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Unfall - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr usw. :(

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 23:07

Hallo!

Hatte vor einigen Wochen einen Unfall bei dem mir ein Golf in meinen Omega gefahren ist (von hinten). Vorgeschichte... er bog vormir in die Straße A ein ich fuhr hinterher. Dann bremste der Kerl ohne zu blinken und fuhr auf einen Garagenvorhof/Fussweg (vermutlich um dort zu wenden da er immer auf der gegenüberliegenden Seite parkt) ich hupte ihn an von wegen "haste keinen Blinker" er hupte zurück also trötete ich auch nochmal .... (ich weiß darf man nicht) währenddessen war ich an ihm vorbei und er "schoss" quasi hinter mir her! Ich blinkte bremste und bumms... grrrrr dachte ich mir der "stand" doch eben noch na ja auf Polizei gewartet und er erzählte denen ich hätte ihn überholt und würde immer wie ein Bekloppter da lang rasen usw. ich hätte auch ohne zu blinken ne Vollbremsung gemacht (235er Reifen und warmes Wetter machen bei 30kmh keine Bremsspur m.M. nach) das einzige was sein kann ist das durch das "anschubsen" eine "Rutschspur" entstanden ist. Die Grünen waren dann der Meinung ich hätte eine Teilschuld. Daraufhin habe ich gesagt macht was ihr wollt ich lasse das per Anwalt klären. Ich am nächsten Tag zur guten Frau hin und nach vielen Briefen usw. teilte mir die Anwältin mit das u.a. die STAATSANWALTSCHAFT gegen MICH ermittelt wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" - solange würde die Versicherung vermutlich nicht zahlen! Grund: Der Grüne Mann hat in sein Protokoll geschrieben ich hätte rumgedruckst und nicht gewusst was ich sagen soll, dann hat der andere ja behauptet ich hätte ihn ÜBERHOLT (soll ich warten bis der aussteigt und fertig ist mit parken!?!?) Mein Dad kann das bezeugen - saß neben mir. Desweiteren sind wohl einige Nachbarn der Meinung ich rase da immer wie doof lang (ok fahre nicht immer 30 das geb ich zu aber sicher auch keine 50 oder gar 60).

Puh jede Menge Text....

Wie sieht sowas aus wenn es doof für mich läuft was ich nicht hoffe? Strafe? Führerschein weg wäre extrem doof aber ich will nicht so Gitter vor den Fenstern... :-(

Achso ganz wichtig! NIEMAND verletzt! Nur Blechschaden!

MfG Flo

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2008 um 16:24

So wie Du das schilderst stand der Andere, fuhr dann wieder los und Dir hinten drauf.

Wenn sich das Ganze so ereigent hat wie der Andere behauptet, dann hätte er aufgrund Deiner deutlich höheren Geschwindigkeit doch Zeit zum Bremsen gehabt.

Du fährst angenommene 50 km/h, Vollbremsung mit 8m/s² gibt einen Anhalteweg von 12m (bei 60km/h komme ich auf 17m).

Er fährt 30 km/h, 1sec Reaktionszeit + Vollbremsung mit 8 m/s² komme ich auf Anhalteweg von 12m.

Du müsstest also schon neben ihm gebremst haben und vollbremsend vor ihm eingeschert sein, dann gibt es sicher einen versetzten Aufprall. Das müsste sich doch anhand der Schadensbilder ermitteln lassen? War der Aufprall "gerade", also beide Fahrzeuge hintereinander als Du die angebliche Vollbremsung hingelegt hast hättest Du aufgrund der deutlich höheren Geschwindigkeit bis zur Vollbremsung schon einige Meter vor dem Anderen sein müssen.

Ich würde über meinen Anwalt die Sicherung der Schadensbilder und Hinzuziehen eines Unfallgutachters beantragen, und zwar schnell, bevor das Andere Fahrzeug repariert ist. Beim Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sollte das hilfreich sein. Falls die Anstoßpunkt und Lage der Fahrzeuge gesichert wurde ließe sich auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Unfalls ermitteln. Wird aber i.d.R. meines Wissens nicht gemacht.

