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Unfall auf einem Parkplatz

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 18:18

Hallo an alle,

habe eine Frage, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Heute hatte meine freundin einen Unfall, dieser ereignete sich an einem pro markt Parkplatz im Giessen (vielleicht kennt jemand den Platz). Ich war leider nicht vor Ort und kann nicht so genau beschreiben wie es passiert ist, koennte nur spaeter mein kaputtes auto begutachten.

Der Mann in dem anderen Auto behauptete, dass sie ihm den Vorfahrt genommen haette, jedoch steht auf dem Parkplatzeinfahrt keinen Schild wo steht, dass dort die StVo herrescht. Der Mann ist in das Ende von der vorderen Beifahrertuer reingefahren. Also der Schaden zieht sich ueber beide Seitentueren, bis zur Stoßstange, die abgefallen ist. Die Polizei, die kurze Zeit später eingetroffen ist, sagte, dass meine Freundin eigentlich Recht hat, jedoch die Versicherung wird es noch mal überprüfen und den Schuldigen benennen. Ich fürchte mich vor einer Teilschuld.

Hatte jemand schon Erfahrung mit so etwas? Und was ist eure Meinung wie es ausgehen koennte?

Meiner Meinung hat der Mann es extra gemacht um vielleicht damit bisschen Geld zu verdienen, er koennte nicht mehr als 20 kmh gehabt haben, und bremsen kann man ja immer. Vor allem das ganze Auto war schon auf der "kreuzung" und es ist kein kleines Auto, also schwer zu übersehen (volvo v50), relativ hell war es auch, es ist um 16 uhr passiert.

ich werde mich über jeden Antwort freuen. Weiss nämlich auch nicht was ich jetzt machen soll, hatte noch nie einen Unfall.

Beste Antwort im Thema

Auf einem privaten Parkplatz gilt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, egal welche Schilder dort aufgestellt werden.

Solche Sachen laufen meistens auf 50/50 hinaus, außer wenn jemand beim rückwärts ausparken in einen anderen hinein fährt. Der fließende Verkehr hat immer Vorrang.

 

Die Polizei kann ja vermuten was sie will, allerdings haben die es nicht zu entscheiden, auch wenn sie - wie in diesem Fall - gleich nebenan wohnen. :)

 

Ich war heute ebenfalls dort auf dem Parkplatz im Fressnapf, allerdings schon eine Stunde früher.

 

Falls der Unfallgegner sich einen Anwalt nimmt - wovon ich mal ausgehe - solltet ihr euch besser ebenfalls beraten lassen. Denke mal nicht, dass die Freundin ganz ungeschoren aus der Sache raus kommt, egal ob rechts vor links.

 

 

Viel Glück!

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Zitat:

Original geschrieben von savoy01

Weiss nämlich auch nicht was ich jetzt machen soll, hatte noch nie einen Unfall.

Wenn ihr eine RSV besitzt, solltet ihr euch auf jeden Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

Rufe gleich morgen früh einen Rechtsanwalt an, der sich nach Möglichkeit mit Verkehrsrecht beschäftigt, und schildere ihm die Situation.

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 18:25

habe leider keine RSV und freundin auch nicht...

Zitat:

Der Mann in dem anderen Auto behauptete, dass sie ihm den Vorfahrt genommen haette, jedoch steht auf dem Parkplatzeinfahrt keinen Schild wo steht, dass dort die StVo herrescht

Auf öffentlichen Parkplätzen gilt immer die StVO egal ob dort ein Schild steht welches darauf hinweist oder nicht.

Zitat:

Der Mann ist in das Ende von der vorderen Beifahrertuer reingefahren. Also der Schaden zieht sich ueber beide Seitentueren, bis zur Stoßstange, die abgefallen ist. Die Polizei, die kurze Zeit später eingetroffen ist, sagte, dass meine Freundin eigentlich Recht hat, jedoch die Versicherung wird es noch mal überprüfen und den Schuldigen benennen. Ich fürchte mich vor einer Teilschuld.

Vorfahrt besteht an Kreuzungen und Einmündungen lt. StVO, auf einem Parkplatz gibt es selten ausgewiesene Kreuzungen und Einmündungen, daher gilt §1 der StVO der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Zitat:

Hatte jemand schon Erfahrung mit so etwas? Und was ist eure Meinung wie es ausgehen koennte?

Sehr oft 50:50, jeder trägt 50% des Schadens vom Unfallgegner.

Zitat:

Weiss nämlich auch nicht was ich jetzt machen soll,

Ein Anwalt wäre nicht das schlechteste.

