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Umschreibung auf LKW Zulassung

Bevor man ein Fahrzeug mit PKW Ausführung auf LKW umschreiben lässt, müssen doch einige Dinge im Auto verändert werden. Die hinteren Gurte müssen raus, Sitze ebenso. Die Fenster können bleiben. Muss da noch etwas verändert werden?
Danke für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Klingt jetzt wahrscheinlich etwas hart - aber : User PiKaPo hat es schon geschrieben. Hier will einer ne "legimation" für was illegales. Darüber zu diskutieren wie im Fall der Fälle bestraft wird - OK. Darüber zu Diskutieren wie er was am besten macht damit es am wenigsten auffällt. Nogo.
Was soll der Schei.....? Wenn Du Steuern sparen willst kauf ein Fahrrad mit Anhänger. Wenn Du ein Auto brauchst zahl die Steuern. Wenn Du nen LKW mit genügend Sitzplätzen willst kauf nen Mercedes Vario mit Doppelkabine.

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Hi!
Wollen morgen unseren T5 Multivan Bj 02/05 anmelden. Ich habe gehört, dass man den auch als Nutzfahrzeug anmelden kann. Dannach wären das bei uns 172 Euro. Wenn ich den als PKW anmelde, sind das 380 Euro. Was für Kriterien muss ich erfüllen, damit es ein Nutzfahrzeug ist??
Bitte um schnelle Antwort, da ich bereits morgen (13.09.06) den Wagen anmelden will.
Danke im Voraus
Mfg
Kuka

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

hinten alle scheiben bis auf heckscheibe raus und durch blech getauscht (oder wie es manche machen töne) und hinten keine sitze dann tüven!!!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

Ladefläche muß beim Nutzfahrzeug mehr als 50% der Fahrzeuglänge einnehmen, wenn mehr als 2 Sitze verbaut sind.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

mhh ok, dann fällt das bei uns leider weg. Haben zwar getönte Scheiben, aber leider ne 3te Sitzreihe. Denke, dann ist das Ladevolumen nicht über 50 %.Trozdem danke für eure Antworten!!

mfg
Kuka

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

.Soweit ich das hier verfolgt habe muss das finanzamt die typisierung bei der zulassung sowieso nicht übernhemen

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

Und das bedeutet???

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

Das das Finanzamt entscheidet, ob nach PKW oder NFZ besteuert wird. Egal was in den Fahrzeugpapieren steht.
Gruß Christian

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

.So sieht es aus

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

das bedeutet, ich muss die kriterien mit dem ladevolumen und den heckscheiben gar nicht einhalten, sondern latsche einfach nur zum finanzamt, und die sagen dann wenn se nen guten tag haben: joaaahhh den könnten wa ma als NFZ durchgehen lassen oder wie??

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

Naja,
so ähnlich. In RL ist es eher so, das das FA nicht jeden NFZ-Umbau anerkennt. Das betrifft in erster Linie PKWs ala Post-Golf2. Dort gibt es wohl öfter Probleme. Das FA erkennt da den NFZ-Charakter nicht an und beruft sich auf den PKW-Typ der ersten Zulassung. Bei einem Bulli kann das evtl schon anders aussehen.
Also vorher lieber einmal beim FA nachfragen, ob sie einem Umbau mit Umschlüsselung grundsätzlich zustimmen. Ab besten gleich ein Foto auf den Tisch des Sachbearbeiters oder so.
Gruß Inge

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

das wird beim Multivan nicht klappen. Außerdem müssten die Gurtaufnahmepunkte und die Sitze/Bänke hinten, so viel ich weiß, entfernt werden.
Ein Multivan ist Eindeutig als PKW konzipiert worden.
Aber einen Versuch ist es ja mal wert.
Grüße

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

ok. der wage ist nun zwar schon zugelassen, aber ich werd mich mal in den nächsten tagen schlau machen. ist ja nicht grad wenig was man sparen kann ^^
mfg
kuka

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was ist der Unterschied zwischen PKW und Nutzfahrzeug?' überführt.]

Die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, manchen reicht es, wie schon die schon erwähnten Umbauten gemacht zu haben, andere, wollen zudem die Seitenscheiben undurchsichtig haben.
Zudem verlagen einige, die Achslasen, wie auch das zGG auf der rechten Fahrzeugseite lesen zu können.

Gurte und Sitze müssen nicht nur raus, sondern die Befestigungspunkte auch unbrauchbar gemacht werden.
Nicht zu vergessen ist auch das Verhältnis zwischen Fahrgastraum und Laderaum.
Tja und auch das Finanzamt muss von der LKW-Zulassung überzeugt werden, denn die können trotz LKW in den Papieren drauf bestehen, dass es eben doch nur ein PKW ist und erheben entsprechende Steuern.

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