Solltest Du uns etwas verschwiegen oder "geschönt" dargestellt haben kann das aber nach hinten losgehen.

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65 Antworten
am 25. Juni 2008 um 6:17

Warum hast du und dein Vater nicht vor Ort erzählt wie es war?

Ist mir total unverständlich ....

am 25. Juni 2008 um 8:10

Zitat:

er erzählte denen ich hätte ihn überholt und würde immer wie ein Bekloppter da lang rasen

wenn man das weiß, dann muss man besondere vorsicht walten lassen und noch mehr abstand halten.

so wie du es erzählt hast, kann die staatsanwaltschaft ja nichts anderes machen. mit dem vater ab zur polizei, aussage machen und fertig

am 25. Juni 2008 um 15:33

Ein Verfahren wegen angeblich gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wäre auf jeden Fall auf Dich zugekommen.

Dir wird ja ersteinmal eine Straftat vorgeworfen (unerheblich, ob sie der Wahrheit entspricht oder nicht).

Als Beschuldigter hast Du nun die Möglichkeit Dich zur Sache zu äußern oder nicht. Hättest Du noch direkt vor Ort ausgesagt, hätte Dich der Sternchenträger über Dein Zeugnisverweigerungsrecht belehren müssen. Und selbst dann wäre ein Verfahren auf Dich zugekommen.

Erging mir auch so, als ich jemandem draufgefahren bin. Bei der Anhörung wurde mir nicht nur nicht ausreichender Sicherheitsabstand vorgeworfen sondern auch fahrlässige Körperverletzung.

Auf Grund der Aussage des Unfallgegners kann der Sternchenträger nicht anders als Dir den Tatvorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu machen, weil Du angeblich überholt und ohne Grund gebremst und somit einen Unfall verursacht hast.

In einer 30 er Zone überholen bedeutet, daß Du mit mindestens 50 km/h überholt haben mußt. Wenn man bedenkt, daß die meisten um die 40 km/h fahren würde das bedeuten, daß Du 30 km/h, also doppelt so schnell gefahren bist wie erlaubt.

Es könnte daher auch noch evtl. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Betracht kommen.

Doch das sind nur Spekulationen. Der Richter wird letztendlich entscheiden müssen.

Und da wird mit Sicherheit auch die Aussage Deines Vaters aufgenommen. Doch Aussagen von Angehörigen werden immer genau auf die Waagschale gelegt.

Hier könnte evtl. noch erschwerend hinzukommen, daß Dein Vater beim Unfall gar nichts gesagt hat. Der Richter könnte sich daher wundern warum Dein Vater in einer Verhandlung eine für Dich positive Aussage macht und nicht schon vorher.

Dein Vater hat zwar in diesem Fall als Angehöriger auch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Doch warum soll er davon Gebrauch machen, wenn es für Dich eine positive Aussage ist ?

Würden nun auch noch Nachbarn zu der Verhandlung erscheinen und evtl. über Deinen zu schnellen Fahrstil berichten, dann könnte es langsam eng werden.

Aber davon gehe ich mal nicht aus.

Letztendlich wird am Ende Aussage gegen Aussage stehen und jeder seinen Schaden selbst zahlen müssen.

am 25. Juni 2008 um 16:24

So wie Du das schilderst stand der Andere, fuhr dann wieder los und Dir hinten drauf.

Wenn sich das Ganze so ereigent hat wie der Andere behauptet, dann hätte er aufgrund Deiner deutlich höheren Geschwindigkeit doch Zeit zum Bremsen gehabt.

Du fährst angenommene 50 km/h, Vollbremsung mit 8m/s² gibt einen Anhalteweg von 12m (bei 60km/h komme ich auf 17m).

Er fährt 30 km/h, 1sec Reaktionszeit + Vollbremsung mit 8 m/s² komme ich auf Anhalteweg von 12m.

