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Unfall auf dem Parkplatz wie vorgehen
Hallo an alle,
ich bräuchte Hilfe da ich nicht genau weiß wie ich jetzt vorgehe sollte.
Unser Auto wurde auf einem Parkplatz, von einem anderen Auto das gerade rückwärts ausparken wollte, hinten links an der Stoßstange erwischt. Wir wollten dabei selbst einparken, als wir stehen blieben fuhr der andere aus der Parklücke in uns rein. Dabei ist die Stoßstange eingedrückt/gerissen, und an der Ladekante gerissen. Auch der Ladekantenschutz aus Chrom ist ziemlich verzogen. Ein Teil vom Kofferraum ist zerkratzt.
Wir haben dann die Polizei gerufen, aber die haben gesagt das die sowas nicht aufnehmen, und wir es zwischen uns selber regeln sollen. Habe jetzt nur Fotos gemacht und seine Daten aufgenommen.
Das Auto das uns angefahren hat sagt, er sei nicht schuld. Ich meine, wir fuhren an ihm vorbei, bleiben stehen, und wollten selbst in eine Parklücke. Dabei fuhr er rückwärts raus und erwischt unser nicht rollendes Fahrzeug.
Beide Autos sind Vollkasko Versichert. Wie soll ich jetzt vorgehen?
Bin über jeder Hilfe dankbar
Gruß
Beste Antwort im Thema
In deinem eigenen Interesse würde ich die (gedankliche) Absicht, gerade selbst rückwärts einparken zu wollen, nicht weiter erwähnen. Du hast gestanden. Punkt. Man muss sich ja nicht selbst Stolpersteine in den Weg legen. Gestanden kannst du ja auch haben, weil z. B. schon jemand vor dir stand oder weil vor dir jemand ausparken wollte. Wenn du schon an dem ausparkenden Unfallgegner vorbeigefahren warst und deine Fahrtrichtung von ihm weg war, hast du eigentlich gar nicht so schlechte Karten.
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20 Antworten
Wenn ich net ganz falsch liege müsste die Schuld bei dem Ausparkenden liegen ?
Ob du da stehst oder fährst ist eigentlich egal...
Man möge mich berichtigen...
Wenn ich das richtig verstehe hatte der TE die Absicht, rückwärts einzuparken.
Wenn der Unfallpartner vortragen sollte, dass der TE rückwärts fuhr und unbeteiligte Zeugen nicht zur Verfügung stehen, ist von einer Quotierung von 50/50 auszugehen.
Habt ihr ein Unfallprotokoll angefertigt?
Fotos so, wie die Autos nach dem Bums standen?
Gibt es Zeugen?
Hast du eine Verkehrs-Rechtsschutzverischerung?
Da bleibt wohl nichts, als deiner Versicherung die Sache mit zu teilen (mit Unfallbericht, Fotos und Schilderung, wie passiert) und dito an Versicherung des Gegners mit Anspruch, die Sache zu bezahlen (was sie wohl nur teilweise tun wird - siehe oben).
Das Ganze emotionslos.
Unfälle auf Parkplätzen sind immer eine blöde Sache, weil Schuld sehr schwer nachträglich feststellbar. Zudem wird in in Unfallsachen auch gern mit Hilfe von Anwälten gelogen, was das Zeug hält.
Was hättest du von der Polizei erwartet? Sie waren doch nicht dabei und Daten austauschen kann man doch auch ohne.
Fotos habe ich gemacht, wir sind als das ausparkende Fahrzeug uns erwischt hat nicht gefahren.
Es war ein ganz normaler Parkplatz, wie bei einem Supermarkt, wo die Autos zwischen den Parkplätzen fahren können. Man kann nur vorwärts oder rückwärts einparken. Werde dann unsere Versicherung informieren.
Der andere Fahrer hat gesagt, er habe sich auf ein anderes Auto konzentriert und uns nicht gesehen. Sagt aber trotzdem er sei nicht schuld, weil uns nicht gesehen. Er ist rückwärts gefahren, und sollte doch aufpassen wohin er fährt. Wenn da ein Kind entlang gelaufen wäre....
Sowas kann ich echt nicht ausstehen, man fährt in uns rein und sagt er sei nicht schuld.
Das Fahrzeug ist ein Monde MK4 in knalligem rot, wie kann man sowas übersehen. Der Verursacher fährt einen ziemlich neuen BMW Kombi, haben die keine Parksensoren/Kamera?
Ohne Anwalt für Verkehrsrecht würde ich nichts machen, der kann in so einem Fall Gold wert sein.
@TE: Kläre die dir verbleibenden Kosten eines Anwalts, bevor du ein Mandat erteilst (auch hinsichtlich der Schuldoptionen). Der Anwalt kriegt sein Gold auf jeden Fall - auch wenn du deines auch ohne ihn bekommen hättest.
Bist du Mitglied eines Automobilklubs? Dann nutze die kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt in der Nähe deines Wohnortes. Der hofft natürlich auf Beauftragung - musst du aber nicht.
