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Undichte Frontscheibe / fehlerhafter Einbau

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 9:35

Hallo,

ich habe mir einen Volvo gekauft und das Autohaus hat bei der Aufbereitung des Wagens für den Verkauf gesehen, dass die Frontscheibe ausgetauch werden müßte. Das wurde dann auch gemacht...und jetzt nach 11 Monaten und starkem Regen, lief mir das Wasser durc die Frontscheibe in das Innenraum rein.

Das Autohaus sagt: 6 Monate vorbei - ist uns egal, die Versicherung sagt: kein Glasschaden - ist uns egal... So und jetzt sitz ich da und darf das aus eigener Tasche zahlen oder was...?! Fakt ist, wäre die Scheibe nicht ausgetausch, hätte ich kein Wasser im Auto...und dann geben sie einem Volvo Select Garantie (12 Monate) aber bei dem fehlerhaften Einbau gibts nix? Frechheit!!!

Beste Antwort im Thema

Mal ne (vieleicht naive) Bemerkung:

Die Reparatur bzw. der Austausch der Scheibe als solche geht den Käufer doch in meinen Augen exakt gar nichts an.

Grund: Der Austausch fand zu einem Zeitpunkt statt, als der TE weder Eigentümer noch Besitzer des Fahrzeugs war.

Er hat irgendwann ein Auto in einem Zustand X gekauft, bei dem halt die Scheibe und wahrscheinlich einiges andere auch irgendwann vorher von irgendwem mal repariert worden waren.

 

Sprich: Ob der Akt der Reparatur als solcher korrekt war oder nicht ist nicht Sache des TE, es hat ihn gar nicht zu interessieren.

Er kann sich aber auf die Sachmängelhaftung das Gesamtfahrzeug betreffend berufen.

Und hier scheint es so, dass er nach >6 Monaten zu beweisen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vor lag.

Kann er das kriegt er was, kann ers nicht hat er halt Pech.

Denkfehler?

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am 14. Januar 2016 um 9:59

Für ihre Arbeit muss die Werkstatt haften. Weiß es nicht genau aber ich meine für 12 Monate. Deshalb musst Du unbedingt vorher den Schaden melden - schriftlich per Einwurfeinschreiben oder per Fax mit Quittung. Du setzt eine Frist von 14 Tagen und in der Zwischenzeit suchst Du Dir kostenlos anwaltlichen Rat bei Deiner Rechtschutzversicherung oder über eine kostenpflichtige Anwaltshotline. Kostet Dich etwa 2,- pro Minute und Du weißt danach genau Bescheid. Die max. 20 Euro solltest Du investieren.

Schlag ihm einfach einmal die §§ 631 und 634 des BGB um die Ohren und frage ihn, ob er auch die Anwaltskosten übernehmen will...... wollte ich schon schreiben.

Aber Du bist ja nicht der Auftraggeber für den Scheibenaustausch gewesen. Deswegen müsste es eigentlich über die Volvo-Garantie laufen. Dass die Werkstatt hier möglicherweise einen Einbaufehler gemacht hat, darf nicht zu Deinen Lasten gehen.

Gelten da nicht die ganz normalen Gewährleistungsbestimmungen? 6 Monate Gewährleisung, danach muss ich beweisen, dass der der Schaden schon vorlag?

Dann könnte es unter Umständen schwierig werden. Obwohl es nach einem fehlerhaften Einbau förmlich riecht.

Schau mal hier

Bei Dir entsteht der Eindruck, dass der Händler es auf Dich oder die Versicherung abwälzen will, die Versicherung auf den Händler oder auf Dich.

Von hier aus ist es schwierig zu beurteilen, wer denn nun letztlich eintreten muss, insbesondere wenn es ein Volvo-Händler und die Volvo-Versicherung ist (könnte in anderer Rechtsträger sein).

Es könnte gut sein, dass Du ohne Anwalt nicht weiter kommst. Rechtschutz hilft natürlich.