Du müsstest also schon neben ihm gebremst haben und vollbremsend vor ihm eingeschert sein, dann gibt es sicher einen versetzten Aufprall. Das müsste sich doch anhand der Schadensbilder ermitteln lassen? War der Aufprall "gerade", also beide Fahrzeuge hintereinander als Du die angebliche Vollbremsung hingelegt hast hättest Du aufgrund der deutlich höheren Geschwindigkeit bis zur Vollbremsung schon einige Meter vor dem Anderen sein müssen.

Ich würde über meinen Anwalt die Sicherung der Schadensbilder und Hinzuziehen eines Unfallgutachters beantragen, und zwar schnell, bevor das Andere Fahrzeug repariert ist. Beim Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sollte das hilfreich sein. Falls die Anstoßpunkt und Lage der Fahrzeuge gesichert wurde ließe sich auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Unfalls ermitteln. Wird aber i.d.R. meines Wissens nicht gemacht.

Solltest Du uns etwas verschwiegen oder "geschönt" dargestellt haben kann das aber nach hinten losgehen.

am 26. Juni 2008 um 21:05

Geh morgen mal zu deinem Anwalt und check mal alle Möglichkeiten gegen den anderen!

Ich meine die rechtlichen!!!

Da sollte sich einiges gegen den drauffahrenden unternehmen lassen, wenn eure Aussagen glaubwürdig sind...

PS: der andere könnte sich auch strafbar gemacht haben und zwar ganz fiese Dinger, dem solltet ihr mal nachgehen...

Und wie Linus66 gesagt hat, solltet ihr einige Gutachten (von BEIDEN Autos(!) anfertigen lassen), wenn die Gutachten deine Version der Geschichte bestätigen mit allem wo geht gegen den drauffahrenden vorgehen...

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 7:33

Hallo!

Danke erstmal für die div. Antworten. Das mit dem Gutachten hat sich bei ihm erledigt weil der hat seine Karre schon "repariert" für meinen gibt es ein Gutachten allerdings nur ein Wertgutachten. :(

ZUm Aufprall selbst ist der erst so na sagen wir mal 80-100mtr "hinterhergerast" weil musste ja aus dem Stand beschleunigen und dann erst musste ich abbiegen und er hat es nicht mehr geschafft. Meine Anwältin (für den Schadenersatz) meinte das wir erst mal abwarten sollen was denn jetzt passiert wenn die mich wirklich anklagen wollen usw. (immernoch schiss vor der Strafe weil das so ein Penner ist) Aber irgendwie sehe ich auch nicht ein "jeder zahlt seinen Mist selbst" der rast wie ein Beserker hinter mir her und schafft es nicht zu bremsen. (wäre ich zu schnell "wie immer" wie das die Supernachbarn von dem behaupten) wie schnell muss er denn gewesen sein um mich erstens einzuholen mind. 1kmh schneller sonst bleibt der Abstand gleich und in 80-100m wird der sicher mit 1kmh mehr nicht an meine 30 bzw die von ihm behaupteten mind. 50 rangekommen sein! ich hoffe es war irgendwie zu verstehen ;)

 

MfG Flo (der mit den 1000 Fahnen und D-Aufklebern und einem kaputten Heck grrrr)

am 27. Juni 2008 um 8:04

Ich würde mal einen Unfallgutachter konsultieren. Mit allen Unterlagen (Bilder, Aussagen etc.). Evtl. lässt sich auch ohne das gegnerische Fahrzeug etwas machen - zumindest nachprüfen ob die Aussage des Anderen plausibel ist, und das dürfte für Dich erstmal das Wichtigste sein.

Bei "Gutachten" nicht immer nur an Schadensgutachten denken. ;)

am 27. Juni 2008 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

Hallo!

