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Umschreibung brasilianischer Führerschein

Themenstarteram 28. März 2025 um 22:29

Jemand besitzt eine brasilianische Fahrerlaubnis der Klasse B, die nicht auf Automatik beschränkt ist.
Kann er zum Umschreiben in einen deutschen Führerschein die Fahrprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug ablegen, ohne dass er eine Beschränkung erhält?

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32 Antworten

Ja, als B197, dafür muß aber die "Schaltkompetenz" Ausbildung in der FS gemacht werden, die mind. 10 Fahrstunden erfordert.

Also 10 Stunden auf Schalter fahren und interne Prüfung durch den Fahrlehrer, die amtliche Prüfung dann aber auf Automatik Fahrzeug.

Und was ist daran eine Umschreibung?

Zitat:

@orkfresh schrieb am 29. März 2025 um 14:10:13 Uhr:


Und was ist daran eine Umschreibung?

Häng dich nicht an diesem Wort auf.

Es gibt eine Liste, aus welchen Ländern die Führerscheine wie anerkannt werden.

1. EU Länder: gar nix machen, Führerschein "zählt" hier uneingeschränkt

2. Länder mit vergleichbarem Ausbildungs-Niveau: Umschreibung ohne jede Ausbildung/Prüfung

3. viele andere Länder (vermutlich auch Brasilien): keine Ausbildung erforderlich, keine Theoriestunden, keine Pflicht-/ Sonderfahrten, aber Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung

4. Länder, von denen nichts anerkannt wird: komplette "Neuausbildung", wie ein Einheimischer, der nch keinen FS hat

Ok, also keine "Umschreibung" möglich.
Und dann sind das viele hundert Euro für die Möglichkeit auf einem Automatik Fahrzeug die Prüfung zu machen.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat man mit dem B197 noch keine Erlaubnis für schwere Anhänger und die Prüfung dafür muss man dann mit einem Schalter machen.

Die Klasse B gilt nicht für schwere Anhänger, egal ob "nur" B oder B 197, sondern man braucht zusätzlich BE.
Wer erst B197 macht und dann BE auch auf einem Automatik-Auto, bekommt für BE den Automatik-Eintrag. Ist hohl, ist aber so. Um das zu vermeiden, müßte die Prüfung für BE auf einem Schaltwagen abgelegt werden.
Wenn man also sowieso plant, später BE zu machen, macht man lieber den B ganz normal auf Schaltwagen und darf dann die BE Prüfung auf Automatik ablegen, ohne spätere Einschränkungen.
"EU-Recht in Reinkultur"

Mal schauen, wie lange es bei den Flottenfahrzeugen überhaupt noch Schalter gibt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. März 2025 um 15:29:43 Uhr:


Mal schauen, wie lange es bei den Flottenfahrzeugen überhaupt noch Schalter gibt.

Ja, die Fahrschulen haben schon Probleme, noch Schaltwägen zu kaufen, z.B. BMW gibts nix mehr.

Es steht eine Reform des FS-Rechts bevor und womöglich werden dann Stunden auf dem Simulator als Schaltstunden angerechnet.

Aber sinnvoll und konsequent wäre es, den ganzen Mist Schaltung/Automatik komplett aufzugeben.

Ich will den Thread nicht verbiegen, aber zeitgemäß wäre es langsam mal. Ich kann noch ZF Ecosplit und Fuller fahren , aber ganz andere Baustelle. Aber selbst die haben hierzulande automati(sierte) Getriebe. Schalter gibt's nur noch auf Sonderwunsch.

Ich habe aber vor Kurzem in einem Regionalprogramm (Niedersachsen?) von einem Fahrlehrer gesehen, der wieder einen Golf2 angeschafft hat. Um das alte Feeling zu vermitteln.

Sorry für OT.

Themenstarteram 29. März 2025 um 18:03

Zitat:

@nogel schrieb am 29. März 2025 um 08:13:20 Uhr:


Ja, als B197, dafür muß aber die "Schaltkompetenz" Ausbildung in der FS gemacht werden, die mind. 10 Fahrstunden erfordert.

