Unfall 300TD - Was tun?
Hallo Leute,
ich habe bisher schon mal hin und wieder hier rein gesehen, mich aber gerade erst frisch angemeldet, leider aus traurigem Grund. Wir haben einen 300TD und ihn letzte Woche am Straßenrad in einer 30er Zone abgestellt. Leider war ein 7,5t LKW Fahrer wohl etwas abgelenkt. Er wollte am Auto vorbei fahren und hat ihn dann mit vorne rechts bei sich und hinten links bei uns erwischt.
Folgende Fakten: Der Wagen stand ebenerdig, Automatik war auf "P", Durch den Aufprall wurde der Wagen angeschoben und ca. 50m weiter in einen in ca. 50m Entfernung stehenden anderen Wagen gerollt.
Wir sind echt traurig. Der Wagen befindet sich bei uns in erster Hand, hat gerade mal 130tkm runter, ist top gepflegt, die Maschine läuft wie ein Kätzchen und hat eine nette Ausstattung, u.a. E-Heckrollo, Navi, E-Sitze, Sitzheizung, AHK, 8-fach Alus, abblendbarer Innenspiegel, komplett Leder und so weiter. Er stand immer in der Garage und auf den Sitzen wurde mehr Staub gewischt als gereinigt.
Schäden: Heck eingedrückt, Kotflügel, Heckdeckel und so weiter. Vorne ist zudem Servoöl ausgelaufen. Anbei ein paar Bilder. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was tun?
Was meint ihr? Klar, wirtschaftlich ergibt die Reparatur keinen Sinn, aber wir hängen echt am Wagen. Irgendwelche Tipps oder Ideen? Freue mich über ehrliche Ratschläge was ihr tun würdet.
Grüße von der Front, Olli
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Dieselfutter schrieb am 10. Oktober 2014 um 00:32:44 Uhr
... Was meint die Gemeinde?
Bzgl. des Hinweises zum Rechtsanwalt verstehe ich derzeit nicht ganz wo der ansetzen kann? Über die Höhe des Widerbeschaffungswertes?
Hallo zusammen,
hallo Olli,
zu solltest aggressiv wie ein Fadenbeißer angreifen und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragen ...
Nunmehr scheint es so zu sein, dass die gegnerische Versicherung zu ihren Gunsten den Schaden abwickelt.
Einmal angenommen, ein Liebhaberfahrzeug soll trotz einer Schadenshöhe > Wiederbeschaffungswert repariert werden, ist ein an der Obergrenze angesiedelter Wiederbeschaffungswert von Bedeutung. Bei diesem Integritätsinteresse des Geschädigten dürfen die von einem Gutachter geschätzten Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, soll die Reparatur wirtschaftlich noch vernünftig und damit die gegnerische Versicherung verpflichtet sein, eine Reparatur freizugeben. Fallen die tatsächlichen Reparaturkosten bei einer
zutreffenden 130 Prozent-Prognose trotzdem höher aus, beispielsweise nach einem vorher nicht entdeckten zusätzlichen Schaden, trägt dieses Risiko der Schädiger und die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, diese tatsächlichen Kosten zu regulieren.
Daher wäre es von Vorteil, die Wahl eines Gutachters nicht der gegnerischen Versicherung zu überlassen und nicht auf einen Rechtsanwalt zu verzichten.
LG, Walter
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38 Antworten
Ihr seid unverschuldet, wenn ihr dran hängt, lasst ihn bei MB reparieren, wenn die gegnerische Versicherung zahlt. Wiederbeschaffung für sowas ist kaum möglich. Was sagt denn da die Versicherung? Der sieht echt gepflegt aus, bis auf die Kampfspuren.
Mein Beileid. Mein Alptraum.
Wunderbares Auto - schließe mich meinem Vorredner an
Reparieren lassen! Behalten! Gegnerische Versicherung an die Kandare nehmen!
Letzteres sagt sich leicht, aber das sind die Fälle, in denen es drauf ankommt.
