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  7. Unfall, Gutachten und was dazu gehört. Sehr wichtig !!!

Unfall, Gutachten und was dazu gehört. Sehr wichtig !!!

Themenstarteram 30. Mai 2003 um 11:40

Hallo alle zusammen,

hoffe ihr könnt ihr etwas helfen. Hatte ja vorige Woche diesen Unfall. ( Eine junge Frau ist mir hinten ins Heck gebumst ). So habe dann bei meinen BMW-Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Reparatur ca.1700€. Dann habe ich das der gegnerischen Versicherung weitergegeben. Darauf hin haben dich mich angerufen und wollten einen Gutachter vorbei schicken. Hab ich gesagt : Wenn Gutachter dann such ich mir einen unabhängigen meines Vertrauens. ( und nicht den der mir von der versicherung empfohlen würde.

Also Gutachten machen lasen ( sau teuer sowas ), der hatte dann einen Schaden von 1460€ festfgestellt :-((. Also weniger.

Er meinte die Stossstange sei nicht gebrochen muss nur neu lackiert werden. Zuhause ausgebaut und wirklich keine Beschaedigung festgestellt.

So nun zu meiner Frage wie kann ich trotzdem noch etwas GELD aus der Sache rausholen??

z. B. Fahrweg zum Gutachter, Benzinkosten, Nutzungsausfall in der Zeit wo in der Werkstatt ist. Und was noch??

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen, ich wäre euch sehr dankbar.

Gruss

Marco

 

P.S Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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15 Antworten
am 30. Mai 2003 um 12:00

Wenn du von der Werkstatt einen Leihwagen hattest kannst du diesen dem Unfallgegner in Rechnung stellen. Wenn du einen Verdienstausfall dadurch erlitten hast und das nachweisen kannst, ist auch das gerechtgertigt wenn du den zurückverlangst. Ein unabhängiger Gutachter hat den Schadensbetrag schon gemindert. Klar das jeder so viel wie möglich rausholen will. Aber Tipps dazu wie man das macht, wären hier fehl am Platz. Die o.a. Dinge sind aber durchaus gerechtfertigt.

MfG

smashy

am 30. Mai 2003 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von smashy316i

... Klar das jeder so viel wie möglich rausholen will. Aber Tipps dazu wie man das macht, wären hier fehl am Platz. Die o.a. Dinge sind aber durchaus gerechtfertigt.

MfG

smashy

und warum waeren tipps hierzu nicht in diesem forum angebracht?

wo denn dann?

mfg

wolfe

am 30. Mai 2003 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von at4wobe1

und warum waeren tipps hierzu nicht in diesem forum angebracht?

wo denn dann?

Wenn du der Meinung bist dann gib doch Tipps! Der Thread wird das nich lange überleben weil ihn die Mods schließen werden. Das hier ist ein Forum für Kraftfahrzeuge usw. und keine Anleitung zum Versicherungsbetrug.

MfG

smashy

weil ich es falsch finde andere leute so auszubeuten und darauf läufts raus

am 30. Mai 2003 um 14:37

Meines Wissens ist das nicht legal.

Aber Du kannst den Schaden durchaus selber reparieren. Du musst der Versicherung nur nachweisen, das der Wagen ordnungsgemäß instand gesetzt wurde.

am 30. Mai 2003 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Alaris

Meines Wissens ist das nicht legal.

Was ist nicht legal?

am 30. Mai 2003 um 14:47

Gewinn aus einem Unfall ziehen. Z.B. gar nicht reparieren lassen und Kohle einstecken.

Früher war das wohl mal "erlaubt". Die Versicherungen prüfen das mittlerweile. Es könnte Betrug sein. Mein Antwalt hat mich davor gewarnt.

In diesem Fall zieht Dir die Versicherung die Mehrwertsteuer ab. Die gibt es erst, wenn der Wagen ordnungsgemäß instand gesetzt wurde.

Wie gesagt, es kommt auf die Höhe des Schadens an. Ich würde den Wagen lieber zum Restwert verkaufen.

am 30. Mai 2003 um 14:56

Die Summe die auf dem Gutachten steht, steht dem Geschädigten ja zu. Was er mit dem Geld macht ist,so denke ich, seine Sache. Das mit der MwSt. stimmt, da hst du recht. Nur, wer will den schon mit einem kaputten Auto durch die Gegend fahren. Bei einem Hagelschaden in der Teilkasko ist es so, das du das Geld von der (eigenen) Versicherung bekommst und damit den Wagen reparieren lassen solltest. Ob es illegal ist nur das Geld zu nehmen und nichts zu tun weiß ich nicht mit Sicherheit.

MfG

smashy

Themenstarteram 31. Mai 2003 um 11:12

Hallo,

um eins klarzustellen, ICH WILL JA GAR KEINEN VERSICHERUNGSBETRUG MACHEN; UM GOTTESWILLE.

