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Unfall gehabt und Versicherung will kaum was zahlen

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:12

Hallo motor-talk Gemeinde,

Ich hatte Anfang dieses Jahres einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz bei ca 5-10 km/h.

Also nur Lack Schäden leider zu tief zum rauspolieren sprich es muss lackiert werden.

Fahre einen VW Golf 6.

Jetzt habe ich von der gegnerischen Versicherung einen Brief bekommen

in dem steht das sie gerade einmal 200 Euro netto bezahlen wollen.

Da ich schon Vorschäden hatte 2-3 Steinschläge und Kratzer an der Unternkante

der Stoßstange von zu hohen Bordsteinen.

Jetzt schreiben sie das sie das von dem Reperatur betrag abziehen wollen.

Sie haben auch den Schäden anhand von Bildern kalkulieren lassen.

die der Unfall Verursacher ihnen zugesandt hat.

Ist das so rechtens oder soll ich ein Gutachter machen lassen bei einem Sachverständiger?

Habe ja eine Rechtsschutz aber leider mit 150€ Selbstbeteiligung

Ob sich das lohnt die einzusetzen bei dem geringen Betrag??

Reparieren würde ich es eh nicht lassen

Was meint ihr ??

Ich hoffe ihr könnt helfen

 

Beste Antwort im Thema

@TE:

Geh mal in dich (ohne auf das übliche Anwaltsgekläffe zu achten).

Du weißt, dass an der betreffenden Stoßstange bereits mehrere unreparierte Altschäden vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von Bündel

Da ich schon Vorschäden hatte 2-3 Steinschläge und Kratzer an der Unternkante

der Stoßstange von zu hohen Bordsteinen.

Und jetzt ist nochmal ein Schaden dazugekommen.

Wenn die Stoßstange neu lackiert wird, werden logischer Weise die Altschäden mitbeseitigt.

Erscheint es dir dann nicht selbst irgendwie logisch, dass da ein Abzug als Vorteilsausgleich für die Wertverbesserung der Stoßstange vorgenommen wird (vorher = mehrere Altschäden; nachher = frisch lackierte Stoßstange ohne jegliche Mängel)?

Ob die Höhe des Abzuges für die Altschäden nun gerechtfertigt ist, oder nicht, will ich hier ohne Fotos und Kalkulation sicher nicht beurteilen.

Aber, dass es einen Abzug zu geben hat, ist absolut unstreitig.

Dies wird dir dann auch jeder Anwalt bestätigen können.

 

Wenn die gegnerische Versicherung nicht mehr bezahlt (oder bezahlen muss), dann zahlst du deine Selbstbeteiligung aus der Rechtsschutzversicherung (der Kläffer aus dem zweiten Posting hier wird sie dir nicht bezahlen) - die ziehst du jetzt ab von der bisher geleisteten Entschädigung der Versicherung und dann hast du den Betrag, der dir danach noch übrig bleibt.

 

 

 

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lass dir nichts einreden, ab zum Anwalt und der soll die Sache regeln.

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:57

Bleib ich dann auf den kosten des Anwalt sitzen??

Bzw auf den 150€ Selbstbeteiligung ??

 

Noch ein Problem der Unfall Verursacher hat den Unfall nicht zugegeben.

Die Polizei hat aber mir recht gegeben und nur ihm eine Strafe gegeben

Ich denk mal die wurden ja nicht zahlen wenn sie ihn für nicht schuldig halten würden oder ??

 

@TE:

Geh mal in dich (ohne auf das übliche Anwaltsgekläffe zu achten).

Du weißt, dass an der betreffenden Stoßstange bereits mehrere unreparierte Altschäden vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von Bündel

Da ich schon Vorschäden hatte 2-3 Steinschläge und Kratzer an der Unternkante

der Stoßstange von zu hohen Bordsteinen.

Und jetzt ist nochmal ein Schaden dazugekommen.

Wenn die Stoßstange neu lackiert wird, werden logischer Weise die Altschäden mitbeseitigt.

Erscheint es dir dann nicht selbst irgendwie logisch, dass da ein Abzug als Vorteilsausgleich für die Wertverbesserung der Stoßstange vorgenommen wird (vorher = mehrere Altschäden; nachher = frisch lackierte Stoßstange ohne jegliche Mängel)?

Ob die Höhe des Abzuges für die Altschäden nun gerechtfertigt ist, oder nicht, will ich hier ohne Fotos und Kalkulation sicher nicht beurteilen.

Aber, dass es einen Abzug zu geben hat, ist absolut unstreitig.

