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Unfall bei einseitig verengter Fahrbahn

Themenstarteram 16. Januar 2014 um 11:40

Hallo,

hatte die Tage einen kleinen Unfall (Außenspiegel) an einer Fahrbahn verengung durch 3 Parkende Fahrzeuge auf meiner Straßenseite.

Dazu zu sagen wäre noch das man die Fahrbahnverengung mit 2 Fahrzeugen passieren kann wenn beide Fahrzeugführer "mitmachen".

Nun zum Unfallhergang: Mir kamen 2 Fahrzeuge entgegen und ich befuhr die engstelle wobei Fahrzeug nr.1 noch locker vorbei gefahren ist, nur Fahrzeug nr.2 Fuhr leider viel zu weit in der mitte.

Ich mit ca 30km/h und der Unfallgegner mit ca 50 km/h unterwegs.

Der Unfallgegner hat zwar Vohrfahrt aber dennoch wäre der Unfall vermeidbar gewesen wenn er sich Richtig verhalten hätte oder wenigstens auf die Anwesenheit eines anderen Fahrezeugs in der engstelle reagiert hätte z.B. mit Tempo reduzieren und/oder vollständig auf seine Fahrbanseite zu fahren.

Nun kommt es zur Schuldfrage.

Wäre nett wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen könntet,

denn mMn hab ich den Unfall nicht 100%ig verschuldet obwohl ich keine Vorfahrt hatte...

Lg LiQ

Beste Antwort im Thema
am 16. Januar 2014 um 12:15

Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen. :mad: Bei solchen Situationen könnte ich regelmäßig platzen. Wenn ich doch an einer Engstelle sehe, das da bereits jemand IN der Engstelle ist, dann warte ich die EINE(!!!) Sekunde bis die Engstelle frei ist. Nein, ich versuche trotzdem durch die Engstelle zu kommen. Himmel, ist es so schwer die 1 Sekunde zu warten, egal wer nun Vorfahrt hat? Nein! Wenns denn zum Schaden kommt wird rum gejammert.

Da ich meist mit Firmenwagen in solche Situationen komme, mich gerade in einer Engstelle befinde und der Gegenverkehr glaubt nun sein Vorrecht durchsetzen zu müssen, kann es passieren, dass derjenige "mal eben" auf den Gehweg ausweichen muss. Da bin ich vollkommen Schmerzfrei. Blöd nur für die Felge, wenn der Bordstein 10cm hoch ist ...

Die meisten haben einfach keine Manieren mehr und glauben 1 Sekunde ihres Lebens zu verlieren, wenn sie kurz auf ihr (vermeintliches) Vorrecht bestehen. Dabei hat jeder in der Fahrschule gelernt (bei mir wars jedenfalls so), wenn Engpass, muss ich auch mal auf meine Vorfahrt verzichten.

Auch wenn augenscheinlich 2 Autos aneinander vorbei passen, muss ich doch keine Situation herauf beschwören die letztendlich einen geschädigten hinterlässt. Dann warte ich eben, damich!

Denjenigen die sich irgendetwas beschädigen wünsche ich echt auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben und dabei ist mir egal ob derjenige nun theoretisch Vorfahrt hatte oder nicht. Ich kann mich nicht in Luft auflösen ...

Am Ende geht es wirklich nur um Sekunden, die man mal warten müsste. Selbst das ist manchen zu viel ...

Wie die Versicherungen auf so was reagieren vermag ich nicht zu sagen. Hängt wahrscheinlich vom jeweiligen Sachbearbeiter und der eindeutigen Situation ab. Dafür müsste u.U. eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgen, weil sonst eine Unfallflucht vermutet werden könnte und das würde teurer. Dafür ist dann wiederum Zeit vorhanden. Himmel, das soll mal jemand verstehen ...

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54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LiQ84

...

Dazu zu sagen wäre noch das man die Fahrbahnverengung mit 2 Fahrzeugen passieren kann wenn beide Fahrzeugführer "mitmachen"

....

