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Unfall! GT Special vs. Bus
Meine Freundin wurde in ihrem GT Special von einem Linienbus gestreift. Die Schuldfrage ist in meinen Augen klar, sie fuhr in Bonn auf der linken Fahrspur mit etwa 40 km/h, die rechte Fahrspur endetein einiger Entfernung. Der Bus kam von hinten, hat sie rechts überholt und ist dann vor ihr auf die linke Spur eingeschert, weil seine Spur zu Ende war. Dabei hat er sie gestreift. Für mich ist jedenfalls klar, dass er hätte warten müssen bevor er die Spur wechselt. Ist doch richtig, oder?
Die Schäden sind überschaubar: Stoßstange vorne und hinten verkratzt, ebenso alle Plastikteile an der Seite (Verbreiterungen und Seitenleisten). Blechschaden gab es nicht, aber der Lack am hinteren Seitenteil und der Tür ist ebenfalls verkratzt. Dazu noch Türgriff und Spiegelgehäuse. Ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden? (s.Bilder)
Soweit ich weiß läuft das mit der Versicherung so: bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommt man den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert. Was würde das dann für unseren Fall bedeuten? Zählt beim Wiederbeschaffungswert nur das Modell, Alter und Laufleistung, oder gehts auch um evtl. Sondermodell, Ausstattung, Zustand, Farbe usw? Wie hoch würdet ihr Schaden, Reperaturkosten und Fahrzeugwert einschätzen?
Zum Auto:
Golf 2 GT Special, Bj. 89, RP, royalblau-metallic, BBS-Alus, Originalzustand bis auf schwarze Blinker vorne , 340.000km gelaufen, optisch wirklich guter Zustand, 2 kleine Roststellen am Scheibenrahmen und am unteren Heckblech, keine Ausstattung bis auf festeingebautes Navi und Standheizung (die aber nicht funktioniert).
Der Busfahrer hat nichtmal angehalten, aber Busnummer, Kennzeichen und Zeitpunkt des Unfalls sind bekannt, Anzeige bei der Polizei ist gemacht, Ermittlungen laufen. Die Sache wird auf jeden Fall zum Anwalt gehen, Verkehrsrechtschutz ist vorhanden.
Wie gehn wir jetzt am Besten weiter vor?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
anzuhalten,sich erkundigen ob,und wieviel passiert einfach weiterfährt,ists eindeutig Fahrerflucht.Dieser Busfahrer war dann vorerst Busfahrer,weil diese eine
viel höhere Verkehrsumsichtspflicht haben(Personenbeförderung)als
"normale"Autofahrer!.
Fahrdienstbuches und Schichteinteilung derFahrer,die für diese Uhrzeit in betracht kommen(Linienmässig)zu beantragen.So hat sie eine Handfeste Chance den Fahrer belangen zu können.(Zivilrechtlich Schmerzensgeld wegen Schock usw. .Denn damit hat das Busunternehmen nix zu tun!!.
Naja nun bleibt aber mal ein bisschen auf dem Teppich!
Das ganze ist ein Bagatellschaden und ich denke nicht das der Busfahrer überaupt was gemerkt hat davon (wie auch is ja grad mal der Klarlack angeschruppt).
Ich finde es schon sonderbar das es Leute gibt die hier wirklich wegen Schmerzensgeld usw. das abzocken anfangen. Naja leider immer häufiger in unserer Gesellschaft.
Freu dich doch das nicht wirklich viel an dem Golfi kaputt ist! Wär doch schade um den guten Gt. Ein crash mit nem Bus kann auch anders ausgehen. Ich würde das selber rauspolieren und vielleicht etwas nachlackieren, dann bleibt auch noch was übrig von dem Geld das du bekommst
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23 Antworten
Du wartest bis der Busbetrieb sich bzw. sein Versicherer, oder die Polizei bei euch meldet.
Hör dich am besten in einer befreundeten Werkstatt nach nem "gutem" Gutachter um und bring das Auto dahin.
Dann bekommt die generische Versicherung das Gutachten und Zahlt
Wenn nicht ---> Anwalt!
nein nicht warten, morgen sofort bei den ansäßigen Verkehrsbetrieb melden und das mit den klären.
Kannst dich gleich nochmal richtig beschweren.
Wo gibts denn sowas Auto streifen und dann einfach weiter fahren.
Der Sachschaden wird sich etwa auf 300€ belaufen ,wenn dus selber machst nicht über 100€.
Die kratzer sehen aus als ob sie nur im klarlack sind und sollten sich somit raus polieren lassen.
