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Unfall Fahrzeug verkaufen wann und wie am besten?
Hallo zusammen,
Ich hatte Anfang November einen unverschuldeten Unfall, das Auto ist laut Gutachter ein Wirtschaftlicher Totalschaden. Vorne hängt muss alles erneuert werden, somit ist er eigentlich auch nicht verkehrstauglich, haben ihn etwas mit klebeband geklebt, um zumi Fest noch zum Straßenverkehrsamt fahren zu können.
Das Auto ist immer noch angemeldet, weil ich erst diese Woche das GO vom Anwalt bekommen hab es zu verkaufen.
Meine Frage wäre jetzt wie Verkauf ich es am besten?
Abmelden fahren und am selben Tag sämtliche Händler fragen, ob sie es kaufen würden? Hab kein Privatgrundstück, es darf ja im Endeffekt nicht auf öffentlicher Straße stehen.
Da der Restwert laut Angebot bei 100 Euro lag, will ich es schnell für den Preis loswerde, auch wenn ich sicherlich etwas mehr bekommen könnte.
Wie werd ich das Auto am besten los? Zum Schrottplatz und dort günstig verscherbeln?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@S_hzc schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:54:22 Uhr:
Ich gebe dir ein Tipp, verkauf das Fahrzeug in Teile da wirst du locker 500€ dafür bekommen wenn nicht mehr
Gute Idee, da freut man sich als Laternenparker
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15 Antworten
Bilder ?
So
Wenn du ein Angebot für 100€ hast, welches aus der ominösen Versicherungsportal kommt, dann ruf dort mal an. IdR holen die das Auto direkt bei dir ab, und geben dir dann das Geld.
Dann kannst du es auch selbst abmelden, und ersparst dir ein evtl hinterherrennen.
Der Käufer, der das Angebot erhoben hat, steht iwo im Gutachten, inkl. seiner Tel Nr
um sinnvoll antworten zu können, wären ein paar Angaben hilfreich:
- wie alt?
- Modell?
--> lohnt es, die Kiste (zu Stundenlöhnen von 1 oder 3 Euro) für den osteuropäischen oder afrikanischen Markt wieder zu flicken?
- Zeitwert vor dem Crash?
bei leichtem Schaden (also Altauto, das technisch noch halbwegs fahrbereit ist = von einem Bastler mit Gebrauchtteilen und Gaffertape usw. kostengünstig geflickschustert werden kann):
wann ist die HU fällig?
weitere am "Rest-TÜV abfahren" notwendige Investitionen/Reparaturen?
20 Jahre golf 4 1.4
Laut Gutachter 1400 vorher Wert. Restwert nun 100.
Darf man eigentlich, wenn man das Auto abmeldet, es da nach zum Schrotthändler fahren?
Zitat:
@Piep93 schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:54:05 Uhr:
20 Jahre golf 4 1.4
Laut Gutachter 1400 vorher Wert. Restwert nun 100.
also für Exporthändler mäßig attraktiv ...
wieviel HU noch?
dem Bild nach ist ja nicht viel kaputt:
realer Aufwand für einen technisch begabten Studenten, um die Kiste mit Teilen von der nächsten Autoverwertung wieder einsatzfähig zu bekommen???
--> wenn noch 1 Jahr TÜV + technisch ok:
für 500 Euro auf mobile (und per Aushang an der örtlichen Uni/FH) explizit "für Bastler" inserieren!
am besten nur mit Mail-Kontaktierung - das Händlergeschwerl, dass nur 50 Euro zahlen will, kannst Du dann am bequemsten ignorieren
wenn sich keiner meldet, kannst Du immer noch den Höchstbietenden aus der Restwertbörse kommen lassen ...
Zitat:
@Piep93 schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:54:05 Uhr:
Darf man eigentlich, wenn man das Auto abmeldet, es da nach zum Schrotthändler fahren?
Nein
Zitat:
@Piep93 schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:54:05 Uhr:
... Restwert nun 100.
Darf man eigentlich, wenn man das Auto abmeldet, es da nach zum Schrotthändler fahren?
wenn man ein Auto, für das einem gerade 100 Euro geboten wurden (Tel.-Nr. des Bieters sollte im Gutachten stehen) zum Schrotthändler fährt, dann darf man vor allem als nächstes zum Vormundschaftsgericht gehen und sich entmündigen lassen
Ich gebe dir ein Tipp, verkauf das Fahrzeug in Teile da wirst du locker 500€ dafür bekommen wenn nicht mehr
Zitat:
@S_hzc schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:54:22 Uhr:
Ich gebe dir ein Tipp, verkauf das Fahrzeug in Teile da wirst du locker 500€ dafür bekommen wenn nicht mehr
Gute Idee, da freut man sich als Laternenparker
Zitat:
@camper0711 [\i]
wenn man ein Auto, für das einem gerade 100 Euro geboten wurden (Tel.-Nr. des Bieters sollte im Gutachten stehen) zum Schrotthändler fährt, dann darf man vor allem als nächstes zum Vormundschaftsgericht gehen und sich entmündigen lassen
Naja, Schrott heisst ja nicht zwangsläufig "umsonst".
Hier zahlen die Schrotthändler derzeit durchaus Geld für angelieferten Autoschrott..
Zitat:
@Texas_Lightning schrieb am 11. Dezember 2018 um 15:22:20 Uhr:
Zitat:
@S_hzc schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:54:22 Uhr:
Ich gebe dir ein Tipp, verkauf das Fahrzeug in Teile da wirst du locker 500€ dafür bekommen wenn nicht mehr
Gute Idee, da freut man sich als Laternenparker
Warte warte warte ..... Fenster offen ? Wo bleibt der Witz ?
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 11. Dezember 2018 um 10:23:31 Uhr:
Zitat:
@Piep93 schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:54:05 Uhr:
Darf man eigentlich, wenn man das Auto abmeldet, es da nach zum Schrotthändler fahren?
Nein
Doch! Solange das Fahrzeug nach erfolgter Abmeldung im eigenen oder angrenzenden Stadtbezirk/Landkreis bewegt wird (genaue Auskunft kann Dir dein zuständiges Strassenverkehrsamt geben) ist dies legal und durchaus erlaubt. Die Versicherung gilt für den ganzen Tag, also exakt bis 00:00 Uhr am Tag der Abmeldung. Du darfst also, nach erfolgter Abmeldung, beruhigt zum Schrottplatz fahren insofern die o.g. Kriterien erfüllt sind. Lustiges umherfahren an diesem Tag, also noch schnell zum Einkaufen fahren oder ähnliches, ist allerdings untersagt. Des Weiteren ist es übrigens u.U. auch erlaubt mit einem noch nicht zugelassenem Fhzg zum Strassenverkehrsamt zu fahren. zwecks Zulassung.
MfG
MXPhaeton