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Unfall auf dem Parkplatz von Kaufland! Einkaufswagen!
Hallo, also mein Fall ist etwas seltsam. Ich war am 30.10.2010 ca. um 23:00 Uhr im Kaufland in Dortmund mit 3 Freunden einkaufen. Hat Samstags bis 23:30 geöffnet. Als wir rausgekommen sind, haben wir gesehen das ungefähr 25-30 Einakufswagen richtung mein Auto gerollt sind. Hab es aber nicht mehr geschafft es aufzuhalten. Die erste Frage die ich mir gestellt habe war natürlich, was suchen 25-30 Einakufswagen da?! Wenn es 1-2 wären, hätte ich es ja noch verstanden, könnten irgendwelche Kunden liegen lassen haben. Habe natürlich die Mitarbeiter im Kaufland informiert usw. Eine Schadensanzeige wurde gemacht. Fotos wurden gemacht. Polizei habe ich auch zusätzich gerufen, die meinten aber nur das wir das zwischen uns mit den Versicherungen abmachen sollten.
Schaden am Auto: 3 kleine Beulen am Kotflügel, Frontstoßstange stark zerkratzt, Spiegelkappe Riss drin.
Mir wurde gesagt das Kaufland sich meldet, die Schadensanzeige wurde zum hauptsitz nach Neckarsulm geschickt. Heute habe ich ein Brief bekommen, wo drin steht das dies nicht deren Verschuldung ist und deshalb keine Entschädigung zahlen können.
Wie soll ich vorgehen jetzt?
Danke für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Also nach meinem Verständnis kann sich eine solche Reihe von Einkaufswagen nicht einfach selbstständig machen. Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass ein Mitarbeiter des Kaufland die Wagen beim Zusammensammeln oder Umräumen "verloren" hat. Dann hat er sich schnell aus dem Staub gemacht.
Aus dem Bauch herraus würde ich sagen, dass dein Fahrzeug durch ein Betriebsmittel des Kaufland beschädigt wurde. Da Du für gewöhnlich nicht davon ausgehen musst, dass soetwas passiert, kann man Dir nicht vorwerfen dort geparkt zu haben.
Bei einem Einkaufswagen ok, kann der Laden nichts dazu, aber nicht bei so vielen. Das fällt in die Sicherungspflicht des Kaufland, und somit sind Schäden durch deren Haftpflicht zu zahlen.
Nicht deren Verschulden, wessen dann.
Die müssen dafür sorgen, dass sowas nicht passiert. Wenn doch müssen die dafür gerade stehen.
Alles natürlich ohne Gewähr, nur meine Meinung.
Ich wäre vorsichtig mit dieser Auffassung. Es liegt ja nahe, dass ein Mitarbeiter beim Sammeln der Einkaufswagen den Wagen gerammt hat. Es kann ja aber auch sein, dass irgendwer anderes sich mit einer Münze mehrere Wagen geschnappt hat und sich einen "Spaß" damit machen wollte.
Der Geschädigte muss nachweisen, wer den Schaden verursacht hat. D. h. bloße Vermutungen, egal wie naheligend diese auch sein mögen, bringen nichts. Fakten sind ausschlaggebend. Gesehen hat dies scheinbar auch niemand. Nach dem derzeitigen Informationsstand läuft das auf eine Anzeige gegen unbekannt hinaus, bei dem die Ermittlung des Schädigers wahrscheinlich ins Leere laufen wird.
Tut mir leid für dich Tan90, aber du wirst wahrscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sich der Schädiger nicht ermitteln lässt. Außer du hast eine Vollkaskoversicherung (ob sich die Abrechnung darüber lohnt muss man schauen).
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19 Antworten
Also nach meinem Verständnis kann sich eine solche Reihe von Einkaufswagen nicht einfach selbstständig machen. Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass ein Mitarbeiter des Kaufland die Wagen beim Zusammensammeln oder Umräumen "verloren" hat. Dann hat er sich schnell aus dem Staub gemacht.
Aus dem Bauch herraus würde ich sagen, dass dein Fahrzeug durch ein Betriebsmittel des Kaufland beschädigt wurde. Da Du für gewöhnlich nicht davon ausgehen musst, dass soetwas passiert, kann man Dir nicht vorwerfen dort geparkt zu haben.
Bei einem Einkaufswagen ok, kann der Laden nichts dazu, aber nicht bei so vielen. Das fällt in die Sicherungspflicht des Kaufland, und somit sind Schäden durch deren Haftpflicht zu zahlen.
Nicht deren Verschulden , wessen dann.
Die müssen dafür sorgen, dass sowas nicht passiert. Wenn doch müssen die dafür gerade stehen.