Danke erstmal für die div. Antworten. Das mit dem Gutachten hat sich bei ihm erledigt weil der hat seine Karre schon "repariert" für meinen gibt es ein Gutachten allerdings nur ein Wertgutachten. :(

ZUm Aufprall selbst ist der erst so na sagen wir mal 80-100mtr "hinterhergerast" weil musste ja aus dem Stand beschleunigen und dann erst musste ich abbiegen und er hat es nicht mehr geschafft. Meine Anwältin (für den Schadenersatz) meinte das wir erst mal abwarten sollen was denn jetzt passiert wenn die mich wirklich anklagen wollen usw. (immernoch schiss vor der Strafe weil das so ein Penner ist) Aber irgendwie sehe ich auch nicht ein "jeder zahlt seinen Mist selbst" der rast wie ein Beserker hinter mir her und schafft es nicht zu bremsen. (wäre ich zu schnell "wie immer" wie das die Supernachbarn von dem behaupten) wie schnell muss er denn gewesen sein um mich erstens einzuholen mind. 1kmh schneller sonst bleibt der Abstand gleich und in 80-100m wird der sicher mit 1kmh mehr nicht an meine 30 bzw die von ihm behaupteten mind. 50 rangekommen sein! ich hoffe es war irgendwie zu verstehen ;)

 

MfG Flo (der mit den 1000 Fahnen und D-Aufklebern und einem kaputten Heck grrrr)

Nun Firefighter, genau das ist das Problem eines Richters.

Er war ja nunmal nicht dabei als es gekracht hat und muß jetzt 2 Versionen des Unfallhergangs betrachten.

Sollten keine Zeugen/Beweismittel vorhanden sein, dann steht Aussage gegen Aussage. Schuldfrage ist daher nicht eindeutig geklärt. Im Zweifel für den Angeklagten, was jedoch nicht bedeutet, daß die Gegenpartei Deinen Schaden zahlt.

Aber mal eine andere Frage:

Warum behaupten die Nachbarn, daß Du öfters durch die Straße rast ?

In jeder Aussage liegt ja dem Volksmund nach ein Körnchen Wahrheit.

Einen Unterschied zwischen 30 und 40 km/h wird ein Ungeübter nicht unterscheiden können. Aber 50 km/h anstatt 30 km/h sind für einen Laien durchaus zu unterscheiden.

Oder aber legst Du jedes Mal einen Kavaliersstart hin, so daß man annehmen könnte, daß Du zu schnell unterwegs bist ?

Um nochmal alles kurz zusammenzufassen:

Dein Nachbar fährt ohne zu blinken in eine Hofeinfahrt, wobei Du schon eine Ahnung hast, daß er evtl. wenden könnte, weil er ja immer auf der gegenüberliegenden Seite parkt.

Du hupst, was ihm natürlich nicht gefällt.

Deine Nachbarn halten Dich für einen Raser.

Und zum Schluß hängt Dein Nachbar bei Dir im Heck, weil Du ihn angeblich überholt hast.

Summa sumarum habt ihr euch beide nicht verkehrsgerecht verhalten was dann auch noch eskaliert ist.

WEGEN EINER KLEINIGKEIT !!!

Wenn es also zu einer Verhandlung kommen sollte und jeder seinen Schaden selbst zahlen müßte, dann wärt ihr Beide damit gut bedient, denke ich mal.

Wenn ich weiß, daß meine Nachbarn mich für einen Raser halten, dann fahre ich wenigstens in meinem näheren Umfeld verkehrsgerecht.

Du hattest schon eine Vorahnung. Warum hälst Du dann nicht einen größeren Sicherheitsabstand ein ?

Dann hättest Du nicht stark abbremsen müssen, die Hupe wäre verschont geblieben und Du hättest noch ein heiles Heck und würdest Dir jetzt keine Gedanken darüber machen, ob Du Deinen Führerschein verlierst oder schwedische Gardinen näher anschauen müßtest.

A propos schwedische Gardinen. Warum machst Du Dir eigentlich darüber Gedanken ?

Wegen solch einem Auffahrunfall, egal wer ihn verschuldet hat, ist meines Wissens noch niemand eingerückt.

