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Umweltprämie beantragen - Fahrzeugbrief verloren

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 17:41

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat mein Wagen den Geist aufgegeben. Da er alle Voraussetzungen mitbringt, um die Umweltprämie zu beantragen habe ich mich nach einem Neuwagen umgeschaut. Bei dieser Gelegenheit habe ich festgestellt, dass mir der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist.

Heute nun wurden ja die Richtlinien noch einmal verschärft, so dass in Zukunft bei der Antragstellung der entwertete Fahrzeugbrief eingezogen werden soll.

Hier nun meine Frage: Muss ich wirklich ca. 60 EUR für einen neuen KFZ-Brief ausgeben und 4 bis 6 Wochen darauf warten, um das Fahrzeug anschließend in die Verwertung zu geben? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit den Wagen abzumelden und „aus dem Verkehr“ zu ziehen?

Hat vielleicht jemand ein ähnliches Problem oder Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 21. Februar 2009 um 22:50

Zitat:

Ich finde (und nicht nur ich) es etwas bescheuert für einen neuen KFZ-Brief 60 € auszugeben, der noch am gleichen Tag an dem ich ihn bekomme wieder entwertet wird.

2500 - 60 = 2440 € Restgewinn

 

Wo ist da jetzt das Problem?

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dein Problem sollte mit dem Amt geklärt werden können, da du noch den Fz.-Schein hast oder? Da steht auch der Halter drin und das Ausstellungsdatum, der neue Brief wäre also unsinnig!

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

dein Problem sollte mit dem Amt geklärt werden können, da du noch den Fz.-Schein hast oder? Da steht auch der Halter drin und das Ausstellungsdatum, der neue Brief wäre also unsinnig!

Ja, Fz.-Schein, TÜV, AU alles da. Bin auch seit ca. 8 Jahren ununterbrochen der Halter des KFZ. Geht halt auch darum, dass das Bafa (wo man die Umweltprämie beantragt) lt. Richtlinien den KFZ-Brief einziehen soll. Und die Mitarbeiter an der Hotline machen eigentlich auch nix anderes als die offiziellen Richtlinien runterbeten. Muss es am Montag auf dem Amt in Erfahrung bringen.

Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden:

- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeugzulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb

- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs

- Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Altfahrzeugs

- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Neufahrzeugs

- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Neufahrzeugs

- Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrags über den Erwerb des Neufahrzeugs

Es muss alles, was von der Bafa laut Richtlinie gefordert wird, gesammelt mitgeschickt werden, und alles, was dort nicht aufgeführt ist, natürlich nicht. Irgendwelche Dokumente, die man "mitschicken kann, aber nicht muss", gibt's nicht.

Missbrauch mit der Prämie soll künftig erschwert werden.

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen Autokäufer, die in den Genuss der 2500 Euro kommen wollen, nach der Verschrottung des alten Wagens nicht nur die Zulassungspapiere einreichen, sondern auch den entwerteten Fahrzeugbrief.

Mit der Verabschiedung des Konjunkturpakets II im Bundesrat an diesem Freitag wurde auch die Neuerung beschlossen, die Missbrauch verhindern soll. Die Vorlage des entwerteten Kraftfahrzeugbriefes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) soll verhindern, dass angeblich verschrottete Autos weiter genutzt werden.

...und genau den vom TE geschilderten Fall würde ich angeben, wenn ich mit dem Altauto und dem Brief was unkoscheres vorhätte...

Darum denke ich mal, dass sich das Amt da auf nix einlassen wird.

Gruß, Hannes

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

...und genau den vom TE geschilderten Fall würde ich angeben, wenn ich mit dem Altauto und dem Brief was unkoscheres vorhätte...

Darum denke ich mal, dass sich das Amt da auf nix einlassen wird.

Gruß, Hannes

Ich habe mit dem Altauto nichts koscheres vor!!! Der neue Wagen steht zum zulassen bereit, der alte ist Schrott und nicht mehr fahrbereit. Ich finde (und nicht nur ich) es etwas bescheuert für einen neuen KFZ-Brief 60 € auszugeben, der noch am gleichen Tag an dem ich ihn bekomme wieder entwertet wird. Aber wenn es nur diesen Weg gibt, was ich ja am Montag auf der Zulassungsstelle erfahre, dann werden wir es halt so machen.

es wirft DIR ja auch keiner was ungesetzliches vor.

evtl muss sogar der wagen ohne brief zunaechst aufgeboten werden, vor erstellung des neuen briefs.

kläre es vor ort, das wird das beste sein.

der fehler liegt ja nicht an der unsinnigkeit fuer 2 sek nen neuen brief zu haben, sondern eher darin, dass du ihn nicht hast.

mfg

Harry

habe heute Nachrichten geschaut, da meinten die die verschärften Regelungen treten ab dem 02. März 2009 in Kraft, die davor müssen nichts nachreichen, also vielleicht hast du noch Glück, eine Woche ist noch Zeit^^

ansonsten sollte man denen das auch klar machen können, die müssen dir ja auch glauben wenn du ihn quasi neu erstellen lassen willst, wobei da 60 Euro nicht ausreichen^^

Berichte einfach mal wie es war, denn kaum einer kann dir sagen wie das abläuft, die Formulare zitieren kann jeder!

am 21. Februar 2009 um 22:50

Zitat:

Ich finde (und nicht nur ich) es etwas bescheuert für einen neuen KFZ-Brief 60 € auszugeben, der noch am gleichen Tag an dem ich ihn bekomme wieder entwertet wird.

2500 - 60 = 2440 € Restgewinn

 

Wo ist da jetzt das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

 

2500 - 60 = 2440 € Restgewinn

Wo ist da jetzt das Problem?

So ähnlich habe ich jetzt auch gedacht ... *gruebel*

also erstmal finde ich es komisch dafür noch Kohle auszugeben, 2. ist der Brief nicht innerhalb eines Tages da, die Anträge gehen anscheinend gut beim Amt ein, also irgendwann ist der Pot leer!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

also erstmal finde ich es komisch dafür noch Kohle auszugeben...

Warum? Wenn man durch eine Ausgabe von 60,- € eine Einnahme von 2500,- € realisieren kann, dann macht das schon Sinn.

ich bezweifel das sich dies nicht anders regeln lässt, da sitzen auch nur Menschen und lassen mit sich reden!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

ich bezweifel das sich dies nicht anders regeln lässt, da sitzen auch nur Menschen und lassen mit sich reden!

Die Menschen sitzen aber in Eschborn (?) oder in Berlin (zumindest laut Vorwahl der Hotline) und haben jetzt schon 94691 Anträge zu bearbeiten. Da wirst Du wohl kaum die Chance haben, "deinen" Antragbearbeiter ans Telefon zu bekommen. Das ist eben nicht wie z.B. bei der Zulassungsstelle oder beim Finanzamt, wo man den Bearbeiter persönlich sprechen kann und evtl. Einzelheiten erläutern kann.

Mit meinem vorherigen Posting wollte ich Dir auch keinen Vorwurf machen, ich wollte nur zeigen, wie Dein Fall für einen uninformierten Bearbeiter aussehen würde...

Gruß

Hannes

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