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Ummeldung beim Verkauf auf den Käufer
Hi,
angenommen, ich verkaufe mein Auto und will es auf den Käufer gleich ummelden. Darf ich das in meiner örtlichen Zulassungsstelle machen, auch wenn der Käufer aus einer anderen Stadt kommt?
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30 Antworten
nein, ich glaube nicht dass das geht
aber am vertrag vom adac sind formulare, welche der käufer unterschreiben muss. eines schickst du an die zulassungsstelle, das andere an deine versicherung. damit solltest du auch auf der sicheren seite sein.
ob das in deinem Zulassungsbezirk für einen anderen geht weiß ich nicht genau...auf jedenfall brauchst Du dazu seinen Ausweiß...Kopie reicht glaube nicht (hatte für meinen Vater den angemeldet und brauchte den originalen) und auf jedenfall eine Vollmacht vom Käufer zur Um- /Anmeldung auf seinen Namen...
Du kannst das Auto höchstens abmelden, aber auf keinen Fall auf den Käufer zulassen, da Du dafür ja dessen Persnalausweis usw. brauchst.
Beim Verkauf einfach eine Frist vereinbaren, bis wann das Auto umzumelden ist und eine Klausel dazu, dass der Käufer für evtl. Entstehende Kosten aufzukommen hat, sofern er auf Deine Versicherung einen Unfall baut.
Den Übergabezeitpunkt (Uhrzeit) ebenfalls im Kaufvertrag festhalten und dazu noch Deine Versicherung über den Verkauf informieren.
Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Alles klar, danke Jungs! Dann werde ich es im Vertrag vermerken, dass im Schadensfall nicht ich die Nase hinhalten muss. (Eigentlich dachte ich, dass der Käufer mit mir zur Zulassungsstelle geht ...)
Die Zulassungsstelle und die Versicherung muss eine Kopie des Kaufvertrages bekommen, richtig?
Nee, die Versicherung braucht nur eine Abmeldebescheinigung, die direkt von der Zulassungsstelle dahin verschickt wird. Die Zulassungsstelle will eigentlich nix sehen, bis auf die entwerteten Kennzeichen.
Es wäre aber trotzdem mal interessant, ob man ein Auto in einem anderen Landkreis anmelden kann
Ah, OK. Also mache ich einen Vertrag, übergebe den Wagen - das war's. Meine Versicherung bekommt es mit, wenn der Käufer den Wagen auf seinen Namen anmeldet, und ich brauche nichts mitzuteilen. Richtig kapiert?
Zitat:
Original geschrieben von Earnd
Es wäre aber trotzdem mal interessant, ob man ein Auto in einem anderen Landkreis anmelden kann
Du kannst nur dort ein Auto zulassen, wo Du auch mit Wohnsitz gemeldet bist.
Ach übrigens, ab dem 1.1. habe ich eine neue Versicherung. Wenn ich den Wagen noch in diesem Jahr verkaufe, muss ich der neuen Versicherung bestimmt Bescheid sagen, dass ich den Wagen verkauft habe ...
auf jedenfall musst Du bescheid sagen...sonst bekommst Du ja die Rechnung schon fürs neue Jahr für den alten Wagen...
auch eine Möglichkeit um allen Ärger aus dem Weg zu gehen wäre das Auto abmelden..kostet bei uns 5,60 Euro weiß nicht ob das variiert...und der Käufer holt sich ne 5-Tageszulassung...das kostet ihm im Prinzip nur die Schilder, da die fällige Versicherung für diese Zeit (um die 80,-Euro) von seiner Versicherung mit verrechnet wird, wenn er das Auto bei der gleichen wieder anmeldet...
dann zumindest bist Du aus allem raus...
Mach blos nicht so ein geeier mit Klauseln im Vertrag, wenn du den
Wagen nicht mehr brauchst geh zur Zulassungsstelle und melde
den ab. Der Käufer kann sich beim Kauf eine Tageszulassung
mitbringen und dann damit 5 Tage lang hinfahren wo hin er auch
immer möchte.
Und das dann eben auf Garantie nicht auf deine Kappe, wenn er
einen zu Brei fährt.
Das alles ist immer so eine Sache. Teilweise kommen die Leute von sehr weit her und dann ist es ärgerlich, wenn man sich Kennzeichen besorgt und der Wagen dann nicht den Vorstellungen entspricht. Ich persönlich würde mir die Fahrt direkt sparen, wenn das schon am Telefon erwähnt wird. Ein abgemeldeter Wagen, der nicht richtig zur Probe gefahren werden kann, lässt sich auch nicht sooo gut verkaufen.
Abmelden kommt nicht in Frage, da ich keine Garage oder etwas in der Art habe. Ich denke der Vertrag reicht aus.
Zitat:
Nee, die Versicherung braucht nur eine Abmeldebescheinigung, die direkt von der Zulassungsstelle dahin verschickt wird.
Seit es die neuen Fahrzeugpapiere gibt (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr. Der entwertete Fz-Schein gilt so zusagen als Abmeldebescheinigung. Und den braucht glaube ich der Käufer, sonst kann er den Wagen nicht zulassen. Und meine Zulassungstelle hat noch nie die Abmeldung meiner Vers. mitgeteilt.