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Unfall, alles total versemmelt. Vielleicht doch noch zum Anwalt?

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 2:39

Hallo zusammen,

ich habe keine Erfahrung mit Foren, hoffe aber das ich schon genug gelesen haben um jetzt nichts falsch zu machen.

Ich hatte im März diesen Jahres einen Unfall. Ein Parkendes Auto schlug mir seine Fahrertür gegen meinen Außenspiegel.

Es waren 2 kleine Macken im Spiegel. Ich rief die Polizei, da der Mann vom Parkend Auto mich unbedingt loswerden wollte und er keinen Schaden am Auto hatte sondern nur ich. Die Polizei machte einen Unfallbericht und verwarnt den Mann mündlich. Ich wurde nicht verwarnt.

Ich hätte mir wohl einen Anwalt nehmen sollen, der Schaden wurde nach langem hin und her zu 50% übernommen. Das war Ende September diesen Jahres, es kam ein Scheck und den habe ich eingelöst. Für mehr hatte ich keine Nerven mehr. Die Versicherung von dem Mann hat die Schuld 50 / 50 dargestellt.

Heute bekomme ich von meiner Versicherung einen Brief, das ich eine Schadensanzeige ausfüllen soll. Ich rief an und fragte warum, darauf bekam ich nur die Antwort das sich die Versicherung von dem Mann wohl bei ihnen gemeldet hat. Ich fragte warum? und meine Versicherung konnte es mir nicht sagen. Könnte der Mann noch Schäden geltend machen? Auf der 2 ten Seite des Unfallberichts, sind keine Schäden bei ihm eingetragen. Aber ein Unfallbericht von der Polizei scheint ja nicht viel Wert zu sein. Sollte ich mir doch noch einen Anwalt nehmen. Ich habe Angst das ich 50 % der Schuld zugegeben habe mit dem einlösen des Schecks. Die Versicherung von dem Mann sagte zwar das es nicht so ist aber ich bin total unsicher. Auch nutzt er das Auto gewerblich, Taxifahrer. Kann meine Versicherung bei kleinen Schäden auch ohne mein Einverständniss und ohne Gutachten den Schaden von ihm Regulieren? Soll ich doch noch zu einem Anwalt oder muß ich einfach mit dem Dummen Fehler meiner Seits leben?

Danke fürs lesen.

Ich habe versucht, es so ausführlich wie möglich zu machen. Um den Rahmen nicht zu sprengen, fragt einfach falls was unklar ist.

Liebe Grüße

Brina

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19 Antworten

Was steht denn in dem Begleitschreiben zum Scheck?

am 18. Dezember 2020 um 8:43

Der Taxifahrer hat von seiner Versicherung wohl die Auskunft erhalten, dass 50 % des Schadens bezahlt und von Ihnen akzeptiert wurden. Also macht man mal die zweiten 50 % als Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend. Die werden wohl wissen, was die Gegenseite fordert. Sprechen Sie mit denen. Vor allem füllen Sie den Fragebogen wahrheitsgemäß aus. Einen Anwalt können Sie "nur" mit dem Durchsetzen Ihrer Ansprüche beauftragen. Mit der Abwehr beschäftigt sich ausschließlich Ihre Versicherung.

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 10:51

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Dezember 2020 um 06:03:47 Uhr:

Was steht denn in dem Begleitschreiben zum Scheck?

Sehr geehrte Frau Brinaloo,

nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen rechnen wir - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmer beeinträchtigen zu wollen - wie folgt ab:

Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag 213,02

Auslagenpauschale 25,00

Insgesamt 238,02

abzüglich 50 %Mithaftung 119,01

Zahlungsbetrag 119,01

Über den genannten Betrag erhalten Sie mit gesonderter Post einen Verrechnungsscheck.

Bei fiktiver Abrechnung ist keine Mehrwertsteuer zu entschädigen. Dies haben wir bei unserer Abrechnung berücksichtigt.

Einen Anspruch auf vollen Schadenersatz können wir nicht anerkennen. Wir müssten eine Mithaftung berücksichtigen.

Bei ungeklärtem Unfall bestimmt sich nach der Rechtsprechung der Grad der Haftung für den eingetretenen Schaden nach der Betriebsgefahr der am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Sie ist, nachdem keiner der Unfallbeteiligte den Schaden überwiegend verursacht hat und auch sonst keine Umstände vorliegen, die eine unterschiedliche Bewertung der Fahrzeugen ausgegangen Gefährdung rechtfertigen, gleich hoch zu bewerten.

Laut den vorliegenden Unterlagen steht es Aussage gegen Aussage. Eine klare Verursacherzuweisung ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich.

Daher halten wir eine Haftungsquote von 50 % für angemessen.

 

 

Danke fürs schnelle antworten.

Es hörte sich am Anfang alles gut an, ich konnte am nächsten Tag von der Versicherung in eine Werkstatt und naja es wurde eigentlich die ganze Zeit gesagt das der Schaden reguliert wird. Dann wurden die auf einmal komisch und auch frech. Ich habe mit denen auch viel übers Telefon gemacht. War ein Fehler. Irgendwann hatte ich Nase voll wegen dem Betrag und hab es einfach akzeptiert. Weil sie am Telefon sagen das es keine Schuld Erkennung meiner Seits ist. Es währe nur für sie nicht anders abzurechnen, als Versicherung. Und da der Mann ja keinen Schaden habe, würde da auch nix weiter kommen.