Dies wird dir dann auch jeder Anwalt bestätigen können.

 

Wenn die gegnerische Versicherung nicht mehr bezahlt (oder bezahlen muss), dann zahlst du deine Selbstbeteiligung aus der Rechtsschutzversicherung (der Kläffer aus dem zweiten Posting hier wird sie dir nicht bezahlen) - die ziehst du jetzt ab von der bisher geleisteten Entschädigung der Versicherung und dann hast du den Betrag, der dir danach noch übrig bleibt.

 

 

 

Bei einem unverschuldeten Unfall hast Du Anspruch auf einen Anwalt. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Da brauchst Du deine Rechtsschutzversicherung nicht mal in Anspruch nehmen. Also ab zum Anwalt, soll der sich damit rumschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Bei einem unverschuldeten Unfall hast Du Anspruch auf einen Anwalt. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Da brauchst Du deine Rechtsschutzversicherung nicht mal in Anspruch nehmen. Also ab zum Anwalt, soll der sich damit rumschlagen.

Und damit wird dem Verursacher gleich wieder die Chance genommen den Schaden zurückzukaufen, weil für einen 300 Euro Schaden 1000 Euro an "Verwaltungsgebühren" generiert werden.

An sich finde ich interessant, dass der Unfallverursacher Fotos gemacht hat und einen Kostenvoranschlag machen hat lassen, normalerweise obliegt das doch dem Geschädigten!?

vg, Johannes

Themenstarteram 30. Januar 2014 um 6:09

Danke schonmal für die schnellen Beiträge.

Also der Verursacher meinte auch zuerst das wir das ohne Versicherung und Polizei machen sollen.

Ich rief trozdem die Polizei und auf einmal hat er alles abgestritten ne ganze andere Aussage gemacht.

Ich glaube auch das eher die Versicherung anhand der Fotos einen Gutachten machen lassen.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen erstmal zu einem freien Sachverständiger der soll mal grob kalkulieren was vorschaden und neuer schaden ist. Dann wende ich mich nochmal an die Versicherung und falls die nicht entgegen kommen werde ich zum Anwalt gehen oder was denk ihr??

Will nur nicht 150€ fürs gutachten Zahlen und dann noch 150€ Selbstbeteiligung beim Anwalt falls die das ablehnen .

Aber wenn ihr euch sicher seit das mir ein Anwalt zusteht könnte ich auch gleich den Schritt gehen .

Reicht das schreiben der Versicherung als Zusage das der andere als Verursacher schuld ist ?!

Denk ja die Versicherung wuüde nicht den Schaden Zahlen wenn sie finden er sei nicht schuld oder ??

Vielen dank euch schonmal

Was die Polizei zur Schuld sagt ist nicht relevant, Du müsstest zivilrechtlich vorgehen, wenn Du weitere Ansprüche geltend machen willst.

Wie Du schon sagst: erstmal besteht die Gefahr, auf den 150 € SB sitzenzubleiben, meist kommt es bei solchen Sachen zu einem Vergleich vor Gericht, so dass jede Partei seine eigene Kosten zu tragen hat. Dann noch die Kosten für ein weiteres Gutachten, die Du auch erstmal aus eigener Tasche zahlen musst.

Die Frage ist doch: wie würde das ausgehen? Vergleich: s.o.! Bekämst Du Recht, was ja auch länger dauern kann, bis so ein Prozess beendet ist, müsste die gegnerische Versicherung alle Kosten übernehmen, aber wieviel Mehrwert käme dann tatsächlich für Dich heraus? Die Vorschäden sind ja nicht wegzudiskutieren....

Die Entscheidung musst Du einfach selbst treffen...

Gruß, Jens

am 30. Januar 2014 um 6:51

Ich würde 200 € einstecken und Danke sagen.

Zeit und Nerven gespart.

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

 

...

Und damit wird dem Verursacher gleich wieder die Chance genommen den Schaden zurückzukaufen, weil für einen 300 Euro Schaden 1000 Euro an "Verwaltungsgebühren" generiert werden.

...

vg, Johannes

Das ist komplett falsch. Bei Rückkauf des Schadens werden Verwaltungsgebühren wie Anwaltskosten usw. dem Verursacher nicht in Rechnung gestellt. Beim Rückkauf geht es nur um den Schaden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bündel

Will nur nicht 150€ fürs gutachten Zahlen und dann noch 150€ Selbstbeteiligung beim Anwalt falls die das ablehnen .