Der Verkehrsbetrieb ist bereits informiert. Es war sogar schon ein Typ von denen da und hat sich den Schaden angeguckt. Hat gelacht als er den Km-Stand gesehen hat und meinte dann was von wegen "altes Auto, ist ja dann auch egal, wäre eh nix wert" usw. Der kann mal froh sein, dass ich nicht dabei war, sonst hätt ich dem mal was erzählt.
Ich denke auch das läßt sich rauspolieren. Außer am Türspalt, da gehts bis aufs Blech runter (5. Bild).
Sicher das es nur die Kunststoff-Radläufe sind?
Mir ist mal einer rein
(weil der Idiot beim rausfahren ned geschaut hat im rechtem Winkel)
und da dachte ich auch erst es wäre nur der Kunststoff...
Aber drunter war das Blech nach innen gedrükt und der Lack ab.
Mach die Radläufe runter und schau da besser mal nach ob alles IO ist...
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Für mich ist jedenfalls klar, dass er hätte warten müssen bevor er die Spur wechselt.
klar ist hier erstmal garnix...
ebenso wie er hätte warten, hätte deine freundin ihm den fahrstreifenwechsel ermöglichen müssen!
...hat sie das? hat sie gebremst? ist sie stur weitergefahren? zeugen? hat der bus blinker gesetzt?
oder ums kurz zu machen: deine freundin sollte sich schonmal darauf einstellen, das es sehrgut möglich ist, das sie eine teilschuld kassiert...diese kann bei den "reißverschluss-unfällen" durchaus bei 50% liegen!
Zitat:
sonst hätt ich dem mal was erzählt.
was willst du dem erzählen?
fakt ist, das die karre - egal ob mit oder ohne unfall - nurnoch ihren reinen schrottwert hat...und wenn hier auch nur ansatzweise irgendwelche lackierarbeiten auf dem kva bzw. gutachten aufgelistet werden, kannst du davon ausgehen, das es sich um einen wirtschaftlichen totalschaden handelt...
das wird auf WBW-RW hinauslaufen. ich tippe mal auf 500,-.
Der Bus kam von hinten, hat sie rechts überholt und ist dann halb vor ihr, halb neben ihr einfach eingeschert. Keine Ahnung ob der Blinker an war. Sie ist einfach weiter gefahren, hat dann natürlich gebremst, aber da wars schon passiert. Dass der Busfahrer sie nicht gesehen hat ist unmöglich, der hat einfach gedacht "ich hab nen dicken Bus, die anderen werden schon Platz machen".
Reißverschluss gilt doch auch nur, wenn mehrere Fahrzeuge an dieser stelle unterwegs sind, die beiden waren aber allein, war mitten in der Nacht. Zeugen gibts auch keine.
Meiner Meinung nach hat in so einem Fall derjenige Vorfahrt, dessen Spur weitergeht. Derjenige, der die Spur wechselt bzw. wechseln muss muss dies tun ohne jemanden zu gefährden oder gar über den Haufen zu fahren. Und wenn das nicht möglich ist, muss er eben warten. Wie bei ner Autobahnauffahrt. Sie hätte ihn zwar netterweise reinlassen können, müssen tut sie das aber nicht.
Beim letzten Unfall, damals noch mit nem roten GL, hat der Gutachter den Wert auf 1200 Euro festgelegt. Der GL hatte Servo und eFH und 100.000 km weniger, war aber in nem schlechteren (optischen) Zustand (mehr Rost, Lack ausgeblichen usw.) Also nix mit nur noch Schrottwert.
Deswegen ja meine Frage, welche Faktoren in die Berechnung vom Wiederbeschaffungswert eingehen.
Und selbst wenn der Wagen in den Augen des Herrn vom Verkehrbetrieb nix mehr wert ist, dann behält man es in dem Moment für sich oder verzichtet wenigstens auf diese herablassende Art. Das ist einfach assozial und unprofessionell vor dem Geschädigten dessen Auto in dieser Form so runter zu machen. Kann doch nicht sein dass das läuft wie beim Kärtchenhändler. Da bin ich sehr allergisch.
Was wäre denn, wenn der Schaden sagen wir mal unter 1000 Euro liegt, und der Wagen laut Gutachten mehr wert ist? Theoretisch müsste doch dann die Versicherung alle Teile und die Lackierung bezahlen.
schau mal in unser versicherungsforum. http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html
Erst mal einen EIGENEN Gutachter. Wenn die Versicherung einen hin schickt bist du schlechter dran.
