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Unfall gehabt...und jetzt?

BMW
Themenstarteram 21. Februar 2012 um 8:38

Hallo zusammen,

mir ist ein Räumfahrzeug in meinen E90 320i reingefahren. Schaden kostet weit mehr als man beim betrachten des Wagens vermuten würde.

Schaden: - Die Spiegelhalterung wurde ausgehebelt

- Spiegelgehäuse ist abgebrochen

- Delle in Motorhaube und Kotflügel

- Tiefe Kratzer in Motorhaube, Kotflügel, Fahrerseite und A-Säule

- oberflächlicher Kratzer, ca 2 cm lang und 2 mm breit auf Windschutzscheibe

So...laut Gutachten in der BMW-Niederlassung (durch einen offiziellen Gutachter) haben wir einen Schaden von 7000 Euro + 1000 Euro Wertminderung. (Wert laut Leasingvertrag ~23.000 Euro)

Da das Auto nun ein Leasingwagen ist habe ich im Vertrag folgendes gelesen: "Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beuaftragen" -> heißt das nun dass ich nur in die teure BMW-Vertragswekrstatt darf?

Bei BMW meinte man zu mir natürlich man müsse alle Teile austauschen und auch die WIndschutzscheibe wechseln, bei den Stundensätzen von BMW mag das ja sogar stimmen dass sich eine Reparatur gar nicht lohnt...aber ehrlich gesagt sehe ich nicht ein dass BMW an meinem Unfall verdient.

Ich spiele daher mit dem Gedanken das Auto wo anders reparieren zu lassen, freie WErkstatt + Carglas. Und wenn das nicht erlaubt ist, das Auto im SOmmer rauskaufen und dann entsprechend frei reparieren zu lassen und mit der gegnersichen Versicherung auf Gutachterbasis abrechnen.

Wäre das so legal? Ich will natürlich niemanden irgendwie bescheissen und mit strefrechtlich auf dünnes Eis begeben.

Habt ihr Erfahrung in solchen Fällen? Ich will jetzt nicht groß finanziell was rausschlagen, aber ich will auch nicht Dinge reparieren lassen die mir BMW aufschwatzt und wo ich am Schluss noch draufzahl.

Was passiert wenn ich das Auto trotz des Leasingvertrags in einer freien reparieren lasse und dann zurückgeben will? Gibts dann Ärger?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Dir ist klar, dass die Versicherung vermutlich nicht die hohen BMW Stundensätze bezahlen wird, wenn du den Wagen in einer freien Werkstatt reparieren lässt? Ich gehe mal davon aus, BMW wird das so auch nicht gestatten. Du hast den Wagen schließlich nur gemietet und kannst daher nicht damit machen, was du willst.

Wieso meinst du, du würdest am Ende noch draufzahlen, weil BMW dir was aufschwatzt??? Lass den Wagen bei BMW reparieren, die gegnerische Versicherung wird alles bezahlen und du hast Ruhe. So einfach ist das.

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Dir ist klar, dass die Versicherung vermutlich nicht die hohen BMW Stundensätze bezahlen wird, wenn du den Wagen in einer freien Werkstatt reparieren lässt? Ich gehe mal davon aus, BMW wird das so auch nicht gestatten. Du hast den Wagen schließlich nur gemietet und kannst daher nicht damit machen, was du willst.

Wieso meinst du, du würdest am Ende noch draufzahlen, weil BMW dir was aufschwatzt??? Lass den Wagen bei BMW reparieren, die gegnerische Versicherung wird alles bezahlen und du hast Ruhe. So einfach ist das.

Du bist doch geschädigter? Warum willst das Risiko eingehen bei Fahrzeugrückgabe nachzuzahlen indem du eine Freie Werkstatt nimmst, obwohl dir keine Kosten entstehen :confused: Ergibt für mich keinen Sinn !!   Aber: Der Passus "Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beuaftragen" - bedeutet letztlich, das eine von BMW München anerkannte NL (oder Händler) von dir zu beauftragen ist- ja.

am 21. Februar 2012 um 9:10

Muss ich meinen Vorrednern schlicht und einfach recht geben. Warum das Gemurkse, wenn der Schaden sowieso von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird? Hat auch nix mit über den Tisch ziehen zu tun, aber Sinn und Zweck des Ganzen ist doch sicher lediglich, am Ende des Schadens doch noch ein paar Eurönchen in die eigene Tasche zu bekommen. Stimmts? Einen anderen Sinn würde es ja kaum machen, auf Gutachterbasis abzurechnen und billig in der Freien reparieren zu lassen...

