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Unfall bei "rechts vor links" Schuldfrage und Schuldanerkennung

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 17:01

Hallo zusammen,

meiner Frau ist heute ein dummer Unfall passiert. Sie hat in einer 30er Zone rechts vor links nicht beachtet...

Eigentlich sollte die Schuldfrage ja damit geklärt sein, aber sie ist nicht in den von rechts kommenden Wagen reingefahren, sondern der Wagen hat sie hinten rechts getroffen (ab Hälfte Hinterreifen).

Weiters hat es der Gegner geschafft, mit einem kleinem Peugeot 107 nen schweren Alfa 156 um 180 Grad zu drehen...

Was mir nun komisch vorkommt, ist diese Drehung (zu schnell gewesen in einer 30er Zone?) und der Treffer hinten rechts (mangelnde Sorgfalt beim Fahren bei "rechts vor links"?).

Achso, noch was komisches... Da der Unfall in der NAchbarschaft passierte, hat sie gleich ihren Sohn geholt der dann Fotos gemacht hat. Meine Frau wollte die Polizei rufen, doch dann sagte der Sohn, daß das nur Bußgeld kostet... Eine Stunde später stand die Frau bei uns in der Tür und hielt eine Schuldanerkennung in der Hand...

Gut, daß ich da war, wurde natürlich nicht unterschrieben.

Da es eine ältere Dame ist, will ich mal nicht an einen provizierten Unfall denken, aber ich kenne sie und weiß wie sie so fährt.

Bleibt die Frage, ob es wirklich zu 100% nur unser Schaden ist, oder sie eine Teilschuld trägt, denn der Schaden an unserem Alfa ist ja auch nicht unerheblich und wir haben leider nur eine Teilkasko.

Gruß, Sven

Beste Antwort im Thema

Hallo Sven,

meinst du wirklich, dass wir das hier im Forum klären können? :confused:

 

Wohl ehe nicht.....

Melde es am besten deiner Versicherung und Berichte denen über deine Zweifel. Wenn diese da einen Ansatzpunkt findet, wird sie das weitere unternehmen.

 

Aber mach dir hier nicht allzu große Hoffnungen.

 

Gruß Delle

 

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Hallo Sven,

meinst du wirklich, dass wir das hier im Forum klären können? :confused:

 

Wohl ehe nicht.....

Melde es am besten deiner Versicherung und Berichte denen über deine Zweifel. Wenn diese da einen Ansatzpunkt findet, wird sie das weitere unternehmen.

 

Aber mach dir hier nicht allzu große Hoffnungen.

 

Gruß Delle

 

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 17:11

Suche ja nicht die Lösung, sondern einfach eine Bestätigung für mein Gefühl, daß meine Frau nicht Alleinschuld ist!!!

am 15. Januar 2008 um 17:46

Deine Frau trägt auf jeden Fall die Hauptschuld. Ob die Unfallgegnerin ebenfalls teilweise haftet, ist aus der Ferne schwer zu sagen. Aus den Endstellungen der Fahrzeuge und den entstandenen Schäden kann ein unfallanalytischer Sachverständiger sicher errechnen, wie schnell die Unfallgegnerin war. Ob es mehr als 30 km/h waren? Keine Ahnung meinerseits. Aus dieser Kollisionsgeschwindigkeit kann man auch Rückschlüsse auf das Fahrverhalten der Unfallgegnerin ziehen. Wenn sie nicht gebremst hat, hat sie vielleicht auch nicht hingeschaut.

 

Eventuell stellt der unfallanalytische Sachverständige ja fest, dass die Unfallgegnerin den Unfall vermeiden konnte. Dann könnte Sie eine Teilschuld (20 bis 35 Prozent) bekommen. Vielleicht aber auch nicht, oder die Teilschuld tritt hinter dem - erheblich schwerwiegenderen Vorfahrtsverstoß - zurück. Dann haftet Deine Frau zu 100 Prozent.

 

Letztlich kann es Dir egal sein. Melde es Deiner Versicherung und frag nach ob die der Unfallgegnerin 100 Prozent zahlen. Wenn nicht, könnte interessant sein, warum nicht. Vielleicht ergeben Sich da Ansatzpunkte. Um eine Hauptschuld und damit eine Höherstufung in den Schadensfreiheitsklassen kommt Ihr aber sowieso nicht herum.

