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ummelden vollmacht

hallo
ich hätte mal eine frage zum thema auto ummelden
könnte eine fremde person wenn sie mein auto inklusive
papiere fahrzeugschein und brief und schlüssel,
einfach so ummelden?
braucht man da kein nachweis das das fahrzeug rechtmäßig erworben wurde?

mfg barny

Beste Antwort im Thema

Nein, das ist eine Ummeldung auf dich.
Da brauchst du vom vorherigen Halter nur die ZUB I und II, vormals Brief und Schein.
Und das mit dem Erbfall bindest du denen auf der Zulassung nicht auf die Nase.
Ummelden und gut ist es.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Abmeldung - Vollmacht erforderlich?' überführt.]

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Dein Personalausweis und eine von Dir erteilte Vollmacht gehören noch dazu. Ob dir der Wagen gehört, interressiert keinen.
MfG aus Bremen

Soll eine andere Person das Fahrzeug auf deinen Namen zulassen oder meinst du, ob eine andere Person ein auf dich zugelassenes Fahrzeug ummelden kann? Ersteres geht nur mit Vollmacht, Zweiteres ohne Probleme. Und Schlüssel werden eh nicht benötigt. Die Zulassungsstelle prüft die Verfügungsberechtigung, man geht davon aus, dass diese vorliegt, wenn jemand die erforderlichen Papiere vorlegen kann. Erwerbsnachweise in Form eines Kaufvertrags werden normalerweise nicht immer gefordert, meist nur in irgendwelchen Sonderfällen.

das ist so.
eine bekannte hat von ihrem ex das auto inklusive papiere bekommen.
jetzt will er das auto wieder haben.
kann sie das auto auf sich ummelden?
sie hat ja auto und fahrzeugschein und brief von ihm bekommen.
oder braucht sie da von ihm eine bestätigung

wenn man da keine Vollmacht oder ähnliches gebraucht
dann könnte ja jeder mein Auto der die papiere hat ummelden
wenn angenommen sagen wir mal bei jemand eingebrochen wird
und es werden sämtliche papiere geklaut.
dann können die sich ja einfach recht mäßig das auto auf sich ummelden.
das darf doch nicht sein

Wenn Papiere gestohlen werden, dann geht der normale Bürger zur Polizei. Die Papiere werden dann zur Fahndung ausgeschrieben, damit kann man natürlich nicht ein Fahrzeug ummelden.
Und wenn man weiter Halter von einem Fahrzeug bleiben will, dann gibt man auch nicht alles aus der Hand. Die Zulassungsstelle ist nicht verantwortlich für private Auseinandersetzungen, das müssen die Leute schon selbst klären...

Zitat:

@barny_hh schrieb am 4. Januar 2015 um 20:11:49 Uhr:


wenn man da keine Vollmacht oder ähnliches gebraucht dann könnte ja jeder mein Auto der die papiere hat ummelden wenn angenommen sagen wir mal bei jemand eingebrochen wird und es werden sämtliche papiere geklaut. dann können die sich ja einfach recht mäßig das auto auf sich ummelden. das darf doch nicht sein

Ja, das ist so, und es hat auch keinerlei Auswirkungen, auf wen das Auto zugelassen ist. Mir scheint, die wirfst grad Halter, Besitzer und Eigentümer in einen Topf – die Haltereigenschaft sagt nichts über Besitz oder Eigentum aus, auch der Besitzer muss nicht Eigentümer sein. So what?

Bei beispielsweise einem Leasingfahrzeug ist genau das der Fall: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, Besitzer ist üblicherweise der Fahrer, Halter kann irgendjemand anders sein (z.B. eine Firma als Leasingnehmer).

Kommt noch der Versicherungsnehmer dazu, der Versicherung ist egal, obs dir gehört, solange einer für die Beträge gradesteht

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Januar 2015 um 21:43:06 Uhr:



Zitat:

@barny_hh schrieb am 4. Januar 2015 um 20:11:49 Uhr:


wenn man da keine Vollmacht oder ähnliches gebraucht dann könnte ja jeder mein Auto der die papiere hat ummelden wenn angenommen sagen wir mal bei jemand eingebrochen wird und es werden sämtliche papiere geklaut. dann können die sich ja einfach recht mäßig das auto auf sich ummelden. das darf doch nicht sein

Ja, das ist so, und es hat auch keinerlei Auswirkungen, auf wen das Auto zugelassen ist. Mir scheint, die wirfst grad Halter, Besitzer und Eigentümer in einen Topf – die Haltereigenschaft sagt nichts über Besitz oder Eigentum aus, auch der Besitzer muss nicht Eigentümer sein. So what?
Bei beispielsweise einem Leasingfahrzeug ist genau das der Fall: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, Besitzer ist üblicherweise der Fahrer, Halter kann irgendjemand anders sein (z.B. eine Firma als Leasingnehmer).

Es geht darum,

Der Besitzer (exfreund) des autos ihr das Auto inklusive schlüssel

Fahrzeugschein und brief gegeben.

Jetzt sagt er ihr das er das Auto wieder haben will.

Er steht noch im fahrzeugschein und brief drin.

Kann sie dann, obwohl sie weiß er möchte das Auto wieder haben.

Es ummelden auf sich.

Und dann sagen es ist jetzt mein Auto?