Lg LiQ

können ja - aber auch dürfen?

Stichwort Sicherheitsabstand!

Welcher Schaden ist denn entstanden, und was meint der Gegner?

Evtl. trotzdem deine Versicherung informieren - die sollte auch unberechtigte Forderungen abwehren.

am 16. Januar 2014 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von LiQ84

 

Der Unfallgegner hat zwar Vohrfahrt aber .......

Nun kommt es zur Schuldfrage.

 

Wäre nett wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen könntet,

denn mMn hab ich den Unfall nicht 100%ig verschuldet obwohl ich keine Vorfahrt hatte...

 

Lg LiQ

Doch hast du, weil der andere "vorrang" hatte, dabei spielt es keine Rolle ob er rechts, mittig linke oder quer fährt.

Ich denke mal es wird wieder wie üblich auf eine Teilschuld für Beide rauslaufen. Der Andere hatte zwar Vorfahrt, aber man darf seine Vorfahrt auch nicht erzwingen.

OT: Mich nervt es auch immer an, wenn VT´s das Rechtsfahren nicht hinbekommen.

am 16. Januar 2014 um 12:15

Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen. :mad: Bei solchen Situationen könnte ich regelmäßig platzen. Wenn ich doch an einer Engstelle sehe, das da bereits jemand IN der Engstelle ist, dann warte ich die EINE(!!!) Sekunde bis die Engstelle frei ist. Nein, ich versuche trotzdem durch die Engstelle zu kommen. Himmel, ist es so schwer die 1 Sekunde zu warten, egal wer nun Vorfahrt hat? Nein! Wenns denn zum Schaden kommt wird rum gejammert.

Da ich meist mit Firmenwagen in solche Situationen komme, mich gerade in einer Engstelle befinde und der Gegenverkehr glaubt nun sein Vorrecht durchsetzen zu müssen, kann es passieren, dass derjenige "mal eben" auf den Gehweg ausweichen muss. Da bin ich vollkommen Schmerzfrei. Blöd nur für die Felge, wenn der Bordstein 10cm hoch ist ...

Die meisten haben einfach keine Manieren mehr und glauben 1 Sekunde ihres Lebens zu verlieren, wenn sie kurz auf ihr (vermeintliches) Vorrecht bestehen. Dabei hat jeder in der Fahrschule gelernt (bei mir wars jedenfalls so), wenn Engpass, muss ich auch mal auf meine Vorfahrt verzichten.

Auch wenn augenscheinlich 2 Autos aneinander vorbei passen, muss ich doch keine Situation herauf beschwören die letztendlich einen geschädigten hinterlässt. Dann warte ich eben, damich!

Denjenigen die sich irgendetwas beschädigen wünsche ich echt auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben und dabei ist mir egal ob derjenige nun theoretisch Vorfahrt hatte oder nicht. Ich kann mich nicht in Luft auflösen ...

Am Ende geht es wirklich nur um Sekunden, die man mal warten müsste. Selbst das ist manchen zu viel ...

Wie die Versicherungen auf so was reagieren vermag ich nicht zu sagen. Hängt wahrscheinlich vom jeweiligen Sachbearbeiter und der eindeutigen Situation ab. Dafür müsste u.U. eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgen, weil sonst eine Unfallflucht vermutet werden könnte und das würde teurer. Dafür ist dann wiederum Zeit vorhanden. Himmel, das soll mal jemand verstehen ...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen.

Benenne doch mal beide (!) Egoisten. :confused:

 

am 16. Januar 2014 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen. :mad: Bei solchen Situationen könnte ich regelmäßig platzen. Wenn ich doch an einer Engstelle sehe, das da bereits jemand IN der Engstelle ist, dann warte ich die EINE(!!!) Sekunde bis die Engstelle frei ist. Nein, ich versuche trotzdem durch die Engstelle zu kommen. Himmel, ist es so schwer die 1 Sekunde zu warten, egal wer nun Vorfahrt hat? Nein! Wenns denn zum Schaden kommt wird rum gejammert.

