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Unfall auch bei der gegnerischen Versicherung melden?

Themenstarteram 9. Juli 2024 um 17:11

Hallo,

muss ich einen Unfall auch bei der gegnerischen Versicherung melden?

Wir hatten heute einen kleinen Unfall, wo wir uns zu 100% sicher sind, dass wir nicht die Schuld hatten. Aber als ich meine Versicherung anrief, sagte mir der Mitarbeiter dort, dass ich auch die gegnerische Versicherung über den Unfall informieren soll. Dazu hat er mir eine Telefonnummer gegeben, wo ich anhand des Kennzeichens des anderen Fahrzeugs erfahren kann wo er versichert ist. Mir kam es so vor, dass dieser Mitarbeiter am Telefon evtl. ein Lehrling war, weil er das Gespräch zweimal unterbrach um sich bei seiner Kollegin zu erkundigen.

So einen Vorschlag hörte ich heute zum ersten mal. Ich musste in der Vergangenheit bereits mehrere KFZ-Unfälle klären (nicht nur meine eigenen) und bisher hat mir keine Versicherung empfohlen die gegnerische Versicherung zu kontaktieren und dort den Schaden zu melden. Normalerweise muss doch meine Versicherung mit denen Kontakt aufnehmen und nicht ich.

Andererseits lese ich hier gerade auf einer Webseite folgendes, Zitat:

Zitat:

"Eine Besonderheit ergibt sich bei der Schadensmeldung zu einem Autounfall oder beim Melden eines Haftpflichtschadens, wenn man selbst der Geschädigte ist. In diesem Fall muss der Geschädigte seine Ansprüche bei der Versicherung des Verursachers geltend machen. Er kann nicht abwarten, ob und wann der Versicherungsnehmer in Aktion tritt.

Ist bei einem Kfz-Schaden die Versicherung des Verursachers nicht bekannt, hilft der Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 250 260 0 weiter. Anhand des Kennzeichens ermittelt diese Institution die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners."

 

Wäre es wirklich empfehlenswert den Schaden auch bei der anderen Versicherung zu melden? Oder kann es gar zum Nachteil werden?

Ich danke euch!

Viele Grüße

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23 Antworten

Als Geschädigter melde ich meinen Anspruch bei der gegnerischen Versicherung an.

Nein, deine Versicherung MUSS nichts, wenn dann war das Service.

Du mußt deine Ansprüche bei der Gegenversicherung anmelden.

Am besten aber dort nur eine Schadensnummer anfordern. Nichts zugeben oder gar einwilligen und den Rest einer Person überlassen die Ahnung hat. (Anwalt) oder so.

Themenstarteram 9. Juli 2024 um 17:16

Zitat:

@trouble01 schrieb am 9. Juli 2024 um 19:14:21 Uhr:

Als Geschädigter melde ich meinen Anspruch bei der gegnerischen Versicherung an.

Danke! Und warum kann das nicht meine Versicherung erledigen?

Weil das nicht deren Aufgabe ist, Du möchtest was von der Gegenversicherung. Die Eigene kümmert sich nur wenn du Schuld bist und der andere will seinen Schaden beglichen haben.

Zitat:

@wook schrieb am 9. Juli 2024 um 19:16:42 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 9. Juli 2024 um 19:14:21 Uhr:

Als Geschädigter melde ich meinen Anspruch bei der gegnerischen Versicherung an.

Danke! Und warum kann das nicht meine Versicherung erledigen?

weil die kein Service- Dienstleister für Umme ist.

Wenn du von jemanden Geld haben möchtest, dann musst du dich schon selber darum kümmern und deine Ansprüche anmelden.

 

Themenstarteram 9. Juli 2024 um 17:22

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Juli 2024 um 19:16:04 Uhr:

Nein, deine Versicherung MUSS nichts, wenn dann war das Service.

Du mußt deine Ansprüche bei der Gegenversicherung anmelden.

