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Umbau: nach 1 Jahr Kühlmittelverlust, Umrüster pleite, VW lehnt Garantie ab.....

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 19:01

Hallo zusammen,

ich hab folgendes Problem:

Ende Juni 08 habe ich mir einen neuen Golf V beim VW-Händler geholt und die haben den Umbau bei der Firma Autogas XXXX in Hamm vermittelt. Aufgrund der Umrüstung habe ich seitens VW ein Schreiben zur Kenntnis erhalten aus dem hervorgeht, dass bei Umrüstung die Garantie komplett erlischt. Ich halte das für nicht rechtmäßig, denn man kann ja nicht einfach alles auf die Autogasanlage zurückführen, wie z.B. Fenster die nicht mehr schließen o.ä.

Nun habe ich seit wenigen Tagen Kühlmittelverlust und muss ständig Wasser nachschütten. VW lehnt eine Garantie-Reparatur ab. Autogas XXXX in Hamm ist in Insolvenz gegangen und seinen Laden innerhalb 24 Std leergeräumt. Dort habe ich jedoch 2 Jahre Garantie, die ich jetzt ja nicht in Anspruch nehmen kann. Aus meinen Unterlagen geht hervor, dass dieser Umrüster noch Filialen in Düren und Gelsenkirchen hat. Habe ich in Gelsenkirchen angerufen, der Mann meinte, vorbeikommen könnte ich, jedoch habe er mit der Firma nichts am Hut, sie seien nunmehr getrennt. Bei Auftragserteilung, waren sie aber zusammengeschlossen. Als ich dem Mann sagte, dass ich mit meinem kaputten Kühler nicht bis nach Gelsenkirchen fahren werde, meinte er nur barsch, ich hätte ein Problem und legte auf.

Mein Anliegen ist nun, wer den Schaden nun beheben muss?

M. E. hat VW nicht wirksam die Garantie ausgeschlossen, Anspruch auf Garantieleistungen gegenüber Autogas XXXX habe ich auch. Frage ist nun, wer ist zuständig bei Kühlmittelverlust und kann ich das Auto bei Verweigerung, wegen der Dringlichkeit auch woanders reparieren lassen und die Kosten notfalls beim zuständigen Garantie-Leister einklagen?

Was meint Ihr? Ist doof, so zwischen den Seilen zu hängen und toll, dass die Firma einfach Insolvenz anmeldet und die andere Filiale so freundlich reagiert.

Bin an ernstgemeinten Meinungen interessiert.

Vielen Dank und Gruß

Beste Antwort im Thema

Also mal ehrlich, deebohamm:

Wie man schon aus Deinem Eingangsposting sehen kann, hast Du einige Fehler gemacht (nicht vorher über den Umrüster informiert, Garantieverzicht unterschrieben).

Außerdem hast Du keinerlei Ahnung von Technik.

Anstatt froh zu sein, daß wir uns bemühen, Dir Hilfe zu geben (immerhin schon dritte Seite innerhalb eines Tages), legst Du einen Ton an den Tag, den wir hier nicht brauchen.

Wenn Du nach Meinungen fragst, kann es mal vorkommen, daß nicht alle Antworten so sind, wie Du es Dir vorstellst.

Ein Bild einzustellen, ist hier ebenfalls üblich, denn es erleichtert die Diagnose erheblich.

Denn wir wissen noch immer nicht, welcher Schaden überhaupt vorliegt.

Sollte in Zeiten von Digitalkameras nicht wirklich ein Problem sein...

Nebenbei halte ich das alles für einen Sturm im Wasserglas, für den sich, so lange es nicht gerade um einen Riß im Zylinderkopf oder ähnliches handelt, die Einschaltung eines Anwaltes kaum lohnen wird.

 

lg Rüdiger:-)

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am 26. Mai 2009 um 19:12

hast Du die Anlagenrüstung schriftlich bei dem VW Händler in Auftrag gegeben und die Leistung an sie bezahlt.

Dann sind sie als Vermittler auch in der Haftung.

Wenn nicht sieht es schlecht aus für Dich.

die meisten Kühlwasserprobleme liegen meist an den T-Stücken und sind keine großen Kostenfaktoren.

am 26. Mai 2009 um 19:15

Sorry dein Pech.

VW hat voll recht.

Ob das nett ist oder ne spielt keine Rolle.

Du hast Umgerüstet und damit ist deine Garantie weg.

Da musste leider in den sauren Apfel beissen.

Aus meinem früheren Job weiß ich, dass es ein rechtskräftiges Urteil geben soll, wonach die Fahrzeughersteller nur teilweise die Herstellergarantie verwehren können.. ich habe früher meinen Kunden eine Zusatzgarantie für 69 Euro im Jahr angeboten, die alle Baugruppen an der Gasanlage absichert und die auch die ausgeschlossenen Garantiesachen der Fahrzeughersteller übernahm.. okay.. nun ist es zu spät.. ich an deiner Stelle würde umgehend einen Anwalt konsultieren, der dir dieses Urteil heraus sucht und auf dieser Basis deinen Anspruch geltend macht... ich hoffe, damit konnte ich ein Stück weiter helfen..

Viele Grüße

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 19:17

ja ich habe das alles bei VW unterschrieben, die haben das Auto auch nach Autogas XXXX gefahren und mir wieder vor die Tür gestellt, allerdings waren sie pfiffig genug, mich überall als Auftraggeber einzutragen.

Ich frage mich nur, wie ich das am besten anstelle nun. Mit Zeugen nach VW und das offiziell ablehnen lassen, damit ich es woanders reparieren lassen kann? Ich werde auf jeden Fall die Rechnung VW oder Autogas XXXX weiterleiten.