Da hast du aber nun einen Egoisten beschrieben, soll sich der andere Egoist denn in Luft auflösen nur damit Egoist Nr1 sich durchquetschen kann ?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Da sind (mal wieder) zwei Egoisten aufeinander getroffen.

Benenne doch mal beide (!) Egoisten. :confused:

Und wo du gleich dabei bist, erklär das doch bitte mal mit der angenommenen Unfallflucht.:confused:

Ja wozu denn dann  die Regelung, dass derjenige zu warten hat, auf dessen Seite die Fahrbahn verengt ist? Der TE verlangt etwas viel vom entgegen kommenden Fahrer d. h. das Spiel mitzumachen, wenn es eng oder knappst werden könnte, da einer unbedingt meint, sich noch durchquetschen zu wollen. Und das wg. 1-3 Sekunden Wartezeit. Wenn einer Vorfahrt hat, vertraut er doch darauf, dass sie ihm gewährt wird - so praktiziert man es ja auch im umgekehrten Fall;)

Zitat:

Original geschrieben von andreasbrn5

Ich denke mal es wird wieder wie üblich auf eine Teilschuld für Beide rauslaufen. Der Andere hatte zwar Vorfahrt, aber man darf seine Vorfahrt auch nicht erzwingen.

OT: Mich nervt es auch immer an, wenn VT´s das Rechtsfahren nicht hinbekommen.

Wieso Terilschuld? In meinen Augen und nach meinem Rechtsverständnis muss der TE den Schaden an beiden Fahrzeugen begleichen. Gut, wir wissen nicht genau, wann wer in die Engstelle gefahren ist...

Aber wer Vorrang hatte ist ja wohl klar.

OT: Mich nerven VT die trotz parkender Autos auf ihrer Seite in die Engstelle einfahren, wenn ich entgegenkomme! ;)

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Ja wozu denn dann  die Regelung, dass derjenige zu warten hat, auf dessen Seite die Fahrbahn verengt ist? Der TE verlangt etwas viel vom entgegen kommenden Fahrer d. h. das Spiel mitzumachen, wenn es eng oder knappst werden könnte, da einer unbedingt meint, sich noch durchquetschen zu wollen. Und das wg. 1-3 Sekunden Wartezeit. Wenn einer Vorfahrt hat, vertraut er doch darauf, dass sie ihm gewährt wird - so praktiziert man es ja auch im umgekehrten Fall;)

Die grundlegende Rechtslage bzgl. des Vorrang ist klar.

So einfach wie hier dargestellt - "vertrauen auf Vorfahrt" - ist es in dem konkreten Fall wohl nicht, da die Kollision ja anscheinend - die Beschreibung ist da nicht sehr genau, aber "ein Fahrzeug war schon vorbeigefahren" - ja nicht unmittelbar geschah, sondern der Vorfahrtsberechtigte schon einige Zeit vorher den Entgegenkommenden wahrnehmen konnte, womit eben die Vorfahrtsgewährung offensichtlich nicht statt fand, das Vertrauen schon gebrochen sein musste.

Selbst wenn man in der Grundsituation Recht hat ist dann stures draufhalten in einer potentiellen Gefahrensituation kein korrektes Verhalten. Weiterhin eben die Frage auch, wie viel Platz nun tatsächlich vorhanden war, ob es eine echte Engstelle war, oder der Vorfahrtsberechtigte das leicht hätte vermeiden können indem er weiter rechts fährt.

Könnte m.E. durchaus eine (geringfügige) Teilschuld für den eigentlich Vorfahrtsberechtigten bei rauskommen. Hängt aber vom konkreten Einzelfall und vom Richter ab.

Zitat:

Original geschrieben von LiQ84

Hallo,

hatte die Tage einen kleinen Unfall (Außenspiegel) an einer Fahrbahn verengung durch 3 Parkende Fahrzeuge auf meiner Straßenseite.

