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unfall beim rückwärts einparken Schuldfrage
Hallo habe mal eine Frage:
Bin heute in eine schmale Straße gefahren um seitlich einzuparken.
Habe rechts den Blinker gesetzt.
Mir kam dann ein Auto entgegen und hielt.
Ich bin dann davon ausgegangen das Er wartet und habe rechts eingelenkt und zurückgesetzt.
Habe dann noch mal nach links gelenkt.
Plötzlich gab es einen lauten Knall vorne.
Hatte dann nach vorne gescheut und sah das zuvor stehende Auto kurz vorbeifahren (neon grün)
Er war wieder los gefahren.
Beschädigunden:
Sein Auto: Radkappe hinten links, Kratzer an der Stoßstange hinten links.
Bei mir:
Stoßstange vorne links zerkratzt und gebrochen (Reifenabdrücke)
Kotflügel links große Delle und tiefe Kratzer (Reifenabdrücke)
Achse links nach hinten geschoben (Servo defekt, Dreiechslenker verbogen diverse Achsträger links beschädigt)
Die gerufene Polizei hat sich gewundert warum nur der hintere Teil des Gegners beschädigt ist.
Bei mir ist nur vorne links vorm Radhaus ein sichtbarer Schaden (neben dem Scheinwerfer).
Konnte aber noch nix zur Schuldfrage machen (das regeln die Versicherungen untereinander).
Der Unfallgegner meinte erst Er hätte wohl warten sollen und meinte dann ganz dreist ich wäre wohl vorgefahren und wollte neu ansetzen.
Hätte ich das gemacht, hätte ich Sein neon grünen Kleintransporter bemerkt.
Die Generische Versicherung war unfreundlich und wollte den Schaden beim Anruf nicht mal aufnehmen.
Meine hatte angeboten das über die Vollkasko erstmal laufen zu lassen und das das wieder von der Geg. Versicherung einzuklagen.
Allerdings meint meine Werkstatt das mein Auto wohl wirtschaftlichen Totalschaden hat (4600€ Reperaturkosten).
Meine Frage: Wer hat jetzt Schuld?
Gruß Andy
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20 Antworten
Ich kann deiner Schilderung leider nicht ganz folgen. Mach doch bitte mal eine Zeichnung oder so.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Ich kann deiner Schilderung leider nicht ganz folgen. Mach doch bitte mal eine Zeichnung oder so.
Wie geht das?
Moment: gerade Straße 5m breit, rechte Seite stehen Autos wo ich parken wollte.
Er kam von vorne.
Getroffen haben wir uns als ich halb in der Parklücke stand, ich wollte nur noch nach vorne reinstoßen 1.ter Gang war aber noch nicht drin.
Also Auto stand noch 1,50m über den Parkenden Reihe drüber.
Er hätte ca 1,50m-2.00m Platz gehabt um unbeschadet vorbei zu kommen.
Allerdings schert das Auto ja noch aus beim einlenken.
Totalschaden beim Einparken Ich glaube das du als einparkender hier die schlechteren Karten hast. So ganz verstehe ich die Schilderung auch nicht. Schreibst was vom 1.Gang und vom vorne ausschwenken, dann das du ihn nicht gesehen hast. Ich gucke wenn ich den 1. Gang drin habe meist vorn raus
Zitat:
Original geschrieben von andrerene
Achse links nach hinten geschoben (Servo defekt, Dreiechslenker verbogen diverse Achsträger links beschädigt)
bei dir totalschaden, bei dem anderen nur die radkappe vekratzt?
das ding wo du scheinbar gegen gefahren bist, hat keine radkappen - sondern laufrollen...und das ist auch kein neongrün sondern bronzegrün!
Zitat:
Meine Frage: Wer hat jetzt Schuld?
mach mal ne zeichnung von der unfallstelle - am besten mit fotos der beschädigten fahrzeuge!
in anbetracht der tatsache, das du deinen 'gegner' hinten erwischt hast, würde ich darauf tippen, das er behaupten wird das du einfach - während er an dir vorbeifuhr - nach vorne gefahren bist...
Eine Skizze wäre echt nicht schlecht
Wenn du beim Einparken warst und der einfach losgefahren ist dann ist er der Unfallverursacher.
Poste mal Bilder von dem Vorfall ich glaub nicht dass du einen Totalschaden hast. Dann müsste der andere ja richtig schnell auf dich zugerast sein?
Der Transporter ist also an Dir vorbeigekommen in der schmalen Strasse und wurde nur hinten links beschädigt...als Polizist hätte ich mich da auch gewundert.
Wenn Du still gestanden hast (Dein Auto natürlich) hätte der Transporter um nur hinten erwischt zu werden ja nach recht stark rechts lenken müssen während er an dir vorbeifuhr. In einer schmalen Strasse.
Ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll.
So könnte es gewesen sein:
TS möchte den Wagen mit nach links eingeschlagenen Lenkrad nach hinten in die Parklücke rangieren und guckt deshalb nach hinten.
Leider ist nicht der Rückwärtsgang eingelegt und der Wagen macht einen Satz nach vorne und erwischt den anderen Wagen auf Höhe der Hinterachse.
... aus der Praxis: Ich will einparken und von vorne kommt jemand. Natürlich hat derjenige (eine Frau etwa???) keine Zeit und fährt vorbei, wenn ich mit dem Ar ... äähem Heck in der Parklücke bin. Ob ich den Einparkvorgang bereits beendet habe, spielt keine Rolle ... keine Zeit! Ja, ist blöd, wenn da noch etwas auf die Straße ragt und ich da nicht vorbei komme, weil ich die Maße meine Gefährts unterschätzt habe.
