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Unfall - Gegnerische KZ Versicherung will Gutachten nicht übernehmen

Themenstarteram 12. Dezember 2017 um 13:58

Servus zusammen,

*vor 14 Tagen ist mir eine Dame 3x !!! in mein geparktes Auto gefahren. Vorwärts, dann zurückgesetzt und noch mal zum Schluss vorwärts.

Ich habe die Polizei hinzugezogen. Diese haben einen Unfallbericht angefertigt und anschließend bin ich zum Gutachter gefahren und haben ein Gutachten der Schäden an meinem Auto erstellen lassen.

Die Schadenssumme laut Gutachter lag grob bei 960€

Die Versicherung möchte mir nun 910€ überweisen, weist aber in dem Brief daraufhin das sie den Gutachter nicht übernehmen, da der Schaden nur gering sei. Demnach wäre ein Anfertigen des Sachverständigengutachtens nicht erforderlich.

Der Unfallhergang wäre von vornherein unstreitig, sodass Probleme bei der Regulierung nicht zu erwarten waren. Der Umfang des Schadens als auch die zu erwartenden Reparaturkosten waren erkennbar geringfügig.

Ich kenne es so das man bei Schadenssummen unter 750€ keinen Gutachter hinzuzieht ? Muss ich nun trotz eigener Vollkasko Versicherung und der Vollschuld der anderen Fahrerin meine Gutachten Kosten selber tragen ???

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Dezember 2017 um 09:01:04 Uhr:

Auf der anderen Seite sitzen auch absolute Regulierungsprofis.

Das war früher so und ist leider lange vorbei.

Wenn dort Profis sitzen würden, sähe Schadensregulierung anders aus.

Die früher üblichen, gut ausgebildeten und fachkundigen Schadenssachbearbeiter sind größtenteils durch Marionetten ersetzt worden, die fehlendes Fachwissen durch Arroganz ersetzen. Ihre hauptsächliche Befähigung liegt darin, mittels vorgegebener Textbausteine unsinnige und regelmäßig rechtswidrige Kürzungen des gesetzlichen Schadensersatzes vorzunehmen.

Deshalb sind heute leider selbst einfache Regulierungen ohne Rechtsanwalt und Gutachter nicht mehr korrekt möglich.

Traurig, aber wahr...

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3mal und dann nur 960€? Respekt, das muss man erst mal schaffen. Andere bekommen 5000€ mit einmal reinfahren hin. :p

Neben klaren Summen (gab schon Urteile mit ~1000€) geht es bei der Frage Gutachten ja/nein auch darum ob der Schaden vom Laien erkennbar ein Bagatellschaden ist oder nicht. Konntest du als Laie sicher sagen dass da fast nichts dran ist? Den Gutachter mal darauf angesprochen?

Ansonsten ist das eine rechtliche Frage -> Anwalt.

Themenstarteram 12. Dezember 2017 um 14:09

Nein, kann ich als Laie nicht. Ich weiß ja Stand jetzt noch nicht ob unter der Stoßstange etwas verzogen ist. Das würde ich ja erst bei Beseitigung sehen.

Es liegt auch ein Foto dem Gutachten bei wo man das veränderte Spaltmaß sieht.

Einparkhilfe war auch beschädigt.

Da kann ich als Laie doch nicht abschätzen ob ich unter oder über 750€ (Bagatellschaden) liege, zumal ich ja jetzt nach deren Abrechnung auch drüber liege.

PS: Bei mir hat sie sich nur an der Stoßstange ausgetobt. An ihrem, Auto ist von vorne bis hinten kein Lack mehr ...

Wie hast du den Gutachter beauftragt, wusste er das das zur gegnerischen Versicherung geht/ging?

Er hätte dich dann aus Eigenschutz schon drauf hinweisen müssen.

Themenstarteram 12. Dezember 2017 um 15:07

Ja wusste er, Aber noch mal. Liegt die Bagatellgrenze nicht eh bei 715€ ?

Da bin ich doch sowieso drüber !?

Zitat:

@Chrisnation schrieb am 12. Dezember 2017 um 15:09:35 Uhr:

Nein, kann ich als Laie nicht. Ich weiß ja Stand jetzt noch nicht ob unter der Stoßstange etwas verzogen ist.