Dazu zu sagen wäre noch das man die Fahrbahnverengung mit 2 Fahrzeugen passieren kann wenn beide Fahrzeugführer "mitmachen".

Interessant zu wissen ist es, wie breit die Lücke überhaupt war. Bei 4,6 Metern gesammtbreite passen zwei Autos nebeneinander, aber es ist knapp. Dann hat jeder die Breite einer Parklücke für sich, aber wie viele gibts, die selbst eine unbewegliche Parklücke nicht treffen. Ab einer Breite von 6 Metern würde ich dem entgegenkommenden Fahrer erst die Mitschuld geben, da er sich nicht an das rechtsfahrgebot gehalten hat.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Ja wozu denn dann  die Regelung, dass derjenige zu warten hat, auf dessen Seite die Fahrbahn verengt ist? Der TE verlangt etwas viel vom entgegen kommenden Fahrer d. h. das Spiel mitzumachen, wenn es eng oder knappst werden könnte, da einer unbedingt meint, sich noch durchquetschen zu wollen. Und das wg. 1-3 Sekunden Wartezeit. Wenn einer Vorfahrt hat, vertraut er doch darauf, dass sie ihm gewährt wird - so praktiziert man es ja auch im umgekehrten Fall;)

Noch ist ja garnicht so klar, ob der TE sich bereits in der Engstelle befand, als die anderen Autos (z.B.) um die Ecke kamen. Oder ob er die Möglichkeit gehabt hätte, vor der Engstelle zu warten, bis die Bevorrechtigten durch sind.

Und wie eng diese Engstelle überhaupt ist und wie weit links der Unfallbeteiligte wirklich fuhr. Gibt ja auch ein Rechtsfahrgebot abseits der Autobahn ;)

Fazit: Sehr viele Unklarheiten, dafür aber schon sehr gefestigte Meinungen des Hohen Rates hier....

Zitat:

Original geschrieben von LiQ84

Wäre nett wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen könntet,

denn mMn hab ich den Unfall nicht 100%ig verschuldet obwohl ich keine Vorfahrt hatte...

Natürlich, es sind immer die anderen ... ;-)

Wir haben hier auch parkende Fahrzeuge auf einer Straßenseite und TÄGLICH gibt es hier Hupkonzerte vor meiner Haustür.

Warum?

Weil wieder irgendein "netter Mitmensch" genauso wie du einfach hirnlos rausgezogen ist, obwohl Gegenverkehr kam.

Letztens hat ne Frau hier einem parkenden 5er BMW den Spiegel abgesäbelt. Wenigstens hatte sie so viel Anstand anzuhalten und sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern.

Ich verstehe das nicht. Warum kann man nicht einmal kurz warten?

Meine Freundin ist da genauso - wo die teilweise noch rauszieht, halt ich mir schon die Augen zu.

Da kommt dann auch immer: "Passt doch!"

Nein - es passt eben nicht. Nur, weil es nicht zum Unfall kommt, heißt das nicht, dass es "gepasst" hat!!

In deinem Fall ist es aber zum Unfall gekommen und ich sehe da ehrlich gesagt keine großen Chancen da noch etwas "rausschlagen" zu können.

Grundsätzlich sollte man natürlich prüfen, ob hier alle Beteiligten ihr bestmögliches getan haben um den Unfall zu verhindern - aber der größte Teil, wenn nicht noch mehr, der Schuld liegt ganz eindeutig bei dir.

Ich glaube dir auch nicht ganz, dass Fahrzeug 1 "locker" vorbeigefahren ist.

Wahrscheinlich ist das erste Fahrzeug einfach rechts außerhalb der Fahrbahn gefahren und Nummer zwei hat sich nicht abdrängen lassen wollen.

Keinesfalls kann es aber "locker" gewesen sein!!

Das Landgericht Heidelberg hat in so einem Fall (Az.: 1 S 14/13) entschieden , dass beide Fahrer Schuld sind.

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