Rücksicht im Straßenverkehr und mit dem Fehler anderer rechnen und vor allem auch mal bereit sein den Fehler eines anderen zu verzeihen ist manchmal besser als auf sein Recht zu bestehen und am Ende nur Ärger am Hals zu haben.

Ich spreche da aus eigener Erfahrung !!!

Vor diesem Hintergrund würde ich mir auch nochmal die Aussage überlegen, daß Du es nicht einsiehst, daß jeder seinen Schaden selbst zahlt.

Die letzten Sätze hören sich Oberlehrerhaft an, ich weiß. Und ich bin garantiert nicht der beste Autofahrer der Welt.

Aber hier kann man meiner Meinung nach eindeutig sehen, wie eine Kleinigkeit soweit eskaliert, daß es zu einem Unfall kommt.

Extremer wäre es, wenn bei so einem Unfall auch noch Personen zu Schaden gekommen wären (womöglich noch Unbeteiligte).

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 18:09

na ja sagen wir mal ich hasse 30er Zonen ok ich fahre 40 geb ich zu aber wenn die Heinis meinen 15 sind halbe 30 und somit auch ok dann hupe ich die schon an (ich weiß ist falsch) aber noch viel schlimmer finde ich die die ab "Altenheim" (da ist 30) noch die restlichen 600m (danach ist wieder 50!) auch noch 30 fahren oder gar noch weniger weil ich ja irgendwann abbiegen werde....dafür hab ich mir ja mal ne schöne Tröte eingebaut... das sind diese "Nachbarn" und der eine "******" kenn ich über einen Verein in dem ich nicht mehr bin und er mich da nie leiden konnte und somit ein gefundes Fressen hat.....

zum Parken....: ich wusste bis dato nicht bewusst das der Kerl da parkt im nachhinein (wo ich drauf geachtet hab) steht er immer da ich wusste es aber nicht (wen interessiert schon ein Golf *duck*) ne im Ernst "auffällige Autos" wie der Zafira OPC wüsste ich oder der rostige Transporter oder mein "Freund ausm Ex-Verein" aber das wars dann auch na ja mal abwarten....

zu den Gardinen: das StGb sagt Haftstrafe bis zu 10 Jahren wobei das wohl eher für so Brückenwerfer oder solche Idioten gilt. Ich konnte mir das auch nicht recht vorstellen aber besser das nochmal zu hören ;)

 

MfG Flo

am 27. Juni 2008 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

zu den Gardinen: das StGb sagt Haftstrafe bis zu 10 Jahren wobei das wohl eher für so Brückenwerfer oder solche Idioten gilt. Ich konnte mir das auch nicht recht vorstellen aber besser das nochmal zu hören ;)

Für die Brückenwerfer sieht das StGB nach § 211 lebenslange Freiheitsstrafe vor, kann aber nach § 23 StGB ohne vollendete Tötung auf eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren (also bis 15 Jahre) abgemildert werden - muß aber nicht.

In einem Fall wie diesem würde ich eine Straftat aber nahezu ausschließen wollen.

am 27. Juni 2008 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von F213

Aber mal eine andere Frage:

Warum behaupten die Nachbarn, daß Du öfters durch die Straße rast ?

In jeder Aussage liegt ja dem Volksmund nach ein Körnchen Wahrheit.

Einen Unterschied zwischen 30 und 40 km/h wird ein Ungeübter nicht unterscheiden können. Aber 50 km/h anstatt 30 km/h sind für einen Laien durchaus zu unterscheiden.

Oder aber legst Du jedes Mal einen Kavaliersstart hin, so daß man annehmen könnte, daß Du zu schnell unterwegs bist ?

Um nochmal alles kurz zusammenzufassen:

Dein Nachbar fährt ohne zu blinken in eine Hofeinfahrt, wobei Du schon eine Ahnung hast, daß er evtl. wenden könnte, weil er ja immer auf der gegenüberliegenden Seite parkt.

Du hupst, was ihm natürlich nicht gefällt.

Deine Nachbarn halten Dich für einen Raser.