ALLTAG! Das Gleiche gilt für von hinten (PFUI!) kommende Verkehrteilnehmer, wenn ich Rückwärts einparke. Manchen geht das einfach nicht schnell genug und da geht es um Sekunden ...
In dem Fall des TE denke ich auch, dass der Entgegenkommende so lange warten müsste, bis die Fahrbahn frei ist, der Parkvorgang beendet ist. Nur, wie geschrieben, die Praxis sieht (leider) anders aus.
Schlimmstenfalls läuft es (mal wieder) auf einen Rechtsstreit hinaus um die Schuldfrage zu klären. Wir können natürlich auch die Glaskugel rausholen ...
Leute, egal ob der TE nun eine Zeichnung von dem Vorfall macht, werden wir hier zu keinem Ergebnis kommen. Da ich fast täglich solch engen Straßen fahre, wo auf einer Seite Autos parken und nur ein Fahrzeug durchkommt, kenne ich die Situation nur zu gut. 99% der Fahrzeuglenker haben das Wort FAIRNISS und RÜCKSICHTNAHME noch nie gehört. Ausser einem Ortsteil wo der Trainer des BVB Jürgen Klopp wohnt. Da gab es bisher absolut keine Probleme, weil entgegenkommende SOFORT ausgewichen sind ohne langes Palaver.
Natürlich könnte es auch so gewesen sein, dass der TE den 1. Gang eingelegt hatte und vorwärts fuhr. Nichts desto trotz hätte der Entgegekommende warten MÜSSEN, bis der Parkvorgang beendet war. Nur, wenn man ungeduldig ist und "kein Zeit" hat ... knallt es eben ... *IRONIEMODUS ON* Hoffentlich hat der TE kein Schleudertrauma oder gar schlimmeres ... *IRONIEMODUS OFF*
Zitat:
Original geschrieben von andrerene
Allerdings schert das Auto ja noch aus beim einlenken.
Genau das ist die Unfallursache, bei dem Schadenbild hast du nicht gestanden sondern bist noch rückwärts gerollt und hast durch das Ausscheren den anderen an der Seite getroffen. Und daher auch nicht nach vorne geguckt. Hier trifft dich die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren.
Bei der Schadenschilderung ist auch verständlich dass die gegerische Versicherung von deiner Meldung nicht begeistert war, demnach müsstest du für den Schaden am Unfallgegner aufkommen. Da wird wohl noch mehr sein als die Radkappe, wenn äußerlich nicht viel zu sehen wird wohl dessen Reifen die größten Kräfte aufgenommen haben. Zu deutsch Felge + Reifen neu, Achsvermessung und gucken was evtl. noch mehr kaputt ist und neue Radkappe. Meist sind aber doch noch Seitenteil oder Schwellerbereich mit beschädigt.
Soweit meine Vermutung nach der hier geposteten Schilderung.
So wie ich es verstanden habe ist der oder die TE dem entgegenkommenden Fahrzeug reingeknallt. Das Fahrzeug kam entgegen und nicht von hinten.
Das die Versicherung des Geschädigten nicht Hurra ruft, kann ich nachvollziehen.
Bleibt immer noch die Frage, warum der Entgegenkommende nicht die Zeit hat abzuwarten, bis der TE eingeparkt hat? Aus der Praxis behaupte ICH, der Entgegenkommende war so ungeduldig und wollte nicht abwarten ... PENG! Wie will man nun feststellen, ob der TE gestanden oder noch mal nach vorne gefahren ist? Wenn er nun nachweislich gestanden hat ... was dann? Ist der TE dann immer noch der Dumme, weil der andere nicht warten konnte? Ist doch das Gleiche wie in dem anderen Fred, wo die MINIfahrerin unbedingt in einer unklaren Verkehrssituation überholen MUSSTE. Warum nicht die SEKUNDE(!!!!) warten bis sich die Situation geklärt hat? Nein! Natürlich nicht, es kostet mich ja 1 SEKUNDE, in Worten EINE Sekunde, meines Lebens ... Ich könnte schon wieder ko.... echt!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wie will man nun feststellen, ob der TE gestanden oder noch mal nach vorne gefahren ist? Wenn er nun nachweislich gestanden hat ... was dann?
Der TE hat erstmal ein Problem, nach der Schilderung stand er mit seiner Fahrzeugvorderseite in der Spur des Gegenverkehrs als es zur Kollision kam. Und da hat sein Auto bei Gegenverkehr nichts zu suchen, egal ob er kurz vor der Kollision schon stand oder nicht. Die Frage wäre eher wann der TE gestanden hätte und wie lange ob der Unfallgegner Zeit hatte anders zu reagieren. Je nach Verkehrsdichte fahre ich auch weiter, der kann ja dann nach mir einparken.
Hier gibt es ja keinerlei unklare Verkehrssituation oder ein Überholen bei einer solchen durch den Unfallgegener. Der fuhr nur auf seiner Spur geradeaus - sein gutes Recht. Der Einparker hat sich hier dem fließenden Verkehr unterzuordnen.
Und das Schadenbild mit nur hinten links am Unfallgegener spricht augenscheinlich dafür dass der TE NICHT gestanden hat.
Ok! Der TE hat EINEN gravierenden Fehler gemacht. Wenn ICH einparke und habe so einen ungeduldigen Zeitgenossen HINTER oder VOR mir, bleibe ich einfach stehen und zwar SO wie ich gerade stehe.
Entweder fährt der andere dann (fluchend) vorbei mit der Gefahr meinen Wagen zu beschädigen. Oder, er/sie wartet bis ich eingeparkt habe. SO einfach kann Leben sein ... Leider ist es bei vielen noch nicht angekommen ... Das Zauberwort heißt RÜCKSICHTNAHME und manche haben es noch nie gehört!