Ja, sie kann den Wagen ummelden und ja, sie kann "sagen" das wäre ihr Auto.
Hat ihr Ex ihr den Wagen aber nicht geschenkt oder verkauft (oder ist das Eigentum auf eine andere Art auf sie übergegangen (Diebstahl der Papiere führt nicht dazu)), ist er immer noch der Eigentümer, kann eine Herausgabe verlangen.
Was die Exfrau angeht. Die schadet sich mit solch einer Aktion nur selbst, ist sie doch als Halterin für Steuer und Versicherung zuständig, ohne Eigentümer der Sache zu sein.
Wenn er schlau ist, zeigt er sie wegen des Diebstahls an, dann kann sie den Wagen auch nicht mehr ummelden (zumindest steht das doch schon weiter oben hier im Thread).
Das alles meine laienhafte Meinung ohne Gewähr auf selbige. Genaue Infos kannst du im Gesetzestext nachlesen oder beim Anwalt deines Vertrauens erfragen. Auch die Polizei hilft sicherlich gerne weiter.

Zitat:

@barny_hh schrieb am 4. Januar 2015 um 23:47:54 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Januar 2015 um 21:43:06 Uhr:


Ja, das ist so, und es hat auch keinerlei Auswirkungen, auf wen das Auto zugelassen ist. Mir scheint, die wirfst grad Halter, Besitzer und Eigentümer in einen Topf – die Haltereigenschaft sagt nichts über Besitz oder Eigentum aus, auch der Besitzer muss nicht Eigentümer sein. So what?

… Kann sie dann, obwohl sie weiß er möchte das Auto wieder haben. Es ummelden auf sich. Und dann sagen es ist jetzt mein Auto?

Sagen kann sie viel. Wie ich oben schon geschrieben habe: Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, ist völlig egal, eine Zulassung ist kein Eigentumsnachweis.

Die beiden müssen notfalls vor Gericht klären, ob das Auto lediglich zum Gebrauch überlassen wurde (dann ist der Ex weiterhin Eigentümer) oder ob er es dem Mädel geschenkt hat (dann ist sie Eigentümerin).

@einsdreivier: Wenn er schlau ist, zeigt es sie

nicht

wegen Diebstahls an, das ist nämlich keiner. Ein Diebstahl setzt immer voraus, dass ich einem anderen etwas wegnehme, das ist aber nicht der Fall, da sie ja bereits Besitzerin (nicht Eigentümerin!!!) des Fahrzeugs ist. Der Ex könnte vielleicht wegen Unterschlagung gegen sie vorgehen, setzt aber immer voraus, dass die Eigentumsrechte geklärt sind. Und das scheint mir nicht der Fall zu sein.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Januar 2015 um 10:16:05 Uhr:



@einsdreivier: Wenn er schlau ist, zeigt es sie nicht wegen Diebstahls an, das ist nämlich keiner. Ein Diebstahl setzt immer voraus, dass ich einem anderen etwas wegnehme, das ist aber nicht der Fall, da sie ja bereits Besitzerin (nicht Eigentümerin!!!) des Fahrzeugs ist. Der Ex könnte vielleicht wegen Unterschlagung gegen sie vorgehen, setzt aber immer voraus, dass die Eigentumsrechte geklärt sind. Und das scheint mir nicht der Fall zu sein.

Da war ich mir nicht sicher, hätte aber doch der Polizist vor Ort ihm direkt sagen können.

;)

Warum überlässt man eigentlich der Frau die Papiere?

Die kommen in die Akten des Eigentümers und Halters und wenn die Ex mit dem Auto und den Papieren durchbrennt, ist es eben sehr wohl Diebstahl. Wenn schon Rosenkrieg, dann richtig!

Das hat auch nichts mit Vertrauen oder Liebe zu tun. Wenn ich ein Auto kaufe und anmelde, kann meine Frau damit gerne fahren, aber dafür braucht sie die Papiere nicht. Jeder wie er meint.

Nur am Rande:
Ach Mist, jetzt kommt der Gutmensch durch, mit seiner eigenen Meinung, seinen Ansichten, seiner Moral und seinem Ordnungssinn... bin schon weg...

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 5. Januar 2015 um 10:25:01 Uhr:


Warum überlässt man eigentlich der Frau die Papiere? Die kommen in die Akten des Eigentümers und Halters und wenn die Ex mit dem Auto und den Papieren durchbrennt, ist es eben sehr wohl Diebstahl.

Ob die Papiere nun im Ordner der Frau oder im Ordner des Ex oder in einem gemeinsamen Ordner abgeheftet sind, ist ebenso völlig egal. Auch wer als Halter eingetragen ist, ist völlig egal.

Halter und Besitzer der Papier

können Hinweise

darauf sein, wer Eigentümer ist. Letztlich klären müssen es die beiden oder ein Gericht.

Mit einer Anzeige wegen

Diebstahl

wäre ich wirklich vorsichtig, das kann auch nach § 187 StGB (Verleumdung) schnell nach hinten losgehen. Schließlich wurden weder Fahrzeug nach Papier gestohlen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Januar 2015 um 10:59:45 Uhr:



Schließlich wurden weder Fahrzeug nach Papier gestohlen.

In diesem Falle eben nicht, denn es steht auch weiter oben, dass er die Papiere übergeben hatte. Ein Polizist hätte das aber auch schnell herausgefunden, ach... ja, nein... oder doch... wer weiß...

Ein Polizist hat mit zivilrechtlichen Dingen wenig am Hut, der hätte da gar nichts herausgefunden. Und wenn ich etwas übergebe, kann es eben nicht gestohlen werden, weil dann hat es der andere ja schon.
Ob das nun Unterschlagung, Diebstahl oder sonst was ist, ist aber an der Stelle auch unerheblich. Es ist in jedem Fall ratsam, sich erst schlau zu machen, wer denn Eigentümer ist, bevor man jemand fälschlich einer Straftat bezichtigt. Wie schon gesagt, auch auch Verleumdung kann eine Gefängnisstrafe stehen.

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