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umrüsten von Pkw auf Lkw Zulassung Mercedes g 463
Hallo, habe ein Mercedes 463 gekauft mit Pkw Zulassung, und möchte es gerne auf Lkw zulassen, kann mir jemand weiter helfen ?
Beste Antwort im Thema
also mit lkw eintragung ist es ganz einfach.nachteil ist das du sonntags keinen anhänger mehr ziehen darfst. ansonsten gilt:Trennwand einbauen,befestigungspunkte für gurte und sitze entfernen (habe da ganz einfach ne ösenschraube reingedreht zwecks ladungssicherrung)der fahrgastraum darf max 49% des innenraumes beanspruchen,zzg min 2,8to und eine zuladung von min 800kg (siehe urteil vom BFH vom 24,2,2010 -II R 6/08; Fg des Landes Sachsen-Anhalt ).( Lexetius.com/2010,767) mit diesem Urteil in der Hand könnt ihr jedes Finazamt überzeugen.
Mfg Klaus
wenn noch fragen da sind Tel:06774-9468
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33 Antworten
Hallo, unser Finanzamt verlang:
1.) Hinter Seitenscheiben zu Folie wird nicht akzeptiert es muß ein Blech auf die Scheiben.
2.) Hinter Sitzbank rauß incl. Halterungen.
3.) Die Ladefläche muß länger sein als von der Lehne des Fahres bis in Fußraum.
4.) Versicherung wird teurer und es geht in den Prozenten nicht so weit hinuter wie als PKW.
5.) Wenn er dann LKW ist darfst Du am Wochenende nicht mit Anhänger fahren denn er unterliegt dann dem Wochendfahrverbot für LKW.
Die beste Lösung ist: Termin mit dem Finazamt ausmachen hinfahren und sich anhören was die von dir verlangen. So einfach wie es früher war ist es leider nicht mehr.
Hallo ,
möchtest du dein Auto als Lkw zulassen oder geht es dir nur um die Höhe der Kfz-Steuer ? In welchem Bundesland wohnst du .
Mein G 350 lang ist ohne Rücksitzbank mit einer 35cm hohen Abtrennung in der Mitte der hinteren Türen ( da ,wo der Absatz vom Fußraum zur Rückbankaufnahme ist )
ohne Probleme mit Pkw-Zulassung als sonstiges Fahrzeug besteuert worden .
So long
Padane
Hallo,
Mir gehts eigentlich darum Steuer zu sparen, weil die Steuer im Jahr an die 800€ mit Euro 1 kosten, und ich habe sowieso keine hinteren sitze, wollte es als laderaum benutzen.
Was kostet denn Lkw Zulassung im Jahr?
Hallo,
bin aus Hessen (Fulda)
Hallo auch ,
die Steuer bei Lkw Anerkennung durch das Finanzamt beträgt bei 2810kg
172 Euro .
Das Finanzamt muss das Fahrzeug aber nicht danach besteuern was im Brief steht .
Schick mir wenn du willst mal deine Telnummer ,dann ruf ich dich mal an .
So long
Padane
Hallo, ich habe es schon umgerüstet, bin zum tüv gefahren und habe es eingetragen und das auto gewogen. Anschließend bin ich zum Finanzamt gefahren und es hat alles tadellos geklappt. Musste aber eine Trennwand einbauen und die Befestigung von den Gurten unnichtig machen.
Super, ich zahle jetz statt ca 850 € nur ca 170€.
... und wie hoch ist der Unterschied in der Versicherung vor und nach dem Umbau?
Grüße Michael
Zitat:
Original geschrieben von vanfan911
... und wie hoch ist der Unterschied in der Versicherung vor und nach dem Umbau?
Grüße Michael
da wird er nicht drüber sprechen, da diese (z.B. bei mir) höher und deutlich eingeschränkter ist! Ich sage für meine Person= Finger weg, ist keine Alternative!
Hallo Bernd,
verstehe Deinen Beitrag nicht so ganz. Wovon Finger weg? Was ist eingeschränkt? Der Umbau keine Alternative - oder was?
Grüße Michael
P.S. habe jetzt bei unserem TÜV + Finanzamt nachgeforscht. Umbau ist recht einfach und problemlos.
