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Umrüstungen dürften dadurch nicht billiger werden

Themenstarteram 19. Januar 2007 um 11:15

aus dem Handelsblatt:

Zitat:

dpa/gms FRANKFURT/MAIN/BERLIN. Eine Autowerkstatt muss vor der Umrüsten eines Fahrzeugs auf Autogas sicher stellen, dass der Wagen tatsächlich für den Gasbetrieb geeignet ist. Außerdem muss sie den Kunden über die Risiken der Anlage aufklären. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, teilt der Anwaltsuchservice in Berlin mit (Az.: acht U 211/05). Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer den Angaben zufolge eine Spezialwerkstatt auf Schadensersatz verklagt. Sie hatte in den Wagen des Kunden eine Autogasanlage eingebaut. Nach 14 000 Kilometern stellte der Mann bei einem Inspektionstermin fest, dass drei von vier Zylindern keine Kompression mehr hatten. Die Ventilsitzringe waren für Autogas nicht hitzebeständig genug - und der Motor war kaputt.

Das Gericht gab dem Mann dann Recht. Von einer Spezialwerkstatt für Autogasumrüstung könne man verlangen, dass sie Kunden informiert, wenn ihr Fahrzeug nicht für Autogas geeignet ist, und über generelle Risiken im Zusammenhang mit der Umrüstung aufklärt. Die Werkstatt musste dem Kunden daher die 2 520 Euro für die Autogasanlage zurückerstatten und zudem 12 000 Euro Schadensersatz zahlen.

Der Schadenersatz dürfte für die Wertminderung durch die ganzen Löcher sein. Ich glaube, ich werde kein Umrüster.

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18 Antworten

Ich denke mal, ein Umrüster kann sich dagegen versichern, dass solche Fälle auftreten. Außerdem gilt es nur den aktuellen Stand der Technik umzusetzen. Das heißt es gibt ne Datanbank von Autos, von denen man weiß, dass die nicht für Autogas geeignet sind bzw. nur in Verbindung mit Flashlube. Wer die aus Besserwisserei oder Dummheit (eigentlich beides dasselbe) ignoriert, der muss dann halt löhnen.

Bei "neuen" Autos sind die Motoren meist nicht wirklich neu, man hat also Erfahrungen mit genau diesem Motor, oder kann sich sicherlich die Qualität ableiten (z.B. Ford - geht immer kaputt ohne Zusatmittelchen)...

 

So schlimm wie das dargestellt ist in dem Artikel seh ich das nicht an.

Re: Umrüstungen dürften dadurch nicht billiger werden

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Der Schadenersatz dürfte für die Wertminderung durch die ganzen Löcher sein. Ich glaube, ich werde kein Umrüster.

Kaufpreis der Anlage zurückerstatten und den Schaden (Motor) ersetzen kann ich verstehen aber 12000 Euro für einen neuen Motor? War das ein Hummer?

Da hatte der Umrüster aber einen schlechten Anwalt...

das Problem ist auch, das manche Gas haben wollen bzw. eine bestimmte Anlage, obwohl das nicht bei ihrem Auto funktioniert. Das kann man auch immer wieder in dem Forum hier lesen. Dann rennen sie von einem zum anderen Umrüster, bis sie einen gefunden haben, der ihnen die Anlage ein baut und dann ist der Ärger groß, wenn die Anlage doch nicht funktioniert.

Gescheite Umrüster haben mit dem Urteil sicherlich keine Probleme, da sie solche Leute eh schon immer vom Hof geschickt haben. Die anderen müssen nun überlegen, ob sie nur schnell Geld machen wollen oder ob sie gescheite Arbeit ab liefern wollen ;)

Themenstarteram 19. Januar 2007 um 14:26

Es kann kein Hummer gewesen sein, da ein Vierzylinder. Der Anwalt des Umrüsters war schon in Ordnung.

Die 12k Eur kommen nämlich daher, dass der Umrüster verpflichtet ist, den Zustand wieder herzustellen, der vor der Umrüstung bestanden hatte. Also nicht nur die Ventile, sondern alle gebohrten Löcher, Kabelbaum usw.

Da das nicht geht, wird das Auto wohl zum wirtschaftlichen Totalschaden erklärt.

Ich bin mir nicht sicher, ob sich alle Umrüster darüber im klaren sind.

Da es über zwei Instanzen ging, dürfte die Umrüstung so ca. vor 3 Jahren gemacht worden sein.

Die Motorlisten gibt es doch aber erst seit kurzem. Die Erfahrungen von diesem Fall sind da sicherlich eingegangen.

Mir wollte mein Umrüster auch jetzt nach drei Jahren unbedingt flash lube aufschwatzen, es hätte sich herausgestellt, der Motor wäre ungeeignet, er hätte jetzt so Listen. Nach 80 tkm ohne Probleme schien mir das aber Geldverschwendung.

Flashlube bringt da nix (aus rechtlicher Sicht), denn der Umrüster bräuchte schon ein technisches Gutachten darüber, dass der Motorschaden MIT Flashlube nicht passiert wäre bzw. wegen eingebautem Flashlube nicht auf den Gasantrieb zurückzuführen ist.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Da das nicht geht, wird das Auto wohl zum wirtschaftlichen Totalschaden erklärt.

???? Der Kunde hat die 12 000 Euro auf die Hand bekommen und kann mit dem Auto weiterfahren?

Den Motor kann man austauschen dann hat er keine Löcher mehr.

