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Unfall bei Spurwechsel - Schuldfrage?! Weiteres Vorgehen?

Themenstarteram 13. März 2014 um 19:34

Hallo,

ich hatte heute meinen ersten Autounfall und hätte einige Fragen zum weiteren Vorgehen.

Ablauf des Unfalls:

Auf einer Zweispurigen Straße fuhren ich und der Unfallgegner auf gleicher Höhe nebeneinander her mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h (50km/h erlaubt). Ich fuhr auf der linken Spur und er auf der rechten. Auf seiner Spur bremste ein Fahrzeug vor ihm ab, da es rechts seitlich einparken wollte, daraufhin zog er ohne zu blinken rüber und hat mich vorne und dann die komplette Seite getroffen. (Mein Fahrzeug ist das weiße)

Behauptung vom Gegner:

Der Unfallgegner beharrt darauf rechtzeitig geblinkt zu haben und behauptet, dass ich zu schnell gefahren bin und er mich deshalb getroffen hat.

Frage: Wer hat eurer Meinung nach Schuld?

Vorgehen:

Ich habe den Wagen nun in die nächste Werkstatt abschleppen lassen und lasse dort ein Gutachten zum Schaden erstellen. Weiterhin wollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. (Es besteht keine Rechtsschutzversicherung) Den Schaden habe ich bisher nur meiner Versicherung gemeldet.

Fragen:

-Wie wahrscheinlich ist es, dass ich auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleibe? Soll ich das Gutachten lieber aufschieben?

-Darf das Auto jetzt bis Klärung der Schuldfrage nicht repariert werden oder wie sieht das genau aus?

-Kann ich mir jetzt einfach einen Mietwagen nehmen? Was muss ich dabei beachten?

Vielen Dank schon Mal an alle im Voraus...

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Beste Antwort im Thema

Wer seine Fahrspur verlässt und auf eine andere wechselt hat sich zu vergewissern dass er niemanden gefährdet oder behindert. Ob er dabei blinkt ist in diesem Fall relativ egal ;)

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Wichtig wäre imho jetzt erstmal nicht Werkstatt und Gutachten, sondern Versicherungen und -wenn möglich- Zeugen. Mit Zeugen (fand eine Unfallaufnahme durch die Polizei statt?) könntest du den Fall einfach seiner Versicherung melden und deine Version zu Protokoll geben (was er mit seiner Version allerdings wahrscheinlich auch tun wird).

Aber wenn du einen Anwalt konsultierst, dann bist du ja auch auf einem guten Weg.

 

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Fragen:

-Wie wahrscheinlich ist es, dass ich auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleibe? Soll ich das Gutachten lieber aufschieben?

-Darf das Auto jetzt bis Klärung der Schuldfrage nicht repariert werden oder wie sieht das genau aus?

-Kann ich mir jetzt einfach einen Mietwagen nehmen? Was muss ich dabei beachten?

Meiner Meinung nach stehen und fallen diese Fragen damit, ob die gegnerische Versicherung zahlt. Das hängt wiederum davon ab, wie die Schuldfrage und ggF die Beweise eingeschätzt werden. Das genau weisst du aber noch nicht.

Alle Fragen solltest Du mit Deiner Versicherung klären.

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Frage: Wer hat eurer Meinung nach Schuld?

Grundsätzlich derjenige, welcher die Spur wechselt, denn der Verkehr in der Spur hat immer Vorfahrt.

In dieser Situation braucht man den Spurwechsler auch nicht "einfädeln" lassen.

Wer seine Fahrspur verlässt und auf eine andere wechselt hat sich zu vergewissern dass er niemanden gefährdet oder behindert. Ob er dabei blinkt ist in diesem Fall relativ egal ;)

am 13. März 2014 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Hallo,

 

 

Frage: Wer hat eurer Meinung nach Schuld?

Na so wie das aussieht wird der Unfallgegener wohl die Schuld zugesprochen bekommen.Blinken bedeutet nicht das der andere dadurch ein Vorfahrtsrecht erhält.

 

§ 7 StVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

 

 

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Beileid … :eek: In der Regel wird es so sein, dass derjenige, der die Fahrspur wechselt, eine besondere Sorgfaltspflicht hat und dass der derjenige, der die Fahrspur nicht wechselt, "Vorfahrt" hat. Sieht also zunächst gut für dich aus. Steht noch sein Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit im Raum – die müsste er erstmal nachweisen. Ob er geblinkt hat oder nicht, ist erst mal egal. Tut sich auf seiner Seite ein Hindernis auf, ist er wartepflichtig, bis er die Fahrspur gefahrlos wechseln kann.

