- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Unfall auswärts-Schuldfrage unklar-wie sinnvoll weiter vorgehen?
Unfall auswärts-Schuldfrage unklar-wie sinnvoll weiter vorgehen?
Hallo,
bisher habe ich alle Unfälle in der Familie (weil die Schuldfrage immer klar war, niemals Eigenverschulden) selbst souverän über die Bühne bekommen.
Jetzt ist mir aber zum ersten mal die weitere Vorgehensweise etwas unklar.
Zur Situation:
Meine Tochter war mit dem ihr überlassenen Auto meiner Frau auf dem Weg von ihrem Studienort zu uns nach Hause.
Auf der Autobahn musste sie einem PKW mit Anhänger ausweichen, der nach ihrer Aussage viel zu knapp vor Ihr einen Spurwechsel nach links machte und bei diesem Ausweichmanöver hat sie die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ist in die linke Leitplane gekracht-Totalschaden.
Als Zeugen gibt es nur die zwei Insassen des spurwechselnden Fahrzeugs (die natürlich angeben, es hätte doch noch massig Platz gegeben und das Ausweichmanöver wäre unnötig gewesen) und meine Tochter mit der oben angegebenen Schilderung des Hergangs. Schuldfrage also unklar.
Das Auto steht jetzt auf dem Hof eines Abschleppunternehmers ca. 150km von uns weg.
So, jetzt die Fragen dazu:
1. das Fahrzeug hat die Ford-Assistance Garantie, welche bei einem Unfall eigentlich die Abschleppkosten zum nächsten Ford-Partner übernimmt. Diese war aber telefonisch längere Zeit nicht erreichbar und das Auto musste ja weg von der Autobahn. Also hat ein von der Polizei verständigtes Abschleppunternehmen dies übernommen und auf den eigenen Hof gebracht (kein Ford-Partner). Haben wir eine Chance, diese Abschleppkosten von der Ford-Assistance erstattet zu bekommen, da diese ohne unser Verschulden nicht erreichbar war?
2.Unfallmeldung an die eigene Versicherung ist klar. Aber muss ich jetzt, da ja die Schuldfrage unklar ist, der weiteren Abwicklung (Sachverständiger, Anwalt) durch meine Versicherung zustimmen? Bei den bisher unverschuldeten Unfällen war mir klar, dass ich einen selbst ausgewählten Sachverständigen und Anwalt hinzuziehen konnte.
3. da die Schuldfrage unklar ist, wäre es sinnvoll, vor weiteren Maßnahmen der Versicherung erst mal einen Anwalt einzuschalten? Wer trägt die Kosten?
Nebenbei noch eine Bemerkung:
Es gibt ja immer wieder Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit von Dashcams. Die vor Ort anwesenden Polizisten gaben meiner Tochter die dringende Empfehlung, sich so eine Dashcam zur künftigen Beweissicherung anzuschaffen.
VG
Günter
Beste Antwort im Thema
Ganz recht, die Versicherungen denken an manchen Stellen ganz anders als wir laienhaften Fahrzeugbesitzer.
Vor allem denken sie bei nicht ganz trivialen Unfalllverläufen gern, dass beide Beteiligten schuld sind, und verweigern vollständigen Schadenersatz. Habe ich bei meinem aktuellen Unfall gerade durch. Da kamen nur zwei Drittel des Geldes. Es brauchte dann eine böse Mail von meinem RA (Verkehrsrechtsspezialist), und zack war der Rest da.
Das dauerte tatsächlich nur einen Tag von der Mail bis zum Geldeingang bei mir, was mich genau zu dieser Vermutung führt: Man kürzt Ansprüche grundsätzlich erst mal auf gut Glück und speist die Leute mit Textbaustein-Begründungen ab. Denn wenn die Versicherung eine substantielle Begründung gehabt hätte, dann hätten Sie den Einwand meines RA garantiert nicht sofort akzeptiert, sondern erst mal ihre Rechtsabteilung in Marsch gesetzt.
Mein persönliches Fazit ist ganz klar: Nie wieder Unfallabwicklung ohne RA. Und: Widerstand lohnt sich.
Ähnliche Themen
39 Antworten
Hier stand das doppelt. Aus versehen auf Zitieren gekommen.
Zu 1.: Ruf doch mal an und frage nach wie sich das verhält. Kannst du die vergeblichen Anrufversuche belegen?
Hast du einen Schutzbrief bei der KFZ-Versicherung mit drin?
Ansonsten würde ich meinen, dass in diesem Fall und bei deiner Unsicherheit (Misstrauen) gegenüber der eigenen Versicherung (Vollkasko - dann geht´s dir wohl um den Wert, von dem du meinst, dass ein von der Versicherung benannter Gutachter diesen geringer ansetzen könnte), ein Anwalt die beste Idee ist.
Der sollte dir in einem (kostenlosen) Erst-/Vorgespräch sagen können was du darfst oder nicht darfst oder musst. Schlauere Leute als ich werden sich jetzt aber auch gleich darum streiten, dir den besten und richtigsten Tipp zu geben.