Für mich sieht es so aus, dass entweder der Verkäufer oder Versicherung eintreten muss, keinesfalls Du.

am 14. Januar 2016 um 10:48

Du musst aber JETZT erstmal den Schaden nachweislich melden, bevor jede Frist überschritten ist. Das ist das Erste. Und das muss unbedingt schriftlich und mit Nachweis erfolgen. Die Klärung der Sache kommt danach.

am 14. Januar 2016 um 10:51

Alle Antworten findest Du übrigens hier:

https://www.adac.de/.../default.aspx?...

Bitte nicht falsch verstehen, aber es wird gesagt, nach 11 Monaten ist bei Regen das Wasser reingelaufen. Was war in den 11 Monaten vorher?

Hatte es da nie geregnet?

Was ist tatsächlich Ursache für den Schaden?

Das spielt doch keine Rolle. Wenn ihm nach 11 Monaten der Motor verreckt wäre, kann man auch nicht fragen, was in den 11 Monaten davor war.

Hier ist doch ausschließlich von dem Sachverhalt auszugehen, dass das Fahrzeug mit neuer Scheibe an ihn übergeben wurde und die nun und jetzt undicht geworden ist.

Und die Versicherung erlaubt sich noch den Scherz zu sagen: "Wäre keine neue Scheibe eingebaut worden, wäre das natürlich versichert."

Das habe ich schon verstanden. Für mich stellt sich die Frage, warum die jetzt erst nach 11 Monaten undicht geworden ist. Könnte ja auch an etwas anderem liegen, oder nicht?

Darum sage ich ja auch, dass man meine Frage nicht falsch verstehen soll.

Du meinst, dass die Undichtigkeit an was anderem liegen könnte? Das verstehe ich jetzt nicht. Das liegt wohl an der Undichtigkeit, dass die undicht ist.

Du meinst wahrscheinlich die Ursache der Undichtigkeit. Eigentlich spielt das nur dann eine Rolle, wenn der TE diese schuldhaft verursacht hat. In der Richtung wären aber die anderen in der Beweispflicht.

Zitat:

Und die Versicherung erlaubt sich noch den Scherz zu sagen: "Wäre keine neue Scheibe eingebaut worden, wäre das natürlich versichert."

Wieso Scherz?

Undichte Scheiben sind doch kein Versicherungsfall.

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 12:37

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Januar 2016 um 12:05:11 Uhr:

Bitte nicht falsch verstehen, aber es wird gesagt, nach 11 Monaten ist bei Regen das Wasser reingelaufen. Was war in den 11 Monaten vorher?

Hatte es da nie geregnet?

Was ist tatsächlich Ursache für den Schaden?

...also, das Auto ist bis dahin nie 2 Tage am Stück im (beim straken) Regen gestanden...entweder ist das Auto (tagsüber) im Parkhaus oder (nachts) in der Garage und während der Fahrt beim Regen oder so, hab ich nix gemerkt...

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 12:40

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. Januar 2016 um 12:49:58 Uhr:

Zitat:

Und die Versicherung erlaubt sich noch den Scherz zu sagen: "Wäre keine neue Scheibe eingebaut worden, wäre das natürlich versichert."

Wieso Scherz?

Undichte Scheiben sind doch kein Versicherungsfall.

...sehe ich eigentlich auch so...kein Versicherungsfall sondern fehlerhafter Einbau und nach 6 Monaten bin ich jetzt der Ar... und muß das erst mal beweisen :mad:

Volvo Select Garantie:

Zitat:

Unsere Leistungen im Rahmen von Volvo Selekt sind vergleichbar mit einer Erweiterung der Werksgarantie für Neuwagen.

Weiterhin der TE:

Zitat:

..und dann geben sie einem Volvo Select Garantie (12 Monate) aber bei dem fehlerhaften Einbau gibts nix...

Und darunter verstehe ich, dass bei korrektem Einbau die Garantie greifen würde.

Wenn es grundsätzlich nicht versichert ist, dann hat es nichts mit Versicherung zu tun. Trotzdem wäre der Händler natürlich immer noch in der Pflicht.

Uns natürlich hat eine Teilkaskoversicherung damit überhaupt nichts zu tun. Es sei denn, die Undichtigkeit ist ein Loch im Glas. :D

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