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Unfall auf Parkplatz, wie vorgehen?
Hallo Motor-Talker,
heute hatte ich auf einem Parkplatz einen Unfall mit Blechschaden. Aus meiner Sicht bin ich nicht der Verursacher.
Ich fuhr auf die Parkplatzreihe und positionierte mich so, das ich rückwärts in die Parklücke fahren konnte. Ich legte den Rückwärtsgang ein und drehte meinen Kopf Richtung Fahrzeugheck und wollte reinfahren. In diesem Moment fing auch schon an mein Auto zu wackeln und es knirschte.
Der (aus meiner Sicht) Verursacher muss mich total übersehen haben, was mir ein Rätsel ist, da er über Parkpiepser verfügte.
Allein aus der Tatsache heraus das ich meinen Schaden an den Türen habe, ist für mich die Schuldfrage klar. Die Schuldfrage konnte oder wollte die Polizei nicht klären, da die Unfallstelle „geräumt“ war, die Autos standen in den Parklücken.
Der Schaden wurde bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und ich soll jetzt zu einer Werkstatt und einen Kostenvoranschlag einholen. Die Dame am Telefon meinte, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird, müsse ein Gutachter her. Meine Frage wäre jetzt wer den Gutachter zahlen müsste, zumal die Schuldfrage zurzeit noch unklar ist und eigentlich ja nur von einem Gutachter geklärt werden kann. Bin mir gerade dabei ein wenig unsicher.
Ich hoffe mit der Skizze und den Bildern kann man etwas anfangen.
Ich danke schon einmal im Voraus
Beste Antwort im Thema
den gutachter zahlt grundsaetzlich der, der ihn auch beauftragt.
bei 100%iger schuldfrage, wird der gutachter von der versicherung des verursachers bezahlt (bagatellgrenze mal ausgenommen).
nun wirds aber etwas knifflig. parkplatzunfaelle gehen oft nicht 100% zu ungunsten eines beteiligten aus, und somit koenntest du (mindestens) auf einem teil der kosten sitzenbleiben.
evtl. wirst du auch auf eine reperaturfreigabe/kostendeckungszusage noch warten muessen.
ich bin unsicher, wenn du einen KVA (der ja auch kostet und dann meist mit den rep. kosten verrechnet wird) erstellen laesst, dieser der VS zu hoch erscheint und sie dir vorschlagen ihren gutachter zu schicken, ob du dann noch (100% vorrausgesetzt) einen dir zustehenden eigenen gutachter beauftragen kannst und sowohl der KVA als auch der SV uebernommen werden wuerden.
gabs informationen ab welcher grenze die einen eigenen gutachter schicken wollen?
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21 Antworten
Tach,
wenn ich das richtig verstanden habe, hat Dich die Dame der Versicherung vom Unfallgegner zum Gutachter geschickt. Dann zahlt diese auch den Gutachter.
Melde den Unfall auch Deiner Versicherung, die werden sich mit dem Unfallgegner in Verbindung setzen und dessen Sichtweise hören wollen.
Salve,
remarque
den gutachter zahlt grundsaetzlich der, der ihn auch beauftragt.
bei 100%iger schuldfrage, wird der gutachter von der versicherung des verursachers bezahlt (bagatellgrenze mal ausgenommen).
nun wirds aber etwas knifflig. parkplatzunfaelle gehen oft nicht 100% zu ungunsten eines beteiligten aus, und somit koenntest du (mindestens) auf einem teil der kosten sitzenbleiben.
evtl. wirst du auch auf eine reperaturfreigabe/kostendeckungszusage noch warten muessen.
ich bin unsicher, wenn du einen KVA (der ja auch kostet und dann meist mit den rep. kosten verrechnet wird) erstellen laesst, dieser der VS zu hoch erscheint und sie dir vorschlagen ihren gutachter zu schicken, ob du dann noch (100% vorrausgesetzt) einen dir zustehenden eigenen gutachter beauftragen kannst und sowohl der KVA als auch der SV uebernommen werden wuerden.
gabs informationen ab welcher grenze die einen eigenen gutachter schicken wollen?
Die Dame am Telefon hat gesagt das ich in eine Werkstatt fahren soll um einen Kostenvoranschlag zu holen. Da ich die Straße runter einen Karosserie-Spezi habe werde ich den morgen mal ansteuern.
Bei meinem letzten Unfall wo ich der Geschädigte war, hat das meine Versicherung nicht weiter interessiert. Aber anrufen kann man ja mal, das Stimmt.
@ Harry
Ich hab keine Lust auf dem Schaden sitzen zu bleiben, da aus meiner Sicht alles klar ist wer den Schlamassel verursacht hat.
Die Grenze würde wohl bei etwa 1500€ liegen. Mein Bauch sagt mir irgendwie das wir darüber liegen.
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Tach,
wenn ich das richtig verstanden habe, hat Dich die Dame der Versicherung vom Unfallgegner zum Gutachter geschickt. Dann zahlt diese auch den Gutachter.
nö.........das wird die Dame aber ganz bestimmt nicht so gesagt haben.
Sie wird dem TE mitgeteilt haben, dass er seinen Schaden beziffern sollte. Entweder mit einem KVA oder aber ab einer bestimmten Schadenhöhe mit einen Gutachten.
Jop, Kostenvoranschlag holen und nochmal anrufen...