Ich habe eine Werkstatt mehr oder weniger im Dorf der das sehr gut erledigt für einen. Da ist das so. Ich rufe den an, der Holt mein Auto, im gleichen Moment aber auch einen Gutachter, denn das erste Gutachten ist das entscheidende. Dadurch holt er noch für einen mehr Geld raus. Eine sehr gut Werkstatt ist das in meinen Augen, hat meinen Eltern schon so manches mal gut geholfen damit.
Die Schuldfrage wird sich denk ich mal auch so klähren das der Busfahrer die volle Schuld hat. Wenn ein Fahrstreifen endet, hat der auf dem Weiterführenden Vorrang, ist eigentlich klar. Aber man weiß nie wer sich da was ausdenkt.
Hallo,hat deine Freundin wenigstens den Busfahrer wegen Fahrerflucht nach dem "Unfall"angezeigt,unter Nennung,Datum,Uhrzeit,Bus-NR.?Auch
sind sog.Bagatellschäden,wo der Verursacher ohne anzuhalten,sich erkundigen ob,und wieviel passiert einfach weiterfährt,ists eindeutig Fahrerflucht.Dieser Busfahrer war dann vorerst Busfahrer,weil diese eine
viel höhere Verkehrsumsichtspflicht haben(Personenbeförderung)als
"normale"Autofahrer!.sollte das Busunternehmen sich weigern,deiner Freundin den Namen des Busfahrers zu nennen,ist zusätzlich zu der
Unfallfluchtsanzeige eine damit gekoppelte Richterliche herausgabe des Fahrdienstbuches und Schichteinteilung derFahrer,die für diese Uhrzeit in betracht kommen(Linienmässig)zu beantragen.So hat sie eine Handfeste Chance den Fahrer belangen zu können.(Zivilrechtlich Schmerzensgeld wegen Schock usw. .Denn damit hat das Busunternehmen nix zu tun!!.
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
anzuhalten,sich erkundigen ob,und wieviel passiert einfach weiterfährt,ists eindeutig Fahrerflucht.Dieser Busfahrer war dann vorerst Busfahrer,weil diese eine
viel höhere Verkehrsumsichtspflicht haben(Personenbeförderung)als
"normale"Autofahrer!.
Fahrdienstbuches und Schichteinteilung derFahrer,die für diese Uhrzeit in betracht kommen(Linienmässig)zu beantragen.So hat sie eine Handfeste Chance den Fahrer belangen zu können.(Zivilrechtlich Schmerzensgeld wegen Schock usw. .Denn damit hat das Busunternehmen nix zu tun!!.
Naja nun bleibt aber mal ein bisschen auf dem Teppich!
Das ganze ist ein Bagatellschaden und ich denke nicht das der Busfahrer überaupt was gemerkt hat davon (wie auch is ja grad mal der Klarlack angeschruppt).
Ich finde es schon sonderbar das es Leute gibt die hier wirklich wegen Schmerzensgeld usw. das abzocken anfangen. Naja leider immer häufiger in unserer Gesellschaft.
Freu dich doch das nicht wirklich viel an dem Golfi kaputt ist! Wär doch schade um den guten Gt. Ein crash mit nem Bus kann auch anders ausgehen. Ich würde das selber rauspolieren und vielleicht etwas nachlackieren, dann bleibt auch noch was übrig von dem Geld das du bekommst
Zitat:
Original geschrieben von callbyreference
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
anzuhalten,sich erkundigen ob,und wieviel passiert einfach weiterfährt,ists eindeutig Fahrerflucht.Dieser Busfahrer war dann vorerst Busfahrer,weil diese eine
viel höhere Verkehrsumsichtspflicht haben(Personenbeförderung)als
"normale"Autofahrer!.
Fahrdienstbuches und Schichteinteilung derFahrer,die für diese Uhrzeit in betracht kommen(Linienmässig)zu beantragen.So hat sie eine Handfeste Chance den Fahrer belangen zu können.(Zivilrechtlich Schmerzensgeld wegen Schock usw. .Denn damit hat das Busunternehmen nix zu tun!!.
Naja nun bleibt aber mal ein bisschen auf dem Teppich!
Das ganze ist ein Bagatellschaden und ich denke nicht das der Busfahrer überaupt was gemerkt hat davon (wie auch is ja grad mal der Klarlack angeschruppt).
Ich finde es schon sonderbar das es Leute gibt die hier wirklich wegen Schmerzensgeld usw. das abzocken anfangen. Naja leider immer häufiger in unserer Gesellschaft.
