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Unfall im ersten Jahr der Finanzierung

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 18:14

Hallo zusammen,

heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4. Der Wagen ist nicht mal ein Jahr alt. Finanziere ihn über die Audibank. Wie verhält sich das denn jetzt?

Wird der Wagen von der gegnerischen Versicherung bei Audi instand gesetzt oder bekommt man einen Restwert, da der Wagen ja finanziert ist und ich ihn theoretisch nach 3 jahren zurück geben kann ohne die schlussrate zu zahlen?

Nach einer Reperatur wird er nach 3 Jahren aber sicher nicht mehr den Restwert quasi wert sein...

Bin grad verwirrt :)...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Montego

Hallo zusammen,

heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4. Der Wagen ist nicht mal ein Jahr alt. Finanziere ihn über die Audibank. Wie verhält sich das denn jetzt?

Wird der Wagen von der gegnerischen Versicherung bei Audi instand gesetzt oder bekommt man einen Restwert, da der Wagen ja finanziert ist und ich ihn theoretisch nach 3 jahren zurück geben kann ohne die schlussrate zu zahlen?

Nach einer Reperatur wird er nach 3 Jahren aber sicher nicht mehr den Restwert quasi wert sein...

Bin grad verwirrt :)...

Du kannst ihn bei deinem :) reparieren lassen, die meisten haben auch hauseigene Gutachter und rechnen bei Bedarf direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Ich persönlich würde von letzterem Abraten und mich um Gutachter und Versicherungskommunikation selber kümmern, sonst gibt es zu oft Ärger mit den Abrechnungen.

regeln würde ich das ganze über einen Anwalt, den die Gegnerversicherung ebenfalls zahlen muss.

Zusätzlich hast Du die Wahl, Dir auf Kosten der Gegnerversicherung einen Ersatzwagen zu mieten (Voricht vor Unfallersatztarifen der Werkstätten, diese sind oftmals Abzocke und werden von Versicherungen oft nicht in voller Höhe übernommen), oder Dir einen Nutzungsausfall zahlen zu lassen. Dieser richtet sich nach der Fahrzeugklasse und ist in 11 Gruppen unterteilt. Ein Audi A4 dürfte Gruppe F, also 50,00€ je gutachterlich prognostoziertem Reparaturtag betragen.

Das Gutachten wird auch einen merkantilen Minderwert ausweisen, mit dem Dir die Tatsache finanziell kompensiert wird, dass Dein Fahreug als Unfallwagen einen gringeren Wiederverkaufswert aufweist.

gemäss Deinem Finanzierungsvertrag musst Du ausserdem die Audibank über Deinen Unfall informieren. Je nach Umfang kann es vorkommen, dass sie eine Kopie des Gutachtens haben möchten, und ggf. den Restwert anpassen. dies passiert aber afaik eher selten.

 

Wie gesagt, kümmer Dich um Leihwagen und Gutachter, und beauftrage einen Anwalt mit der Schadensabwicklung, und Dir kann eigtl nicht viel passieren .)

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Zitat:

Original geschrieben von Mr.Montego

Hallo zusammen,

heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4. Der Wagen ist nicht mal ein Jahr alt. Finanziere ihn über die Audibank. Wie verhält sich das denn jetzt?

Wird der Wagen von der gegnerischen Versicherung bei Audi instand gesetzt oder bekommt man einen Restwert, da der Wagen ja finanziert ist und ich ihn theoretisch nach 3 jahren zurück geben kann ohne die schlussrate zu zahlen?

Nach einer Reperatur wird er nach 3 Jahren aber sicher nicht mehr den Restwert quasi wert sein...

Bin grad verwirrt :)...

Du kannst ihn bei deinem :) reparieren lassen, die meisten haben auch hauseigene Gutachter und rechnen bei Bedarf direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Ich persönlich würde von letzterem Abraten und mich um Gutachter und Versicherungskommunikation selber kümmern, sonst gibt es zu oft Ärger mit den Abrechnungen.

regeln würde ich das ganze über einen Anwalt, den die Gegnerversicherung ebenfalls zahlen muss.

Zusätzlich hast Du die Wahl, Dir auf Kosten der Gegnerversicherung einen Ersatzwagen zu mieten (Voricht vor Unfallersatztarifen der Werkstätten, diese sind oftmals Abzocke und werden von Versicherungen oft nicht in voller Höhe übernommen), oder Dir einen Nutzungsausfall zahlen zu lassen. Dieser richtet sich nach der Fahrzeugklasse und ist in 11 Gruppen unterteilt. Ein Audi A4 dürfte Gruppe F, also 50,00€ je gutachterlich prognostoziertem Reparaturtag betragen.

Das Gutachten wird auch einen merkantilen Minderwert ausweisen, mit dem Dir die Tatsache finanziell kompensiert wird, dass Dein Fahreug als Unfallwagen einen gringeren Wiederverkaufswert aufweist.

gemäss Deinem Finanzierungsvertrag musst Du ausserdem die Audibank über Deinen Unfall informieren. Je nach Umfang kann es vorkommen, dass sie eine Kopie des Gutachtens haben möchten, und ggf. den Restwert anpassen. dies passiert aber afaik eher selten.

 

Wie gesagt, kümmer Dich um Leihwagen und Gutachter, und beauftrage einen Anwalt mit der Schadensabwicklung, und Dir kann eigtl nicht viel passieren .)

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 5:48

Hi,

ich danke dir. Werde das so machen. Gibt es eine Grenze wo man sagt, richten lohnt nicht und ich sollte mir ein neues Fahrzeug zulegen? Wie hoch der Schaden ist, kann ich jetzt noch nicht sagen, aber es ist die komplette Front und das Dach betroffen, wobei das Dach nur leichte beulen und haufen Kratzer hat.