Und zum Schluß hängt Dein Nachbar bei Dir im Heck, weil Du ihn angeblich überholt hast.

Summa sumarum habt ihr euch beide nicht verkehrsgerecht verhalten was dann auch noch eskaliert ist.

WEGEN EINER KLEINIGKEIT !!!

Wenn es also zu einer Verhandlung kommen sollte und jeder seinen Schaden selbst zahlen müßte, dann wärt ihr Beide damit gut bedient, denke ich mal.

Wenn ich weiß, daß meine Nachbarn mich für einen Raser halten, dann fahre ich wenigstens in meinem näheren Umfeld verkehrsgerecht.

Du hattest schon eine Vorahnung. Warum hälst Du dann nicht einen größeren Sicherheitsabstand ein ?

Dann hättest Du nicht stark abbremsen müssen, die Hupe wäre verschont geblieben und Du hättest noch ein heiles Heck und würdest Dir jetzt keine Gedanken darüber machen, ob Du Deinen Führerschein verlierst oder schwedische Gardinen näher anschauen müßtest.

A propos schwedische Gardinen. Warum machst Du Dir eigentlich darüber Gedanken ?

Wegen solch einem Auffahrunfall, egal wer ihn verschuldet hat, ist meines Wissens noch niemand eingerückt.

Rücksicht im Straßenverkehr und mit dem Fehler anderer rechnen und vor allem auch mal bereit sein den Fehler eines anderen zu verzeihen ist manchmal besser als auf sein Recht zu bestehen und am Ende nur Ärger am Hals zu haben.

Ich spreche da aus eigener Erfahrung !!!

Vor diesem Hintergrund würde ich mir auch nochmal die Aussage überlegen, daß Du es nicht einsiehst, daß jeder seinen Schaden selbst zahlt.

Die letzten Sätze hören sich Oberlehrerhaft an, ich weiß. Und ich bin garantiert nicht der beste Autofahrer der Welt.

Aber hier kann man meiner Meinung nach eindeutig sehen, wie eine Kleinigkeit soweit eskaliert, daß es zu einem Unfall kommt.

Extremer wäre es, wenn bei so einem Unfall auch noch Personen zu Schaden gekommen wären (womöglich noch Unbeteiligte).

Im Prinzip mag ich Dir nicht völlig widersprechen in Bezug auf Kleinigkeiten, Hochschaukeln und unnötig - unsinniges Verhalten. Wobei ich da durchaus eine Art Einsicht - wenn auch trotzige Einsicht - beim TE zu erkennen meine.

Nach der Schilderung des TE geht es hier aber um etwas Anderes: nämlich daß ihm ein Fehlverhalten angelastet wird daß er nach seiner Schilderung nicht begangen hat. Sollte tatsächlich die "Verfolgung" seines Nachbarn zu dem Unfall geführt haben und er sollte dafür auch noch belangt werden, evtl. gar wegen gefährlichen Engriffs in den Straßenverkehr, dann wäre das eine Art rechtstaatlich sanktionierte Selbstjustitz. Das kann nie der richtige Weg sein - unabhängig davon ob der TE einen Denkzettel verdient hätte oder nicht (was ich mir hier nicht anmassen mag zu entscheiden).

am 28. Juni 2008 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

 

Im Prinzip mag ich Dir nicht völlig widersprechen in Bezug auf Kleinigkeiten, Hochschaukeln und unnötig - unsinniges Verhalten. Wobei ich da durchaus eine Art Einsicht - wenn auch trotzige Einsicht - beim TE zu erkennen meine.

Nach der Schilderung des TE geht es hier aber um etwas Anderes: nämlich daß ihm ein Fehlverhalten angelastet wird daß er nach seiner Schilderung nicht begangen hat. Sollte tatsächlich die "Verfolgung" seines Nachbarn zu dem Unfall geführt haben und er sollte dafür auch noch belangt werden, evtl. gar wegen gefährlichen Engriffs in den Straßenverkehr, dann wäre das eine Art rechtstaatlich sanktionierte Selbstjustitz. Das kann nie der richtige Weg sein - unabhängig davon ob der TE einen Denkzettel verdient hätte oder nicht (was ich mir hier nicht anmassen mag zu entscheiden).