Wenn der von Dir beauftragte Gutachter zum gleichen Ergebnis kommt und einen Schaden in ähnlicher Höhe feststellt kann dir das schon passieren.

Wenn er das doppelte ermittelt auch, und auch beim dreifachen wirds noch eng.

Ob die Versicherung 1 Ct. für das Gutachten zahlt hängt nicht zuletzt vom Ergebnis ab, zu dem dieses kommt.

Kannst ja über den Daumen mal kalkulieren, ab welcher festgestellten Schadenhöhe du ein "plus" machst, denn um nichts anderes gehts ja offenbar:

 

Zitat:

Original geschrieben von Bündel

Reparieren würde ich es eh nicht lassen

Damit wäre zumindest geklärt, worin deine Motivation liegt, wobei das ja legitim ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bündel

Ich hatte Anfang dieses Jahres einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz bei ca 5-10 km/h.

Also nur Lack Schäden leider zu tief zum rauspolieren sprich es muss lackiert werden.

Fahre einen VW Golf 6.

Wenn du mal ehrlich bist, kannst Du doch die paar neuen Kratzer, die gerade zu tief sind um sie zu polieren mit den 200€ per Smart Repair an deiner ohnehin beschädigten Stoßstange richten lassen, oder?

Dass Du das nicht willst, weil du danach ja immer noch eine kaputte Stoßstange hast und du die 200€ somit aus deiner Sicht zum Fenster hinaus geworfen hast liegt auf der Hand.

Viel praktischer wäre es doch da, den Vorschaden auf Kosten des Verursacher des zweiten Schadens gleich mit beheben zu lassen.

Klappt natürlich nur bedingt weil der, bzw. seine Versicherung ja auch nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen kamen.

Also mach doch einen Kompromiss. Nimm die 200€, lege den Rest für die Beseitigung der von dir verursachten Schäden drauf und deine Stoßstange ist ebenfalls wie neu.

Hättest Du ohne den zweiten Schaden ja ohnehin machen müssen und ist so für dich billiger als zuvor.

 

Hallo,

für mich sind hier zwei wichtige Dinge nicht geklärt.

Als erstes würde ich mal von der Versicherung eine (schriftliche) Aussage verlangen ob sie sich für den Schaden generell eintritspflichtig sieht.

Dann würde ich der Versicherung meine Ansprüche mitteilen, ob als KVA oder Gutachten/Kurzgutachten sei jetzt mal dahingestellt. Du musst zuerst sagen was du willst, nicht die Versicherung was du kriegst.

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72

Du musst zuerst sagen was du willst, nicht die Versicherung was du kriegst.

Völlig richtig.

Nur ob man hinterher das kriegt was man vorher wollte steht nochmal auf einem anderen Blatt.

Und das würde ich in diesem Fall (geringe Beschädigung + vorgeschädigtes Bauteil) einfach im Hinterkopf behalten.

Nicht, dass man hinterher noch dümmer aus der Wäsche guckt als vorher.

400€ anstatt 200€ zu erhalten, macht halt nur Sinn, wenn man im Gegenzug nicht 300€ an Kosten erzeugt hat, auf denen man sitzen bleibt.;)

Wenns aber weniger um die Wirtschaftlichkeit, sondern hauptsächlich ums Recht haben geht kann man schon so handeln.

In ein Kurzgutachten im 75€ Bereich würde ich allerdings ggf. investieren.

Da hält sich dann der Schaden in Grenzen.

Hallo,

mache mal ein paar aussagekräftige Fotos vom Vorschaden und den aktuellen Schaden und stelle diese hier ein.

Alles andere ist der Blick in die Glaskugel.

Und ob der Schadenverursacher in der Lage war die Schäden richtig voneinander zu trennen sei mal dahin gestellt.

Gruß

fordfuchs

am 30. Januar 2014 um 9:44

1. Wer sagt, dass dir die gegnerische Versicherung die Schuld bei 100% bei Ihrem VN sieht?

Evlt. kriegst du auch nur deshalb 200,- €, weil die eine 50/50 Quotelung machen.

Bei Parkplatzunfällen wäre das nicht unüblich.

Zum Schadenhergang hast du dich bis jetzt ja noch nicht geäußert.

2. Wenn du zum Gutachter gehst, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gutachten selber zahlen müssen. Auch wenn der z.B. 400,- € Schaden feststellt so berechtigt diese Höhe nicht dazu, einen Gutachten machen zu lassen.

3. Falls eben Quotelung, so zahlst du deine Anwaltskosten zur Hälfte selber. Bzw. die SB der Rechtschutz wird fällig.

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