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Umbauten am Zündschloss, was sagt der TÜV?

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 10. Mai 2004 um 2:19

Ich habe vor kurzem einen Golf II ganz ungefragt vor die Tür gestellt und bekommen. Nach anfänglicher Skepsis ziehe ich das Ding nun bei jeder Gelegenheit dem alternativ zu fahrenden Ford KA vor, auch wenn ich das Benzin im Golf selber zahle.

Bei der Inspektiojn hat sich nun herausgestellt, dass das ding noch top in Schuss ist und ich hab daher angefangen mich häuslich einzurichten.

Nach der Xenon Innenbeleuchtung (da lag noch so ein System rum und die Originallampe war kaputt...) und einer kleinen Anlage mit MP3 DVD Player kam das Zündschloss an die Reihe.

Zusammen mit ner Nachrüst ZV und dem Keyless Entry von inpro will ich nun den Schlüssel überflüssig machen.

Das Zündschloss ist durch einen Bollen Relais ersetzt, die dessen Funktion originalgetreu nachbilden (die entsprechenden für den Anlasser sind auch passend dimensioniert). Zündstufe II wird über nen Kippschalter aktiviert, die Betätigung des Anlassers erfolgt momentan über ein Codeschloss und nen Tastschalter. Das Codeschloss wird wohl noch durch eine Koppelung ans Keyless Entry ersetzt, aber die eigentliche Frage:

Was sagt der TÜV zu solcherlei Umbauten? Gefährdet das die Sicherheit des Fahrzeugs? Ist das Eintragungspflichtig und was würde der Spaß dann vorraussichtlich kosten?

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23 Antworten
am 10. Mai 2004 um 9:07

!

 

Leider kann ich dir in dem fall nicht weiterhelfen.

Aber ich hab eine frage :)

Wo hast du das codeschloss und den tastschalter her...

Und was ham die gekostet ?

mfg

tim

conrad... hihi da gibts alle son zeuchs... ;-)

Kaut StVZo muss jedes Fahrzeug über eine Diebstahlsicherung (Lenkradschloß) verfügen. Das wird zumindest hier bei der HU regelmäßig überprüft.

am 10. Mai 2004 um 9:33

!

 

Also ich würde sagen ein codeschloss ist ein mindestens genausoguter Diebstalschutz wie ein schlüssel :)

Re: !

 

Zitat:

Original geschrieben von skatos

Also ich würde sagen ein codeschloss ist ein mindestens genausoguter Diebstalschutz wie ein schlüssel :)

Na klar, solange das Codeschloß das Lenkradschloß mit der nötigen Sicherheit bedienen kann ... :D

am 10. Mai 2004 um 9:54

!

 

Ich weiss nicht so recht...

Ich hab keine ahnung von auto kurzschliessen...

aber

abdeckung runter kabel zam geht immer

würd ich sagen...

wurscht ob jetzt codeschloss dazwischen oder schloss mit schlüssel...

am ende sind die kabel :)

Ich glaube Du verstehst mich nicht so ganz ...

Das Lenkradschloß ist die mechanische Verriegelung der Lenksäule, nicht die elektrische des Zündschlosses. Oder stellst Du Dein Auto etwa gesetzeswidrig immer ohne eingerastetes Lenkradschloß ab?

Das Problem ist ja nicht die Funktion des Zündschlosses zum Anlassen des Motors, da muss nur irgendetwas anspruchsvolleres als ein Kippschalter als minimaler Schutz vorhanden sein, das größere Problem ist, dass das Lenkradschloss vorhenden sein muss.

am 10. Mai 2004 um 10:18

!

 

Da geht mir ein licht auf :)

Natürlich... die lenkradsperre...

Naja lässt sich das nicht irgendwie mit dem codegesteuerten anlasser regeln ?

Das dann gleichzeitig die lenkradsperre entsperrt wird ?

am 10. Mai 2004 um 10:30

xenon innenbeleuchtung.... is das nicht n bisl hell??? :D

Re: !

 

Zitat:

Original geschrieben von skatos

...

Naja lässt sich das nicht irgendwie mit dem codegesteuerten anlasser regeln ?

Das dann gleichzeitig die lenkradsperre entsperrt wird ?

Bestimmt kriegt man so etwas hin, das Problem wird dann aber sein, dem TÜV zu beweisen, das das Schloß auf keinen Fall während der Fahrt einrasten kann.

am 10. Mai 2004 um 10:56

!

 

Allerdings...

Aber denen muss man auch beweisen das das auto um die kurve fährt wenn man einlenkt...

:rolleyes:

Themenstarteram 10. Mai 2004 um 12:26

@ Caligula

Es geht noch. Aber während der Fahrt würd ich das Ding nicht anmachen, der Blick auf die Straße wird davon ziemlich eingeschränkt.

@ skatos

Das Codeschloss hat ~35? gekostet. Tastschalter lag hier rum, gibts aber schätzungsweise für unter 1?.

Kurzschließen beim Golf II:

*zensiert*

 

@ Bollo16v

Lenkradschloss ist noch eingebaut und momentan steckt der Ersatzschlüssel immer drin :D

Wenn das alles ist, was der TÜV verlangt, fliegt das Ding nach der HU im Herbst einfach raus. Zumal das auch keine wirksame Diebstahlsicherung ist. 2 mal rucken und das Ding ist durch.

 

Also wenn ich das jetzt richtig interpretiere, reicht es denen, wenn ein Lenkradschloss drin ist.

Kann man eigentlich beim TÜV anrufen und nach sowas fragen? (Es ist ne Behörde und für mich damit nicht selbstverständlich)

 

Beitrag editiert von Christian R. am 10.05.2004 15:23 (Begründung s. Post)

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