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Unfall durch plötzliches Bremsen, durch Fehleinschätzung des Vorausfahrenden.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 8:06

Guten Tag,

es geht mir um die Frage wer hier Schuld hat, bzw. wie die Schuld verteilt ist.

Folgender Fall:

Auto1 und Auto2 fahren auf eine T-Kreuzung(voll einsehbar) zu um Rechts abzubiegen. Es ist wenig Verkehr.

Es ist Rot und ein Grünes-pfeil-Schild. Beide AUtos halten vorschriftsgemäß an der Linie bei der Ampel.

Dann fährt Auto1 zügig los um rechts abzubiegen, Auto2 fährt auch zügig los.

Allerdings bremst AUto1 dann plötzlich während der Einfahrt in die Kreuzung ab, obwohl ein kreuzendes Auto noch sehr weit entfernt ist (50kmh Gebiet) ,so dass Auto 2 nun auffährt. -> Der Fahrer hat nach links geschaut um den QUerverkehr zu beobachten.

 

So. Wie seht ihr das?

Ich habe neulich gelesen, dass nach dem abrupten Abremsen nach dem Anfahren an einer grünen Ampel, der Abremsende Schuld sein kann(ist ja immer eine Einzelfallbetrachtung).

In diesem Fall würde ich auf 50;50 tippen.

Beste Antwort im Thema
am 14. Dezember 2016 um 8:27

Ich vermute dem TE ist es selbst passiert und nun darf es nicht sein das er als guter Fahrer der Schuldige ist. Hier muss unbedingt etwas her damit der andere auch was ab bekommt. Keine Chance! Fahrzeug 1 macht alles richtig. Fahrzeug 2 hatte die Augen sonst wo

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Die Ampel ist Rot und beide biegen unter den Regeln des Blechpfeils ab ?

Dann sehe ich hier keine Mitschuld von Fahrzeug 1.

Den er muss an der Haltelinie und an der Sichtlinie anhalten.

Fahrzeug 2 muss jederzeit damit rechnen das Fahrzeug 1 noch einmall stehen bleibt.

Ich würde auf 100% für den Auffahrenden tippen.

Kenne den Fall auch aus dem Bekanntenkreis, passiert, ist auch verständlich.

Fakt ist aber daß der Hintere gefahren ist, ohne nach vorne zu schauen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 8:20

Gesetzlich schätze ich das auch so ein.

Wahrscheinlich wären trotzdem die Hälfte aller Fahrer auch aufgefahren in dieser Situation. Und eben weil der Vordermann so blöd reagiert hat. VOr allem da sehr schnell angefahren und dann fast schon Vollbremsung.

Also ich kann mir kaum vorstellen das ich da aufgefahren wäre.

Alleine durch das halten an der Haltelinie hat der vor mir doch genug Vorsprung das ich da mehr als genug Zeit zum reagieren habe.

am 14. Dezember 2016 um 8:27

Ich vermute dem TE ist es selbst passiert und nun darf es nicht sein das er als guter Fahrer der Schuldige ist. Hier muss unbedingt etwas her damit der andere auch was ab bekommt. Keine Chance! Fahrzeug 1 macht alles richtig. Fahrzeug 2 hatte die Augen sonst wo

Zitat:

@pico24229 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:20:21 Uhr:

Gesetzlich schätze ich das auch so ein.

Wahrscheinlich wären trotzdem die Hälfte aller Fahrer auch aufgefahren in dieser Situation. Und eben weil der Vordermann so blöd reagiert hat. VOr allem da sehr schnell angefahren und dann fast schon Vollbremsung.

Nein so was passiert nur Sonntagsfahrern

Zitat:

@pico24229 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:06:43 Uhr:

Guten Tag,

es geht mir um die Frage wer hier Schuld hat, bzw. wie die Schuld verteilt ist.

Folgender Fall:

Auto1 und Auto2 fahren auf eine T-Kreuzung(voll einsehbar) zu um Rechts abzubiegen. Es ist wenig Verkehr.

Es ist Rot und ein Grünes-pfeil-Schild. Beide AUtos halten vorschriftsgemäß an der Linie bei der Ampel.

Dann fährt Auto1 zügig los um rechts abzubiegen, Auto2 fährt auch zügig los.

Allerdings bremst AUto1 dann plötzlich während der Einfahrt in die Kreuzung ab, obwohl ein kreuzendes Auto noch sehr weit entfernt ist (50kmh Gebiet) ,so dass Auto 2 nun auffährt. -> Der Fahrer hat nach links geschaut um den QUerverkehr zu beobachten.

 

So. Wie seht ihr das?

Wie kann denn Auto 2 dem noch in der in die Kreuzung fahrenden Auto 1 auffahren ? Auto 2 muss ebenfalls an der Haltlinie anhalten.

Offensichtlich ist Auto 2 ohne an der Haltlinie anzuhalten hinter Auto 1 hergefahren.

Zudem muss Fahrer von Auto 2 nicht nur nach links schauen, sondern natürlich auch nach rechts.