Im Zweifel - und da spreche ich aus leidvoller, letztlich wenigstens wirtschaftlich positiver Erfahrung! - mit einem guten Rechtsanwalt zu Felde ziehen!
Es gibt solch dermaßene VOLLPFOSTEN von "Fahrern"
Womöglich schnell eine SMS an die Liebste getwittert.
Schlimmer als Alkohol, die neue digitale multitaskende Pest
(Bei mir war es vor 3 Jahren eine SMS an den Liebsten, die eine äußerst unfähige und unhöfliche, ja ich würde sogar sagen: menschlich untragbare Anfangszwanzigerin dazu brachte, mich vom Motorrad zu schießen.
Neben dem gesundheitlichen Schaden noch Probleme mit dem Arbeitgeber wg. längeren Ausfalls und als "Würze" obendrauf wüste Beschimpfungen an meine (wohlgemerkt: unschuldige!) Person durch die (wohlgemerkt: staatsanwaltschaftlich festgestellt schuldige(!) Unfallverursacherin.
Die Schimpftiraden kamen immerhin schriftlich zu mir, worüber sich mein Anwalt sehr gefreut hat und was immerhin die Schmerzensgeldsumme ca. verdreifachte .
Entschuldigung oder Frage nach meinem Ergehen absolute Fehlanzeige, so wie die ganze Person.
Hat drei Jahre gebraucht, bis ich es lockerer nehmen konnte...)
PS: Ich hoffe der Schaden wurde polizeilich(!) und mit mindestens zwei Zeugen(!) schriftlich(!) aufgenommen.
Hat die Staatsanwaltschaft sich zur Schuldfrage einigermaßen eindeutig geäußert?
Gab es Personenschäden?
Tut mir leid, der ist Schrott.
Die Fachbezeichnung lautet wirtschaftlicher Totalschaden. Es gibt Wiederbeschaffungs- minus Restwert.
Der Supergau, mein Beileid.
Zitat:
@Reifendreher schrieb am 9. Oktober 2014 um 23:21:02 Uhr:
Tut mir leid, der ist Schrott.
Das ist ja ein 'mitfühlender' Beitrag.
Da freut sich der Themenstarter sicher sehr über die Tiefe dessen Konstruktivität.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 9. Oktober 2014 um 23:23:11 Uhr:
(...)
Es gibt Wiederbeschaffungs- minus Restwert. (...)
Das eben ist - wie ich aus eigener Erfahrung weiß - nicht abschließend sicher.
Im Zweifel sollte es der Rechtsanwalt deines bzw. des Themenstarters Vertrauens richten, wie oben geschrieben.
Der Meinung bin ich allerdings auch. Die Reparatur wird sicher den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs überschreiten. Trotzdem würde ich versuchen, den vom Sachverständigen geschätzten Reparaturpreis zu nehmen, den Wagen bei einem Fachbetrieb (nicht DB) vorführen und wenn möglich reparieren lassen.
Ist ja wirklich ein hübsches Teil!
@Dieter: genau so. Und wenn nötig mit juristischer Schützenhilfe.
Manchmal hilft schon Drohen bzw. ein Schreiben vom Rechtsanwalt an Unfallverursacher und/oder dessen Versicherung.
Manchmal eben auch nicht, aber dann hilft Eskalation.
Hallo Olli, mein Beileid, habe das gleiche Auto als T-Modell und hatte vor 10 Monaten einen selbstverschuldeten Unfall, bei dem mein Auto zum wirtschaftlichen Totalschaden wurde - du siehst, geteiltes Leid ist halbes Leid und hier gibt es Leute , die sich aus eigener Erfahrung in deine Situation hineinversetzen können!
Natürlich ist mir klar, das du an dem Auto hängst und es wieder flott machen lassen willst. Mein Auto ist völlig repariert, ich hatte einen Seitenaufprall, bei dem u.a. beide Türen ersetzt werden mussten. Die Reparaturen entsprachen dem Zeitwert, egal, ich wollte mein Auto behalten.Mein Dicker hat allerdings doch wohl mehr Gebrauchsspuren als dein Schnuckelchen und hat schon 380 000 km auf dem Buckel.
