. Alles andere wird negativ ausfallen.

Themenstarteram 9. September 2018 um 17:00

Ja, ich habe den Führerschein schon seit 16 Jahren.

Demach den Antrag stellen beim neuen Versicherer mit Angabe der Policennummer mit SF16 und dann sollte das laufen?

So isses

am 9. September 2018 um 17:08

Zitat:

@tgm11 schrieb am 9. September 2018 um 19:00:58 Uhr:

Ja, ich habe den Führerschein schon seit 16 Jahren.

Demach den Antrag stellen beim neuen Versicherer mit Angabe der Policennummer mit SF16 und dann sollte das laufen?

Ist die Frage welche Versicherung und welche Bestimmungen. Kann auch sein dass du bei der aktuellen den Antrag erst einreichen musst und dann wechselst.

 

Denn jede Versicherung hat da eigene Vorgaben. HUK zb gibt vor - dass beide Halter regelmäßig dass Fahrzeug nutzen und dies ein gewissen Zeitraum.

 

Jedoch zu einer Versicherung zu wechseln und dort vor Abschluss der Versicherung den Antrag zustellen - wird so nicht immer laufen.

 

Kommt definitiv auf die Versicherung an.

Bei deiner aktuellen sollte dies aufjedenfall schnell machbar sein.

Lass dir die SF 16 übertragen, gebe als Vorversicherung die entsprechende Versicherungsnummer an + Antrag Rabattübertragung. Deine Mutter kann danach einfach die SF 29 auf ihren Vertrag übertragen

Ist dir noch nicht der Gedanke gekommen bei der Versicherung nach zu fragen zu der du wechseln möchtest, wäre mir der sicherste Weg um das zu erreichen was du vor hast.

Auch mal bei der alten Versicherung nachfragen ob es am Anfang der Versicherungszeit eine Sondereinstufung gab.

Bei einem Wechsel sind diese dann weg.

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