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Unfall auf der Autobahn
Hi,
hatte gestern einen Unfall auf der Autobahn und das hat sich wie folgt zu getragen.
Ich fahr mit ca. 160 km/h auf der linken Spur (war halt gerade am ueberholen). Kurz bevor ich an dem Auto vorbei war, ist er ruebergezogen weil ein LKW auf die Mittelspur gefahren ist. Der Abstand zw. dem LKW und dem anderen PKW betrug ca. 10-20 Meter. Der PKW zog dann halt auf meine Spur (als wir beide ungefaehr die gleiche Hoehe hatten).Ich machte eine Vollbremsung und hab probiert auszuweichen. Er traf mich dann mit seinem Heck an meinem vorderen rechten Rad. Dadurch wurde ich in die Mittelleitplanke gedrueckt worauf mein Reifen geplatzt ist und ich in schleudern kam.
Der andere PKW hat dann auch ca. 300 Meter weiter aud dem Standstreifen angehalten und ist zurueckgesetzt um sich zu erkuendigen, ob es mir gut geht.
Also dann die Polizei eintraf haben wir beide genau das gleiche Ausgesagt.
Die Polizei meinte nur zu mir, dass ich den Schaden wohl nicht ersaetzt bekomme, weil der LKW einfach weitergefahren ist. Es handelte sich hierbei auch noch um einen auslaendischen LKW.
Er sei der Unfallverursacher und somit muesste ich meine Schadensansprueche an ihn richten. Da ich aber kein Kennzeichen usw. habe, wird es wohl eine Anzeige gegen Unbekannt und somit fallengelassen.
Nun ist meine Frage, ob ich Geld von der Versicherung von dem PKW Fahrer bekomm, da er mich gerampt hat. Er hatte auch gleich gesagt, dass er keine Vollbremsung gemacht hatte, weil er sich ziemlich sicher war, dass es sowieso nicht gereicht haette und deswegen auf meine Spur ausgewiechen ist.
Weil ich in der Hinsicht keine Schuld am Unfall hatte kann ich doch nicht auf den kompletten Kosten sitzen bleiben, oder ?
Waere nett, wenn ihr mir dazu was sagen koenntet.
Danke schonmal im Vorraus.
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15 Antworten
Das ist ein Fall für den RA.
Der wird prüfen, ob Du auch Ansprüche gegen den PKW hast.
Hier zu spekulieren ist müßig.
Sofern Du eine Vollkasko hast, zahlt die ebenfalls.
Ergänzend:
Wäre der PKW statt nach Links auf die rechte Spur gewechselt,
so hätte er für seine Vollbremsung ein gute LKW-Länge mehr zur Verfügung gehabt.
Hätte das nicht gereicht, so hätte er noch auf den Standstreifen ausweichen können.
Insofern wäre der Unfall trotz LKW-Fehler durchaus vermeidbar gewesen.
Dies als Option auch für die jenigen,
die selber mal ganz links in eine solche Situation gelangen.
Lieber auf dem Standstreifen ausbremsen,
als unter einem LKW hängen zu bleiben.
Wenn ich eines gelernt habe, dann ist es das, dass man nichts aber auch GARNICHTS auf die Aussagen von Polizisten geben sollte, wenn es um die beurteilung von Unfällen geht, insbesondere die Schuldverteilung.
Wenn der andere einem LKW ausgewichen ist, dann seid ihr die einzigen Unfallbeteiligten. Der LKW war zwar gewissermaßen Ursache, aber beteiligt in keinem Fall.
Wenn die Kollision zwischen dem anderen Auto und dem LKW stattgefunden hätte, dann wäre es so wie der Polizist sagt.
Aber nur weil er dem LKW ausgewichen ist und dabei einen Unfall verursachte, ist der andere PKW deshalb nicht unschuldig.
Wenn man einem Auto ausweicht, das einem die Vorfahrt nimmt und in einen Garten kracht, ist man auch der alleinige Unfallverursacher. Nur wenn die Kollision mit dem anderen stattgefunden hätte, wäre der Schuld.
Sowas läuft imho unter "Fahrfehler"
Alles Laienmeinung ohne Gewähr, aber ich halte die Aussagen der Polizei für Blödsinn und würde auf jeden Fall versuchen, die Sache juristisch verbindlich klären zu lassen.
