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Unfall gehabt / fiktive Abrechnung? / Auto trotzdem verkaufen... was tun?

Themenstarteram 31. Januar 2015 um 8:03

Hallo,

ich hatte mit meinem erst 11 Monate alten Auto einen Unfall (bin im Schnee gegen ein Straßenschild gerutscht). Die Stoßstange, der Radlauf hinten links und die Tür hinten links ist beschädigt. Der Schaden beträgt laut einem KFZ-Mechaniker ca. 4.000€.

Nun möchte ich den Wagen nicht mehr haben!

Welche Möglichkeiten habe ich nun?

- Entweder lasse ich den Wagen über die Vollkasko reparieren

- Ich kann fiktiv abrechnen lassen...aber was dann? Bekomme ich die (angenommenen) 4.000€ ausbezahlt und könnte theoretisch den Wagen bei einem Bekannten günstiger reparieren lassen? So wie ich gelesen hab, muß man bei fiktiver Abrechnung den Wagen aber noch min. 6 Monate bahalten - was aber wenn ich ihn trotzdem vorher verkaufen würde?

- Auto unrepariert verkaufen?

- Welche Möglichkeit gibt es noch?

Ich möchte den Wagen aber definitiv nicht mehr.

Ach so...laut meiner Versicherung soll ich in eine Werkstatt meiner Wahl fahren und diese soll einen Kostenvoranschlag für die Reparatur machen. Diesen KV möchte die Versicherung vor der Reparatur haben und dann entscheiden, ob sie noch einen Gutachter rausschicken. - Ist das so korrekt? Oder könnte ich auch direkt zu einem Gutachter meiner Wahl gehen? Muss das die Versicherung zahlen?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Daran hindert ihn niemand.

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21 Antworten
am 31. Januar 2015 um 8:54

Wir sind hier im Vollkaskobereich und da entscheiden die Versicherungen im Normalfall wie verfahren wird. Wenn du einen Gutachter beauftragts musst du ihn bezahlen und die Versicherung muss ihn akzeptieren. Die Gutachterwahl liegt nicht bei dir sondern bei der Versicherung. Für genaueres solltest du aber in die AKBs schauen.

Aus welchem Grunde muss die Versicherung den Gutachter akzeptieren?

Die Versicherung reguliert den Kaskoschaden nach den Bedingungen des Kaskovertrags.

Ein Fremdgutachten wird daher immer auf den vertraglich geschuldeten Betrag hin überprüft und ggf. korrigiert.

Für den TE lohnt sich das also nicht. Er bekommt genau das, was er auch nach einem Gutachten der Versicherung bekommen würde und muss auf jeden Fall die Gutachterkosten selbst tragen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 31. Januar 2015 um 10:06:23 Uhr:

Aus welchem Grunde muss die Versicherung den Gutachter akzeptieren?

Den Gutachter kann sie ja akzeptieren, aber ob sie sein Gutachten akzeptiert ??

am 31. Januar 2015 um 12:05

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. Januar 2015 um 10:43:22 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 31. Januar 2015 um 10:06:23 Uhr:

Aus welchem Grunde muss die Versicherung den Gutachter akzeptieren?

Den Gutachter kann sie ja akzeptieren, aber ob sie sein Gutachten akzeptiert ??

Upps da ist mit dem Handy tippen ein Fehler rein gekommen, sie muss ihn nicht akzeptieren

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 31. Januar 2015 um 10:31:05 Uhr:

 

Ein Fremdgutachten wird daher immer auf den vertraglich geschuldeten Betrag hin überprüft und ggf. korrigiert.

Genau dasselbe sollte umgekehrt jeder Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsgutachten tun.

Daran hindert ihn niemand.

Deine 6-Monats-Frist ist hier egal; nur bei Totalschaden interessant.

Vorgehen der Versicherung ist korrekt.