Zitat:
Original geschrieben von vanfan911
Hallo Bernd,
verstehe Deinen Beitrag nicht so ganz. Wovon Finger weg? Was ist eingeschränkt? Der Umbau keine Alternative - oder was?
Grüße Michael
P.S. habe jetzt bei unserem TÜV + Finanzamt nachgeforscht. Umbau ist recht einfach und problemlos.
Hallo Michael,
die Haftpflicht z.B. beläuft sich auf jährliche 950,- bis zu 1.200,00 € Prämie, je nachdem was du für einen Anbieter findest. Dazu kommt die Schadensfreiheitsklasse, die nicht wie im Pkw-Bereich auf 30 % sinkt. Es gibt keine Haftpflicht Plus sowie Sonntagsfahrverbotsbeschränkungen. Ich glaube das es jeder für sich entscheiden sollte, für mich gibt es keinerlei Vorteile ich müßte in diesem Falle noch mehr, als die Wahnsinnssteuer hoch ist, zahlen.
FG Bernd
Hallo,
habe einen 300GD mit Zugaschinenzulassung, Zahle bei 2600kg GG
148€ Steuer und irgendwas in 300€ Versicherung fürs Jahr!
Ist für mich ok.
Gruß
Gewichtsbesteuerung (LKW gibt beim Finanzamt nicht-auch wenn sie es manchmal selber nicht wissen)
Maßstab: Ein Fahrzeug gilt insbesondere dann als „PKW”, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche”. Und ein nutzfahrzeugähnliches Erscheinungsbild.
Vor der Pedalerie und um den Schaltknüppel herum ist keine Nutzfläche geschweige denn zur personenbeförderungstaugliche Fläche. (Wer würde den Schaltknüppel nochmal anlangen wollen;-) )
Auf diese streittauglichen Details würde ich mich nur im Grenzfall einlassen.
Üblicherweise: Seitliche Scheiben zu und ne Trennwand die allerdings nicht bis ganz oben gehen muß.
Sicherheitsgurtbefestigungen sind häufig ein Streitthema. Lösung: Festinstallierter Innenausbau aus z.B. Siebdruckplatten. Schont auch den Lack beim Transport von Gütern.
Häufig wird bei der Vorführung versucht mit flapsigen dees is ja a Jeeeeep des geht neeet o.ä. von steuerlich relevanten Tatsachen abzulenken. => Höflich darum bitten die Sache auszumessen / Photos um die Fakten festzuhalten und auf spätere Diskussion (evtl. mit Steuerberater/Anwalt)verweisen.
Siehe auch:WWW.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5
Der grüne Landy ist ein schönes Beispiel für "LKW mit Seitenscheiben"
Ergebnis:
Steuer nach "Erscheinungsbild": Hubraum <-> Gewicht
Versicherung nach Eintrag im Brief: PKW
Sonntagsfahrverbot nach Brief: PKW
Ein Umschreiben des Briefs von PKW auf LKW ist üblicherweise nicht nötig.
(Was immer Hilft: Ein Quentchen Glück bei der Vorführung beim Finanzamt)
also mit lkw eintragung ist es ganz einfach.nachteil ist das du sonntags keinen anhänger mehr ziehen darfst. ansonsten gilt:Trennwand einbauen,befestigungspunkte für gurte und sitze entfernen (habe da ganz einfach ne ösenschraube reingedreht zwecks ladungssicherrung)der fahrgastraum darf max 49% des innenraumes beanspruchen,zzg min 2,8to und eine zuladung von min 800kg (siehe urteil vom BFH vom 24,2,2010 -II R 6/08; Fg des Landes Sachsen-Anhalt ).( Lexetius.com/2010,767) mit diesem Urteil in der Hand könnt ihr jedes Finazamt überzeugen.
Mfg Klaus
wenn noch fragen da sind Tel:06774-9468
Hallo Klaus,
mit den 800 kg Zuladung stimmt so nicht. Lediglich 20% vom GG werden gefordert. War heute beim TÜV und habe ihn auf LKW umschreiben lassen. 800 kg würde man auch schwerlich mit vollem Tank und Fahrer hinbekommen (beim langen Radstand).
Habe mal Bilder meines Umbaus hier reingesetzt.
Grüße Michael