Kann mich Ricky nur anschließen.
Für mich hast du einen Anspruch an den PKW-Fahrer, dieser hat Anspruch an den LKW.
Ansonsten, wie Mad schon sagt: RA einschalten.
~
Frechheit!
Also soll ich mich am besten an seine Versicherung wenden und gleich mit Gutachter, oder ? Weil ich nur hoffen kann, dass mein Motor nichts abbekommen hat. War vorhin in der Werkstatt und der meinte halt, dass es alles ca. 5000 Euro kosten wuerde, aber der Gutachter morgen vorbei kommt und alles aufschreibt.
Als erstes zum Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Als erstes zum Anwalt.
so und nich anders...der weiß wie die nächsten schritte sind...
Hi,
kann mich den Vorrednern nur anschließen.
Ich war selbst mal vor 9 Jahren in einen ähnlichen Fall verwickelt. Grauer Golf II GTD zog (innerstädtisch) von der linken Spur urplötzlich auf meine herüber. Ich habe dabei den 'Fehler' gemacht, dem Golf nach rechts auf den Parkstreifen auszuweichen um die Kollision zu vermeiden. Leider hat's dort nicht mehr ganz zum Anhalten gereicht und so habe ich einen dort geparkten Mercedes dezent deformiert. Der Golf fuhr natürlich weiter.
Leider war es den grüngewandeten Herrschaften nicht möglich, den Unfallverursacher bzw. das Fahrzeug zu ermitteln, obwohl ich alle Buchstaben und die erste der drei Zahlen des Kennzeichens, sowie Farbe und Typ des Fahrzeuges nennen konnte - ich versteh's bis heute nicht - es kamen schließlich nur noch 100 Pkw in Betracht.
Den Schaden durfte also meine Versicherung übernehmen.
Ich will damit sagen: nur weil der ausweichende PKW für sein Manöver einen guten Grund hatte heißt das noch lange nicht, dass du Deinen Schaden alleine selbst tragen mußt. Schließlich hat er Dich direkt geschädigt. Eine gewisse Teilschuld Deinerseits ist natürlich trotzdem wegen der gefahrenen Geschwindigkeit (> 130 km/h) zu unterstellen.
Also: unbedingt RA einschalten!
Gruß
Mentalo
Was ein Schwachsinnsgeschwafel von der Rennleitung.
Du bist mit deinem Wagen ausgewichen, weil der andere PKW auf deine Spur rüberzog.
Dieser widerum ist dem LKW ausgewichen, weil vor ihm ein anderer LKW "behinderte".
Und das geht immer so weiter.
Du hast mit dem LKW nichts am Hut, weil der dir nicht in den Wagen gefahren ist sondern der PKW.
Und dessen Versicherung müsste sich dann die Kohle von der Versicherung vom LKW holen.
Ausschlaggebend ist, das der PKW dir reingedonnert ist.
Und wie alle anderen schon sagten, geh zum Anwalt.
Viel erfolg und berichte mal was daraus geworden ist.
Wo steht denn das defekte Fahrzeug und wie lange hat man denn Zeit das alles zu regeln? Ich meine, steht es beim Händler, so wird der irgendwann wissen wollen, wie es weitergeht ... und nun will man erstmal zum RA?
Ich glaube, wenn ich mal einen Unfall haben sollte, dann brauche ich echt jemanden, der mit mir eine Zeichnung macht und das Ganze dann plant
Zitat:
Wenn man einem Auto ausweicht, das einem die Vorfahrt nimmt und in einen Garten kracht, ist man auch der alleinige Unfallverursacher. Nur wenn die Kollision mit dem anderen stattgefunden hätte, wäre der Schuld.
Nicht ganz richtig.
Genau das ist einem Freund passiert.
Er hat die Vorfahrt des anderen "übersehen". Der konnte ausweichen, und ist in einem Gartenzaun gelandet. Mein Freund steigt aus, erkundigt sich, tauscht sogar noch Personalien, und fährt dann nach Absprache mit dem "Zaunfahrer" weiter. (Keine polizei geholt).
