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Unfall, geparktes Auto - Gegenseite wiegelt ab

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 11:10

Hallo zusammen,

ich würde mir gerne einen Rat von euch einholen und wie Ihr damit umgehen würdet.

Mein Auto, ein 12 Jahre alter Nissan mit einigen Beulen und Schrammen, stand gestern auf einem Parkplatz eines großen Einrichtungshauses. Ordentlich geparkt, bis hinten ran und mittig in der Parklücke ;)

Als ich zum Auto zurückkam, habe ich gesehen das mein Blinkerglas vorne neben dem Scheinwerfer kaputt war und die Splitter allesamt auf dem Boden lagen. Scheinwerfer und Blinker (Lampe sitzt deutlich weiter innen) funktionieren aber noch. Bei genauerem Hinsehen ist der Scheinwerfer als ganzes ca. 2cm weiter nach innen gerutscht und steht schief, beim Kotflügel ist Lack ab und leicht rausgebogen. Ein paar schmarren an der Stoßstange sind ebenfalls vorhanden, wobei ich nicht genau weiß ob die vorher schon waren oder nicht. Durch den schiefen und eingedrückten Scheinwerfer seh ich nicht wirklich ob die anderen Spaltmaße zur Motorhaube und Stoßstange noch hinhauen. Außerdem hab ich generell wenig Ahnung von Autos, ob da hinter dem Scheinwerfer irgendwas kaputt sein könnte. Soweit so gut.

Der Verursacher war nicht mehr am Unfallort, hatte aber die Polizei angerufen und die haben mir einen Zettel (inkl. Vorgangsnummer) + die Visitenkarte des Verleihs dagelassen. Die Gegenseite war ein Mietwagenverleih mit einem Kastenwagen, bei denen anscheinend die Rück- und Bremsleuchten zerbrochen sind (aufgrund der Splitter auf dem Boden).

Jetzt habe ich heut Morgen bei dem Mietwagenverleih angerufen um zu klären wie die das handhaben wollen. Da meinte der Vermieter, wir ersetzen Ihnen die Blinkerkappe, mehr nicht. Nachdem ich Ihm gesagt habe das der Scheinwerfer schief steht und deutlich weiter innen sitzt als auf der anderen Seite hat er abgewiegelt und wurde unfreundlich. Er meinte sie ersetzen die Blinkerkappe (nur das Plastik auf dem Blinker) und sonst nichts. Der Scheinwerfer muss vorher schon so gewesen sein, die haben alles vermessen und das können die garnicht gewesen sein. Falls ich damit nicht einverstanden bin müssen wir uns streiten.

Was würdet Ihr tun? Ich habe eigentlich keine Lust gehabt, wegen so einer Lapalie einen so großen Aufstand zu machen. Allerdings habe ich auch nicht mit dieser uneinsichtigkeit gerechnet. :mad:

Der Scheinwerfer war vorher definitiv gerade und nicht eingedrückt. Würdet Ihr zu einer Werkstatt fahren um den Schaden schätzen zu lassen, zu einem Gutachter oder zu einem Anwalt (Rechtschutzversicherung habe ich natürlich nicht -.-)?

Mein Problem ist im Grunde nur der Scheinwerfer. Kommt man mit einem schiefen Scheinwerfer, der eingedrückt ist durch den TÜV? Glaub ich wohl kaum oder? Achja und die Schuldfrage ist bei einem geparkten Auto doch auch klar oder?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Schuldfrage sollte klar sein. Nimm dir einen Anwalt, der Alles für dich abwickelt. Auch die Kosten darf die gegnerische Versicherung tragen. Wenn die dir schon so kommen, würde ich da nicht lange fackeln. Viel Erfolg.

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Schuldfrage sollte klar sein. Nimm dir einen Anwalt, der Alles für dich abwickelt. Auch die Kosten darf die gegnerische Versicherung tragen. Wenn die dir schon so kommen, würde ich da nicht lange fackeln. Viel Erfolg.

am 30. Juli 2015 um 11:27

Kostenvoranschlag machen lassen und mit der Versicherung des Autoverleihers in Kontakt treten, notfalls wie beschrieben mit einem Anwalt Du hast das recht auf eine richtige Reparatur des Schadens und du hast das recht es dort machen zu lassen wo es dir passt und du hast das recht einen Sachveständigen ( Gutachter) nach deiner Wahl zu nehmen, alle Kosten Rechtsanwalt, Gutachter und die Reparaturkosten muss die Versicherung zahlen ob es ihr passt oder nicht. Deshalb versuchen Versicherungen auch eigene Gutachter zu dem Unfallgeschädigten zu schicken um den Preis zu drücken, darauf muss man sich auch nicht einlassen.

Du hast sogar das recht dir den Schaden auszahlen zu lassen und selbst zu reparieren ( - 19 % fiktive Abrechnung)

am 30. Juli 2015 um 11:31

Zitat:

alle Kosten Rechtsanwalt, Gutachter und die Reparaturkosten muss die Versicherung zahlen ob es ihr passt oder nicht

Auch wenn der Geschädigte im Verfahren unterliegt und sich der Versicherer durchsetzt? Und auch bei Bagatellschäden (der Geschädigte nannte es "Lapalie") ? Ist das tatsächlich so?

du musst mit dem Schädiger gar nicht in Kontakt treten.

gegnerische Versicherung anrufen, ob der Unfall schon gemeldet wurde. Das Aktenzeichen geben und dann wirst du schon gebeten werden entweder ein Gutachten einzureichen oder einen KVA.