PS:
Es gibt auch noch ein Versicherungsforum hier auf MT.
Derjenige der die Spur wechselt hat eine größere Sorgfaltspflicht. Normal müßte der Gespannfahrer die Schuld bekommen da er den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet hat beim Spurwechsel.
Zitat:
@Titanist schrieb am 7. Oktober 2017 um 10:43:13 Uhr:
Haben wir eine Chance, diese Abschleppkosten von der Ford-Assistance erstattet zu bekommen, da diese ohne unser Verschulden nicht erreichbar war?
Das kann dir hier keiner beantworten, da musst du schon selbst dort anrufen und nachfragen bzw. das Kleingedruckte des Vertrages dazu lesen...
...dass mit jedem Tag wo das Fahrzeug beim Abschlepper steht, Standgebühren anfallen ist dir bekannt?
Zitat:
@Golfinator schrieb am 7. Oktober 2017 um 11:09:56 Uhr:
Normal müßte...
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei - erst recht bei einem "Alleinunfall"...
Außerdem muss der Te erstmal (entgegen der beiden anderen Zeugenaussagen) beweisen, dass der Spurwechsel "zu knapp" unter Missachtung des rückwärtigen Verkehrs durchgeführt wurde! Ferner dass das Ausweichen absolut notwendig war und nicht erst dadurch notwendig wurde, weil der Te "abgelenkt" war und das spurwechselnde Fahrzeug erst im letzten Moment wahrgenommen hat...
@TE
Evtl. ist Ford kulant in dieser Hinsicht. Die Polizei wird ja ggf. vermerkt haben, dass man die nicht erreicht hat.
Mit dem Schadenersatz am besten gleich zum Anwalt. Unter Einbindung auch der VK dürfte sich das am Ende für Dich gut ausgehen. Den Gutachter möglichst mit der VK abstimmen, d.h. nach Zustimmung der VK zu dem von Dir ausgewählten fragen.
Hallo,
die Schuldfrage soll hier eigentlich nicht diskutiert werden.
Mit der Ford-Assistance habe ich inzwischen Kontakt aufgenommen (ja, die Frage hier zu stellen war ziemlich müßig, kam mir dann auch). Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und bemüht, aber letztendlich muss das eine höhere Instanz dort entscheiden.
Ich werde die Versicherung erst mal nur über das Nötigste informieren und ein weiteres Vorgehen mit einem Anwalt absprechen.
VG
Günter
Noch mal ein Update:
Ford-Assistance übernimmt die Abschleppkosten, weil es gestern tatsächlich ein technisches Problem mit der telefon. Erreichbarkeit gab.
VG
Günter
Hallo Günter,
es empfiehlt sich oft den Gutachter selber zu beauftragen, weil das Gutachten für einigen günstiger ausfallen kann. Das Risiko ist dann allerdings, wenn ihr eure Vollkasko in Anspruch nehmt, dass eure Versicherung die Kosten des Gutachtens nicht übernehmen wird.
In eurem Fall liegt doch aber klar die Hauptschuld oder die alleinige Schuld beim Unfallgegner und der muss dann den größten Anteil der Kosten oder alle Kosten des Gutachtens übernehmen.
Wie schnell ist denn deine Tochter gefahren? Wenn über 130 km/h ist es schwieriger, dass die gegnerische Versicherung alle Kosten übernimmt.
Noch ein Hinweis, der euch vielleicht bei eurer Argumentation hilft.
Die Aussage beider Zeugen, dass hinter dem spurwechselnden Fahrzeug noch massig Platz war, passt nicht, weil das von hinten kommende Fahrzeug dann immer bremst und nicht ausweicht. Ausweichen tut man erst, wenn man der Meinung ist, dass bremsen nicht mehr ausreicht.
Ich hatte auch mal so einen Auffahrunfall und angeblich waren noch 500 m Platz.
Weiterhin gibt es nur einen Zeugen, denn der Beifahrer kann überhaupt nicht gesehen haben, wie weit das Auto deiner Tochter entfernt und wie schnell es war oder hat der Beifahrer auch am Hinterkopf Augen?
Gruß
Uwe
Hallo, Titanist,
Zitat:
@Titanist schrieb am 7. Oktober 2017 um 10:43:13 Uhr:
1. das Fahrzeug hat die Ford-Assistance Garantie, welche bei einem Unfall eigentlich die Abschleppkosten zum nächsten Ford-Partner übernimmt. Diese war aber telefonisch längere Zeit nicht erreichbar und das Auto musste ja weg von der Autobahn. Also hat ein von der Polizei verständigtes Abschleppunternehmen dies übernommen und auf den eigenen Hof gebracht (kein Ford-Partner).
je nachdem, wie gefährdend oder verkehrsbehindernd das Fahrzeug Deiner Tochter auf der Autobahn stand, wäre es möglicherweise auch dann zum polizeilichen Abschleppauftrag gekommen, wenn Deine Tochter den Versicherungsservice erreicht hätte.