Strafrechtlich ist das uninteressant. Reparieren lassen kannst Du im Grunde wo Du willst. Theoretisch auch selbst. Ob das bei einem Leasingfahrzeug in der Form allerdings anzuraten ist, wage ich anzuzweifeln... :confused:

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 9:18

nein ich denke nicht dass auf gutachterbasis bei mir etwas hängen bleiben würde weil doch dann die MWSt abgezogen wird oder und ich denke nicht dass eine freie über 1500 Euro günstiger ist (was ja dann die fehlende USt kompensieren würde?!

aber wenn ihr das so sagt werd ichs wohl doch über BMW laufen lassen, wenn ich nichts zahlen muss...Danke!!!

am 21. Februar 2012 um 9:32

Zitat:

Da das Auto nun ein Leasingwagen ist habe ich im Vertrag folgendes gelesen: "Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beuaftragen" -> heißt das nun dass ich nur in die teure BMW-Vertragswekrstatt darf?

Bei BMW meinte man zu mir natürlich man müsse alle Teile austauschen und auch die WIndschutzscheibe wechseln, bei den Stundensätzen von BMW mag das ja sogar stimmen dass sich eine Reparatur gar nicht lohnt...aber ehrlich gesagt sehe ich nicht ein dass BMW an meinem Unfall verdient.

Ich spiele daher mit dem Gedanken das Auto wo anders reparieren zu lassen, freie WErkstatt + Carglas. Und wenn das nicht erlaubt ist, das Auto im SOmmer rauskaufen und dann entsprechend frei reparieren zu lassen und mit der gegnersichen Versicherung auf Gutachterbasis abrechnen.

Wäre das so legal? Ich will natürlich niemanden irgendwie bescheissen und mit strefrechtlich auf dünnes Eis begeben.

Habt ihr Erfahrung in solchen Fällen? Ich will jetzt nicht groß finanziell was rausschlagen, aber ich will auch nicht Dinge reparieren lassen die mir BMW aufschwatzt und wo ich am Schluss noch draufzahl.

Was passiert wenn ich das Auto trotz des Leasingvertrags in einer freien reparieren lasse und dann zurückgeben will? Gibts dann Ärger?

Du kannst das Auto in jeder zertifizierten Werkstatt reparieren lassen, wo du magst. Die gegnerische Versicherung zahlt die Rechnung komplett, die die Werkstatt ausstellt.

Da du aber ein Leasing Fahrzeug hast, würde ich es auch dort machen lassen. Dir kann es egal sein ob die mehr aufschreiben oder teuerer sind und was daran verdienen. Dies zahlt ja eh die Versicherung. So weiß die Werkstatt auch (wo du es her hast), das es ordnungsgemäß gemacht ist, auch wenn es bei einer anderen Werkstatt auch so wäre und schauen nicht so pingelig auf jede Kleinigkeit drauf bei Rückgabe des Fahrzeuges nach Leasingende.

Die gegnerische Versicherung erstellt auch gerne ein Gegengutachten ohne das Auto zu besichtigen und nehmen die Preise einer freien Werkstatt. Jedoch ist es Dir überlassen wo du den Schaden beheben lassen willst.

Wenn du dir den Betrag auszahlen lassen willst, bekommst du "nur" den Netto Betrag.

Ich würde also in deinem Fall das Auto bei der NL machen lassen, so hast du weniger Aufwand und deine Ruhe. Somal du ja ein Leasing Fahrzeug hast und du es von denen hast.

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

nein ich denke nicht dass auf gutachterbasis bei mir etwas hängen bleiben würde weil doch dann die MWSt abgezogen wird oder und ich denke nicht dass eine freie über 1500 Euro günstiger ist (was ja dann die fehlende USt kompensieren würde?!

aber wenn ihr das so sagt werd ichs wohl doch über BMW laufen lassen, wenn ich nichts zahlen muss...Danke!!!

Die Mehrwertsteuer wird zunächst nicht ausgezahlt. Wenn du dann aber in einer freien Werkstatt reparieren lässt und die Mehrwertsteuer anfällt, dann kannst du nach dem Einrechen der Rechnung auch noch die Mehrwertsteuer von der Versicherung verlangen.

