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Unfall - Fahrerflucht
al ein pSo heute Nachmittag zu meinem Auto gegangen und gerade noch so gesehen, dass unter dem Scheibenwischer ein wirklich klein gefalteter Zettel hing mit folgender Aufschrift:
"BIN BEIM AUSPARKEN LEICHT ANGESTOSSEN (Tel: xxxxx/xxxxx) VORNE AM RADKASTEN"
Ich muss zugeben, dass ich richtig froh bin den Zettel zeitig entdeckt zu haben. Kurze Zeit später hat es stark geregnet, so dass der Zettel womöglich unleserlich geworden wäre oder bei der Fahrt verloren gegangen wäre.
Telefonnummer ohne Erfolg angewählt.
Habe dann kurz überlegt - und bin dann auf direktem Wege zur Polizei. Der Polizist war sehr hilfsbereit und hat dann zunächst geprüft, ob der Unfallverursacher sich bereits bei der Polizei gemeldet hat. Und? Na keine große Überraschung - natürlich nicht. Dann hat er die Nummer gewählt und der Gesprächspartner wusste von nichts. Letztlich hat sich herausgestellt, dass sein Frau mit einem Range Rover unterwegs war und bei Augenarzt war (Anmerkung: Hat offenbar leider nichts gebracht, zumindest hat sie meinen Golf übersehen).
Bin jetzt dahingehend verblieben, dass ich mich heute Abend nochmal bei ihm melde, sobald seine Frau zu Hause ist.
Und nun meine Frage:
Wie sollte ich denn weiter vorgehen?
(bis auf die Versicherungsnummer habe ich alle Daten).
Ich denke aber mal, dass er bzw. sie den Schaden zunächst ihrer Versicherung melden muss.
Was meint Ihr zur weiteren Vorgehensweise (den Schaden will ich zwingend fachmännisch reparieren lassen), bin für Ratschläge dankbar.
Habe mal ein paar Fotos eingestellt, so dass man sich ein Bild von "leicht angestoßen" machen kann.
PS: Der Polizist hat dem Ehemann der mutmaßlichen Unfallverursacher dann noch erklärt, was sie falsch gemacht hätte, sofern sie den Unfall verursacht hat. Er hat dann alle Daten erfasst. Ich habe jetzt erst einmal auf eine Anzeige verzichtet. Der Polizist hat mir dann, aber nahegelegt, sofern Probleme auftreten mit ihm in Kontakt zu treten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2016 um 19:26:04 Uhr:
es ist aber kein Folgeschaden.
das Urteil OLG Karlsruhe betrifft kein Kfz-Haftpflichtschaden. Da geht es um Abflussrohre...
Wenn Du hier immer mitreden möchtest, solltest Du Dir angewöhnen, über Deinen Tellerrand hinauszublicken. Die Sach- und Rechtslage ist absolut identisch, um welches Objekt es geht, spielt keine Rolle.
Mit Deiner Sichtweise, der Versicherer muss nicht, der Versicherer braucht nicht, der Versicherer hat immer Recht, kannst Du in der realen Welt keinen Blumentopf gewinnen.
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48 Antworten
Wenn du das Kennzeichen hast, kannst du den Schaden direkt beim Zentralruf melden:
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/
Sofern es kein Bagatellschaden ist, solltest du einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. August 2016 um 15:14:03 Uhr:
Wenn du das Kennzeichen hast, kannst du den Schaden direkt beim Zentralruf melden:
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/
Sofern es kein Bagatellschaden ist, solltest du einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Oh, DANKE , dass war ja mal ne schnelle Antwort. Könntest du mir freundlicherweise noch sagen, bis zu welchem Betrag man von einem Bagatellschaden spricht.
Sobald die Dame ihr Verschulden eingeräumt hat, sollte der Schaden sachverständig begutachtet werden. Da ist ein neuer Kotflügel inkl. Lackierung und Lackierung der Fruntschürze + Achsvermessung fällig. Damit liegt das deutlich über einem Bagatellschaden. Wegen Nutzungsausfall und Wertminderung usw. würde ich das Ganze einem Anwalt übergeben und den alles regeln lassen. Geht alles zu Lasten des Unfallgegners (seine Versicherung) und ist für Dich stressfrei.
Es gibt keine feste finanzielle Grenze dafür. Die Fachleute reagieren bei Vorliegen eine Bagatelle sofort richtig und kostensparend. Das gehört alles zum Schaden und es wird auch alles ersetzt. Nicht abschrecken lassen! Es ist mit Sicherheit kein Bagatellschaden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. August 2016 um 15:37:43 Uhr:
Es gibt keine feste finanzielle Grenze dafür. Die Fachleute reagieren bei Vorliegen eine Bagatelle sofort richtig und kostensparend. Das gehört alles zum Schaden und es wird auch alles ersetzt. Nicht abschrecken lassen! Es ist mit Sicherheit kein Bagatellschaden.
Ich werde ja heute nochmal bei ihr anrufen. Wenn sie es unverzüglich ihrer Versicherung meldet, dann werde ich deinem Rat folgen und meinen Händler wegen eines Gutachtes aufsuchen.
Mit dem Anwalt ist zwar sicher in guter Rat, aber Nutzungsausfall habe ich eigentlich nicht wirklich. An eine Wertminderung habe ich aber tatsächlich gar nicht gedacht, aber hat man bei einem dreieinhalb Jahre alten überhaupt eine Wertminderung?
Wenn ein Gutachter beauftragt wird sollte im Gutachten auch die Reparaturdauer und Höhe des Tagessatzes für dein Fahrzeug,und auch die Höhe Wertminderung stehen
Nutzungsausfall steht dir für die Tage zu die der Gutachter veranschlagt hat.