Freu dich doch das nicht wirklich viel an dem Golfi kaputt ist! Wär doch schade um den guten Gt. Ein crash mit nem Bus kann auch anders ausgehen. Ich würde das selber rauspolieren und vielleicht etwas nachlackieren, dann bleibt auch noch was übrig von dem Geld das du bekommst
Dich möchte ich mal in der absolut gleichen Situation sehen, Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht,auch bei Bagatellschäden,und
hättest du den Tread richtig gelesen,fuhr sie neben/vor dem Bus,und der hat doch wohl Spiegel,und im "toten Winkel"war Snacks Freundin auch nicht,jedenfalls steht davon nix!.(Und das der Fahrer nix vom Kontakt mit dem Golf angeblich,vieleicht nix "gemerkt"hat,halte ich dann für eine Schutzbehauptung!!.Er hat wol versäumt in den Rückspiegel zu gucken,kann jedem passieren.Dann sollte man aber auch im nachhinein für den Schaden geradestehen!!.
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht,auch bei Bagatellschäden
ob die fahrerflucht weiter strafrechtlich verfolgt wird - steht auf einem anderen blatt!
bei einen solchen schaden, wo es durchaus möglich ist, das der busfahrer garnix gemerkt hat wird das verfahren i.d.r. eingestellt!
Zitat:
hättest du den Tread richtig gelesen
woher weißt du, das die aussagen vom te - der wiederrum auch nur das schreibt, was ihm seine freundin erzählt hat - zu 100% der wahrheit entsprechen...?
vllt. sind das auch nur schutzbehauptungen!
der schaden kann durchaus auch von einer dornenhecke sein, die man beim ausparken auf einem parkplatz gestreift hat...und nun find erstmal am bus die passenden unfallspuren dazu...oha...und schon wird die anfangs große klappe ganz klein!
Zitat:
Zivilrechtlich Schmerzensgeld wegen Schock usw.
für nen schock gibts kein schmerzensgeld!
der weitaus größere schock kann allerdings kommen; wenn die freundin vom te aufeinmal selbst auf der anklagebank sitzt und schonmal eine antwort auf die frage haben sollte, warum sie dem bus es nicht ermöglicht hat die spur zu wechseln, obwohl klar war, das seine spur endet und er seine spurwechselabsicht deutlich angezeigt hat...keine zeugen...sprichwörtlich aussage gegen aussage...und schon sind wir bei den üblichen 25-50% teilschuld von solchen reißverschluss- bzw. spurwechselunfällen...
deshalb lieber den ball erstmal flach halten anstatt mit kanonen auf spatzen zu schießen, um sich dann zu wundern warum einem die spatzen auf den kopf scheißen!
Magirus: was sie mir erzählt hat wird schon stimmen, mach dir da mal keine Sorgen. Und wenn ich das so schreibe, kannste mal davon ausgehen, dass ich auch nicht lüge zumal ich ja ne realistische Einschätzung bzw. eine Beratung von euch möchte, die mir auch wirklich weiter hilft. Würde ich hier Stuß erzählen, würde ich mir ja nur selber schaden, gleiches gilt für meine Freundin. Also bitte überdenke deine Aussage diesbezüglich nochmal.
Die Buslinie hält bei meiner Freundin vorm Büro und am Freitag hat sie den gleichen Bus nochmal gesehn mit nem schönen blauen Streifen fast über die komplette linke Seite Demnächst bin ich selber nochmal in Bonn und werd mir mal den Spaß machen am Busbahnhof zu warten. Mit etwas Glück gibts demnächst ein schönes Foto davon, wenns bis dahin nicht schon weggemacht wurde. Soviel dann zu meiner "großen Klappe".
Und es ist vollkommen egal, ob der Busfahrer seine Absichten vorher per Blinker angezeigt, oder ein Telegramm geschickt hat. Wenn seine Spur endet darf er nicht einfach rüberziehen wenn da ein anderes Auto fährt. Dass er das nicht gesehen hat ist Schwachsinn, er hat sie ein paar Sekunden vorher überholt. Der ist schlicht und einfach davon ausgegangen, dass der andere zurücksteckt, weil er "den Größeren" hat. So einfach ist das. Und dass er den Unfall nicht bemerkt hat ist auch nicht möglich, wenn er in den Spiegel geguckt hat, denn der tote Winkel ist auch irgendwann vorbei und so ein Bus mit Gelenk in der Mitte ist ganz schön lang.
So oder so sollte sich der Typ mal ernsthaft entweder über seine Berufswahl oder seine charakterliche Eignung Gedanken machen.