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Ummeldung nach Privatkauf schwer gemacht

Themenstarteram 20. Oktober 2022 um 11:13

Hier die Situation:

Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft, alle nötigen Papiere erhalten und den Wagen 100km zu mir nach Hause überführt.

Nun hat der Verkäufer Schwierigkeiten das Auto bzw. Kennzeichen bei sich im Kreis abzumelden, da der Fahrzeugbrief jetzt natürlich bei mir ist, und das Amt nur das originale Dokument akzeptieren.

Ich habe wiederum das Problem, dass ich das Auto trotz aller Papiere bei mir nicht ummelden kann, da ich die originalen Kennzeichen nicht besitze. Die müssen scheinbar beim Amt abgegeben werden, um neue erhalten zu können.

Nach Kontakt mit dem Verkäufer haben wir die Uneinigkeit, dass ich ihm den Fahrzeugbrief natürlich nicht per Post zuschicken will, da er dann wieder der offizielle Halter wäre. Er wiederum möchte mir seine Kennzeichen nicht zuschicken, da er (absurderweise) die Befürchtung hat, dass ich mit seinen Kennzeichen durch die Gegend fahren könnte.

Das einfachste wäre natürlich, wenn mir der Verkäufer die Kennzeichen zuschickt, ich die bei der Ummeldung abgebe und das Auto bei mir dann anmelde, so dass es bei ihm automatisch abgemeldet würde.

Habt ihr irgendwelche Vorschläge, was hier am ratsamsten wäre?

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21 Antworten

Seit Einführung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief), wird dieser nicht beim abmelden benötigt.

 

Dafür reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen.

 

Man kann sich das Leben auch schwer machen.

 

Einfach mit den Kennzeichen nach Hause fahren und ummelden.

Ihr habt alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!

Wie hast Du denn das Fahrzeug überführt?

Ein Fahrzeug übergibt man entweder

1. abgemeldet mit ZBI und ZBII und TÜV-Bericht

2. angemeldet mit ZBI, ZBII, TÜV-Bericht und den Kennzeichen

Dass einer das eine behält, der andere den Rest mitnimmt, das funktioniert nicht!

Themenstarteram 20. Oktober 2022 um 12:17

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Oktober 2022 um 13:49:10 Uhr:

Ihr habt alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!

Wie hast Du denn das Fahrzeug überführt?

Mit den Kennzeichen von unserem Drittwagen, und gedrückten Daumen dass es die Polizei auf keine Zufallskontrolle ankommen lässt.

Nicht selbst nachmachen, versteht sich.

Die Belehrung spar ich mir.

Im Fall des Falles hätte die Versicherung des VK eh zahlen müssen.

Zitat:

@NeuerNutzer schrieb am 20. Oktober 2022 um 14:17:11 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Oktober 2022 um 13:49:10 Uhr:

Ihr habt alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!

Wie hast Du denn das Fahrzeug überführt?

Mit den Kennzeichen von unserem Drittwagen, und gedrückten Daumen dass es die Polizei auf keine Zufallskontrolle ankommen lässt.

Nicht selbst nachmachen, versteht sich.

Gelesen was in meinem Link steht? Wenn das Fahrzeug noch nicht ewig lang auf den Vorbesitzer angemeldet war und die Möglichkeit zur Onlineabmeldung besteht könntet ihr das gemeinsam eben per Telefon machen.

Zitat:

@NeuerNutzer schrieb am 20. Oktober 2022 um 14:17:11 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Oktober 2022 um 13:49:10 Uhr:

Ihr habt alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!

Wie hast Du denn das Fahrzeug überführt?

Mit den Kennzeichen von unserem Drittwagen, und gedrückten Daumen dass es die Polizei auf keine Zufallskontrolle ankommen lässt.

Nicht selbst nachmachen, versteht sich.

Nicht schlecht. Gerade hier angemeldet und gibt freimütig eine Straftat zu. Schade dass es geklappt hat mit der Überführung. :rolleyes:

Zitat:

@NeuerNutzer schrieb am 20. Oktober 2022 um 14:17:11 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Oktober 2022 um 13:49:10 Uhr:

...

Wie hast Du denn das Fahrzeug überführt?

...

Mit den Kennzeichen von unserem Drittwagen

...

auf welche Ideen manche kommen können...

@NeuerNutzer Zitat: Nach Kontakt mit dem Verkäufer haben wir die Uneinigkeit, dass ich ihm den Fahrzeugbrief natürlich nicht per Post zuschicken will, da er dann wieder der offizielle Halter wäre. Er wiederum möchte mir seine Kennzeichen nicht zuschicken, da er (absurderweise) die Befürchtung hat, dass ich mit seinen Kennzeichen durch die Gegend fahren könnte.

Ich würde die Möglichkeit nutzen und dem Verk. mit einem Brief an eidesstatt zusichern, dass du den Wagen umgehend ummeldest wenn die Kennzeichen bei Dir angekommen sind.

Kaufvertrag wurde hoffentlich erstellt?!

Somit hat jeder etwas Schriftliches in der Hand.

Themenstarteram 20. Oktober 2022 um 12:29

Zitat:

@Moers75 schrieb am 20. Oktober 2022 um 14:22:37 Uhr:

Gelesen was in meinem Link steht? Wenn das Fahrzeug noch nicht ewig lang auf den Vorbesitzer angemeldet war und die Möglichkeit zur Onlineabmeldung besteht könntet ihr das gemeinsam eben per Telefon machen.

Ich hab dem Verkäufer den Link mal geschickt. Mal abwarten, ob sich das doch so einfach lösen lässt.

Danke für die Antwort!

Einer von euch braucht mindestens Zulassungsbescheinigung 1 (Schein) und die Kennzeichen um sauber abzumelden.

 

Alternativ meldet ihr online ab und tauscht die Codes per Telefon aus, allerdings sind die nicht immer lesbar und dann seid ihr wieder am Anfang.

 

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Papiere direkt an die zuständige Behörde zu schicken und die schicken es im vorher frankierten Umschlag wieder an dich zurück. Das spricht man vorher natürlich mit der Behörde ab.

 

Grüße

Steini

Au weia. Für's nächste mal: Man darf mit einem entsiegelten Kennzeichen noch bis 23:59Uhr am selben Tag fahren sofern von der Versicherung gedeck (was ja ohnehin der Fall ist).

Der Verkäufer soll dir doch einfach die entsiegelten Kennzeichen schicken, das ist alles was das Amt haben will (da mußt du ja auch nur das Siegel abkratzen).

Damit kannst du nicht fahren und der Verkäufer braucht keine Angst haben.

Gruß Metalhead

Für die Online-Abmelderei muss aber der PA die Onlinefunktion haben.

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