-> Kein Bagatellschaden, egal wie hoch am Ende die Schadensumme. ;)

-> Anwalt

Da gibt es wohl unterschiedliche Aussagen und wohl auch Urteile zu. Hab letztens noch was von 1000€ gelesen.

Ganz ehrlich? Ich hatte da vorher überhaupt keinen blassen Schimmer von und wusste das nicht, bis ich es hier irgendwo gelesen hatte.

Ich hätte dem Gutachter den schwarzen Peter jetzt zu geschoben. Wenn der das nicht weiß wer dann?

Und du hast ihm doch gesagt er muss mit der geg. Vers. abrechnen oder?

Ein allgemein anerkannter Grenzwert existiert bis heute nicht.

AG Gießen, AG Schwerte, AG Münster, AG Hannover haben z.B. die Bagatellgrenze bei 1.000,- € gesetzt.

AG Magdeburg bei deutlich unter 1.000,- €

AG Berlin, AG Neumünster, AG Gelsenkirchen-Buer bei rund 700,- €

AG Hamm zwischen 700,- € und 800,- €

LG Darmstadt hat bei Rep.Kosten von 402,- € die Gutachterkosten zugesprochen - wegen Relation Reparaturkosten/WBW

LG Darmstadt Grenze von 700,- €

Scheint sehr oft davon abzuhängen, ob für einen Laien ohne Weiteres erkennbar, dass ein Bagatellschaden vorliegt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Dezember 2017 um 16:54:40 Uhr:

Scheint sehr oft davon abzuhängen, ob für einen Laien ohne Weiteres erkennbar, dass ein Bagatellschaden vorliegt.

Sag ich doch ;)

Und dies hätte der Gutachter im Vorfeld entscheiden können und müssen.

Sein Problem. Es sei denn der TE hat den Schlechtachter explizit selber für sich beauftragt ohne die Einbindung und Übernahme durch die geg. Versich.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 12. Dezember 2017 um 17:22:00 Uhr:

Sein Problem. Es sei denn der TE hat den Schlechtachter explizit selber für sich beauftragt ohne die Einbindung und Übernahme durch die geg. Versich.

Ach, du kannst ohne den Schaden je gesehen zu haben beurteilen ob es ein Bagatellschaden ist? Respekt :rolleyes:

Ich sage es immer wieder, auch wenn ich es selber nicht schön finde, aber die versicherungen möchten es nicht anders.

Unfall->Gutachter->Anwalt das am Besten so schnell wie möglich, sich zurücklehnen und warten bis reguliert wird...

Sieht man beim TE ja wieder schön, wie da gekürzt wird, das machen die immer, ist deren Taktik .

Wie sieht es mit der Pauschale für Nebenkosten aus, Mietwagen oder Nutzungsausfall auch schon mit einberechnet?

Gehe zum Anwalt, der rechnet direkt mit der Versicherung und du musst nur Abwarten..Evtl. kennt der Gutachter einen guten, die haben meistens Hausanwälte und arbeiten dann Hand-in-Hand...

Man sollte generell vor Beauftragung eines Gutachters die Versicherung

kontaktieren. Bei mir haben sie selbst bei 2.000€ keinen geschickt.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 12. Dezember 2017 um 18:28:20 Uhr:

Man sollte generell vor Beauftragung eines Gutachters die Versicherung

kontaktieren. Bei mir haben sie selbst bei 2.000€ keinen geschickt.

Gutachter der gegnerische Versicherung sollte man auch ablehnen.;)

Man kann nur empfehlen kein Wort mit der gegnerischen Versicherung zu reden, die erzählen eh nur die halbe Wahrheit.

Ablauf siehe meinen ersten Post, sei denn man steht auf "Hin und Her":D

am 12. Dezember 2017 um 17:38

Steht auch in der ADAC-Zeitschrift, bis 1000 Euro kein Gutachter.

Kostenvoranschlag von der Werkstatt mit Fotos reicht.

Du hast ja auch eine Schadensminderungspflicht.

Wenn jeder die Kosten unnötig steigert, können wir bald die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen.

Der richtige Weg wäre gewesen Du hättest mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.

Da hätte man Dir schon gesagt, wie der Hase läuft.

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