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Umbau Ruecklichter fuer den Rechtsverkehr

VW
Themenstarteram 10. September 2010 um 9:13

Liebe Golf-Freunde,

ich ueberlege gerade meinen Golf mit aus Japan nach Deutschland zu bringen.

Umbauen muss ich sicher die Scheinwerfer vorne, aber bei Rueckfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte bin ich mir nicht sicher, was der Tuev sagt. Hier in Japan sind die natuerlich andersherum angebracht als in Deutschland. Auch wird es nicht die Welt kosten, diese beiden Lichtteile im Kofferraumdeckel zu tauschen, aber wie ist das mit der elektrischen Ansteuerung. Bei Openobd kann ich leider keine Einstellung finden, um das per Software zu aendern. Hat jemand Erfahrungen gesammelt, z.B. mit einem englischen Fahrzeug?

Danke im Voraus.

Gruss

Bernd

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18 Antworten

ich denke mal dass es billiger für dich sein wird den wagen in japan zuverkaufen und hier in deutschland nen neuen zukaufen...

denn mit umbau, verschiffung und verzollung wirds mit sicherheit recht teuer

ausserdem hast du dann auch nen linkslenker.. denn ein rechtslenker wird auf die dauer in DE wahrscheinlich zu unpraktisch...

wenn dein wagen jetz total umgebaut ist und dein herz dran hängt ist es vielleicht was anderes...

mfg bunf

Themenstarteram 10. September 2010 um 13:35

Hallo Bunf,

vor 3 Jahren haette ich noch genauso gedacht wie du auch. Doch leider ist der gebrauchte Automarkt hier ueberhaupt nicht vergleichbar mit dem Deutschen. Der Wertverfall fuer Gebrauchtwagen ist hier extrem hoch, sodass ich fuer meinen Golf fast nichts mehr bekommen wuerde. Dagegen sind die Kosten fuer Transport (ca. 1000Euro) und neue Lampen (gebraucht sicher nicht die Welt) recht gering. Als sogenanntes Umzugsgut sind Steuern und Zoll frei. Bleibt noch der unpraktische Rechtslenker in Deutschland, da hast Du sicher Recht. Dafuer wuerde mich dann ein sehr schoener 2.0l FSI Japan-GT mit Automatik verwoehnen.

Gruss

Bernd

gut mit dem gebraucht wagen markt in japan kenne ich mich nicht aus :)

aber der rechtslenker würde mich hier abschrecken. als übergangslösung sicherlich in ordnung aber auf die dauer mit sicherhheit nicht das bester

was würdest du noch für deinen wagen bekommen?

Themenstarteram 11. September 2010 um 2:34

ich schaetze 4-5000Euro maximal, und das mit gerade mal 39.000km und 5 Jahre alt und wirklich guter Ausstattung:

2,0FSI

Japan GT aehnlich dem Sportsline, Sportsitze und -fahrwerk, 16" Alus usw.

Nebel

Klimaautomatik

Navi

Tempomat

Laser-Blue-metallic

Automatic

8 Airbags

etc.

eigentlich fehlt nur Leder

und nach einem Jahr Haltefrist kann ich ihn in UK verkaufen

 

Aber was ist mit den Rueckleuchten? Jemand eine Idee?

Gruss aus Tokyo

Bernd

§53d Nebelschlußleuchten

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Da muss man die wohl wirklich austauschen, ich frage mich nur, wer diese Vorschrift so gut kennt.

Also im Bordnetz kannst du codieren:

Byte 04 Bit 5

Ausführung

(0 = Rechtslenker / 1 = Linkslenker)

Leuchten hab ich hier liegen...können gerne tauschen. Elektrik ist alles kein Akt.

Ist denn sonst noch was anderes gegenüber EU?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von chris 2.0FSI

Also im Bordnetz kannst du codieren:

Byte 04 Bit 5

Ausführung

(0 = Rechtslenker / 1 = Linkslenker)

Leuchten hab ich hier liegen...können gerne tauschen. Elektrik ist alles kein Akt.

Ist denn sonst noch was anderes gegenüber EU?

Gruß

Wenn er ihn wieder verkaufen will, wo Linksverkehr herrscht, sollte er die alten Rücklichteinheiten behalten und diese dann wieder einbauen, wenn er ihn dahin verkauft.

Also müsste er sich nur diese kaufen.

Ich würde die, wenn es sich anbietet, die nötigen Rücklichteinheiten günstig beim Verwerter (früher Schrotthändler :D) kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von chris 2.0FSI

Also im Bordnetz kannst du codieren:

Byte 04 Bit 5

Ausführung

(0 = Rechtslenker / 1 = Linkslenker)

Es ist unsicher, ob das tatsächlich funktioniert:

http://www.vagcomforum.de/index.php?...

Wahrscheinlich muss es umverkabelt werden, bei Steckverbindung T5a (Steckverbindung, 5fach, schwarz, im Seitenteil hinten links) Pin 3 und 5 vertauschen.