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 10:58

Zitat:

@Klaus1085 schrieb am 18. Dezember 2020 um 09:43:51 Uhr:

Der Taxifahrer hat von seiner Versicherung wohl die Auskunft erhalten, dass 50 % des Schadens bezahlt und von Ihnen akzeptiert wurden. Also macht man mal die zweiten 50 % als Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend. Die werden wohl wissen, was die Gegenseite fordert. Sprechen Sie mit denen. Vor allem füllen Sie den Fragebogen wahrheitsgemäß aus. Einen Anwalt können Sie "nur" mit dem Durchsetzen Ihrer Ansprüche beauftragen. Mit der Abwehr beschäftigt sich ausschließlich Ihre Versicherung.

Hallo und Danke für Ihre Antwort und Zeit.

Was ist mit den zweiten 50% als Ansprüche bei Ihrer Versicherung gemeint? Da er keinen Schaden hatte, verstehe ich das nicht richtig.

Der Brief kam am 25.09.20 der Scheck etwas später.

Eine Fristhat die Versicherungen dem schreibe nicht angegeben, für einen Wiederspruch. Aber ich denke das es zu lange her um jetzt noch zu einem Anwalt zu gehen. Oder wissen Sie da mehr?

Hallo Brinaloo,

 

ich erkenne, trotz des massiven Textes, weder deine Teilschuld noch warum du dich absolut Schuldlos fühlst. Wenn du die zweite Hälfte des Betrages haben möchtest, wird das nur übern Anwalt mit Androhung von Gerichtsverfahren, etwas werden.

Für den Klickerbetrag würde ich eher die .....backen zusammen kneifen und es auf sich beruhen lassen.

Den Fragebogen deiner HPV würde ich wahrheitsgemäß, mit Verweis auf den Ermittlungsbericht der Pol., dass beim Gegner kein Schaden vorliegt, beantworten.

 

Gruß

Schildere bitte mal den Unfallhergang. Haben beide geparkt? Nur einer? Skizze mit den Fahrzeugpositionen wäre gut. Wie soll man sonst die Haftungsfrage klären ...

Ich nehme an, bei so einer 50/50 Haftungsteilung meldet sich die gegnerische Versicherung

v o r s o r g l i c h bei Deiner Versicherung, um

1. weitere Forderungen Deinerseits (ggfs. auch über Deine Versicherung) auszuschließen

2. mögliche unentdeckte Folgeschäden Deines Unfallgegners noch ggfs.

prinzipiell geltend machen zu können, damit der Rechtsanspruch grundsätzlich nicht

verloren geht wg. rechtzeitiger Meldepflichten etc..

Ich weiß allerdings nicht, ob da ein späterer Rechtsanspruch möglich wäre und wie

lang.

Das wird jedenfalls sicher ein prinzipieller vorsorglicher Verwaltungsakt sein, eher

wohl nicht mehr, sonst hätte Deine Versicherung konkret was dazu sagen müssen

und können.

Von Unfallgegnern lässt man sich auch die Adresse und Tel.-Nr. / Mail-Adresse

geben. So könntest Du den Unfallgegner einfach anrufen und klären, ob er

Forderungen stellt.

So einfach und direkt ist das Leben, wenn man es richtig macht! :-)))

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 12:34

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 18. Dezember 2020 um 12:57:01 Uhr:

Hallo Brinaloo,

 

ich erkenne, trotz des massiven Textes, weder deine Teilschuld noch warum du dich absolut Schuldlos fühlst. Wenn du die zweite Hälfte des Betrages haben möchtest, wird das nur übern Anwalt mit Androhung von Gerichtsverfahren, etwas werden.

Für den Klickerbetrag würde ich eher die .....backen zusammen kneifen und es auf sich beruhen lassen.

Den Fragebogen deiner HPV würde ich wahrheitsgemäß, mit Verweis auf den Ermittlungsbericht der Pol., dass beim Gegner kein Schaden vorliegt, beantworten.

 

Gruß

Hallo, ich will den Restbetrag ja gar nicht, ich will einfach nur meine Ruhe und Frieden. Ich habe nur Angst, das ich im nachhin jetzt noch etwas zahlen muß, obwohl der Mann, die Polizei und ich keine Schäden bei dem Mann gesehen haben. Aber auch das werde ich wohl im Zweifel müssen. Ich habe bei meiner Versicherung angerufen und schreibe gleich noch was sie mir mitgeteilt haben.

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 12:54

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2020 um 13:03:48 Uhr:

Schildere bitte mal den Unfallhergang. Haben beide geparkt? Nur einer? Skizze mit den Fahrzeugpositionen wäre gut. Wie soll man sonst die Haftungsfrage klären ...