Der Schädiger kann dann entweder die Versicherung auszahlen oder der Beitrag steigt.

so mal ganz grob

am 30. Juli 2015 um 11:36

Zitat:

@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 13:31:12 Uhr:

 

Nee dann zahlt man selbst, aber hier ist die Ausgangslage wohl geklärt,stehendes Auto wird beschädigt. Der Geschädigte kann es gerne Lappalie nennen, Kotflügel und Scheinwerfer, ggf noch die Halterungen sind immer im 4 stelligen Bereich.

Der TE kann ja gerne mal ein Bild vom Schaden einsetzen

am 30. Juli 2015 um 11:53

Dann habe ich falsch gelesen, dass der "Schädiger" die Schädigung (Schweinwerfer, Glas Spiegel) nämlich bestreitet und sich nur in einem Verfahren dem Richterspruch beugen möchte. Ob dann der Richter dem Geschädigten vollumfänglich Recht gibt - meine Glaskugel verweigert sich schon wieder.

es gibt allerdings eine Schadensminderungspflicht. Wenn es nur ein Bagatellschaden ist sollte man erst einen Kostenvoranschlag machen lassen und nur, wenn der über 1.000.- € ist mit der Versicherung absprechen, ob sie ein Gutachten als Nachweis benötigen.

Im Zweifel aber tatsächlich einen Anwalt die Sache übernehmen lassen. Mit dem Unfallgegner würde ich nicht in Korrespondenz treten. Die Versicherung bekommt man an Hand des Kennzeichens vom Zentralruf der Autoversicherer.

Eben, die Polizei war ja auch dran, die Fakten müßten alle da sein

Unser Schaden belief sich auf 800€ und wir haben der gegnerischen Versicherung das Gutachten von unserem Gutachter geschickt. Gutachterkosten 50€.

Deswegen gegnerische Versicherung anrufen und nachfragen. Warum sollte man erst nach der Höhe die Versicherung kontaktieren?

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 12:46

Erstmal danke erstmal für die vielen Antworten. :-)

Zitat:

Mit dem Unfallgegner würde ich nicht in Korrespondenz treten. Die Versicherung bekommt man an Hand des Kennzeichens vom Zentralruf der Autoversicherer.

Das Kennzeichen ist mir nicht bekannt, steht weder auf dem Polizeibescheid (Da steht nur meines, ala Betrifft Kennzeichen XYZ), noch sonstwo ... Auf dem Polizeibescheid steht aber etwas von: Infos zum Unfall gibt die Stelle erst nach 4-5 Tagen raus, denke mal weil die das noch nicht ins System eingepflegt haben oder so.

Auf der Visitenkarte des Autoverleihers steht das die Schäden selbst regulieren, heißt das jetzt die haben ne inhouse-Versicherung. Oder wolln die bloß nix mit der Versicherung rechnen?

@ pepperduster, Bilder habe ich mal 2 angehangen.

Auf Bild 1 sieht man den verrückten Scheinwerfer, der sollte normal auf vorderkante der Stoßstange sein und der leicht abstehende Kotflügel.

die Polizei kann Dir sicher das Kennzeichen sagen.

Jedes Auto hat eine Haftpflichtversicherung. Was da auf der Visitenkarte steht wäre mir egal - aber sowas von. Wenn sie regulieren wollen sollen sie Dir den Betrag gemäß Kostenvoranschlag auszahlen. Mehr als einen Versuch würde ich dafür nicht machen.

am 30. Juli 2015 um 13:02

Nein, nicht jedes Auto hat einen Haftpflichtversicher. Großflotteneigner wie die Öffentliche Hand kommen ohne aus; z. B. Polizei und Bundeswehr und wohl auch einige Großvermieter.

diese Autos sind auch "haftpflichtversichert" - über den Bund bzw. die Organisation die die Flotte betreibt. Das gilt aber bestimmt nicht für private Autovermieter.

am 30. Juli 2015 um 13:10

Doch - das gilt. Google hilft. Wikipedia auch ("Selbstversicherung").

"Haftpflichtversicherer" bedeutet, dass irgendein Unternehmen oder eine Organisation, an die man zuvor eine entsprechende Prämie bezahlt hat, den Schaden reguliert.

Das ist weder bei den öffentlichen noch den privaten Selbstversicherern der Fall. Ist zu löhnen, dann kommt das aus dem eigenen, großen (ggf. gemeinsamen - Gemeinden) Topf.

Wenn es sich also um eine der großen Autovermieter handelt, wird dem Geschädigte (oder seinem Anwalt) nichts anderes übrig bleiben, als sich mit genau dem auseinander zu setzen.

PS: Eigentlich gehört der Thread in das Versicherungs-Forum.

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