Zitat:

Original geschrieben von jacky06

 

Da muss man die wohl wirklich austauschen, ich frage mich nur, wer diese Vorschrift so gut kennt.

Der TÜV-Prüfer.......

Zitat:

Original geschrieben von fehlzündung

Zitat:

Original geschrieben von jacky06

 

Da muss man die wohl wirklich austauschen, ich frage mich nur, wer diese Vorschrift so gut kennt.

Der TÜV-Prüfer.......

Das ist mir schon klar, es geht um diese speziellen Vorschriften.

Nach § 54 StVZO:

(1) Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel blinken.

Fahrtrichtungsanzeiger auch im Volksmund als Blinker bezeichnet.

Mein amerikanischer Blinkgeber im Mokick hat aber nur 37 Impulse :eek: und ist somit illegal. :D

Wer aber kennt diese Vorschrift?

Mir ging es in dieser Aussage darum, dass ich mir nicht sicher bin, wie gut sich TÜV-Prüfer sowie Polizisten in den Gesetzestexten auskennen.

Themenstarteram 14. September 2010 um 5:26

Danke fuer eure Antworten, dann wird es wohl auf Kabelumstecken herauslaufen, sollte ja kein Problem sein.

Gruss aus Tokyo

Bernd

Themenstarteram 10. September 2011 um 15:38

Ist zwar schon was laenger her, dass ich mich vorab erkundigt habe hier im Forum, jetzt ist es aber soweit. Habe heute Frontscheinwerfer und die inneren Heckleuchten getauscht. Natuerlich leuchtet es jetzt hinten "falschrum". Also wollte ich Stecker T5a suchen, finden und umklemmen. Aber ich finde Stecker T5a nicht. Habe fast alles im Kofferraum auseinander, links wie rechts. Hat jemand einen Tip, wo dieser Stecker ist?

Danke und Gruss

Bernd

Zitat:

Original geschrieben von jacky06

Zitat:

Original geschrieben von fehlzündung

 

Der TÜV-Prüfer.......

Das ist mir schon klar, es geht um diese speziellen Vorschriften.

Nach § 54 StVZO:

(1) Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel blinken.

Fahrtrichtungsanzeiger auch im Volksmund als Blinker bezeichnet.

Mein amerikanischer Blinkgeber im Mokick hat aber nur 37 Impulse :eek: und ist somit illegal. :D

Wer aber kennt diese Vorschrift?

Mir ging es in dieser Aussage darum, dass ich mir nicht sicher bin, wie gut sich TÜV-Prüfer sowie Polizisten in den Gesetzestexten auskennen.

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich mir wegen der Polizei und des TÜV´s keine Sorgen machen da Du ja scheinbar in Berlin wohnst.

Wann bist Du das letzte Mal spontan in eine Polizei Mausefalle gekommen. Bei mir war es das letzte Mal Anfang der 80er Jahre. Seitdem nie wieder. Nur das Ordnungsamt läuft im Stadtzentrum rum, und schreibt Knöllchen an parkenden Autos.

Zum TÜV, die älteren Mitarbeiter ab 40 werden das alles wissen, die jüngeren sind nicht richtig ausgebildet, und beschäftigen sich lieber mit unwichtigen Sachen am Auto. Das ist meine Erfahrung.

Es wird sicher auch einige Ausnahmen beim TÜV geben.

Zitat:

Original geschrieben von BerndReich

Ist zwar schon was laenger her, dass ich mich vorab erkundigt habe hier im Forum, jetzt ist es aber soweit. Habe heute Frontscheinwerfer und die inneren Heckleuchten getauscht. Natuerlich leuchtet es jetzt hinten "falschrum". Also wollte ich Stecker T5a suchen, finden und umklemmen. Aber ich finde Stecker T5a nicht. Habe fast alles im Kofferraum auseinander, links wie rechts. Hat jemand einen Tip, wo dieser Stecker ist?

Danke und Gruss

Bernd

Ich hab es genauso auch in "So wird's gemacht" gefunden: schwarz, im Seitenteil hinten links

Selber hatte ich damit noch nicht zu tun, kann deswegen leider dazu nicht mehr schreiben, bisher lief der Golf ohne Fehler.

Ein spezieller Schaltplan genau für das Auto wäre hilfreich, vielleicht ist dort etwas anders.

erWin gibt es ja, habe ich noch nie genutzt und kann darüber leider nichts berichten.

Zitat:

Original geschrieben von Ricardo1

Wahrscheinlich muss es umverkabelt werden, bei Steckverbindung T5a (Steckverbindung, 5fach, schwarz, im Seitenteil hinten links) Pin 3 und 5 vertauschen.

@ utz93:

Ich bin bisher noch nie in eine Polizeikontrolle gekommen. (6,5 Jahre Führerschein, ca. 65.000 km)

Nur die Gemeindepolizei Neuenhagen hat mir 10 € für einen Gelblichtverstoß abgenommen.

Das ist aber off-topic und deswegen sollten wir damit nicht weitermachen,

sondern bei der Problemlösung helfen.

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