Und auf einen Prozess gegen die gegnerische Versicherung auf Ersatz Eures Schadens würde ich es nicht ankommen lassen. Viel zu teuer und zu risikoreich! Es sei denn, Ihr habt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung:)

 

Das mit dem Bußgeld stimmt übrigens. Nach meiner Erfahrung verhängt die Polizei bei Unfallaufnahmen fast immer ein Bußgeld - sozusagen als "Gebühr" fürs Kommen. Man muß dann abschätzen, ob einem die unabhängige Unfallaufnahme (professionell kann man nicht sagen, sind leider oft schlichtweg dilletantisch:rolleyes:) wichtiger ist.

 

Ein Schuldanerkenntnis darf man natürlich nicht unterschreiben! Das steht schon in den Versicherungsbedingungen. Also - nach dem Unfall alles richtig gemacht:D

Und genau das ist das Problem. Der Unfall ist "Geschichte".

 

Die Endstellung der Fahrzeuge ist nicht mehr bekannt, es gibt weder verwertbare Drift oder Blockierspuren oder sonstige Spuren von der Unfallstelle, aus welchen Rückschlüsse über den realen Ablauf getroffen werden können.

 

Bestenfalls kann über die EES etwas zur ca.(!) Geschwindigkeit ausgeführt werden. Aber das ist mehr als dünn in diesem Fall.

 

Gruss Delle

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 18:17

Ich meine, wenn sie hinten bei uns reinfährt, man also so gut wie vorbei ist, dann muß sie doch was gesehen haben...

Wahrnembarkeit, Reaktionszeit, Schwellzeit, Bremsweg, Strassenverhältnisse, Sichtverhältnisse .......

 

was meinst du wohl, was da so alles mit reinspielt in solch eine unfallanalytische Betrachtung.

 

Das ist nicht ganz so einfach.

 

Aussagen der Unfallbeteiligten sind keine guten Beweismittel, bestwenfalls eine subjektive Meinungsäußerung.

 

Das ist nicht persönlich gegen deine Frau gerichtet, damit du das jetzt hier nicht falsch verstehst.

 

Aber Zeugenaussagen stehen ganz hinten in der Beweiskette in solchen Fällen...

 

glaub mir.

 

Gruss Delle

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 18:32

Nun ja, dann soll Versicherung zahlen und ich sehe zu, daß ich meinen günstig repariert bekomme...

Geh mit deiner Süßen schön Essen und danke dem lieben Gott, dass Ihr nicht mehr passiert ist.

Blech kann man ersetzen, einen geliebten Menschen nicht :(

 

So ein Unfall kann auch ganz anders ausgehen....

 

Somit hat alles negative auch eine positive Seite... ;)

 

Dein Auto wird schon wieder gerade werden, du machst das schon.... :cool:

 

Gruß (auch an deine Frau) von

 

Delle

 

Hallo  iggy,

zu dem Unfall ist schon alles gesagt. Nur noch soviel:

Bei der Unfallanalyse kommen manchmal für Laien (zu denen ich mich dabei auch zähle) ganz erstaunliche Ergebnisse heraus.

Hatte mal einen Fall, der ganz ähnlich wie Eurer abgelaufen ist und bei der Unfallanalyse kam heraus, dass der Vorfahrtsverletzer (also quasi Deine Frau) und nicht der Vorfahrtsberechtigte viel zu schnell gefahren ist, obwohl man anhand der Drehung des Fahrzeugs genau das Gegenteil vermutet hätte.

Es spielen da einfach -wie schon gesagt wurde- sehr viele Parameter eine Rolle. Physik eben :D

 

Also am besten abhaken und freuen, dass nichts schlimmmeres passiert ist.

 

Gute Nacht

Hafi

 

Hallo - auch wenn es dem "Verursacher" dieser Seite nach 5 Jahren nichts mehr nützt, möchte ich doch für andere Leser meinen fall darstellen, denn als ich diese SEite vor 1 Jahr las, war ich ganz entmutigt. Mein RA sagte mir auch, da könne man nichts machen...

also von vorne: ich habe auch der Vorfahrt rechts vor Links abends bei Dunkelheit missachtet (lt. Polizei) und es lief so ähnlich ab: der von re kommende erwischte mich hinten zw. hinterer türe und Hinterrad. ich wurde aufgrund meines Ausweichversuchesnach links und schnell wegkommens (als ich den von rechtskommenden sah) und des Rollsplitts, der auf der trockenen Straße lag in einem großen Bogen nach rechts an einer Hecke vorbei an ein Hauseck geschleudert.

Das ging so schnell, ich hatte keine Zeit für Reaktion und dachte immer: hoffentlich steht der wagen bald...

