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Unfall bei Dämmerung - automatisch Mitschuld?

Themenstarteram 13. März 2012 um 12:13

Hallo Miteinander,

wir haben folgendes Problem:

am 11.01.2012 hatte mein Göga um 8:10h einen Unfall. Er befand sich auf der Vorfahrtsstraße und aus einer Seiternstraße kam von links ein Sprinter. Dieser stand erst (!) und fuhr dann plätzlich los um die Kreuzung zu überqueren. Die Vorfahrtsstraße auf der sich Göga befand ist an dieser Stelle eine Brücke, Göga kam also quasi *von oben* bzw. hinter der Kuppe hervor. Diese Kuppe ist jedoch ca. 100 Meter von der Seitenstraße entfernt, man kann von dort kommende Fahrzeuge gut erkennen. Ergebnis: unsere schöne Mary war Totalschaden *hoil*. Der Unfallgegner gab noch am Unfallort seine volle Schuld zu weil er (wortwörtlich) "nicht nach rechts gesehen habe" (also die Richtung aus der Göga kam). Da der Unfall nur ein paar Meter von unserem Haus entfernt war hat Göga mich dazugeholt. Ich konnte dabei selbst feststellen, dass der Unfallgegner total übermüdet war, so dass meiner Meinung nach zu bezweifeln ist, dass er überhaupt in der Lage war ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Weder das Schuldeingeständnis noch die deutlich sichtbare Übermüdung des Fahrers finden sich jedoch im Polizeiprotokoll wieder. (ich bin mir auch nicht sicher ob das nicht absichtlich vom Polizeibeamten nicht aufgenommen wurde, dieser kennt wohl die Frau des Unfallgegners)

Nach einigem hin und her will die gegnerische Versicherung jetzt nur 75% des Schadens übernehmen (auch von den Mietwagen- und Gutachterkosten wollen sie nur 75% übernehmen) weil Göga kein Licht eingeschaltet hatte (offizieller Sonnenaufgang war an diesem Tag 8:18h). Dürfen die das obwohl ihr Mandant doch Schuld hat? Hätte er nach rechts geschaut hätte er Göga auch kommen sehen. Egal ob Licht an oder nicht, es war zu diesem Zeitpunkt nämlich praktisch taghell und die Kreuzung ist weder verbaut noch stehen Bäume herum die die Sicht behindert hätten.

Da ich so langsam Zweifel an den Fähigkeiten unseres Anwalts habe wollte ich euch mal um eure Meinung bitten. Ich danke euch schonmal im voraus für eure Antworten.

cu

tiggy

Beste Antwort im Thema

Das erste Bild ist unbrauchbar, Himmel überstrahlt... das kann alles zeigen...

Schon im zweiten Bild ist in den Häusern ringsrum die Raumbeleuchtung deutlich wahrnehmbar, für mich eben ein Indiz, dass es alles andere als taghell ist. Vermutlich war es an diesem Tag generell derart diesig, dass man ganztägig mit Licht fahren sollte, wenn man schon im Zimmer Licht braucht.

Im dritten Bild verschwimmen die Konturen gerade dort wo der PKW mit der Heckpartie zur Hecke steht, die Farbunterschiede im Hintergrund verlaufen völlig. Jeder normale Mensch fährt schon 10 Minuten früher mit Abblendlicht und das ist genau der Zeitpunkt, an dem es gekracht hat.

Ich weiß nicht, ob es dir bewusst ist, aber im Alter lassen die Augen generell nach. Neben einer Verschlechterung der Sehstärke und einer Trübung der Linse lässt die Helligkeitswahrnehmung, auch wenn keine Erkrankung vorliegt, generell nach.

Was für dich mit Anfang 30 taghell ist, mag für einen 40 oder 50-Jährigen schon düster sein und wenn du dann trotz besseren Wissens ohne Licht angeflogen kommst, dann übersieht er dich eben, so einfach ist das. Da kannst du noch so viel sehen, wenn er dir vor der Nase rausfährt, dann kracht´s.