Hier etwas zur StVO auf Parkplätzen:

www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

 

 

 

am 8. Oktober 2012 um 18:37

Wenn du dich vor einer Teilschuld fuerchtest, solltest du besser das oder die Autos verkaufen ;) Ansonsten kann ich dir auch nur zum Anwalt raten. Den rest soll er und die Versicherungen abkaspern

Gibts es dort an der Stelle des Ereignisses vorfahrtsregelnde Schilder?

In der Regel geht die Rechtsprechung von einer besonderen Sorgfaltspficht auf Parkplätzen aus. D.h. mit 0% kommt da keiner aus der Sache raus, wenn es knallt.

2 Fragen aus Interesse:

- Gab es Verletzte? Weil in vielen Fällen die Pol. auf Privatgrundstücken nicht zur Unfallaufnahme kommt.

- Wie demoliert ist die Front vom anderen? Gibt es dort Hinweise auf Vorschäden?

Auf einem privaten Parkplatz gilt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, egal welche Schilder dort aufgestellt werden.

Solche Sachen laufen meistens auf 50/50 hinaus, außer wenn jemand beim rückwärts ausparken in einen anderen hinein fährt. Der fließende Verkehr hat immer Vorrang.

 

Die Polizei kann ja vermuten was sie will, allerdings haben die es nicht zu entscheiden, auch wenn sie - wie in diesem Fall - gleich nebenan wohnen. :)

 

Ich war heute ebenfalls dort auf dem Parkplatz im Fressnapf, allerdings schon eine Stunde früher.

 

Falls der Unfallgegner sich einen Anwalt nimmt - wovon ich mal ausgehe - solltet ihr euch besser ebenfalls beraten lassen. Denke mal nicht, dass die Freundin ganz ungeschoren aus der Sache raus kommt, egal ob rechts vor links.

 

 

Viel Glück!

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 18:55

Nein Verletzte gibt es nicht, also meine Freundin nicht, was mit dem Mann ist habe ich keine Ahnung.

Wie die Front von dem anderen demoliert ist, weiss ich auch nicht, wohne 100 km von da entfernt. Als ich dort ankam war es schon alles vorbei. Koennte wie gesagt nur die Stossstange in den Kofferraum einladen und nach hause fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Auf öffentlichen Parkplätzen gilt immer die StVO egal ob dort ein Schild steht welches darauf hinweist oder nicht.

Vorfahrt besteht an Kreuzungen und Einmündungen lt. StVO, auf einem Parkplatz gibt es selten ausgewiesene Kreuzungen und Einmündungen, daher gilt §1 der StVO der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Danke, genau das :)

Wird auf Teilschuld für beide hinauslaufen, ob sich ein Anwalt ohne RSV lohnt hängt von der Schadenhöhe ab. Auf jeden Fall die eigene Kasko (wenn vorhanden) und Haftpflicht informieren!

am 8. Oktober 2012 um 19:49

Manche Parkplätze sind Videoüberwacht. Einfach mal im Markt nachfragen, kann als Beweismittel hilfreich sein.

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 21:13

Danke fuer die vielen Antworte.

Habe mit einem Rechtsanwalt gesprochen, fahre morgen zu ihm, mal gucken was er da machen kann.

Zitat:

Original geschrieben von savoy01

habe leider keine RSV und freundin auch nicht...

wie kann man heutzutage keine verkehrs rechtschutz haben die soviel kostet wie ne kiste bier an der tanke????? :rolleyes:

ach ja...es spielt keine rolle ob da ein schild steht (btw wette ich das da eins steht!), ist der parkplatz nicht umfriedet und somit für jeden zugänglich dann gehöhrt das ding automatisch zum öffentlichen verkehrsraum und unterliegt somit der stvo.

Einzig die Schadenshöhe könnte da "hilfreich" sein.

Hört sich doch nach etwas mehr an als mal eben die Stoßstange touchiert oder ein Licht eingedrückt. :eek:

Einer war da wohl entweder sehr unachtsam oder wollte sein Recht durchsetzen. Die Schadensspuren kann ein Gutachter auswerten. Wird dann allerdings teurer. Dein Anwalt wird dich wohl richtig beraten. :)

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

Solche Sachen laufen meistens auf 50/50 hinaus, außer wenn jemand beim rückwärts ausparken in einen anderen hinein fährt. Der fließende Verkehr hat immer Vorrang.

Ich kenne so einen Fall, dort durfte jeder seinen eigenen Schaden bezahlen.

Gibt es einen fließenden Verkehr auf dem Parkplatz ?

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