Alles natürlich ohne Gewähr, nur meine Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Also nach meinem Verständnis kann sich eine solche Reihe von Einkaufswagen nicht einfach selbstständig machen. Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass ein Mitarbeiter des Kaufland die Wagen beim Zusammensammeln oder Umräumen "verloren" hat. Dann hat er sich schnell aus dem Staub gemacht.
Aus dem Bauch herraus würde ich sagen, dass dein Fahrzeug durch ein Betriebsmittel des Kaufland beschädigt wurde. Da Du für gewöhnlich nicht davon ausgehen musst, dass soetwas passiert, kann man Dir nicht vorwerfen dort geparkt zu haben.
Bei einem Einkaufswagen ok, kann der Laden nichts dazu, aber nicht bei so vielen. Das fällt in die Sicherungspflicht des Kaufland, und somit sind Schäden durch deren Haftpflicht zu zahlen.
Nicht deren Verschulden, wessen dann.
Die müssen dafür sorgen, dass sowas nicht passiert. Wenn doch müssen die dafür gerade stehen.
Alles natürlich ohne Gewähr, nur meine Meinung.
Ich wäre vorsichtig mit dieser Auffassung. Es liegt ja nahe, dass ein Mitarbeiter beim Sammeln der Einkaufswagen den Wagen gerammt hat. Es kann ja aber auch sein, dass irgendwer anderes sich mit einer Münze mehrere Wagen geschnappt hat und sich einen "Spaß" damit machen wollte.
Der Geschädigte muss nachweisen, wer den Schaden verursacht hat. D. h. bloße Vermutungen, egal wie naheligend diese auch sein mögen, bringen nichts. Fakten sind ausschlaggebend. Gesehen hat dies scheinbar auch niemand. Nach dem derzeitigen Informationsstand läuft das auf eine Anzeige gegen unbekannt hinaus, bei dem die Ermittlung des Schädigers wahrscheinlich ins Leere laufen wird.
Tut mir leid für dich Tan90, aber du wirst wahrscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sich der Schädiger nicht ermitteln lässt. Außer du hast eine Vollkaskoversicherung (ob sich die Abrechnung darüber lohnt muss man schauen).
Aber da is ja eigentlich ein mitarbeiter der dadrauf aufpasst?! Der Marktleiter hat gesagt das er seit 22 Uhr Feierabend hat!!
:S
Aber da is ja eigentlich ein mitarbeiter der dadrauf aufpasst?! Der Marktleiter hat gesagt das er seit 22 Uhr Feierabend hat!!
:S
Und als wir richtung auto gelaufen sind haben wir das ja schon rollen gesehen. Das was ich auf dem Foto eingekreist habe, war auch 2 Meter rechts neben meinem Auto. Von da sind die Einkaufswagen links runter gegen mein Auto.
Zitat:
Original geschrieben von Tan90
Aber da is ja eigentlich ein mitarbeiter der dadrauf aufpasst?! Der Marktleiter hat gesagt das er seit 22 Uhr Feierabend hat!!
:S
Und als wir richtung auto gelaufen sind haben wir das ja schon rollen gesehen. Das was ich auf dem Foto eingekreist habe, war auch 2 Meter rechts neben meinem Auto. Von da sind die Einkaufswagen links runter gegen mein Auto.
Das ändert aber ja leider trotzdem nichts daran, dass man den Verursacher nicht ausfindig machen kann oder habt ihr jemanden beobachtet, wie er mit den Wagen zugange war?!
Also wo kein Verursacher da kein Schadenersatz!
...rollt ein/mehrere Einkaufswagen über den Parkplatz haftet der Supermarktbetreiber. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen,das Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden.
Im Fall des TE ist davon auszugehen,das hier die kurz vor Feierabend eingesammelten Einkaufswagen seitens der dafür verantwortlichen Person nicht ordnungsgemäß gesichert wurden.
Daher ist hier die Haftung des Supermarktsbetreibers geboten.
Gruß
Laut Autobild haftet der Supermarktbetreiber für herrenlose Einkaufswagen und deren Unfallfolgen. Einen weiterer Artikel der Polizei vertritt die selbe Meinung.
Nö, warum sollte er?
Damit der Betreiber des Supermarkts haftet, muss ihm ein Verschulden nachgewiesen oder zugerechnet werden.
Zugerechnet würde ihm das Verschulden seiner Angestellten, wenn die Angestellten schuldhaft einen Schaden verursacht haben und er sich nicht exkulpieren kann (831 BGB).
Das Verschulden des Angestellten müsste der TE beweisen, was er nicht kann.
Aus eigenem Verschulden würde der Betreiber haften, wenn er selbst den Schaden schuldhaft verursacht hätte. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Parkplatz an einem starken Gefälle läge und die Einkaufswagen keine Bremse hätten. Dann hätte er gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen.