Für meine Begriffe hast du genau eines bewiesen:

Du fährst selbst trotz besseren Wissens ohne Licht und meinst das jetzt auch noch anderen aufschwatzen zu müssen. Kein Wunder, dass Tagfahrlicht für Neuwagen zur Pflicht wurde, wirklich nicht.

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Anwalt wechseln und 100% des entstandenen Schadens bei der gegnerischen Versicherung einklagen.

Wie hell es zu dem Zeitpunkt war, lässt sich ja feststellen. Wenn die Lichtverhältnisse tatsächlich so waren, dass Licht erforderlich war, dann könnte das vom Gericht als Mitschuld angesehen werden. Wenn ihr Pech habt, dann behauptet der gegnerische Anwalt noch, dass er zu schnell war. Vielleicht fällt dem auch noch was anderes ein.

Macht euch auf jeden Fall auf ein gerichtliches Verfahren gefasst.

P.S. Vor Gericht spielt es auch keine Rolle, dass er nicht geguckt hat, der wird mit Sicherheit nämlich bei der Verhandlung das sagen, was sein Anwalt ihm vorgibt. Und das wird NICHT das sein, was er zu euch gesagt hat an der Unfallstelle.

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000

Diese Kuppe ist jedoch ca. 100 Meter von der Seitenstraße entfernt,

ist der sprinter in dem moment losgefahren, als dein mann über die kuppe kam?

Zitat:

Dürfen die das obwohl ihr Mandant doch Schuld hat?

ob sie das dürfen, entscheidet letzendlich ein richter!

 

im übrigen sind die "polizeiliche schuld" (im sinne von: den unfall verursacht) und die "versicherungs schuld" (im sinne von: das verhalten des geschädigten hat zum unfall beigetragen bzw. hätte er ihn ohne weiteres verhindern können) zwei verschiedene paar schuh!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

im übrigen sind die "polizeiliche schuld" (im sinne von: den unfall verursacht) und die "versicherungs schuld" (im sinne von: das verhalten des geschädigten hat zum unfall beigetragen bzw. hätte er ihn ohne weiteres verhindern können) zwei verschiedene paar schuh!

Eben.Begreifen nur leider die wenigsten hier....:rolleyes:

8 Minuten vor Sonnenaufgangszeit.

Mitschuld...ganz klar.

am 13. März 2012 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

im übrigen sind die "polizeiliche schuld" (im sinne von: den unfall verursacht) und die "versicherungs schuld" (im sinne von: das verhalten des geschädigten hat zum unfall beigetragen bzw. hätte er ihn ohne weiteres verhindern können) zwei verschiedene paar schuh!

Und die richterliche "Schuld" noch ein ganz anderes paar Schuhe.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Und die richterliche "Schuld" noch ein ganz anderes paar Schuhe.

Jo.Da kann alles 180 Grad anders sein - je nach Laune.

am 13. März 2012 um 12:54

Wer oder was ist denn eigentlich dieser ominöse Göga?

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Wer oder was ist denn eigentlich dieser ominöse Göga?

ich vermute mal ttergatte...

Göga = Göttergatte

Edit: MagirusDeutzUlm war schneller...;)

am 13. März 2012 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Und die richterliche "Schuld" noch ein ganz anderes paar Schuhe.

Jo.Da kann alles 180 Grad anders sein - je nach Laune.

Und nur der Richter hat es zu entscheiden. Was die Polizei und die Versicherung vermeldet, interessiert nicht.

am 13. März 2012 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Wer oder was ist denn eigentlich dieser ominöse Göga?

ich vermute mal ttergatte...

Aha. Danke. Da muss man auch erstmal drauf kommen. ;) Und Mary ist dann bestimmt der Maseraty. :D

Solange es nicht der Gröfaz war....-duck und schnell wech -

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Und Mary ist dann bestimmt der Maseraty. :D

Ich vermute eher Fiat Marea, nach einem Blick in die Fahrzeughistorie der TE...;)

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