Die Sache ist nur, dass die Versicherung dann auch die durchschnittlichen Stundensätze ansetzen wird und nicht die BMW Apothekensätze. Heißt: Du bekommst bei Abrechnung nach Gutachten keine 7000 abzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt, sondern eine ganze Ecke weniger.

am 21. Februar 2012 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Dir ist klar, dass die Versicherung vermutlich nicht die hohen BMW Stundensätze bezahlen wird, wenn du den Wagen in einer freien Werkstatt reparieren lässt? Ich gehe mal davon aus, BMW wird das so auch nicht gestatten. Du hast den Wagen schließlich nur gemietet und kannst daher nicht damit machen, was du willst.

Wieso meinst du, du würdest am Ende noch draufzahlen, weil BMW dir was aufschwatzt??? Lass den Wagen bei BMW reparieren, die gegnerische Versicherung wird alles bezahlen und du hast Ruhe. So einfach ist das.

genau, mehr ist dazu nicht zu sagen. es handelt sich doch wohl um einen fremd verursachten Schaden, oder hattest Du eine Aktie dran?

am 21. Februar 2012 um 10:33

So schaut es aus. Die Mehrwertsteuer gibts bei Vorlage der Reparaturrechnung, wobei die Werkstätten meist direkt mit der Versicherung abrechnen. Bei älteren Gebrauchten wird ja auch schon gerne mal auf eine Reparatur verzichtet, das Geld eingeschoben und das Fahrzeug mit Schaden verkauft. In dem Fall wird auf Gutachterbasis abgerechnet - jedoch ohne die Mehrwertsteuer auszuzahlen. Trifft hier ja aber eh nicht zu, von daher...

Die einzige Frage, die sich mir stellt wäre, ob das Übergabegutachten des Leasinggebers bei Abgabe des Fahrzeuges, dann später den "reparierten Unfallschaden" genauso beziffert. Hab einen ähnlichen Fall im letzten Jahr bei einem Mandanten gehabt, der dann bei Rückgabe des Fahrzeuges noch ganz schön draufzahlen durfte, weil der Gutachter des Leasinggebers den Wertverlust höher bewertete, als der Gutachter der Versicherung des Schadensverursachers. Keine Ahnung, wie das am Ende ausgegangen ist...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

der dann bei Rückgabe des Fahrzeuges noch ganz schön draufzahlen durfte, weil der Gutachter des Leasinggebers den Wertverlust höher bewertete, als der Gutachter der Versicherung des Schadensverursachers.

Das passiert eben, wenn man den Gutachter der Gegenseite akzeptiert! Muß man als Geschädigter nicht. Eigenen SV beantragen und gut ist. Der muß ohnehin ersetzt werden. Ausnahme sind ganz offensichtliche Bagatellschäden.

Kantholz

am 21. Februar 2012 um 23:08

Zitat:

Original geschrieben von Kantholz

Das passiert eben, wenn man den Gutachter der Gegenseite akzeptiert! Muß man als Geschädigter nicht. Eigenen SV beantragen und gut ist. Der muß ohnehin ersetzt werden. Ausnahme sind ganz offensichtliche Bagatellschäden.

So ist es... Problematisch dürfte es aber werden, wenn der Leasingwagen mal zurück an den Leasinggeber geht. Die schätzen den Wagen in der Regel ja mit ihren eigenen Gutachtern - natürlich zu deren Gunsten. Man kann zwar auch da ein Gegengutachten in Auftrag geben, nur zahlt man das dann selber. Mir wäre das zu unsicher. Dann lieber, wie hier schon mehrfach gesagt, fachmännisch bei BMW reparieren lassen und gut ist...

Nur beiläufig:

Beliebt ist allerdings bei älteren Gebrauchten die Abrechnung nach Gutachten ohne Mehrwertsteuer und dann billiges Zusammenflickschustern in der Hobbygarage (was hier ja wohl entfallen dürfte). Da lässt sich einiges bei gut machen, nur sind das meist auch die Gebrauchtwagenverkäufer, an die man besser nicht geraten möchte...

Beispiel:

Frontschaden E46 von einem Bekannten. Schaden laut Gutachten ca. 7200 Euro plus MwSt., Mietwagen für 12 Tage Reparaturdauer ca. 840 Euro, Fahrzeugzeitwert/Wiederbeschaffungswert ohne Schaden 7000 Euro, Restwert ca. 1800 Euro = wirtschaftlicher Totalschaden.