Typischer Fall von "dumm gelaufen", passiert halt manchmal ;-)

Ist mir selbst allerdings auch schon passiert, daß ich als "Auto 1" auch plötzlich nochmal abgebremst hab :

1. war nicht mit eigenem Auto : nach links geschaut, kommt nix, losgefahren ---> plötzlich im Augenwinkel 'ne Bewegung in der Nähe vorn rechts ---> erschrocken und gebremst . . . war aber nur der ganze baumelnde Klimbim am Innenspiegel (ich hab sowas nicht). Zum Glück war da keiner hinter mir. Seitdem räum ich in fremden Fahrzeugen erstmal den Innenspiegel frei ;-)

2. ähnliche Situation, Radio an (etwas lauter, Werbung, nicht aufmerksam hingehört) ---> plötzlich lautes Hupen ---> erschrocken und gebremst ---> das Hupen gehörte zur Radiowerbung (für eine Karosserie-Instandsetzungs-Firma . . . wie sinnig), zum Glück war da auch keiner hinter mir.

(Ist aber auch manchmal ein Trick von "professionellen Autobumsern", die Auffahrunfälle bewußt verursachen, um Geld zu kassieren.)

Fazit :

Nobody's perfect, auch ich nicht. Man muß halt auch immer mit etwas nicht ganz vorschriftsgemäßem Verhalten Anderer rechnen (die Schuldfrage jetzt mal außer Acht lassend).

am 14. Dezember 2016 um 9:11

Zitat:

@pico24229 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:06:43 Uhr:

So. Wie seht ihr das?

Ich habe neulich gelesen, dass nach dem abrupten Abremsen nach dem Anfahren an einer grünen Ampel, der Abremsende Schuld sein kann(ist ja immer eine Einzelfallbetrachtung).

Wenn unbegründetes, scharfes Bremsen zu einem Unfall führt, kann das zu einer Mitschuld des Bremsenden führen.

Du hättest des Beweis zu führen, dass der Vorherfahrende aus Jux und Dollerei, als "Lehrer" oder als "Aggro" unvermittelt in die Eisen gestiegen ist.

Viel Spaß dabei.

Änderung der Einschätzung des Vorausfahrenden von "langt noch" auf "doch ein bischen knapp" ist sicher nicht "Jux und Dollerei".

PS: Zu halten ist an der Haltelinie. Für alle! Du rückst also nach Losfahren des Autos vor dir die ca. 6 m vor, hältst an (Räder stehen) , schaust nach links (nicht vor dem Anfahren, wie erforderlich, sondern aus unbekanntem Grund während des Fahrens, siehst trotzdem den Herankommenden, weswegen der Vorausfahrende bremst und vor den du dich auch noch reinquetschen wolltest, nicht) und fährst sehr zügig los und dann dem Vorausfahrenden hinten drauf? Und glaubst, alles richtig gemacht zu haben. Komisch das.

Hallo,

Mir ist dieses Jahr auch schon jemand aufgefahren weil ich an der roter Ampel

mit Grünpfeil noch mal angehalten habe.

Für mich ist das so das ich immer noch mal kurz anhalte.

Mein Schaden in der Kunststoffverkleidung wurde von der Versicherung des Auffahrenden voll bezahlt.

Seelze 01

Ich sehe die Schuld zu 100 % beim Auffahrenden.

Zu wenig Abstand für die Situation, Abstand muss man in jeder Situation halten, umgekehrt muss man immer mit abrupten Bremsmanövern rechnen.

Die Rote Ampel wurde nebenbei vom Auffahrenden auch noch missachtet.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:15:13 Uhr:

 

Dann sehe ich hier keine Mitschuld von Fahrzeug 1.

Den er muss an der Haltelinie und an der Sichtlinie anhalten.

Fahrzeug 2 muss jederzeit damit rechnen das Fahrzeug 1 noch einmall stehen bleibt.

Hast Du dafür bitte eine Quelle, daß Autofahrer beim Abbiegen mit Grünpfeil zusätzlich noch an der Sichtlinie anhalten müssen ?

Vor dem Abbiegen bei Rot mit dem Grünpfeil muß ich an der Haltelinie anhalten... mehr nicht.

Es sei denn, daß die Kreuzung schlecht einsehbar ist, dann muß ich nochmals an der Sichtlinie mich vergewissern ob Frei ist.

Ich habe aber keine Vorschrift gefunden, daß ich generell nochmals an der Sichtlinie anhalten "muß"

Wenn die Kreuzung gut einsehbar ist, ist die Haltelinie ja Sichtlinie. Ob er von da aus genug sieht kann aber jeder Verkehrsteilnehmer anders sehen. Von daher muss ich immer damit rechnen das der vor mir noch mal anhält.

§ 37 Abs 2 Nr. 1 Satz 8 (Vorletzter)

erlaubt das Abbiegen am Grünpfeil nach dem Anhalten. Das kann an der Stelle nur die Haltelinie sein.

Zitat:

Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, [...] ausgeschlossen ist.

Daraus lässt sich nicht ableiten, dass an der Sichtlinie zu halten sei, allerdings ist dieses Halten an der Sichtlinie sehr gut geeignet, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Wenn man an der Haltelinie steht und es befindet sich noch ein Fahrzeug an der Sichtlinie, ist die Kreuzung offensichtlich nicht frei und man sollte immer damit rechnen dass dieses Fahrzeug anhält, weil der Fahrer etwas gesehen hat, dass für den Fahrer an der Haltelinie nicht sichtbar war.

Dass das Abbiegen erlaubt ist, bedeutet auch nicht, dass abgebogen werden muss. Dem dort stehenden Fahrer wird man daher keinen Vorwurf machen können, wenn er nicht weiterfährt. Man beachte den Unterschied zwischen "Grünpfeil" (Schild) und "Grünem Pfeil" (Lichtzeichen).

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