Bin mir nicht sicher ob du da komplett ohne Federn zu lassen rauskommst, allerdings würde ich den weitaus größeren Teil der schuld bei deinem Gegner sehen - wegen der Rückwärtsfahrt.
Wenn du rechtsschutzversichert bist würde ich mich auf jeden fall mal beraten lassen.
Ansonsten einfach den Unfall der gegnerischen Versicherung melden und Bestätigung der Eintrittspflicht verlangen.
Parallel musst du den Unfall deiner eigenen Versicherung melden, denn höchstwahrscheinlich wird der Gegner auch Ansprüche stellen.
Deine Versicherung sollte dann eigentlich unberechtigte Ansprüche abwehren.
Danach mal abwarten wie es sich entwickelt. Je nachdem ist dann vielleicht doch noch ein Anwalt anzuraten.
Wenn das auto fahrbereit und verkehrssicher ist, würde ich persönlich erst Gutachter/Reparatur beauftragen wenn die Schuldfrage geklärt ist.
Neutrale Zeugen haben ist das wichtigste. Kannst Dich sonst schon mal geistig mit 50:50 arrangieren.
Zitat:
@tomold schrieb am 17. Februar 2018 um 17:05:59 Uhr:
Ohne Anwalt für Verkehrsrecht würde ich nichts machen, der kann in so einem Fall Gold wert sein.
Aber nicht mehr als 10-20 Gramm.
Wichtig sind hier zwei Fragen:
1. Kannst du nachweisen, dass du gestanden, der andere aber weiter gefahren ist?
2. Wolltest du rückwärts einparken?
Auf dem Parkplatz möchten die Gerichte lediglich Schrittgeschwindigkeit haben. Dort gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Wer rückwärts fährt, hat ebenfalls eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Hast du es geschafft, noch vor dem Aufprall zum Stehen zu kommen, hast du deine Sorgfaltspflicht erfüllt.
Ich bin gestanden und wollte in dem Moment einparken, dann hat es mich erwischt. Ich selber bin weder auf das Fahrzeug aufgefahren, sonst habe ich mich in seine Richtung bewegt. Nur er ist mit seinem Fahrzeug auf meine Stoßstange aufgefahren. Dabei ist seine Heckstoßstange und meine Gerissen. Dabei hat es auch die Ecke meiner Heckklappe beschädigt, Wie hoch der Schaden ist kann ich nicht einschätzen, will das auch gar nicht selber bezahlen.
Danke für euren hilfreichen Tipps
Gefahren oder gestanden ist in derartigen Fällen auf Parkplätzen immer eine Beweisfrage.
Ohne neutrale Zeugen tippe ich hier auch auf 50 / 50.
Wenn er vorwärts, der andere rückwärts fuhr, wird die Quote zu seinem Gunsten anders sein.
Kann er das Stehen nachweisen, kann er mit Glück auch 100% kriegen.
Zitat:
@littleBMW schrieb am 17. Februar 2018 um 15:21:29 Uhr:
Hallo an alle,
ich bräuchte Hilfe da ich nicht genau weiß wie ich jetzt vorgehe sollte.
Unser Auto wurde auf einem Parkplatz, von einem anderen Auto das gerade rückwärts ausparken wollte, hinten links an der Stoßstange erwischt. Wir wollten dabei selbst einparken, als wir stehen blieben fuhr der andere aus der Parklücke in uns rein. Dabei ist die Stoßstange eingedrückt/gerissen, und an der Ladekante gerissen. Auch der Ladekantenschutz aus Chrom ist ziemlich verzogen. Ein Teil vom Kofferraum ist zerkratzt.
Wir haben dann die Polizei gerufen, aber die haben gesagt das die sowas nicht aufnehmen, und wir es zwischen uns selber regeln sollen. Habe jetzt nur Fotos gemacht und seine Daten aufgenommen.
Das Auto das uns angefahren hat sagt, er sei nicht schuld. Ich meine, wir fuhren an ihm vorbei, bleiben stehen, und wollten selbst in eine Parklücke. Dabei fuhr er rückwärts raus und erwischt unser nicht rollendes Fahrzeug.
Beide Autos sind Vollkasko Versichert. Wie soll ich jetzt vorgehen?
Bin über jeder Hilfe dankbar
Gruß
Hatte genau die selbe Situation! Der Unfall Gegner hat dich den ga Ten Parkplatz geschriehen das ich schuld wäre usw. Die Versicherungen haben es zwischen sich alles geklärt habe 100% recht bekommen. Das war ca vor einem jahr
In deinem eigenen Interesse würde ich die (gedankliche) Absicht, gerade selbst rückwärts einparken zu wollen, nicht weiter erwähnen. Du hast gestanden. Punkt. Man muss sich ja nicht selbst Stolpersteine in den Weg legen. Gestanden kannst du ja auch haben, weil z. B. schon jemand vor dir stand oder weil vor dir jemand ausparken wollte. Wenn du schon an dem ausparkenden Unfallgegner vorbeigefahren warst und deine Fahrtrichtung von ihm weg war, hast du eigentlich gar nicht so schlechte Karten.