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Unfall gebaut frisch nach ummeldung

Themenstarteram 21. Februar 2018 um 10:48

Hi, ich hatte gestern einen Unfall, meine Versicherung sagt mir dass sie mir vor 1 Wochen eine brief zukommen lassen haben und ich mit denen irgendwie ein Angebot wählen muss. Ihr müsst bedenken Fahrzeug wurde schon angemeldet seit 1 Monat. Wie geht das jetzt aus wer muss für den Schaden aufkommen? Ich meine ohne Versicherung könnte ich das Fahrzeug ja gar nicht anmelden.

Ich danke Schonmal im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Februar 2018 um 12:37:23 Uhr:

Wenn das nur vorerst mündliche Absprachen waren dann möchte ich gern wissen wie du das dann nachweisen willst.

Dies gilt natürlich auch für Agenturen aber daher sagte ich ja mit dem man gut kann. Z. B. meine, die würden die VK sofort bestätigen sofern wir darüber gesprochen haben.

Das meine ich damit.

Gemauschelt wird nirgendwo und wollte ich auch nicht behaupten.

Mündliche Absprachen bei einem Versicherungsabschluss?

Kein Beratungsprotokoll als Nachweis?

Keine VK/TK in der evb bzw. Im System hinterlegt?

 

Und wenn dann - wie in diesem Fall - was ist, regelt das die Agentur/der Makler?

Sorry, genau das ist für mich gemauschelt.

Vertreter vor ort haben durchaus ihren Sinn - sowas gehört mMn aber nicht dazu.

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Die Haftpflicht zahlt, die Kasko vermutlich nicht, es sei denn du hättest eine vorläufige Deckungszusage erhalten.

Wer hat den Unfall verschuldet und was wurde beim Versicherungsantrag vereinbart?

Oder hast du nur EVB Nr bekommen und sonst wurde nix abgesprochen?

Themenstarteram 21. Februar 2018 um 10:56

Ich bin schuld

Als du die EVB NR beantragt hast, hast du gleich was von VK abgesprochen oder nur EVB/HF??

Über den Fremdschaden brauchst dir keine Gedanken machen, du hast auf jeden Fall vorläufige Deckung durch die EVB

Nur mit deinem Eigenschaden musst dir ein paar Gedanken machen.

Ich hoffe, du hast nicht über eine Direkt-Vers. sondern über eine Agentur mit der du noch am besten gut kannst abgeschlossen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Februar 2018 um 12:12:07 Uhr:

...

Ich hoffe, du hast nicht über eine Direkt-Vers. sondern über eine Agentur mit der du noch am besten gut kannst abgeschlossen.

Warum?

Gelten für Agenturen andere "Spielregeln" und AGB als für Online-/Direktversicherer?

Du willst doch hoffentlich nicht damit andeuten dass bei Maklern/Agenturen eher mal gemauschelt wird?

;)

Wenn das nur vorerst mündliche Absprachen waren dann möchte ich gern wissen wie du das dann nachweisen willst.

Dies gilt natürlich auch für Agenturen aber daher sagte ich ja mit dem man gut kann. Z. B. meine, die würden die VK sofort bestätigen sofern wir darüber gesprochen haben.

Das meine ich damit.

Gemauschelt wird nirgendwo und wollte ich auch nicht behaupten.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Februar 2018 um 12:37:23 Uhr:

 

Gemauschelt wird nirgendwo

.und die Erde ist eine Scheibe:rolleyes:

Wie schon geschrieben, kommt es drauf an,ob auch vorläufige Deckung für VK zugesagt wurde.

Bei der HP wird es keine Probleme wegen der Regulierung geben,könnte höchstens sein,dass die anschließend gleich kündigen. Hatte ich bei einem Bekannten seinen Junior, der hatte 3 Monate nach Zulassung seines Wagens gleich einen HP und VK Schaden. Dem wurde nach der Regulierung gleich gekündigt.

Gruß m

am 21. Februar 2018 um 14:15

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Februar 2018 um 12:37:23 Uhr:

Wenn das nur vorerst mündliche Absprachen waren dann möchte ich gern wissen wie du das dann nachweisen willst.

Ach komm, niemand schließt Versicherungsverträge mündlich ab.

Auch eine vorläufige Deckung wird hier kein Thema mehr sein, wenn das Fahrzeug bereits einen Monat angemeldet ist.

Entweder ist der TE VK versichert oder nicht. Und danach wird bezahlt werden.

Wetten???

Nämlich ich und das mach ich seid Jahren so.

Ruf meinen Fuzzi an, sag ihm was ich will einschließlich Deckungszusage. er schickt auf Handy die EVB, ich lasse, zu und dann warte ich bis der Vertrag kommt. Zahle und fertig.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Februar 2018 um 12:37:23 Uhr:

Wenn das nur vorerst mündliche Absprachen waren dann möchte ich gern wissen wie du das dann nachweisen willst.

Dies gilt natürlich auch für Agenturen aber daher sagte ich ja mit dem man gut kann. Z. B. meine, die würden die VK sofort bestätigen sofern wir darüber gesprochen haben.

Das meine ich damit.

Gemauschelt wird nirgendwo und wollte ich auch nicht behaupten.

Mündliche Absprachen bei einem Versicherungsabschluss?

Kein Beratungsprotokoll als Nachweis?

Keine VK/TK in der evb bzw. Im System hinterlegt?

 

Und wenn dann - wie in diesem Fall - was ist, regelt das die Agentur/der Makler?

Sorry, genau das ist für mich gemauschelt.

Vertreter vor ort haben durchaus ihren Sinn - sowas gehört mMn aber nicht dazu.

Blödsinn. Denn ein Vertrag gilt auch mündlich. Wovon du redest ist die Nachweisbarkeit/Beweisbarkeit.

Wo ist da was gemauschelt???? Kapier ich nicht. Nicht mal die Zentrale würde das als Mauschelei ansehen.

Mauschelei wäre es nur wenn ich mit dem Fuzzi einen klar machen würde was nicht vorher abgesprochen war um mir Vorteile gegenüber der Zentrale raus zu schinden. Dem ist aber nicht so.

 

Und um nix anderes als der Beweisbarkeit der Abrede geht es hier, ich brauch nix schriftliches solange die Agentur / Fuzzi sich an diese erinnert und dies entsprechend auch in die Wege geleitet hat.

Aber wir fangen an uns im Kreis zu drehen. Nochmal, ich mach das so, rate aber niemanden es so zu machen.

Wir reden von einem Monat seit Vertragsabschluss/Zulassung!

Und da hat er noch keinen Vertrag vorliegen?? Wird uns da was vorenthalten??

Ich schreibe nur das wie ich das handhabe.

Und wenn da tatsächlich noch kein Vertrag vorliegt wird das was ich schrieb, solange nix schriftliches vorliegt, umso wichtiger.

Aber das was wir jetzt hier palavern hilft erst mal nicht weiter.

Ich warte auf weitere Aussagen vom TE.

Da kann man jetzt drum rum reden wie man will.

Mündliche Absprachen mit einem Makler die nirgendwo festgehalten sind und im Fall der Fälle aus dem Gedächtnis geholt werden sind unseriös. Punkt

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