Da stimme ich Dir völlig zu Linus.

Doch folgende Fragen scheinen mir dennoch sehr wichtig zu sein:

Warum kommt der Nachbar auf die Idee den TE derart zu beschuldigen ?

Das Vorwerfen einer Straftat ist genauso strafbar wie die Straftat an sich. Zumal der TE ja noch einen Beifahrer hat.

Wenn der Nachbar eine Verfolgung startet, einen Unfall verursacht und somit Selbsjustiz übt, warum sagt der Beifahrer nichts zur Sache aus bzw. warum gibt er sich nicht als Zeuge gegenüber dem Polizisten zu erkennen ?

Ich denke, daß es eine ganz normale Reaktion ist zu sagen: "Das was der Nachbar sagt stimmt nicht, ich habe ja meinen Beifahrer als Zeugen".

Auch wenn man beim TE eine Einsicht erkennen mag, so stimmen Aussagen wie z. B. "wenn die Heinis meinen 15 sind halbe 30 und somit auch ok dann hupe ich die schon an" doch etwas nachdenklich.

Zumindest sind das Aussagen, die in einer evtl. Verhandlung für einen Richter bzw. Ankläger ein gefundenes Fressen sind.

Aber, auch wenn es keiner glauben mag, ich kann den TE verstehen.

In unserer 30 er Zone kennt so mancher, auch von den Anwohnern, die Rechts-vor-Links-Regel nicht.

Da ich jeden Tag an solch einer Kreuzung vorbeikomme, an der wie gesagt Rechts-vor-Links aufgehoben regelmäßig "aufgehoben" wird, ich aber Vorfahrt habe, kann ich den Frust durchaus nachvollziehen, wenn die Vorfahrt nicht beachtet wird.

Auch ich habe irgendwann mal gesagt, drauf gesch*****. Wenn mir einer reinfährt, dann ist das sein Problem.

Und dann ?

Auch wenn er eine auf den Deckel bekommt, habe ich trotzdem erstmal ein kaputtes Auto, kann vielleicht zum Arzt laufen und mich mit der Versicherung rumschlagen.

Und alles nur, weil ich dem Anderen zeigen wollte, daß ich Recht habe und er nicht ???

Also jeden Tag einen kleinen Umweg von ca. 400-500 m und das Problem ist behoben.

Nächstes Beispiel:

2 bis 3 Mal pro Woche erlebe ich, wie mein Vordermann die Autobahn verlassen will ohne den Blinker zu setzen.

Beim anschließenden Abbiegen auf die Landstraße wieder kein Blinker.

Was bringt es mir den nun anzuhupen ?

Die Erfahrung zeigt doch, daß der Vordermann dadurch nicht schneller fährt. Im Gegenteil. Entweder er ist verwirrt, weil er nicht weiß was der Hintermann von ihm will oder aber er sagt sich, was willst du Pappnase denn von mir, dir zeig ich es jetzt und fahre extra langsamer.

Ich lasse lieber mehr Sicherheitsabstand, dann ist es mir egal, ob er beim nächsten Abbiegen den Blinker setzt oder nicht.

Ich denke, ich habe mich genug dazu ausgelassen.

Letztendlich wird es wahrscheinlich zu keinem Verfahren kommen.

Als "Rauswerfer" habe ich noch folgendes Urteil des AG Weiden (Az: 1 C 489/07):

Kann bei einem Autounfall nicht geklärt werden, wer daran Schuld hat, haften beide anteilig. Für die Haftungsquote wird die von den beteiligten Fahrzeugen ausgehende Betriebsgefahr zugrunde gelegt (in diesem Fall hatte ein LKW-Gespann 70 % und ein PKW 30 % des Unfallschadens zu zahlen).

Was ist denn jetzt dabei rausgekommen?

und ich dachte wer auffährt ist schuld :D

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