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Unfall - Allianz Versicherung will Kosten für Gutachten nicht zahlen

Themenstarteram 30. August 2015 um 8:42

Hallo,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall, mir ist jemand mit seiner Anhängerkupplung beim ausparken in mein Nummernschild gefahren. Der Verursacher, ein Mitarbeiter einer Gebäudereinigungsfirma, hat diesen Vorfall auch sofort gemeldet und seine zuständige Versicherung informiert.

Ein Gutachter der Allianz-Versicherung hat nun auf offener Straße das Auto überprüft und ein Gutachten erstellt. Schadenstumme ca. 490€

Meine Autowerkstatt hat mir hier nun aber empfohlen, ein Gegengutachten erstellen zu lassen, da der Gutachter weder das Auto von unten angeschaut hat und auch die Stoßstange nicht entfernt hat, die beschädigt wurde.

Der zweite Gutachter hat nun hier ein Gegengutachten von 675€ ermittelt. Dazu kommen natürlich noch ein Rechnungsbetrag von 250€ für den zweiten Gutachter plus 150€ für die Autowerkstatt, die die Stoßstange am Auto entfernen musste, damit der Gutachter den Schaden prüfen konnte.

Die Allianz-Versicherung weigert sich nun aber, die Schadenssumme meines Gutachters auszubezahlen und auch die Kosten der Werkstatt und des Gutachters zu bezahlen. Sie weißen daraufhin, dass bei Bagatellschäden in dieser Schadensgröße nicht zu tragende Sachverständigenkosten eines freien Gutachters zu vermeiden sind.

Was nun tun? Anwalt einschalten? Eigene Versicherung kontaktieren? Kosten die die Versicherung nicht zahlen möchte, der Gebäudereinigungsfirma in Rechnung stellen?

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen oder Tipps geben, wie ich hier weiter vorgehen sollte?

Vielen Dank schon mal für jeden sinnvollen Tipp.

Gruß Markus

Beste Antwort im Thema

In aller Regel haben Rechtschutzverträge eine SB. Selbst wenn ein solcher Vertrag bestünde, würden dann vielleicht noch 100 EUR erstattet.

Dafür würde ich keine Versicherung in Anspruch nehmen und dann riskieren, beim nächsten Schadenfall ohne Versicherung da zu stehen. Ich habe meine Versicherungen für Fälle, bei denen es ans Eingemachte geht.

Aber es gibt ja auch Leute, die sich den Badezimmerspiegel von Roller zu 9.99 von der Hausrat bezahlen lassen und sich dann wundern, wenn sie Post kriegen...

Nur meine Meinung.

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Tja. Muss die Versicherung auch nicht, da hast du vorschnell und falsch gehandelt. Gutachter erst ab 725-750 Euro Schaden. Außer man kann es nicht einschätzen. Da aber schon ein Gutachten vorlag hätte man durchaus denken können das es nicht über diesen Betrag kommt.

Im Prinzip bist du selber schuld, du hast einfach gemacht und dich nicht informiert. Stichwort Bagatellgrenze Gutachter

am 30. August 2015 um 9:44

Leider hat Raghul recht - ich hatte ein ähnliches Problem mit einer billigen Internet-Versicherung.

Die haben sich auch, übrigens zu Recht, auf die so genannte Bagatell-Grenze berufen.

Dass die Werkstatt auf ein Gegengutachten und auf Umsatz scharf ist, hätte sich der TS auch denken können.

Also : bezahlen und als Erfahrung abheften.

am 30. August 2015 um 9:46

Hier war einiges falsch! 1. Gutachter der gegnerischen Vers. hat nichts am Fahrzeug zu suchen. 2. Eigener Gutachter kann auch bei Schäden unter 750 € ein sogenanntes Kurzgutachten erstellen, er nimmt dabei Stellung zu Nutzungsausfall und Mietwagenkosten, wie auch zu einer eventuellen Wertminderung! Und das ist nach der allgemeinen Rechtsprechung auch erlaubt. Ich würde hier auf jeden Fall einen RA kontaktieren, die A ist bekannt für solche Spielchen.

am 30. August 2015 um 10:03

Bei der von der Allianz ermittelten Schadenssumme, darf er den Anwalt dann auch noch selber zahlen!

Die von Dir verursachten Schadenermittlungskosten entsprechen rund 80% der ursprünglichen Schadensumme (490 zu 400) bzw. 60% der nachträglich geforderten Schadensumme.

Unabhängig von der rechtlichen Würdigung: Hättest Du Dich so verhalten, wenn keine Versicherung im Spiel gewesen wäre und Du hättest selbst zahlen müssen?

Themenstarteram 30. August 2015 um 10:15

Hmm..leider wollte ich so etwas nicht hören.

