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Überweisung aus EU-Ausland erhalten, meldepflichtig?

Hallo zusammen,
ich habe mein Fahrzeug privat an einen Händler in den Niederlanden verkauft. Der Händler kauft aber sozusagen als Privatperson von mir (keine Rechnung, kein Ausweisen der MWST etc.)
Er will den Betrag vorab überweisen und das Auto dann abholen.
Meine Frage ist jetzt:
Ich habe gehört, dass Überweisungen vom/ins EU-Ausland ab 12.500 Euro meldepflichtig bei der Bundesbank sind (Zahlung und Empfang).
Habt ihr dazu Erfahrungen? Oder schon einmal ähnliches erlebt?
Wie genau läuft das ab?
Bitte keine Diskussion über "Unglaubwürdig, Betrug etc":) Barzahlung habe ich abgelehnt, da ich derzeit keine großen Mengen Bargeld einzahlen kann, meine Bank hat die Einzahlautomaten abgeschafft.
Danke euch und viele Grüße,

Beste Antwort im Thema

Siehe zB hier oder hier. Für Privatpersonen kann die Meldung über die Hotline der Bundesbank ohne vorherige Registrierung erfolgen.
Zusammenfassung:
Bei Auslandsüberweisungen (auch SEPA-Überweisungen) besteht ab 12.500 Euro eine Meldepflicht, wenn es sich nicht nur um einen Kontenübertrag ohne Rechtsgeschäft handelt. Die Meldung dient lediglich dem statistischen Erfassen des Zahlungsverkehrs der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland.
Eine Weiterleitung der Informationen an Finanzamt und Zoll ist ausgeschlossen (es gibt keine gesetzliche Grundlage).
Wer die Meldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Die Entdeckungsgefahr ist jedoch äußerst gering.

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Siehe zB hier oder hier. Für Privatpersonen kann die Meldung über die Hotline der Bundesbank ohne vorherige Registrierung erfolgen.
Zusammenfassung:
Bei Auslandsüberweisungen (auch SEPA-Überweisungen) besteht ab 12.500 Euro eine Meldepflicht, wenn es sich nicht nur um einen Kontenübertrag ohne Rechtsgeschäft handelt. Die Meldung dient lediglich dem statistischen Erfassen des Zahlungsverkehrs der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland.
Eine Weiterleitung der Informationen an Finanzamt und Zoll ist ausgeschlossen (es gibt keine gesetzliche Grundlage).
Wer die Meldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Die Entdeckungsgefahr ist jedoch äußerst gering.

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