Mein Glück nun war, daß der Unfallgegner mit den Zahlungen meiner Versicherung nicht zu frieden war und es kam zu einem neuen Rechtsstreit, wo ich mir einen anderen Anwalt nahm. Da auch meine Versicherung angeklagt wurde, wurde nun ein Gutachter eingeschaltet und der sah wohl ein Mitverschulden des Gegners, da er sich langsamer in die Straße hätte eintasten müssen, um um die Hecke nach rechts zu sehen. Die Vermutung lag nahe, daß er sich garnicht nach links orientierte, sondern vertrauend auf seine "Vorfahrt" in die Straße fuhr, um zu sehen, ob von seiner rechten Seite aus (also wo die Hecke war) keiner kommt und er die Kreuzung queren könnte.

die Richterin sprach dem Unfallgegner ein Mitverschulden von 25% aus, war mir knapp 1000Euro einbrachten.

Moin,

 

die 25% könnten aber auch die sogenannte Gefährdungshaftung betreffen.

 

D.h., allein, dass ich mein KFZ im Straßenverkehr bewege (ohne Schuld), stelle ich eine Gefahr dar.

 

am 20. April 2013 um 10:07

Aber doch nicht bei einer Rechts vor Links Frage, bei der die Vorfahr mißachtet wurde.

Das könnte theoretisch bei jeden Verkehrsschadenfall mit einem KFZ der Fall sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von Iggy1968HR

Hallo zusammen,

meiner Frau ist heute ein dummer Unfall passiert. Sie hat in einer 30er Zone rechts vor links nicht beachtet...

Eigentlich sollte die Schuldfrage ja damit geklärt sein, aber sie ist nicht in den von rechts kommenden Wagen reingefahren, sondern der Wagen hat sie hinten rechts getroffen (ab Hälfte Hinterreifen).

Was ist daran komisch? Deine Frau war zu schnell (wahrscheinlich 40-50 km/h), so daß der von rechts sie hinten getroffen hat.

Ich fahr täglich durch ein Wohngebiet mit 4-5 RvL-Einmündungen. 95% derjenigen die auf der geraden Strecke fahren, jedoch die Vorfahrt der von Rechts kommenden achten müssen brausen da mit 50 km/h durch, selbst an Einmündungen mit hohen Hecken, wo man mit 30 km/h schon Probleme hat rechtszeitig zu bremsen. Und sich dann wundern wenn es knallt...

Zitat:

Weiters hat es der Gegner geschafft, mit einem kleinem Peugeot 107 nen schweren Alfa 156 um 180 Grad zu drehen...

Was mir nun komisch vorkommt, ist diese Drehung (zu schnell gewesen in einer 30er Zone?) und der Treffer hinten rechts (mangelnde Sorgfalt beim Fahren bei "rechts vor links"?).

Ist doch normal wenn man hinten einen trifft, dass sich das Fahrzeug dann dreht. Mangelnde Sorgfalt hat deine Frau walten lassen. Es gibt so ein Teil, das nennt sich Bremse. Das darf man gerne bedienen. Ich weiss fällt schwer, aber ist ab und zu mal besser.

 

Zitat:

Achso, noch was komisches... Da der Unfall in der NAchbarschaft passierte, hat sie gleich ihren Sohn geholt der dann Fotos gemacht hat. Meine Frau wollte die Polizei rufen, doch dann sagte der Sohn, daß das nur Bußgeld kostet... Eine Stunde später stand die Frau bei uns in der Tür und hielt eine Schuldanerkennung in der Hand...

Und? Fotos machen ist doch normal. Polizei rufen kostet halt Bußgeld, wo er Recht hat hat er Recht. Naja Schuldanerkennung muss deine Frau natürlich nicht unterschreiben, das klären die Versicherungen. Man kann es aber natürlich ehrlicherweise zugeben, wenn man Schuld ist. Aber auch das scheint ja heutzutage genauso wie bremsen total out zu sein.

Zitat:

Da es eine ältere Dame ist, will ich mal nicht an einen provizierten Unfall denken, aber ich kenne sie und weiß wie sie so fährt.

Bei RvL gilt Rechts vor Links und nicht wer zuerst auf der Kreuzung steht hat Vorfahrt.

Zitat:

Bleibt die Frage, ob es wirklich zu 100% nur unser Schaden ist, oder sie eine Teilschuld trägt, denn der Schaden an unserem Alfa ist ja auch nicht unerheblich und wir haben leider nur eine Teilkasko.

Klären die Versicherungen. Sehe hier aber keinen Grund für eine geteilte Schuld.

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