Drei Wochen später erhält er einen Anhörungsbogen.
Ihm wird vorgeworfen:
1. den Unfall verursacht zu haben, weil hätte er aufgepasst hätte der andere nicht ausweichen müssen.
2. Unfallflucht, er habe sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Urteil: Gelstrafe von 20 Tagessätzen á X DM (ich weiß nicht mehr wieviel genau).
Also vorsicht mit solchen Aussagen wie oben.
Ehe man sich versieht, steck man ganz tief drin.
Sorry, ist off Topic, musste aber zum obigen Statement mal gesagt werden.
Grüße
Re: Unfall auf der Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von 13teKrieger
Hi,
hatte gestern einen Unfall auf der Autobahn und das hat sich wie folgt zu getragen.
Ich fahr mit ca. 160 km/h auf der linken Spur (war halt gerade am ueberholen). Kurz bevor ich an dem Auto vorbei war, ist er ruebergezogen weil ein LKW auf die Mittelspur gefahren ist. Der Abstand zw. dem LKW und dem anderen PKW betrug ca. 10-20 Meter. Der PKW zog dann halt auf meine Spur (als wir beide ungefaehr die gleiche Hoehe hatten).Ich machte eine Vollbremsung und hab probiert auszuweichen. Er traf mich dann mit seinem Heck an meinem vorderen rechten Rad. Dadurch wurde ich in die Mittelleitplanke gedrueckt worauf mein Reifen geplatzt ist und ich in schleudern kam.
Der andere PKW hat dann auch ca. 300 Meter weiter aud dem Standstreifen angehalten und ist zurueckgesetzt um sich zu erkuendigen, ob es mir gut geht.
Also dann die Polizei eintraf haben wir beide genau das gleiche Ausgesagt.
Die Polizei meinte nur zu mir, dass ich den Schaden wohl nicht ersaetzt bekomme, weil der LKW einfach weitergefahren ist. Es handelte sich hierbei auch noch um einen auslaendischen LKW.
Er sei der Unfallverursacher und somit muesste ich meine Schadensansprueche an ihn richten. Da ich aber kein Kennzeichen usw. habe, wird es wohl eine Anzeige gegen Unbekannt und somit fallengelassen.
Nun ist meine Frage, ob ich Geld von der Versicherung von dem PKW Fahrer bekomm, da er mich gerampt hat. Er hatte auch gleich gesagt, dass er keine Vollbremsung gemacht hatte, weil er sich ziemlich sicher war, dass es sowieso nicht gereicht haette und deswegen auf meine Spur ausgewiechen ist.
Weil ich in der Hinsicht keine Schuld am Unfall hatte kann ich doch nicht auf den kompletten Kosten sitzen bleiben, oder ?
Waere nett, wenn ihr mir dazu was sagen koenntet.
Ich bin selbst Polizeibeamter bei der Autobahnpolizei. Bei gleichgelagerten Unfällen, die wir schon zu Hauf hatten, wird in deinem Falle IMMER der ausscherende Pkw wegen Fehler beim Fahrstreifenwechsel angezeigt. Der Lkw, der als unfallflüchtiger Hauptverursacher geführt wird, bekommt auch ne Unfallanzeige.
Es ist nicht akzeptabel und auch verboten, auch wenn ein FAhrzeug wie dieser Lkw vor einem ausschert, nach links auszuweichen und dort jemanden zu schädigen.
Der vom mittl. Fahrstreifen ausscherende Pkw kann bei seiner Ausweichbewegung nämlich nicht ausschließen, dass anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet bzw. geschädigt werden. Rufe die Beamten an und teile die Rechtsmeinung mit und bitte um Verfolgung des ausscherenden Pkw-FAHRERS. Es kann doch wohl nicht sein, dass sie es sich so einfach machen, bei uns wärst du auf deinem Schaden nicht sitzengeblieben.
Gruss
Cop
.
Was Du sagst ist richtig.
Nur wird der 13teKrieger mit Blick auf seine gezeigten Artikulationsfähigkeiten
seine Ansprüche kaum alleine durchsetzen können.
Auch ist der Fall jetzt zwei Monate alt ohne das wir ein Feedback vom Opfer haben.