Auszahlung von der Versicherung 5200 Euro für das Auto und 840 Euro für den nicht in Anspruch genommenen Leihwagen = 6040 Euro. Billig-Hinterhof-Eigenreparatur für 2400 Euro und den Wagen für 5500 Euro mit angezeigtem reparierten Unfallschaden verkauft. Optisch hat man von dem Schaden auch nichts mehr gesehen, somit hat sich der Käufer wohl auch nicht daran gestört.

Macht am Ende 9140 Euro für ein Auto, das gerade mal noch 7000 Euro wert war...

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 9:51

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten!

Also: Ich bin nocheinmal tief in mich gegangen und habe für mich folgende Optionen gefunden:

Option 1:

Ich kaufe den BMW im Sommer nach Auslaufen des Leasings raus und finanzier ihn für 300 Euro im Monat, lasse mir von der Versicherung nach Gutachter ~6000 Euro (ohne MWSt) auszahlen und repariere ihn mit nem Kumpel notdürftig, so dass die größten Schrammen weg sind...würde mich wohl 1500 kosten (Ersatzteile, paar Kästen Bier für meinen Kumpel)

Hier trage ich das volle Risiko wenn mit dem BMW etwas nicht in Ordnung geht...ich muss künftige Reparaturen aus der eigenen Tasche zahlen und nachdem natürlich nicht alles repariert ist würde dies auch im Wiederverkauf auf den Preis durchschlagen den ich erzielen kann.

Option 2:

Wie Option 1, allerdings repariere ich nicht und verkaufe den BMW falls die Differenz zwischen meinem Kaufpreis und dem Verkaufspreis kleiner als die 6000 Euro von der Versicherung sind weiter und finanziere/lease mir einen A1/Mini für 220 Euro im Monat. Der Gebrauchtwagenhändler wird den Schaden sicher günstiger reparieren können als ich.

Option 3:

Ich lasse alles bei BMW reparieren, gebe das Auto nach dem Leasing zurück und muss noch ca 1000 Euro für Mehrkilometer und kleinere Schäden draufzahlen. Anschließend lease ich mir einen A1/Mini wie bei Option 2.

Was für den BMW spricht: Ich hab bereits ~16.000 Euro in das Auto gesteckt, warum sollte ich jetzt so ein tolles Auto weggeben und ein neuer A1/Mini ist auch nicht sehr viel weniger wert als mein 3 Jahre alter BMW. Aber: Die Kupplung rupft ab und zu, ich konnte im Internet nachlesen dass die 3er gerne mal einen starken Verschleiß bei der Kupplung haben. Da ich aus der Gewährleistung raus bin (und sie nicht verlänger habe wiel ich nicht davon ausgegangen bin ihn weiterhin zu fahren) müsste ich eine neue Kupplung komplett selber zahlen (falls ich keine Kulanz bekomme).

Was würdet ihr tun? Welche Probleme seht ihr bei einem E90 BJ 2009 mit 40.000 km demnächst auf mich zukommen? Muss ich damit rechnen dass bestimmte Teile kaputt gehen und ich diese nicht auf Kulanz ersetzt bekomme? Was wäre die teuerste Reparatur die mir bevorstehen könnte? Motorschaden (hatte ja vor kurzem ein Problem mit EInspritzung und Zündspulen) und wie könnte dieser herrühren? Getriebe im A*** und wo würde der herkommen?

Ich möchte auf möglichst geringem Risiko fahren :-)

Vielen Dank an euch Profis!

am 24. Februar 2012 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

 

Was würdet ihr tun?

Ich würde das Auto auf Kosten der Versicherung des Verursachers reparieren lassen - so wie im Leasing-Vertrag vorgesehen - und niemals als Privatperson leasen.

(Du hattest sinngemäß geschrieben: "ich habe schon ... tausend reingesteckt - also privat?)

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 9:59

Hallo,

nein der Wagen ist geleast...ich habe am Leasingende 36 Monate lang 350 Euro + 5000 Euro Anzahlung geleistet von denen 2500 Abwrackprämie waren. Summa sumarum 15-16 tEuro, natürlich privat geleast ;)

am 24. Februar 2012 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Hallo,

nein der Wagen ist geleast...ich habe am Leasingende 36 Monate lang 350 Euro + 5000 Euro Anzahlung geleistet von denen 2500 Abwrackprämie waren. Summa sumarum 15-16 tEuro, natürlich privat geleast ;)

Das ist wie Wohnung/Haus mieten oder kaufen, in beiden Fällen das gleiche zahlen aber mit dem wesentlichen Unterschied am Ende.

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