Auf einem "ganz normalen" Parkplatz kann ich ein solches Verschulden nicht erkennen.
Es kann ja sonstwer die Einkaufswagen gelöst haben. Das ist dem Betreiber nicht zuzurechnen.
Offenbar konntre der TE auch nur sehen, dass die Dinger herumrollen aber nicht, warum sie das taten.
Einen Anscheinsbeweis gibt es da nicht, so dass der TE den Vollbeweisführen müsste.
Das ist nicht möglich, also ist der Anspruch m.E: an dieser Stelle gestorben.
Ergo: Der Vollkasko melden und als dumm gelaufen abhaken.
Hafi
Ich seh das wesentlich einfacher.
das Eigentum einer Person (Kaufland) hat anderes Eigentum beschädigt. Somit ist Kaufland haftbar. Kaufland ist in diesem Fall eher in der Beweispflicht, das sie diesen Schaden eben NICHT verursacht haben. Ich selbst bin im Einzelhandel beschäftigt, und wenn einer unserer Wagen, wie auch immer eine Schaden verursacht haftet unsere Betriebshaftpflicht. Bei unseren Mitnutzer (ein weiteres Geschäft) ist es ebenso.
magst du einfacher sehen, aber ob es so ist?
dann lass ich zukuenftig von *unbekannt* einen schaden am fahrzeug herbeifuehren (mit einkaufswagen) und kaufland haftet?
Da hier doch recht unterschiedliche Meinungen vertreten werden, rate ich dem TE in diesem Fall sich anwaltlich beraten zu lassen!
Das bringt so nichts.
Zitat:
Original geschrieben von konsulistic
Da hier doch recht unterschiedliche Meinungen vertreten werden, rate ich dem TE in diesem Fall sich anwaltlich beraten zu lassen!
Das bringt so nichts.
Würde ich in diesem Fall genauso sehen... Da der Betreiber des Supermarktes ja schon die Haftung abgelehnt hat...
Neben der "Verschuldenshaftung" gibt es ja auch eine "Gefährdungshaftung", die in diesem Falle, da es auf dem Gelände des Supermarktes und durch Eigentum desselben passiert ist...
Ich würde es ähnlich sehe wie bei der KfZ-Haftpflicht, wo es auch diese Gefährdungshaftung gibt. Man muss nicht unbedingt gefahren sein oder im Auto gesessen haben und haftpflichtig zu sein, denn es heißt ja, dass ein Fahrzeug auch geparkt eine Gefährung darstellen kann. Wenn es sich z.B. durch einen Defekt selbständig macht, evtl. wegrollt, kann man dem Halter kein Verschulden vorwerfen, zahlen muss die KfZ-Haftpflicht trotzdem...
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Aus eigenem Verschulden würde der Betreiber haften, wenn er selbst den Schaden schuldhaft verursacht hätte. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Parkplatz an einem starken Gefälle läge und die Einkaufswagen keine Bremse hätten. Dann hätte er gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen.
ein interessanter Fall, aber anscheinend doch nicht so "einfach": wenn durch einen Dachziegel ein parkendes Fahrzeug beschädigt wird, wird auch zunächst mal die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers in Regress genommen - auch wenn niemand den Dachziegel losgetreten hat.
Wenn der TE RS-versichert ist, ab zum Anwalt. Wenn er nicht RS-versichert ist, sollte er zunächst mal nach ähnlichen Fällen und Urteilen bei Google suchen und dann Kaufland mit dem entsprechenden Material, Aktenzeichen usw. und einer Fristsetzung zur Begleichung des Schadens auffordern. Kommt dann immer noch nichts, dann zum Anwalt.
Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
ein interessanter Fall, aber anscheinend doch nicht so "einfach": wenn durch einen Dachziegel ein parkendes Fahrzeug beschädigt wird, wird auch zunächst mal die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers in Regress genommen - auch wenn niemand den Dachziegel losgetreten hat.
....das würde ich so nicht sagen: der Geschädigte muss auch hier dem Hauseigentümer ein Verschulden nachweisen (z.B. mangelhafte Wartung)....
Zitat:
Wenn der TE RS-versichert ist, ab zum Anwalt. Wenn er nicht RS-versichert ist, sollte er zunächst mal nach ähnlichen Fällen und Urteilen bei Google suchen und dann Kaufland mit dem entsprechenden Material, Aktenzeichen usw. und einer Fristsetzung zur Begleichung des Schadens auffordern. Kommt dann immer noch nichts, dann zum Anwalt.
....wenn der TE nicht RS versichert ist, würde ich einfach mal den Schaden mittels KVA bei Kaufland geltend machen (nicht beim Marktleiter) und abwarten, wie deren Haftpflicht reagiert....