Ich dachte mal gelesen / gehört zu haben, dass wenn der Wagen kleiner ein Jahr alt ist und der Schaden eine bestimmte höhe übersteigt ein Neuwagen besser wäre!?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Montego

Hi,

ich danke dir. Werde das so machen. Gibt es eine Grenze wo man sagt, richten lohnt nicht und ich sollte mir ein neues Fahrzeug zulegen? Wie hoch der Schaden ist, kann ich jetzt noch nicht sagen, aber es ist die komplette Front und das Dach betroffen, wobei das Dach nur leichte beulen und haufen Kratzer hat.

Ich dachte mal gelesen / gehört zu haben, dass wenn der Wagen kleiner ein Jahr alt ist und der Schaden eine bestimmte höhe übersteigt ein Neuwagen besser wäre!?

Grüße

das entscheidet in erster Linie die Gegnerversicherung. Die werden so lange reparieren lassen, bis ein wirtschaftlicher Totalschaden erreicht ist, die Reparaturkosten also den Restwert übersteigen.

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 9:27

Ok, danke. Weisst du ob ich auch sagen kann ich will den Schaden, bzw. das was die Reperatur kosten würde ausgezahlt bekommen?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Montego

Ok, danke. Weisst du ob ich auch sagen kann ich will den Schaden, bzw. das was die Reperatur kosten würde ausgezahlt bekommen?

Grüße

das kannst Du tun, dann allerdings wird die Versicherung die Mehrwertsteuer einbehalten.

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 6:02

Ok, danke. Mhh, heute wird das Gutachten erstellt. Mit dem kann man dann Arbeiten und überlegen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Montego

Ok, danke. Mhh, heute wird das Gutachten erstellt. Mit dem kann man dann Arbeiten und überlegen.

Grüße

nur mal so als anregung.....

wenn der wagen über den audi 3 wege kredit läuft, vergiss die nummer mit "reparaturkosten auszahlen lassen" mal ganz schnell wieder...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von heltino

nur mal so als anregung.....

wenn der wagen über den audi 3 wege kredit läuft, vergiss die nummer mit "reparaturkosten auszahlen lassen" mal ganz schnell wieder...:rolleyes:

Und der Grund ist?

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Zitat:

Original geschrieben von heltino

nur mal so als anregung.....

wenn der wagen über den audi 3 wege kredit läuft, vergiss die nummer mit "reparaturkosten auszahlen lassen" mal ganz schnell wieder...:rolleyes:

Und der Grund ist?

die ballonrate ist auf einen restwert hin kalkuliert und du hast ein rückgaberecht.

dies wird jedoch ein ernsthaftes problem werden, wenn du den schaden nicht in ner fachwerkstatt reparieren lässt.

die werden sich entweder weigern das auto zurück zu nehmen oder aber du wirst heftige abschläge hinnehmen müssen.

guck mal in den vertrag ;)

"...in vertragsgemäßem Zustand..."

wenn du natürlich vor hast, das auto eh zur schlußrate zu kaufen, entfällt das. allerdings glaube ich nicht das dies wirklich zulässig ist....bis zur bezahlung der abschlußrate gehört das auto ja der bank.....

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Und der Grund ist?

die ballonrate ist auf einen restwert hin kalkuliert und du hast ein rückgaberecht.

dies wird jedoch ein ernsthaftes problem werden, wenn du den schaden nicht in ner fachwerkstatt reparieren lässt.

die werden sich entweder weigern das auto zurück zu nehmen oder aber du wirst heftige abschläge hinnehmen müssen.

guck mal in den vertrag ;)

"...in vertragsgemäßem Zustand..."

wenn du natürlich vor hast, das auto eh zur schlußrate zu kaufen, entfällt das. allerdings glaube ich nicht das dies wirklich zulässig ist....bis zur bezahlung der abschlußrate gehört das auto ja der bank.....

Laut meinem Audihändler wäre dies kein Thema, aber ich werde ihn damit mal konfrontieren.

grüße

@Mr.Montego: Sieh' mal in Deinem Finanzierungsvertrag nach, ob Du Dich nicht zur Abtretung der Versicherungsleistung in Höhe des Schadens an die Bank bzw. an das Autohaus verpflichtet hast. Falls ja, hat sich nämlich jede weitere Überlegung zu diesem Thema erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Montego

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

die ballonrate ist auf einen restwert hin kalkuliert und du hast ein rückgaberecht.

dies wird jedoch ein ernsthaftes problem werden, wenn du den schaden nicht in ner fachwerkstatt reparieren lässt.

die werden sich entweder weigern das auto zurück zu nehmen oder aber du wirst heftige abschläge hinnehmen müssen.

guck mal in den vertrag ;)

"...in vertragsgemäßem Zustand..."

wenn du natürlich vor hast, das auto eh zur schlußrate zu kaufen, entfällt das. allerdings glaube ich nicht das dies wirklich zulässig ist....bis zur bezahlung der abschlußrate gehört das auto ja der bank.....

Laut meinem Audihändler wäre dies kein Thema, aber ich werde ihn damit mal konfrontieren.

grüße

mach das mal! nicht das du dir durch so nen "stunt" ärger einhandelst :)

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 17:32

Jap, werd ich mal machen...

Also kann man im Allgemeinen sagen, daß man bei einer ballonfinanzierte Auto bei einer richtigen Unfall besser bei Fachwerkstatt richten lässt (und evtl. von Versicherung zahlen lässt) und durch verminderte Wert nach 3 Jahren abgeben. Somit ist man von der Wertverlust "fein raus" (und man fährt in diesem Fall am "wirtschaftlichsten").

Korrekt?

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