Heißt das, wenn ich den Schaden nicht bei der Gegenversicherung melde bzw. meine Ansprüche nicht geltend mache, wird auch meine Versicherung nichts unternehmen? Das wäre ja merkwürdig. Bisher hörte ich nur, dass beide Versicherungen miteinander in Kontakt treten und die Angelegenheit klären.

Nochmal, nein das machen die nicht. Und wenn du keine Ansprüche stellst dann ist dein Auto noch in 4 Jahren unrepariert.

Zitat:

@wook schrieb am 9. Juli 2024 um 19:22:36 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Juli 2024 um 19:16:04 Uhr:

Nein, deine Versicherung MUSS nichts, wenn dann war das Service.

Du mußt deine Ansprüche bei der Gegenversicherung anmelden.

Heißt das, wenn ich den Schaden nicht bei der Gegenversicherung melde bzw. meine Ansprüche nicht geltend mache, wird auch meine Versicherung nichts unternehmen? Das wäre ja merkwürdig. Bisher hörte ich nur, dass beide Versicherungen miteinander in Kontakt treten und die Angelegenheit klären.

les doch nochmal den Beitrag von Dellenzaehler.

Faszinierend diese Vollkaskomentalität.

Themenstarteram 9. Juli 2024 um 17:32

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Juli 2024 um 19:24:27 Uhr:

Nochmal, nein das machen die nicht. Und wenn du keine Ansprüche stellst dann ist dein Auto noch in 4 Jahren unrepariert.

Naja gut, dann werde ich den Schaden dort melden. Aber ich finde es trotzdem mehr als merkwürdig. Auch beim Einreichen des Berichts per Online-Formular, wie es bei meiner Versicherung üblich ist, wurde ich gar nicht darüber informiert. Nur als ich dort nochmal extra anrief, hat man mir das gesagt. Und zwar zum ersten mal. Bei meinem letzten Anruf vor einem Jahr bei der selben Versicherung, wo es um einen Unfall eines anderen Fahrers ging, wurde ich nicht darüber informiert. Man sagte mir nur: reichen Sie ihren Bericht und die Fotos online ein und warten Sie einfach ab, wir werden die Angelegenheit prüfen und Sie kontaktieren.

@wook

Heißt das, wenn ich den Schaden nicht bei der Gegenversicherung melde bzw. meine Ansprüche nicht geltend mache, wird auch meine Versicherung nichts unternehmen? Das wäre ja merkwürdig. Bisher hörte ich nur,

Wo hast du deine Ohren? Wer erzählt dir so einen einen Mumpitz? Was hat deine Versicherung mit deinen Schadenersatzansprüchen zu tun?

Merkwürdig ist hier bestenfalls deine Aufassung zu diesem Thema. Nicht der "Lehrling am Telefon hat da was falsch verstanden, offensichtlich bist du hier der Anungslose.

Also: melde den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung, hole dir fachkudige Hilfe (eigenen Sachverständigen und eigenen Rechtsanwalt) sonst geht das hier mächtig -aber ganz mächtig- in die Hose

Nein da ist nichts merkwürdig. Das ist Alltagsgeschäft. Da hast du ja dann auch im letzten Jahr die rauhe Wirklichkeit erlebt, wenn du dich nicht selber kümmerst passiert wenig bis nichts. So ist das Leben, gepudert und gewickelt ist nur ganz am Anfang des Lebens. Oder bis du einen Vertrag unterschrieben hast.

Themenstarteram 9. Juli 2024 um 17:44

@Siggi1803 ich finde die Versicherung sollte seine Kunden zumindest über so etwas informieren, aber nicht nur ab und zu, sondern standardmäßig beim Einreichen des Online-Berichts. Ob sie das nun müssen oder nicht. Erleichtert doch auch ihnen selbst das leben. Weniger Transparenz, mehr nervende Kunden im Nachhinein und somit mehr Kosten für Servicemitarbeiter und sonstigen Kram. Nur eine spontane Meinung.

So einen Bericht reicht man in aller Regel nur dann bei seiner eigenen Versicherung ein, wenn die eigene Versicherung auch leistungspflichtig werden könnte, sprich, man selbst schuld ist.

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