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Umfang NW-Anschlussgarantie - Pumpe Scheinwerferwaschanlage

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 28. Juni 2014 um 7:18

Hallo zusammen,

kurze Frage ... wo kann man Details zum Inhalt der Neuwagen-Anschlussgarantie (direkt von VW) nachlesen? Ich habe leider nur ein 2-seitiges Schreiben, in dem steht: "... übernimmt elektrische und mechanische Schäden des Fahrzeugs"

Hintergrund: bei meinem Phaeton war die Pumpe der Scheinwerferwaschanlage undicht. Wischwasser auffüllen ... nach 1 Tag kam wieder die Meldung "nachfüllen!". Der freundliche Händler hat versucht, es darüber abzurechnen - wurde aber abgewiesen. Jetzt zahle ich ...

Es geht mir nicht um die 78 Euro (inkl. 15 Euro Arbeitslohn) ... nur würde mich mal interessieren, was noch so alles ausgeschlossen wird.

Besten Dank vorab und erholsames Wochenende

Tom aus McPomm

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17 Antworten
Themenstarteram 28. Juni 2014 um 7:18

Soooo - jetzt habe ich alle Details. Ich finde die Versicherungsbedingungen auch sehr interessant.

Mal für euch anhängend zur Info ;) da kann so einiges ausgeschlossen werden.

beste Grüße vom

Tom aus McPomm

wenn Dein Phaeton über 100.000 km hat,dann bist Du eh mit einer SB von 150€ dabei.

gruss Uwe

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 8:55

Danke - das weiß ich. Er hat aber erst 90 tkm runter.

Auf der Rechnung an mich steht: Pumpe für Scheinwerferwaschanlage ist kein Bestandteil der NW-Anschlussgarantie! Deshalb würde mich der Umfang der NW-Anschlussgarantie interessieren.

ich kann auch nicht daran erinnern im Detail eine Auflistung erhalten zuhaben,was da im einzelnen übernommen wird,bei mir steht das selbe wie bei Dir drin.Die Frage ist ob eine undichte Waschwasserpumpe als Verschleissteil angesehen wird oder nicht.

Nun ist ne Waschwasserpumpe nicht umbedingt ein Verschleissteil,meiner Meinung nach,ich würde damal direkt mich mit der Versicherung von VW unterhalten,oder mit dem zentralen Kundendiesnt in Wolfsburg.

Zumal deiner noch unter die 100.000 km Regelung fällt und Du keinerlei Selbstbeteiligung bis dahin hast.Ausserdem wäre es interessant wie lange Du das Auto denn schon besitzt,evtl.könnte man da noch eine Übergabemängelhaftung des Verkäufers gelten machen,wenn man nicht Ausschliessen kann,das der Mangel bei Übergabe schon vorhanden gewesen war,auch wenn nicht gerade indem Aussmaß.

gruss Uwe

kann mir schwer vorstellen, das die pumpe wie bremsen und der gleichen angesehen wird...schon gar nicht bei 90tkm.

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 12:45

danke für die Antworten. Ich habe den P jetzt knapp 1 Jahr - dass es ein Händler-Garantieschaden "bei Übergabe" ist, können wir ausschließen. Darum gehts mir ja auch gar nicht.

Ich finde nur prinzipiell, wenn wir sone Versicherung haben und in den 2 Zetteln (die ich zumindest nur habe) lediglich die km-Grenze aufgeführt wird - sonst aber mechanische und elektrische Schäden erstattet werden, dann ist mir die Verweigerung nicht logisch. Im Gegenzug zweifel ich sofort am Umfang der Versicherung ... was möglicher Weise dann noch alles ausgeschlossen wird, wenns dann doch mal zu nem teuren Schaden kommt. Lackschäden (Rostbläschen oder ähnliches) sind keine mechanischen oder elektrischen Schäden ... und Durchrostung ist es auch nicht. Bleibt man möglicher Weise auf solchen Schäden auch sitzen?

