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Unfall beim kauf verschwiegen (Minderung?)!

Themenstarteram 17. Februar 2008 um 22:05

Nabend A hat ein BMW E46 316i Bj. 2001 gekauft, unfallfrei. Nach Prüfung bei BMW-Werkstatt hatte der Wagen ein Unfall der Beifahrer-Airbag fehlte auch. A hatte kosten von 600euro. Wieviel kann A von verkäufer (Privat) einfordern? (Kaufpreis Mindern) Der Wagen hatte 8300euro gekostet.

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16 Antworten

wieviel zeit ist zwischenzeitlich seit dem kauf vergangen, wurde der schaden in einer bmw werkstatt repariert und ist so folglich auch im pc-system eingetragen?

Themenstarteram 18. Februar 2008 um 10:44

8 Monate. Die Reparatur wurde nicht von BMW gemacht.

mindestens die Reparaturkosten kann er fordern.  Wenn aber schon der Beifahrerairbag fehlt, möchte ich nicht wissen wie die Karre sonst so repariert wurde.... :(

 

So ein grober Pfusch deutet auf Hinterhofwerkstatt hin.

 

A. soll das Auto mal lieber von einem Fachmann begutachten lassen, wer weis was noch ist.

 

Am besten wandeln das Auto.....

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 14:43

Habe gehöhrt das die Wertminderung bei 5 Jahre alten Autos oder 100.000km auf der Uhr verfällt. Das heisst ich kann keine Minderung des Kaufpreises verlangen, trotz Unfallwagen. Kann das einer bestätigen???!!! Wenn ja wo steht das oder wo kann man nachfragen.

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 14:45

Sorry doppelpost

Hallo Jerome0303,

es gibt und es gab nie eine starre Grenze bei der merkantilen Wertminderung. Die Versicherungswirtschaft hat dies zwar immer so dargestellt - dies war falsch. Laut dem Urteil des VI. Zivilsenats vom 23.11.2004 - VI ZR 357/03 und dem Urteil des OLG Oldenburg Aktenzeichen: 8 U 246/06 vom 01.03.2007 sind diese starren Grenzen überholt:

Zitat aus dem BGH-Urteil:

Der Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung, daß auf dem Gebrauchtwagenmarkt Unfallfahrzeuge einen geringeren Preis erzielen als unfallfreie, weil verborgene technische Mängel nicht auszuschließen sind und das Risiko höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur besteht, trifft trotz aller Fortschritte der Reparaturtechnik nach wie vor zu, zumal die technische Entwicklung im Fahrzeugbau insoweit auch höhere Anforderungen stellt.

Eine merkantile Wertminderung sollte ausschließlich ein qualifizierter Sachverständiger ermitteln (nicht berechnen).

Gruss HCING

am 22. Februar 2008 um 16:27

Für mich stellt sich die Frage, wer hier wen "über den Tisch gezogen hat oder ziehen will"  :D 

 

www.motor-talk.de/forum/airbag-leuchte-ausschalten-t1465695.html

am 22. Februar 2008 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Für mich stellt sich die Frage, wer hier wen "über den Tisch gezogen hat oder ziehen will"  :D 

www.motor-talk.de/forum/airbag-leuchte-ausschalten-t1465695.html

Diese Frage stellt sich in der Tat

BM

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Hallo Jerome0303,

es gibt und es gab nie eine starre Grenze bei der merkantilen Wertminderung. Die Versicherungswirtschaft hat dies zwar immer so dargestellt - dies war falsch. Laut dem Urteil des VI. Zivilsenats vom 23.11.2004 - VI ZR 357/03 und dem Urteil des OLG Oldenburg Aktenzeichen: 8 U 246/06 vom 01.03.2007 sind diese starren Grenzen überholt:

Zitat aus dem BGH-Urteil:

Der Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung, daß auf dem Gebrauchtwagenmarkt Unfallfahrzeuge einen geringeren Preis erzielen als unfallfreie, weil verborgene technische Mängel nicht auszuschließen sind und das Risiko höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur besteht, trifft trotz aller Fortschritte der Reparaturtechnik nach wie vor zu, zumal die technische Entwicklung im Fahrzeugbau insoweit auch höhere Anforderungen stellt.

Eine merkantile Wertminderung sollte ausschließlich ein qualifizierter Sachverständiger ermitteln (nicht berechnen).

Gruss HCING

Habe dies gefunden: http://www.jurablogs.com/de/wertminderung-wann-entsteht-der-anspruch

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Für mich stellt sich die Frage, wer hier wen "über den Tisch gezogen hat oder ziehen will"  :D 

www.motor-talk.de/forum/airbag-leuchte-ausschalten-t1465695.html

Diese Frage stellt sich in der Tat

BM

Ich habe niemanden genannt, weder mich oder sonstigen. Ich habe deshalb "A" erwähnt. Und selbst wenn das ist hier nicht die frage.

und das hier ist keine Verarsche- Forum.  Wenn du hier vernüftige Antworten haben möchtest, stelle auch vernüftige und vor allen Dingen ehrliche gemeinte Fragen mit einem seriösen Hintergrund.

 

:mad:

am 22. Februar 2008 um 18:26

A dürfte jetzt ein kleines Problem haben.

Wenn B einen guten Anwalt hat dürfte A jetzt ein großes Problem haben.

Wenn B einen Unfall gebaut hätte und der Beifahrer zu einem "Schaden" gekommen wäre, tja dann ...

Viel Glück noch

Wer auch immer A ist.

Muß ja nicht der Threaderöffner sein :D

Zitat:

Ich habe niemanden genannt, weder mich oder sonstigen. Ich habe deshalb "A" erwähnt. Und selbst wenn das ist hier nicht die frage.

Ach, tatssächlich?

Dann hab ich mich wohl verlesen...

 

Zitat:

Das heisst ich kann keine Minderung des Kaufpreises verlangen, trotz Unfallwagen.

Die ganze Geschichte ist irgendwie komisch....

 

 

Also der Themenstarter sollte dringend mal die Situation aufklären, denn irgendwie stinkt die Story ohne Ende... Wenn er wirklich jemanden verarschen wollte ist er ja wohl ein Assi erster Güte (sorry, ich schreib sowas sonst nicht, aber hier ist es dann mehr als angebracht!!!). Ich würde ihm fast wünschen, dass mit dem Auto ein Unfall passiert und der Beifahrer wegen des fehlenden Airbags verletzt wird. Dann ist die Kacke schön am dampfen... Dann braucht der Beifahrer nicht mal einen ausgefuchsten Anwalt zu beschäftigen, die Sache würde zu nem Selbstläufer werden...

Aber ich geh mal davon aus, dass der Käufer ihm auch die Hölle heiß macht, sowas würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Mit ein bissl Kaufpreis mindern ist es da bei weitem nicht getan.

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