Die Erfahrung zeigt, dass Abschleppdienste, die von den Versicherungen beauftragt werden, nicht selten recht weit von der Unfallstelle entfernt ihren Sitz haben und somit ziemlich lange zur Bergung des Fahrzeugs brauchen.
Gerade auf der Autobahn ist dies aber nicht sinnvoll und deshalb kann dann auch gegen den Wunsch des Fahrzeuglenkers ein ASD beauftragt werden, der in der Nähe ist und der in der Lage ist, schnell und kompetent abzuschleppen.
Zur Schuldfrage:
Hier kann man nur empfehlen, umgehend einen kompetenten Anwalt einzuschalten, denn die Schuldfrage und vor Allem die Haftungsfrage ist nicht eindeutig.
Auf den ersten Blick sieht es natürlich ganz eindeutig aus: Jemand versucht, einen anderen zu überholen und schert dabei so knapp vor dem nachfolgendem aus, dass dieser nur durch ein Ausweichen einen Zusammenstoß verhindern kann.
Die Krux an der Sache ist, dass man nur dann selber ausweichen darf, wenn man dadurch andere nicht schädigt oder gefährdet, denn sonst kann man sich selber anteilig für dessen Schaden (hier: die Leitplanke) haftbar gemacht werden.
Das kann auch dann passieren, wenn der aufnehmende Polizeibeamte mit gesundem Menschenverstand arbeitet und Deine Tochter nicht verwarnt oder zur Anzeige gebracht hat.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Oktober 2017 um 15:00:14 Uhr:
In eurem Fall liegt doch aber klar die Hauptschuld oder die alleinige Schuld beim Unfallgegner...
Warum genau meinst du die Schuld beim Unfallgegner erkennen zu können?
Dass der Unfallgegner zu knapp die Spur gewechselt hat, muss der Te beweisen - und woher willst du wissen, dass der Te nicht anderweitig beschäftigt war, z.B. am Handy rumzuspielen und vom eigentlichen Spurwechsel garnichts mitbekommen hat, sondern erst dann das Lenkrad verriss als er nen halben Kilometer nach dem Spurwechsel wieder auf die Straße geguckt hat?
Zitat:
...denn der Beifahrer kann überhaupt nicht gesehen haben, wie weit das Auto deiner Tochter entfernt und wie schnell es war oder hat der Beifahrer auch am Hinterkopf Augen?
Wofür braucht der Beifahrer Augen am Hinterkopf?
Auch als Beifahrer kann man problemlos in die Außenspiegel gucken, teilweise sogar den Innenspiegel nutzen und so durchaus darüber informiert sein, wie es hinter dem Fahrzeug in dem man sitzt aussieht!
Ach je ...
Es ist viel einfacher. Solange unstreitig ist, dass der Unfall im zeitlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel steht, liegt die Beweislast beim Spurwechsler, dass sein Spurwechsel nicht ursächlich sei. Das zu beweisen wird eher nicht gelingen. Streit wird es trotzdem geben und deshalb kann man hier nur den Gang zum Anwalt empfehlen.
Hallo,
ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, dass die Schuldfrage zumindest von meiner Seite hier nicht der Diskussionsgegenstand ist und ich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen werde (übrigens, nicht der Te hat das Auto gefahren, sondern seine Tochter ).
im Übrigen bin ich bin immer wieder erstaunt, wie sicher in diesem Forum einige die Schuldfrage aus so einer knappen Beschreibung beantworten können
Und das mit den Abschleppkosten ist auch, wie weiter oben schon geschrieben, längst mit Ford-Assist geklärt.
Aktueller Stand ist, dass unsere Versicherung empfiehlt, den Schaden in Anbetracht der unklaren Schuldfrage erst mal über unsere VK abzuwickeln (mir ist klar, dass ich dann u. U. weniger Geld bekomme, weil dann z. B. die Versicherung den Gutachter bestimmt...) und dann können wir nach der anwaltlichen Beratung immer noch entscheiden, ob wir gegen den (vermeintlichen) Unfallverursacher gerichtlich vorgehen. Wenn der Anwalt nach Aktenlage gute Chancen sieht und dieses Vorgehen auch für sinnvoll hält, werden wir das auch machen.
Unsere Kfz-Versicherung übernimmt außerdem, unabhängig von Schuldfrage und ohne Einfluss auf den SFR, durch den Nutzungsausfall entstehende Fahrtkosten zeitlich unbegrenzt bis zu einem Gesamtbetrag von 325€. Dafür kann meine Tochter oft z. B. mit dem Flixbus in ihren Studienort und zurück fahren.
VG
Günter
Das ist mal eine nette Zusatzleistung mit den Fahrtkosten.
@TE: Geh zum Anwalt. Und zwar zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten.
Lass dich vom RA zunächst dahingehend beraten, was er für dich tun kann, welche Erfolgsaussichten bestehen und welches Kostenrisiko. Diese Vorab-Beratung machen die Anwälte kostenlos.
Leite vorher NICHTS in die Wege. Lass keinen Gutachter einer Versicherung ran. Du kannst in der Abwicklung eines solchen Unfalls eine Menge Fehler machen, auch rein formale, die dich eine Menge Geld kosten.