Lohnt sich dann solche Versicherung überhaupt? Schließlich kostet die mal eben ca. 1.000 Euro p.a. ... die muss man erstmal in Reparaturen investieren. Da kann sone Pumpe aber häufig kaputt gehen ;)

...die Pumpe schon, aber bei mir hat letztens das Navi versagt (komplette Multimedia Einheit), hier hat die Versicherung knapp 4.200 Euro übernommen! Habe quasi die Versicherung für die nächsten 4 Jahre drin... ;)

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 21:33

Soooo - jetzt habe ich alle Details. Die Ablehnung ist nach den Versicherungsbedingungen korrekt. Allerdings finde ich die Versicherungsbedingungen auch sehr interessant.

Mal für euch anhängend zur Info ;) da kann so einiges ausgeschlossen werden.

beste Grüße vom

Tom aus McPomm

am 5. Juli 2014 um 22:48

wonach ist die abrechnung korrekt. ich habe, so auf die schnelle, nichts gefunden.

peso

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 7:30

siehe Punkt 3. c! ...

am 6. Juli 2014 um 9:32

Das dürfte ein Grenzfall gewesen sein. Ich hätte es nicht bezahlt.

Du hast ein Schreiben mit diesem Text erhalten:

** Ich habe leider nur ein 2-seitiges Schreiben, in dem steht: "... übernimmt elektrische und mechanische Schäden des Fahrzeugs **

Und nur das ist für Dich massgeblich. Die Gesellschaft ist verpflichtet Dir VOR Vertragsabschluss alle relevanten Bedingungen mitzuteilen. Wenn man das nicht macht, hat man eben Pech gehabt. Eine Undichtigkeit ist immer mit einem mechanischen Schaden verbunden. Wobei es hier für ALLE mechanischen Schäden (auch Unfälle) zutrifft. Was steht denn eigentlich in Deinen Vertragsunterlagen drin? Sind Dir die Versicherungsbedingungen ausgehändigt worden. Dann hast Du Pech gehabt.

peso

und wenn die Werkstatt die Pumpe als dekekt deklariert hätte, wäre sie dann wohl gemäß Versicherungsbedingungen ein zu regulierender Schaden gewesen.

In der Formulierung liegt die Regulierung....

Zitat:

Original geschrieben von nord2008

und wenn die Werkstatt die Pumpe als dekekt deklariert hätte, wäre sie dann wohl gemäß Versicherungsbedingungen ein zu regulierender Schaden gewesen.

In der Formulierung liegt die Regulierung....

naja eine fehlerangabe wie 'pumpe defekt' ist ja wohl sehr allgemein und entspricht in keinster weise einer korrekten fehleranalyse bzw -beschreibung...denke da kommt schnell die nachfrage 'ja was ist den an der pumpe defekt?'

nur mal als beispiel...man fährt in eine werkstatt und die antwort ist 'teil xy ist defekt', da würden wohl auch die meisten fragen 'was denn daran defekt ist' oder nicht?

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 12:08

Anfangs hat es mich nicht interessiert - ich bin ja nicht davon ausgegangen, dass ich es bezahlen muss. Da hat mich auch die Defekte Pumpe nicht interessiert ... ich habe das Fahrzeug frisch aus der Waschanlage (kostenloser Service) zurückbekommen, bin eingestiegen und losgefahren. Nach 2 Wochen bekam ich dann doch die Rechnung mit dem Satz drauf "Schaden nicht Bestandteil der NW-Anschlussgarantie".

Nein - die detaillierten Versicherungsbedingungen habe ich mir nun ja erst angefordert und per Post bekommen. Stimmt schon - ich werde wohl doch noch mal der Versicherung schreiben. Stimmt die Aussage, dass die detaillierten Bedingungen nicht gelten, wenn ich sie nie ausgehändigt bekommen habe? Wenn ich das richtig interpretiere, hat die niemand von euch bekommen ... zumindest hat sie mir ja niemand geben oder inhaltlich zitieren können.

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