Edit: Sollte der Kostenvoranschlag zu hoch sein, müsste doch theoretisch die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken oder nicht?
Zitat:
nö.........das wird die Dame aber ganz bestimmt nicht so gesagt haben.
Sie wird dem TE mitgeteilt haben, dass er seinen Schaden beziffern sollte. Entweder mit einem KVA oder aber ab einer bestimmten Schadenhöhe mit einen Gutachten.
Richtig, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ansonsten gebe ich harry999 recht, dass der Schaden nicht zu 100% dem Einen oder Anderen zugeschrieben wird.
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Zitat:
nö.........das wird die Dame aber ganz bestimmt nicht so gesagt haben.
Sie wird dem TE mitgeteilt haben, dass er seinen Schaden beziffern sollte. Entweder mit einem KVA oder aber ab einer bestimmten Schadenhöhe mit einen Gutachten.
Richtig, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ansonsten gebe ich harry999 recht, dass der Schaden nicht zu 100% dem Einen oder Anderen zugeschrieben wird.
Wohl war, lesen ist die eine Sache. Verstehen und richtige Ratschläge geben die andere.
Zitat:
Original geschrieben von Suche...
Jop, Kostenvoranschlag holen und nochmal anrufen...
Edit: Sollte der Kostenvoranschlag zu hoch sein, müsste doch theoretisch die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken oder nicht?
In deinem Fall wäre es wohl wirklich sinnvoller den SV von der Versicherung beauftragen zu lassen. Sonst hast du das Honorar unter Umständen zumindest anteilmäßig an der Backe. Du kannst aber natürlich auch selber einen SV deiner Wahl beauftragen, steht dir natürlich frei.
So hab ich es mir auch vorgestellt. Kostenvoranschlag holen, wenn der zu hoch ist kommt der SV der Versicherung. Wenn das Ergebnis mir zusagt (im weitesten Sinne die Schuldfrage und die Zahlen unterm Strich) ist die Sache vorbei. Wenn nichts in meinem Sinne sein sollte kommt halt ein Gegengutachten und es geht weiter.
Also, mindestens die vordere Tür muss wohl neu. Die hintere kann man (so wie das auf den Fotos aussieht) Instandsetzen.
Dann beilackieren vom Kotflügel und Seitenwand. da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen.
Geh mal so vor wie von dir angedacht. Passt schon.
Ich danke für die Zuversicht
Jetzt kann ich wenigstens ruhig schlafen. ^^
Gut`s Nächtle........
Zitat:
Original geschrieben von Suche...
@ Harry
Ich hab keine Lust auf dem Schaden sitzen zu bleiben, da aus meiner Sicht alles klar ist wer den Schlamassel verursacht hat.
Die Grenze würde wohl bei etwa 1500€ liegen. Mein Bauch sagt mir irgendwie das wir darüber liegen.
Sei Dir nicht zu sicher. Parkplatzunfälle gehen nicht nach Regeln wie auf gewöhnlichen Fahrbahnen. So hattest Du Dich z.b. quer aufgestellt, ggf. bereits als der andere Wagen rückwärts fuhr. Der kam ja nicht aus dem Nichts. Solche Sachen nutzt die gegnerische Versicherung, Dir einen Teil des Schadens zuzuschustern.
Viel Erfolg.
Amen
Moin,
aus der Erfahrung in der Familie kann ich dazu sagen, dass Parkplatzunfälle selten zu 100% Schuld ausgehen.
Vor ein paar JAhren traf es meine Tochter, die im Parkhaus in der Durchfahrtsspur stand, um nach einen freien Platz zu sehen.
Als dann plötzlich ein Wagen rückwärts ausparkte (eine Frau) und ihr hinten rechts ins KFZ fuhr, Schaden etwa 800,-.
Vor Ort gab die Frau ihre Schuld zu und überredete meine Tochter, keine Polizei zu holen.
Kein Problem, die Schadenersatzansprüche per Fax an die gegnerische Vers. gesendet und dann nach 14 Tagen nichts gehört.
Dort angerufen, wurde mir mitgeteilt, dass der VN noch keine Schadenmeldung gemacht hat. Da konnte ich mir denken, was los war.
Fast gleichzeitig hatte ich dann eine Fragebogen meiner Vers. (Tochter 2. Wagen) erhalten, da der Mann der Frau auch 50% Schadenersatz gefordert hatte.
Nach 3 Wochen wieder bei Gegnervers. angerufen, dort wurde mir gesagt, dass der VN bereits angemahnt wurde, eine Schadenmeldung abzugeben, nach 4 Wochen wurde Freigabe zur Repa erteilt, wurde zu 100% übernommen.
Die Schadenersatzforderung des Gegners wurde durch mein Versicherer abgelehnt, der Gegner hat daraufhin einen Anwalt eingeschaltet.
Die Gerichtsverhandlung fand etwa 6 Monate später statt, die geforderten 50% seines Schadens wurde durch das Gericht abgemildert insofern, dass meine Tochter (meine Versicherung) 25% (also 200,-) seines Gesamtschadens zu zahlen habe.
Betrag wurde durch meine Versicherung reguliert, meine Tochter hat den Schaden dann zurückgekauft, damit SFR nicht belastet wird.
Hier stand Aussage gegen Aussage, die Frau behauptete, meine Tochter wäre zu schnell gefahren, meine Tochter gab an, sie hat gestanden.