Wenn Du dann auf fiktiver Basis abrechnen möchtest, kannst Du das. Kriegst aber dann weniger, weil die MwSt. nicht anfällt und deshalb abgezogen wird. Eventuell auch Verbringungskosten zur Lackiererei.

Kaufst Du Dir statt dessen einen Neuwagen (mit MwSt.) kannst Du die (auf die fiktiven Reparaturkosten) wieder geltend machen. Im Idealfall teilst Du der Versicherung das bereits im Rahmen der Regulierung mit.

Gruß

Peter

Themenstarteram 31. Januar 2015 um 17:15

Hallo Peter,

also sage ich nun der Versicherung, daß sie ihren Gutachter schicken sollen und ich wohl nach Gutachten fiktiv abrechnen möchte?

Aber in dem Fall wird der Gutachten den Schaden wohl eher gering(er) bewerten?!

Gruß

Frank

Die Versicherung will Dich doch erst zur Werkstatt schicken, zwecks KVA. Wenn der vorliegt, entscheidet die Versicherung (nicht Du), ob sie einen SV einschalten möchte.

Erst wenn der Schaden der Höhe nach feststeht (also akzeptierter KVA oder ein Gutachten) teilst Du der Versicherung, dass Du angesichts der Schadenshöhe und des Fahrzeugalters Dir lieber einen Neuwagen zulegen möchtest und daher fiktiv abrechnest - bis zur Vorlage der Neuwagenrechnung ohne MwSt., die Du dann nach Vorlage noch geltend machen wirst.

Du kannst ja anhand des KVA der Werkstatt sehen, ob der Gutachter nach unten gerechnet hat.

Themenstarteram 31. Januar 2015 um 17:39

Danke Peter!

Nur eins hab ich noch nicht ganz genau verstanden... Wenn ich fiktiv abrechne und danach einen neuen Wagen kaufe, dann würde ich auch noch die MwSt. des KV bzw Gutachtens erstattet bekommen?

lass das auto doch einfach reparieren und rechne das über deine vollkasko ab.

selbstbeteiligung wird dir so oder so abgezogen.

was spricht dagegen das auto 4 wochen später zu verkaufen?

( das mit den min. 6 monaten ist bei einer totalschadenreparatur im rahmen der 130% regelung relevant)

dann hast du zeit dich in aller ruhe nach einem neuen umzusehen und zu überlegen ob du den reparierten in zahlung gibst, privat verkaufst,...

kapital aus einem kaskoschaden schlagen geht schon lang nicht mehr; und das ist auch gut so!

 

 

Hi,

wie schon gesagt bei Fiktiver Abrechnung werden 19% Mehrwertsteuer abgezogen. Dennoch kann diese Variante für dich die günstigere sein wenn du für den beschädigten Wagen einen "guten" Verkaufspreis erziehlst.

Dir muß aber klar sein das Neuwagen in den ersten 12 Monaten einen enormen Wertverlust haben. Du wirst also auf jeden Fall einen herben finanziellen Schaden haben. Auf ein paar hundert € mehr oder weniger kommt es bei den tausenden € fast nicht mehr an ;)

Warum lässt du den Wagen nicht einfach reparieren und fährst ihn weiter? Wenn der Wagen Fachgerecht repariert wird spricht da nicht das geringste dagegen.

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 14:46

Ich möchte den Wagen nicht weiterfahren, da ich "Bauchschmerzen" habe. Ich hatte seit 15 Jahren keinen Unfall, so was ist mir noch nie passiert. Aber nun doch und das trotz Allrad, ESP, guten Winterreifen :( Das hat mich sehr sehr geärgert. Und irgendwie will ich das Auto nicht mehr.

Vielleicht kann ich den Wagen ja unrepariert verkaufen an jemanden der ihn selbst repariert oder einen kennt der sowas macht. Und wenn ich fiktiv abrechne, kann ich den Wagen "günstig" anbieten und mache hoffentlich nicht sooo einen großen Wertverlust.

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