Ein Gutachten würde ich erst in Auftrag geben, wenn seine Versicherung eine kostenübernahme signalisiert, dazu musst du aber erst mal zu dieser Kontakt aufnehmen und deine Ansprüche geltend machen. Sonst bleibst du wenn’s dumm läuft und du eine Teilschuld bekommst (findiger Rechtsanwalt der Gegenseite, plötzlich auftauchende Zeugen usw.), eventuell auf den Kosten sitzen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Frage: Wer hat eurer Meinung nach Schuld?

Grundsätzlich derjenige, welcher die Spur wechselt, denn der Verkehr in der Spur hat immer Vorfahrt.

In dieser Situation braucht man den Spurwechsler auch nicht "einfädeln" lassen.

Dem stimme ich so zu, man sieht es oft das in solchen Situationen völlig konfus das Lenkrad rumgerissen wird ohne auf die Nachbarspur zu achten.

Oft erahne ich solche Situationen und bin bemüht niemanden direkt neben mir zu haben. In der Stadt ist das ganz wichtig.

Jaja durch einen Schulterblick/Seitenblick wäre dieser Unfall wohl nicht entstanden.

Mir wäre heute auch eine Frau fast auf der Schnellstraße in die Seite gefahren, wenn ich nicht eine Vollbremsung hingelegt hätte.

Ich würde jedoch erstmal mit Deiner Versicherung reden wie Du weiter vor zugehen hast und ggf. gleich zu einem Rechtsanwalt gehen. Das Auto würde ich jetzt erstmal so lassen wie es ist, da die Gegnerische Versicherung vielleicht noch ein Gutachten anfordern wird (dieses müsste aber die Gegnerische Versicherung bezahlen).

Themenstarteram 13. März 2014 um 20:24

Vielen Dank schon Mal für alle Antworten.

Die Hauptfrage für mich ist viel eher, ob ich das Gutachten machen lassen soll oder abwarten sollte was die gegnerische Versicherung sagt. Nicht das ich noch auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibe.

Ich habe nochmal eine Zeichnung zum Unfallhergang gemacht. Was sagt ihr dazu?

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

… Was sagt ihr dazu?

Ist doch schon alles gesagt: 1) Der andere hat Schuld. 2) mit allen weiteren Schritten warten, bis du mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufgenommen hast. Was willst du noch hören? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

...

Ein Gutachten würde ich erst in Auftrag geben, wenn seine Versicherung eine kostenübernahme signalisiert, dazu musst du aber erst mal zu dieser Kontakt aufnehmen und deine Ansprüche geltend machen. Sonst bleibst du wenn’s dumm läuft und du eine Teilschuld bekommst (findiger Rechtsanwalt der Gegenseite, plötzlich auftauchende Zeugen usw.), eventuell auf den Kosten sitzen.

Pech kann man haben, wenn der Unfallgegner bei der gleichen Gesellschaft versichert ist.

Dann kann es abweichend von den Feststellungen der Polizei durchaus so sein, dass irgendeine Teilhaftung aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr ausgerechnet wird und die Versicherung dann von beiden Teilen später die höheren Prämien kassieren kann........

Auch wenn Dein Kontrahent erklären würde, Du hättest geguckt wie Rambo, hilft ihm das nicht viel.

Seine Versicherung wird die Zeche zahlen müssen, da er das anders sieht, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Die Hauptfrage für mich ist viel eher, ob ich das Gutachten machen lassen soll oder abwarten sollte was die gegnerische Versicherung sagt. Nicht das ich noch auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibe.

Wie gesagt: wenn der Gegner Schuld ist und seine Versicherung das auch so sieht, dann ist das ganz klar geregelt, worauf du Anspruch hast... dazu gehört dann Gutachten, Anwalt und Leihwagen.

Wenn es aber nicht so läuft, dann werden die Rechnungen, die du jetzt produzierst, ja trotzdem zu zahlen sein (und das womöglich ganz oder teilweise von dir. Wenn du Vollkasko hast, dann ists am Ende ja bloss noch die Frage, welche der beteiligten Versicherungen am Schluss zahlt).

Gewissheit hast du erst mit der Zahlungszusage. Aber manche Dinge sind wohl nun unumgänglich, ein Gutachten könnte dazu gehören. Klär das am besten mit dem Anwalt.

am 14. März 2014 um 2:03

Zitat:

Behauptung vom Gegner:

Der Unfallgegner beharrt darauf rechtzeitig geblinkt zu haben und behauptet, dass ich zu schnell gefahren bin und er mich deshalb getroffen hat.

Na gut daß Du keine Dash-Cam hast... Sonst hättest Du womöglich die Persönlichkeitsrechte des Unfallgegners verletzt ;)

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