War mein erster Unfall, ich wollte bloss wissen ob man die Fahrt zum Gutachter, Benzinkosten, Nutzungsausfall für die Zeit, und was weiss ich ich was man da noch angeben kann.

Deshalb hatte ich euch um Hilfe gegeben, aber das das Thema so ausweitet hätte ich nicht gedacht.

Klar das die Kosten für den Unfall durch den Gutachter feststehen, da will ich auch nicht mehr, aber wer bezahlt mir die Fahrt zum Gutachter, wer bezahlt mir den Nutzungsausfall des Autos wo er den ganzen Tag bei Gutachter stand, wer bezahlt mir die Zeit wo ich zum Gutachter fahren musste, wer bezahlt mir die Benzinkosten??

Das waren meine Fragen, und was es da sonst noch gibt. Leihwagen hatte ich keinen.

Ich hatte also zu dem zeitpunkt als ich das gestern schrieb 100% keinen Versicherungsbetrug im Sinn.

Hoffe konnte nun das Vorurteil des Betruges soweit ausräumen.

Gruss

Marco

am 31. Mai 2003 um 11:15

Nein, war natürlich nicht so gemeint.

 

Die meisten Gutachter fahren auch zum Unfallwagen. Dann entstehen Dir keine Fahrtkosten. Ich war sogar arbeiten und habe ihm gesagt, das der Wagen da und dort steht und er ihn besichtigen kann.

am 31. Mai 2003 um 11:27

Noch was:

Die Versicherung zahlt einen Leihwagen nur für die Zeit des tatsächlichen Werkstattaufendhalts.

Wenn die Werkstatt 2 Tage inkl. Lackieren braucht, bekommst Du auch nur 2 Tage bezahlt. Egal, ob der Wagen vorher schon 1 Woche auf dem Hof stand.

Gruß

Ingo

Zitat:

So nun zu meiner Frage wie kann ich trotzdem noch etwas GELD aus der Sache rausholen??

z. B. Fahrweg zum Gutachter, Benzinkosten, Nutzungsausfall in der Zeit wo in der Werkstatt ist. Und was noch??

Also Streitereien über Versicherungsbetrug hatten wir hier in der Tat genug. Ich bin aber davon überzeugt, dass Du keine Betrugsabsichten hast. Die von Dir gemachten Vorschläge sind ja auch gar kein "Betrug", sondern faire und unvermeidbare "Kosten". Diese Kosten solltest Du natürlich erstattet bekommen.

Es steht Dir zum Beispiel als Geschädigter eine Kostenpauschale zu, die Dir die gegnerische Versicherung bereits zu Beginn Deiner Bemühungen zu überweisen hat. Ich glaube, sie beträgt 40 Euro. Die meisten Laien wissen das natürlich nicht, und die meisten Versicherungen halten sich nicht daran. Den Nutzungsausfall kannst Du über einen Leihwagen abdecken. Im Streitfall musst Du allerdings die Dauer des Leihverhältnisses begründen. Lasse Dir also von Deiner Werkstatt die Dauer der Reparatur bestätigen. "Fahrweg zum Gutachter" ist mir neu, denn soweit ich weiss, kommen Gutachter zum Fahrzeug. Alles andere sollte mit der Kostenpauschale abgegolten sein.

(Herkunft der Info: Ich hatte selbst einmal einen unverschuldeten Unfall, und mein Anwalt hat als erstes die Kostenpauschale von der Versicherung eingefordert).

Viele Grüße

Uli

Siehe dazu übrigens:

http://www.autoscout24.de/.../mz_nl_news_recht_22_2003_unfall.asp

http://www.rechtsanwald.de/AUTO.HTM

Viele Grüße

Uli

(Sorry, dass mein Beitrag so vieles wiederholt hat, ich hatte erst 30min nach Öffnen des Threads auf Antworten geklickt, und da hatten viele hier schon geantwortet).

Zitat:

Original geschrieben von wuschelmh

War mein erster Unfall, ich wollte bloss wissen ob man die Fahrt zum Gutachter, Benzinkosten, Nutzungsausfall für die Zeit, und was weiss ich ich was man da noch angeben kann.

Normalerweise gibt es für sowas Pauschalsätze, liegen je nach Versicherung so bei 30-50 DM bzw. jetzt Euro.

Das ist halt für deine Aufwendungen (Schreibkram, Telefonkosten, etc.).

Ich bekam bei meinem ersten Unfall 40 DM dafür.

Leihwagen hatte ich auch mehrere Wochen, das wurde natürlich alles von der Versicherung übernommen.

"Rausschlagen" ist so eine Sache... die einzig legale Möglichkeit ist es m.W. das Geld abzüglich MwSt. auszahlen zu lassen und es selber zu reparieren (oder auch nicht).

Das sowas kontrolliert wird, wäre mir neu, denn auf diese Art spart die Versicherung ja auch Geld (MwSt.) und evtl. Leihwagenkosten.

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