Dazu noch 30.- pauschal für Telefonkosten etc.
Hauptsache du hast einen guten Lackierer.Oryx ist eine 3-Schicht Lackierung.Das ist nicht so einfach...
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 10. August 2016 um 16:38:45 Uhr:
Wenn ein Gutachter beauftragt wird sollte im Gutachten auch die Reparaturdauer und Höhe des Tagessatzes für dein Fahrzeug,und auch die Höhe Wertminderung stehen
Nutzungsausfall steht dir für die Tage zu die der Gutachter veranschlagt hat.
Dazu noch 30.- pauschal für Telefonkosten etc.
Hauptsache du hast einen guten Lackierer.Oryx ist eine 3-Schicht Lackierung.Das ist nicht so einfach...
Oje, an die Lackierung hatte ich gar nicht gedacht. Ich hoffe mal, dass mein VW Händler das im Griff hat. Sieht so langsam wirklich nicht mehr nach einem Bagatellschaden aus (da hat berlin-paul wohl richtig gelegen)
Zitat:
@Pythagoras-1 schrieb am 10. August 2016 um 15:06:41 Uhr:
PS: Der Polizist hat dem Ehemann der mutmaßlichen Unfallverursacher dann noch erklärt, was sie falsch gemacht hätte, sofern sie den Unfall verursacht hat. Er hat dann alle Daten erfasst. Ich habe jetzt erst einmal auf eine Anzeige verzichtet. Der Polizist hat mir dann, aber nahegelegt, sofern Probleme auftreten mit ihm in Kontakt zu treten.
Komischer Polizist. Bei Schwierigkeiten zivilrechtlicher Art will er dann doch eine Strafanzeige schreiben.
Du kannst gar nicht auf eine Anzeige verzichten. Der Polizist hat sie zu schreiben wenn er von der "Unfallflucht" Kenntnis bekommt.
Strafvereitellung im Amt nennt man sowas. Aber das soll ja nicht dein Problem sein. Viele Glück bei der Schadenregulierung.
Zitat:
@AS60 schrieb am 10. August 2016 um 17:26:33 Uhr:
Komischer Polizist. Bei Schwierigkeiten zivilrechtlicher Art will er dann doch eine Strafanzeige schreiben.
Du kannst gar nicht auf eine Anzeige verzichten. Der Polizist hat sie zu schreiben wenn er von der "Unfallflucht" Kenntnis bekommt.
Strafvereitellung im Amt nennt man sowas. Aber das soll ja nicht dein Problem sein. Viele Glück bei der Schadenregulierung.
Hatte mir diesbezüglich keine Gedanken gemacht. Du hast aber sicher recht.
Naja, habe mit der Dame eben telefoniert. Sie erzählte mir, dass sie gerade mit ihren drei Kindern beim Arzt war und ihr erst später bewusst wurde, dass sie etwas falsch gemacht habe.
Na, sei`s drum. Sie hat den Schaden umgehend ihrer Versicherung gemeldet und mir gleich die Schadensnummer mitgeteilt.
Werde dann gleich morgen wegen der weiteren Vorgehensweise bei der Versicherung anrufen.
Pythagoras-1 schrieb am 10. August 2016 um 15:30:33 Uhr
Oh, DANKE , dass war ja mal ne schnelle Antwort. Könntest du mir freundlicherweise noch sagen, bis zu welchem Betrag man von einem Bagatellschaden spricht.
Die Bagatellschadengrenze liegt bei 750 Euro.
@AS mach nicht gleich wieder Panik.
@TE gleich mal beim Zentralruf anrufen und dann beim Versicherer zunächst mal Ansprüche (ohne eine Höhe) geltend machen und informieren, dass Du einen Gutachter beauftragen wirst.
Du bekommst dann den Fragebogen für den Anspruchsteller geschickt, wo Du Deine Daten und Schilderung der Sachlage (soweit Du es wissen kannst) aufschreibst. Und dann per Post, Fax oder Mail die Fragebogen an den Versicherer zurück schickst.
Dann geht alles seinen Gang.
Der Versicherer wird aber erst dann eine Freigabe geben, wenn die Schadenanzeige/Schilderung des Verursachers auch bei dem Sachbearbeiter vorliegt.
Den Ausfall (Tagessatz) für die Dauer der Repa und eine Unkostenpauschale (25,-) mußt Du aber gesondert fordern.
@ berlin-paul
@ Oetteken
@ Tappi 64
@ AS60
@ Dellenzaehler
@ Corsadiesel
Erst mal vielen Dank euch allen für eure Infos und Tipps, die mir jetzt schnell geholfen haben.
Habe gerade mit der Allianz telefoniert (nachdem die Zentralstelle mir die Nummer gegeben hat). Die hatte Dank der Schadensnummer den Fall gleich parat, meine Daten aufgenommen und hat mir auch eine Reparaturfreigabe bis 1.500 € bestätigt. Sollte es voraussichtlich mehr sein, soll ich mich mit ihr nochmal in Verbindung setzen.
Ohne eure Hilfe hätte ich mich sicher ungeschickter angestellt.
Vermutlich reichen die 1500,- nicht (abklären mit VW Werke), deshalb lieber zum Gutachter.
Wahrscheinlich kosten die Lackierarbeiten schon so viel....
Lass bitte morgen ein Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter erstellen. Dieses dient auch der Beweissicherung falls es später doch noch (zb durch einen Anwalt der Verursacherin) zu Fragen kommt wer denn den Unfall verursacht hat.
Dieses Gutachten wird der Versicherung vorgelegt, darauf folgt die Freigabe der Reparatur.
Beim ersten rumzicken der Versicherung (ist mMn zu erwarten bei der Allianz) nimm einen Anwalt hinzu.
Grüße
Steini