Das Problem ist, ich kann ja nun auch keine großen Strecken damit fahren und es sollte schnellstmöglich repariert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434

Sorry dein Pech.

VW hat voll recht.

Ob das nett ist oder ne spielt keine Rolle.

Du hast Umgerüstet und damit ist deine Garantie weg.

Da musste leider in den sauren Apfel beissen.

..ach man.. dass manche Leute doch von ALLEM Ahnung haben!? ;)

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434

Sorry dein Pech.

VW hat voll recht.

Ob das nett ist oder ne spielt keine Rolle.

Du hast Umgerüstet und damit ist deine Garantie weg.

Da musste leider in den sauren Apfel beissen.

Irgendwie nichtssagend diese Aussage. Keine Begründung, keine Angabe woher Du das wissen willst, nix......

am 26. Mai 2009 um 19:20

Hallo VW gibt keine Freigaben für Autogasumrüstungen.

Was ist daran so schwer zu begreifen?

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von kristin.erfurt

Aus meinem früheren Job weiß ich, dass es ein rechtskräftiges Urteil geben soll, wonach die Fahrzeughersteller nur teilweise die Herstellergarantie verwehren können.. ich habe früher meinen Kunden eine Zusatzgarantie für 69 Euro im Jahr angeboten, die alle Baugruppen an der Gasanlage absichert und die auch die ausgeschlossenen Garantiesachen der Fahrzeughersteller übernahm.. okay.. nun ist es zu spät.. ich an deiner Stelle würde umgehend einen Anwalt konsultieren, der dir dieses Urteil heraus sucht und auf dieser Basis deinen Anspruch geltend macht... ich hoffe, damit konnte ich ein Stück weiter helfen..

Viele Grüße

Danke für Deine Antwort. Das ist doch mal ne Aussage!!! ;-)

Nochmal meine Frage, wer ist zuständig für die Reparatur? Kühlmittelverlust in direktem Zusammenhang mit Autogasanlage oder einfach ein Problem von VW? Kann dazu jemand etwas sagen?

am 26. Mai 2009 um 19:21

Ich kann dir nur raten Klage gegen die "königlichen" ein zu reichen.

Auch wenn se immer in Gelsenkirchen usw sagen sie haben nichts mit einander zu tun, stimmt es ja net.

Aber 99 % der Anrufer gehen damit nach Haus.

Der ehemalige Geschäftsführer aus Hamm ist auch in Gelsenkirchen an zu treffen..also von wegen nichts mit einander zu tun usw..

Das Thema hatten wir hier aber zur genüge aber wie immer auch hier mein Tipp!! FINGER WEG von dieser Truppe!

am 26. Mai 2009 um 19:22

Tut mir leid das ich auch etwas weiß.

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434

Hallo VW gibt keine Freigaben für Autogasumrüstungen.

Was ist daran so schwer zu begreifen?

Vielleicht, dass VW gar nicht berechtigt ist, seine Garantieleistungen für ALLES komplett auszuschließen, auch Sachen, die überhaupt nicht in Zusammenahng mit der Autogasanlage stehen? Wenn Du Streit suchst, dann geh doch bitte woanders hin. Ich möchte hier einen sachlichen Austausch und Deine Aussagen sind eher provokant und ohne Hand und Fuß.

am 26. Mai 2009 um 19:23

Ich denke es wäre erst mal wichtig zu wissen wo das Kühlwasser rausläuft. Danach kann man überlegen wer und ob überhaupt ein Garantiefall vorliegt.

Es kann ja auch ein Marderbiss im Kühlerschlauch sein, dann zahlt (wenn versichert) die Teilkasko.

Ein defekter Kühler kann durch Steinschlag beschädigt worden sein, auch keine Garantie.

Wenn z.B die Wasserpumpe undicht ist, müsste VW die Garantie übernehmen da die mit der Gasanlage nichts zu tun hat.

Fahr zu erst mal zur VW Werkstatt, lass schauen wo der Fehler ist. Wenn es ein Garantiefall ist frage einen Anwalt nach deinen Rechten gegenüber VW und den Gasumrüster.

MFG

Doug

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Andre69

Ich kann dir nur raten Klage gegen die "königlichen" ein zu reichen.

Auch wenn se immer in Gelsenkirchen usw sagen sie haben nichts mit einander zu tun, stimmt es ja net.

Aber 99 % der Anrufer gehen damit nach Haus.

Der ehemalige Geschäftsführer aus Hamm ist auch in Gelsenkirchen an zu treffen..also von wegen nichts mit einander zu tun usw..

Das Thema hatten wir hier aber zur genüge aber wie immer auch hier mein Tipp!! FINGER WEG von dieser Truppe!

Hallo Andre.... ja das würde ich auch so unterschreiben. Als ich letztes Jahr wegen 1000 km Check da war, waren die auch so blöd, dass ich mir geschworen hab nie wieder.

Ich weiß nur nicht, ob mein Kühlmittelverlust mit der Autogasanlage zusammenhängen kann oder nicht. Hab da leider nicht die technische Erfahrung. Aber das wird mir ein anderer Autogas-Werkstatt-Besitzer mir dann hoffentlich morgen sagen. Ich denke ich werde das Auto auf eigene Kosten dort reparieren lassen und die Kosten dann je nach Sachlage bei VW oder Autogas XXXX einklagen. Danke auch für die Info zum GF. Scheint ja ne ganz "saubere" Firma zu sein. Hier in Hamm redet man auch schon über die. Windige Firma. Finger weg. Das stimmt schon.

am 26. Mai 2009 um 19:27

Man muss auch zu fehlern stehen können.

Frag VW die sagen dir das selbe wie ich.

VW-keine freigabe-keine garantie

King-pleite-keinegarantie

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