Ich glaube ich habe bald ein neues Hobby...

Und was ist wenn der Umrüster sagt nein umrüsten geht nicht,der Kunde aber darauf besteht und es trotzdem gemacht wird und danach geht was übern Jordan,ist der Umrüster dann fein raus aus allem?Darf man sowas im Vertrag festhalten?

Klar, es geht ja darum, dass der Kunde nicht darüber informiert wurde, dass sein Auto nicht gasfest ist. Wenn das im Vertrag festgehalten wird, dann sehe ich da kein Problem.

klaro, warum nicht? du kannst dich ja auch selbst aus dem krankenhaus entlassen obwohl alle ärzte dagegen sind, dann musst halt auch was unterschreiben so marke "auf eigene gefahr"

Zylinderschaden durch Autogasanlage Gericht: Werkstatt muss über Risiken aufklären

 

Medien schaffen es meistens nur irgendwas ohne zu prüfen zu kopieren...und der doofe Leser denkt sofort "Autogas ist riskant."

die haben die Pressemitteilung kopiert und dabei meiner Meinung nach wichtige Stellen rausgelassen.

Zitat:

Handelsblatt:

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, teilt der Anwaltsuchservice in Berlin mit (Az.: acht U 211/05).

Merkwürdig, dass das Urteil vom 17.3.2006 ist und die Pressemitteilung vom 17.01.2007.

Zitat:

Handelsblatt:

Die Werkstatt musste dem Kunden daher die 2 520 Euro für die Autogasanlage zurückerstatten und zudem 12 000 Euro Schadensersatz zahlen.

Originaltext:

Die Spezialwerkstatt müsse dem Mann deshalb die 2.520 Euro zurückzahlen und außerdem noch knapp 12.000 Euro Schadensersatz für den kaputten Motor leisten. Im Gegenzug müsse der Kunde die Autogasanlage, die er sowieso nicht gebrauchen könne, wieder zurückgeben.

Quelle

Ein Motor der knapp 12 000 Euro kostet scheint schon ein besonderer Motor zu sein.

Das hätte ich auch gerne gesehen wie der Kunde die Autogasanlage wieder zurückgibt;)

Das ganze klingt nach einer Werbekampagne des Anwalt-Suchservices...die 0900 Hotline kostet übrigens 1,99 Euro/Minute.

am 21. Januar 2007 um 19:58

Nachdem 2 von den 3 Umrüstern, bei denen ich mich wegen einer Umrüstung erkundigt habe, mich nichtmal nach meinem Streckenprofil gefragt haben, finde ich so ein Urteil sehr begrüßenswert. Eine ausreichende Aufklärung findet imho nicht statt. Viele machen sicher lieber die Umrüstung, als sie einen potentiellen Kunden verunsichern.

Aufklärungen sind auch in anderen Bereichen Pflicht. Mein Versicherungsmensch muss mittlerweile auch für fast jede Versicherung neben der Police auch ein Beratungsprotokol unterschreiben lassen.

Zitat:

Original geschrieben von CyberTim

Nachdem 2 von den 3 Umrüstern, bei denen ich mich wegen einer Umrüstung erkundigt habe, mich nichtmal nach meinem Streckenprofil gefragt haben, finde ich so ein Urteil sehr begrüßenswert.

der Umrüster muss nur wissen, ob es bei deinem Auto funktioniert oder nicht. Ob du damit spars oder ob du die Anlage erst mit 100tkm rein hast, kann ihm schei** egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von AndyOPC

der Umrüster muss nur wissen, ob es bei deinem Auto funktioniert oder nicht. Ob du damit spars oder ob du die Anlage erst mit 100tkm rein hast, kann ihm schei** egal sein.

Ja das wäre ein cooler Grund eine Umrüstung abzulehnen: der Besitzer fährt nicht weit genug.

Vielleicht muß man die Umrüstung auch ablehnen wenn der Besitzer schon zu alt ist...

Egal ich versuche mal an das genaue Urteil heranzukommen und poste es dann wenn das erlaubt ist.

Hat jemand den Teil verstanden bei dem der Umrüster den Kunden "im Hinblick auf künftige Inspektionen, über eine notwendige Abstimmung zwischen Benzin- und Autogasmanagement...informieren" muß?

Was ist das denn konkret?

Ist das die Sache wo schon mal jemand nach einer Bedinungsanleitung für die Gasanlage gefragt hat in der genau steht wo man die Gasanlage auschaltet?

Diese stark gekürzte Pressemitteilung haben inzwischen ca 10 Zeitungen im Internet veröffentlicht. Nirgends wurde erwähnt dass das Urteil etwas älter ist.

am 21. Januar 2007 um 22:08

Also ich finde es ist doch sehr Verbraucherfreundliches Urteil.

Somit wird die gier nach umrüstung und Geld einstecken etwas vermindert.

Dann werden die Fachlich guten Umrüster über bleiben.

Denn es gibt genug Umrüster die sagen klar geht ,und wenn es dann zum schaden kommt weil der Laden inkompetent ist wird es schwer sein Recht zu bekommen.

Mein Umrüster der nicht mehr mein Vertrauen hat ,hat mich diesbezüglich auch nicht schlau gemacht .

Service bezüglich Bescheibung und handhabung der Anlage

magelhaft.

Der Umrüster der mein Auto umgerüstet hat würde ich so ein Urteil als denkzettel auch wünschen.

Das muß richtig schmerzen damit man was draus lehrnt.

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