Habe ich nicht die Möglichkeit, wenigstens die Schadenssumme, die der zweite Gutachter ermittelt hat, einzufordern? Ich finde es ja schon dubios dass der Gutachter der A-Versicherung eine Stoßstange prüft, ohne diese abzubauen oder Schäden an anderen Stellen zu ermitteln?

Du hättest ja gleich am Anfang Dir selber einen GA nehmen können, der ein Kurzgutachten erstellt.

Dann hätte die Allianz dieses Gutachten bezahlen müssen und alles wäre easy.

Den Fehler hast Du gemacht, nicht die Allianz.

Ein Zweitgutachten bezahlt kein Versicherer.

Anders bei Kaskoschäden, da beauftragt immer der Versicherer den GA.

Ggf hast Du eine Verk.-RS Versicherung, die außergerichtliche Gutachten bezahlt, dann die Rechnung dort einreichen.

In aller Regel haben Rechtschutzverträge eine SB. Selbst wenn ein solcher Vertrag bestünde, würden dann vielleicht noch 100 EUR erstattet.

Dafür würde ich keine Versicherung in Anspruch nehmen und dann riskieren, beim nächsten Schadenfall ohne Versicherung da zu stehen. Ich habe meine Versicherungen für Fälle, bei denen es ans Eingemachte geht.

Aber es gibt ja auch Leute, die sich den Badezimmerspiegel von Roller zu 9.99 von der Hausrat bezahlen lassen und sich dann wundern, wenn sie Post kriegen...

Nur meine Meinung.

am 30. August 2015 um 11:13

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 30. August 2015 um 12:25:44 Uhr:

Ggf hast Du eine Verk.-RS Versicherung, die außergerichtliche Gutachten bezahlt, dann die Rechnung dort einreichen.

Welcher Anbieter auf dem Markt bietet diesen Schutz an?

Hätte die Stoßstange zur Reparatur demontiert werden müssen? Wenn ja wäre das der Moment gewesen der Allianz eine evtl Schadenserweiterung zu melden. Ohne einen weiteren Grund ein zweites Gutachten erstellen zu lassen war der Fehler welcher dich jetzt Geld kostet.

Das einzige was mich hier wundert ist die Empfehlung der Werkstatt dir einen 2. Gutachter zu holen und dieser sollte dann auch eigentlich wissen dass ein zweites Gutachten nicht so einfach gezahlt wird.

Grüße

Steini

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 30. August 2015 um 13:13:51 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 30. August 2015 um 12:25:44 Uhr:

Ggf hast Du eine Verk.-RS Versicherung, die außergerichtliche Gutachten bezahlt, dann die Rechnung dort einreichen.

Welcher Anbieter auf dem Markt bietet diesen Schutz an?

Ich kenne jetzt nicht die ARBs von allen RS Versicherern, zumindest weiß ich, dass die Marktversicherer diese Kosten in ihren Bedingungen stehen haben.

@ Hafi

Bei mir im Kundenkreis bestehen alle RS Verträge zu 98% ohne SB.

Auch bei 2 bis 3 Schäden in 5 Jahren ist bisher noch keine gekündigt.

Also grundsolide (aber eben nicht billig).

So wie ich lese, hab mehrfach gelesen, hat dem TE jemand beim ausparken mit dem Kugelkopf der AHK das Nummernschild (sicher vorn) eingedrückt, so dass das jetzt mit einer Delle versehen ist. Schaden: Ein Nummernschild, Wert 22 - 36 Euro (Prägen und Siegel holen). Vielleicht hätte es ein Hämmerchen getan, obwohl, das ist ja genau genommen Urkundenfälschung, ein verbogenes Kennzeichen wieder gerade zu biegen.

 

Von einer Stoßstange lese ich vorab in der Schadensbeschreibung nix - und ohne Foto (Buchstaben und Ziffern verpixelt, weil ich das Kennzeichen nicht wissen möchte) will ich da nun auch keine Wertung zu abgeben.

Zitat:

@romanusko schrieb am 30. August 2015 um 16:54:42 Uhr:

So wie ich lese, hab mehrfach gelesen, hat dem TE jemand beim ausparken mit dem Kugelkopf der AHK das Nummernschild (sicher vorn) eingedrückt, so dass das jetzt mit einer Delle versehen ist. Schaden: Ein Nummernschild, Wert 22 - 36 Euro (Prägen und Siegel holen). Vielleicht hätte es ein Hämmerchen getan, obwohl, das ist ja genau genommen Urkundenfälschung, ein verbogenes Kennzeichen wieder gerade zu biegen.

Das ist soweit korrekt. Du hast aber sicher gelesen das der Allianz Gutachter ca. € 450,-- Schadenhöhe ermittelt hat, folglich muss die Stoßstange schon etwas abbekommen haben.

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