Hallo, er parkte in einer Parktasche vor einem Krankenhaus, ich mußte anhalten. Weil 2 Autos vor mir auch jemand einparken wollte, als wir wieder anfuhren. Ich war im ersten Gang knallte es neben mir. Es war zum Zeitpunkt des Anfahrens keine Tür geöffnet. Der Schaden ist wirklich klein und es sind keine Kratzer sondern. 2 kleine macken am Spiegel. Es sind keine langen schleifkratzer sonder dicke tiefe macken wie wenn man was auf den Laminat fallen läßt und es ist dann eine delle zu sehen. Wenn ich wieder zuhause bin kann ich mal am PC schauen habe da noch Bilder. Ich habe halt lange auf das Auto gespart es ist nix besonderes aber ich hege und Pflege es so gut ich kann.

Skizze von der Polizei

Ich bin O2.

Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 13:03

Zitat:

@GerhHue schrieb am 18. Dezember 2020 um 13:34:45 Uhr:

Ich nehme an, bei so einer 50/50 Haftungsteilung meldet sich die gegnerische Versicherung

v o r s o r g l i c h bei Deiner Versicherung, um

1. weitere Forderungen Deinerseits (ggfs. auch über Deine Versicherung) auszuschließen

2. mögliche unentdeckte Folgeschäden Deines Unfallgegners noch ggfs.

prinzipiell geltend machen zu können, damit der Rechtsanspruch grundsätzlich nicht

verloren geht wg. rechtzeitiger Meldepflichten etc..

Ich weiß allerdings nicht, ob da ein späterer Rechtsanspruch möglich wäre und wie

lang.

Das wird jedenfalls sicher ein prinzipieller vorsorglicher Verwaltungsakt sein, eher

wohl nicht mehr, sonst hätte Deine Versicherung konkret was dazu sagen müssen

und können.

Von Unfallgegnern lässt man sich auch die Adresse und Tel.-Nr. / Mail-Adresse

geben. So könntest Du den Unfallgegner einfach anrufen und klären, ob er

Forderungen stellt.

So einfach und direkt ist das Leben, wenn man es richtig macht! :-)))

Hallo, ja ich habe eben bei der Versicherung angerufen und so wie du das schreibst, haben sie es mir auch erklärt. 3 Monate währe die Frist, für den Gegner sich zu melden. So hat es auf jedenfall die Versicherung gesagt bzw habe ich es so verstanden.

Es tut mir Leid wenn ich euch verrückt gemacht habe. Ich hatte nur so eine Angst das jetzt was auf mich zukommt.

Ich hatte halt ein schweres Jahr und eigentlich sollte es ab nächstem Jahr besser werden. Ich habe mir immer gedacht, das Menschen schlecht sind und er sich vielleicht jetzt versucht zu bereichern. Sorry für den Gedanken.

Und danke für die nette Hilfe.

am 18. Dezember 2020 um 13:48

Ohne neutrale Zeugen die den Unfallhergang gesehen haben geht's in die Richtung "sinnlose Klage". Kostet Dich am Ende nur noch zusätzliches Geld und vor allem Zeit, viel Geduld ist eh von Nöten.

@Brinaloo schrieb am 18. Dezember 2020 um 13:54:36 Uhr:

Zitat:

Ich bin O2.

Die Entscheidung der Versicherung halte ich für absolut korrekt.

Du kannst nicht beweisen dass die Tür erst geöffnet wurde nachdem du wieder angefahren bist. Dein Unfallgegner kann nicht beweisen, dass du ihm in die bereits geöffente Tür gefahren bist.

Ergo wird über Betriebsgefahr 50 ./. 50 reguliert. Der Anspruch deines Unfallgegners verjährt nach 3 Jahren, nicht nach 3 Monaten. Dein Unfallgegner muss die Höhe seines Schaden aber beweisen und auch den Unfall als Ursache.

Merke: Bei solch absoluten Bagatellschäden, ohne Zeugen und auch anderweitig im Nachgang nicht klar zu beweisenden Unfallhergängen verzichtet man besser auf das große Besteck mit Auftritt der Polizei und Inanspruchnahme der Versicherungen.

Die gute Nachricht ist: Du kannst den Schaden von deiner Versicherung zurückkaufen, sollte sie Ansprüche deines Gegners anerkennen und regulieren. Dein Vertrag ist dann wieder schadensfrei.

Die Quotelung ist dem üblichen Beschiss der textbausteinverwendenden unqualifizierten Weisungsableser geschuldet. Die Haftung liegt allein beim parkenden Fahrzeuglenker; §14 Abs.1 StVO. Der gegen den Aussteigenden sprechende Anscheinsbeweis ist hier nicht widerlegbar. Daher volle Haftung beim Aussteigenden. Ich würde mit einem KVA der Fachwerkstatt ggf. sogar klagen. Anders wird sich das im jetzigen Stadium nicht mehr richtigstellen lassen.

Paul, das sehe ich genauso.

Die Versicherung hat es ja nicht einmal für nötig gehalten zu schreiben, was der Lenker des bei den versicherten Fahrzeug vorträgt.

Zu meiner Zeit wäre ein derartiges Schreiben nicht versandt worden.

Von der Beweislastumkehr des Anscheinsbeweises wollten Sie ja anscheinend auch nichts gehört haben.

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