Danke. Kannst du das irgendwie anhand der Vorschriften begründen? In § 31 FeV steht: "Ist die ausländische Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal ... beschränkt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal ... zu beschränken."

Aber das trifft ja nicht zu, weil die ausländische Fahrerlaubnis gerade nicht auf Automatik beschränkt ist.

Zitat:

@orkfresh schrieb am 29. März 2025 um 14:28:28 Uhr:


Ok, also keine "Umschreibung" möglich.

Man nennt das auch Umschreibung, es ist nur keine prüfungsfreie Umschreibung. Derjenige muss z.B. keine Sonderfahrten in der Fahrschule absolvieren und er hat bei entsprechender Dauer des Vorbesitzes auch keine Probezeit mehr in Deutschland.

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. März 2025 um 19:03:20 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 29. März 2025 um 08:13:20 Uhr:


Ja, als B197, dafür muß aber die "Schaltkompetenz" Ausbildung in der FS gemacht werden, die mind. 10 Fahrstunden erfordert.
Danke. Kannst du das irgendwie anhand der Vorschriften begründen? In § 31 FeV steht: "Ist die ausländische Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal ... beschränkt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal ... zu beschränken."

Die zitierte Stelle bezieht sich auf die Staaten in Anl. 11, bei denen wird tatsächlich OHNE Prüfung einfach "umgeschrieben". Wer von dort kommt und hat einen Automatikeintrag, bekommt hier bei der Umschreibung auch einen, das ist die Aussage.

Brasilien ist aber nicht in dieser Liste genannt. Sondern es ist theoretische und praktische Prüfung vorgeschrieben, nach "unseren Regeln", die ich schon erläutert hatte.

Themenstarteram 29. März 2025 um 18:59

Zitat:

@nogel schrieb am 29. März 2025 um 19:54:28 Uhr:


Die zitierte Stelle bezieht sich auf die Staaten in Anl. 11 ...

Stimmt. Jetzt hätte ich nur noch ein Argument. ;-) Für Staaten, die nicht in Anlage 11 genannt sind, gilt:

"Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden."

Gehört die Vorschrift über die 10-stündige Schaltgetriebeschulung nicht auch zu den "Vorschriften über die Ausbildung"?

Damit ist gemeint Besuch der Theorieunterrichte, Sonderfahrten (Nacht/Autobahn/Überland) usw.

Um die Prüfung mit Automatik zu absolvieren und trotzdem danach Schaltwagen fahren zu dürfen, gibt es die Schlüsselzahl 197 im Führerschein. Und die setzt nunmal das gesagte voraus.

Ich zitiere mal von der Seite "TÜV Süd Führerscheinklassen":

Zitat:

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.

Themenstarteram 29. März 2025 um 19:19

Zitat:

@nogel schrieb am 29. März 2025 um 20:16:04 Uhr:


Damit ist gemeint Besuch der Theorieunterrichte, Sonderfahrten (Nacht/Autobahn/Überland) usw.

Schon klar. Diese Regelung ist ja auch viel älter als die Schlüsselzahl 197. Aber der Wortlaut "Vorschriften über die Ausbildung" müsste doch auch für die Schaltgetriebeschulung gelten, das ist ja eine Ausbildung und die Regelungen dazu sind "Vorschriften über die Ausbildung",

Zitat:

@nogel schrieb am 29. März 2025 um 20:16:04 Uhr:


Ich zitiere mal von der Seite "TÜV Süd Führerscheinklassen":

Da wird leider nicht explizit auf Umschreibungen Bezug genommen.

Ich weiß nicht wie man es herleiten kann. Bin als Prüfer auch nicht in die Verwaltungsvorgänge involviert.
Aber ich kann dir sagen, daß ich jede Woche mehrere identisch gelagerte Fälle habe (ausländische FE ohne Ausbildung aber mit Prüfung). Diejenigen die fit sind und Fahrerfahrung haben, machen eine Schalterprüfung, die anderen eben B197 mit 10 Schalterstunden, interner Prüfung und Schaltkompetenznachweis.

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