Ich habe eine sehr gute freie Werkstatt mit Richtbank , Lackiererei und allem Tod und Teufel einschließlich
Drehbank zur Selbstherstellung gewisser nicht mehr vorhandener Ersatzteile, noch dazu von einem Mercedesspezi und - preiswert! Wenn du Interesse hast,kannst du mich ja anschreiben . Zu machen ist das alles , mit ein paar tausend € bist du dabei!
Sonst wurde ich das Auto schlachten und die Teile vielleicht für einen anderen 300TD verwenden.Der Reparaturaufwand ist für mich noch nicht so recht zu übersehen , da ja auch das Getriebe einen Schlag mitbekommen haben könnte.
Hallo zusammen,
danke für da Mitgefühl. Wenn die Kiste nicht so wenige km runter hätte oder seit Kauf in Erstbesitz wäre, wäre ja alles nur halbwegs so schlimm. Klar, über den verdammten LKW Fahrer könnte ich mich äußern, aber ich gehe zumindest mal davon aus, dass er das auch nicht mir Freude gemacht hat.
Die Versicherung regelt das bisher ganz plump nach "Schema F", also Wiederbeschaffungswert (< 6.000,- EUR minus Restwert (ca. 500 EUR). Ist ja super, dass die Geld zahlen wollen, nur bekomme ich dafür eben nicht SO EINE Kiste in DIESEM Zustand wieder.
An der Werkstatt hätte ich durchaus Interesse. Kannst Du mir mal die Kontaktdaten rüber geben?
Die erste Schätzung des lokalen Mercy Handlers lag bei "Ja, das sind sicher locker 16.000 EUR", aber das war wohl eher mit großer Unlust und zehn Metern Abstand. Ich habe kein richtiges Gefühl was es kosten dürfte, aber es wäre ja einiges an Teilen, Schweißarbeit und Lackierarbeit erforderlich. Ich denke 10 TEUR werden es wohl. Was meint die Gemeinde?
Bzgl. des Hinweises zum Rechtsanwalt verstehe ich derzeit nicht ganz wo der ansetzen kann? Über die Höhe des Widerbeschaffungswertes? Auch hier wäre ich für eine gute Adresse dankbar.
Gruß, Olli
Ohje, auch wenn du das Auto in einer günstigen Karosseriewerkstatt reparieren lassen würdest kostet das wesentlich mehr wie der Wiederbeschaffungswert.
Mit ausbeulen ist da nix mehr zu machen, das ganze Heck ist gestaucht.
Wenn dir die Versicherung echt 5500€ geben würde - super! Dafür bekommst du den Wagen repariert, wie gesagt, wenn am Getriebe nichts weiter ist. Das Servoöl dürfte aus dem Behälter li vorne stammen - kein Problem. Die ganze Reparatur verbilligt sich durch den Einsatz guter Gebrauchtteile, die rostfrei sein müssen. Ob der Wagen verzogen ist , muss man erst noch sehen - kann man aber herausziehen. Falls du im Netz Kofferraumdeckel, Stoßstangen und einen guten KF vorne li finden kannst, kannst du schon mal ein paar hundert € sparen.
Die Schuldfrage dürfte geklärt sein, zu deinen Gunsten.
Somit ist ein Anwalt für dich kostenfrei.
Auch muss ein von dir ausgesuchter Gutachter von der gegnerischen Versicherung akzeptiert werden.
Damit kannst Du am meisten für dich erreichen, egal wie das ganze ausgeht.
Wenn Du dich auf diesem Rechtsgebiet nicht besonders gut auskennst, wirst Du von der gegnerischen Versicherung "abgespeist".
Gruß Micha
Ich würde mir zunächst einen Gutachter nehmen, der auch Oldtimer bewertet.
Neulich bekam ich für meinen 210er sogar bei Mercedes schon "Youngtimerrabatt"
Auf keinen Fall den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.