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Unfall im fließendem Verkehr
Guten Abend allerseits,
Mein Problem ist ich bin heute auf der ganz normalen Straße gefahren. Plötzlich kam ein Auto aus seinem Parkplatz raus geschossen und wollte an der Mittelinsel abbiegen bzw. Wenden. Da das Auto plötzlich raus kam und dann einfach schräg in der Straße stand bin ich trotz Vollbremsung in das Auto rein gefahren. Meine Frage ist wer könnte jetzt schuld haben? Das Auto ist praktisch in eine fließendes Verkehr rein gefahren. Jedoch ohne Blinker und hat mich wahrscheinlich übersehen oder unterschätzt. Wer ist nun der Schuldige der Fahrer sagt das er angeblich schon an der Mittelinsel stand und auch den Blinker gesetzt hat was nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe noch meine Beifahrerin als Zeugin die alles bestätigen kann. Mit freundlichen Grüßen Tuncay
Beste Antwort im Thema
Hallo, S_C_R_A_M_B_L_E_R,
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Oktober 2017 um 06:32:09 Uhr:
Die Polizei als Executive hat nicht die Befugnis über Schuld und Unschuld zu entscheiden, letztendlich darf dies nur die Judikative. In diesem Fall, von dem wir auch nur die einseitige Schilderung kennen, scheint der aus dem Parkplatz kommende Lenker zumindest einen Hauptteil der Schuld zu tragen.
die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, das ist korrekt, aber der aufnehmende Beamte entscheidet, welchen Fahrer er nach Lage der Dinge verwarnt, bzw. zur Anzeige bringt und welchen nicht.
Dabei kann es durchaus sein, dass bei einem Unfall mit zwei oder mehr Beteiligten auch mehrere Fahrer zur Anzeige gebracht werden und in den meisten Fällen folgen Bußgeldstellen Staatsanwaltschaften und Gerichte dem, was der Beamte ermittelt hat.
Oft wird allerdings vergessen, dass es neben der Owi oder Straftat auch noch die zivilrechtliche Seite gibt, bzw. viele vermischen diese Bereiche, und das ist nun mal falsch.
Spricht der Polizeibeamte davon, dass nur einer Schuld am Unfall ist oder dass man eine Mitschuld hat, bezieht sich das in aller Regel nur auf die Owi oder Straftat, nicht aber auf die zivilrechtliche Seite, denn da gibt es viel zu viele Unwägbarkeiten, die zu einer Mithaftung führen können, obwohl man gar nicht verwarnt order zur Anzeige gebracht wurde.
Viele Grüße,
Uhu110
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25 Antworten
Polizeilich aufgenommen? Er hat beim Ausparken eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2017 um 23:31:36 Uhr:
Polizeilich aufgenommen? Er hat beim Ausparken eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Ja Polizei hat alles aufgenommen. Und der Beamte meinte mir nur das die Versicherung das jetzt unter sich klärt.
Wer wurde verwarnt?
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. Oktober 2017 um 01:12:07 Uhr:
Wer wurde verwarnt?
Kann ich leider nicht sagen ich aufjedenfall nicht.
Die Polizei als Executive hat nicht die Befugnis über Schuld und Unschuld zu entscheiden, letztendlich darf dies nur die Judikative. In diesem Fall, von dem wir auch nur die einseitige Schilderung kennen, scheint der aus dem Parkplatz kommende Lenker zumindest einen Hauptteil der Schuld zu tragen.
Wenn du Pech hast. 50/50 .Mir kam einer mit 60Km entgegen in einer unübersichtlichen Kurve. Hatte nur 8 Km. Sollte dann 120 DM zahlen. Mein Einspruch War erfolgreich aber Schadensregulierung 50/50
Man kann echt immer nur wieder zur installation einer Dashcam raten. Die 50euro können sich schnell lohnen.
Gab es damals nicht
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Oktober 2017 um 06:32:09 Uhr:
Die Polizei als Executive hat nicht die Befugnis über Schuld und Unschuld zu entscheiden, letztendlich darf dies nur die Judikative. In diesem Fall, von dem wir auch nur die einseitige Schilderung kennen, scheint der aus dem Parkplatz kommende Lenker zumindest einen Hauptteil der Schuld zu tragen.
Vollkommen richtig, aber mit eine Unfallprotokoll (wenn auch die Stellung der Fahrzeuge dokumentiert wird) fällt vieles einfacher. Interessant ist hier vor allen Dingen, ob der andere noch im Ausparkvorgang begriffen war oder bereits 100 m auf der Straße fuhr.
Wer ist denn im Unfallaufnahmebogen unter 01 eingetragen? Der ist nach Ansicht der Polizei der Unfallverursacher.
Hier sollte doch eigentlich klar sein, daß der, der aus einem Parkplatz raus fährt der Schuldige ist.
Daß du einen Zeugen hast ist auch gut.
Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden (mit dem Polizeibericht, der normalerweise eine Aussage von dir/Unfallgegner enthalten sollte) und wenn etwas anderes kommt als eine volle Zahlung darfst du das vermutlich einklagen.
Gruß Metalhead
Hallo, S_C_R_A_M_B_L_E_R,
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Oktober 2017 um 06:32:09 Uhr:
Die Polizei als Executive hat nicht die Befugnis über Schuld und Unschuld zu entscheiden, letztendlich darf dies nur die Judikative. In diesem Fall, von dem wir auch nur die einseitige Schilderung kennen, scheint der aus dem Parkplatz kommende Lenker zumindest einen Hauptteil der Schuld zu tragen.
die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, das ist korrekt, aber der aufnehmende Beamte entscheidet, welchen Fahrer er nach Lage der Dinge verwarnt, bzw. zur Anzeige bringt und welchen nicht.
Dabei kann es durchaus sein, dass bei einem Unfall mit zwei oder mehr Beteiligten auch mehrere Fahrer zur Anzeige gebracht werden und in den meisten Fällen folgen Bußgeldstellen Staatsanwaltschaften und Gerichte dem, was der Beamte ermittelt hat.
Oft wird allerdings vergessen, dass es neben der Owi oder Straftat auch noch die zivilrechtliche Seite gibt, bzw. viele vermischen diese Bereiche, und das ist nun mal falsch.
Spricht der Polizeibeamte davon, dass nur einer Schuld am Unfall ist oder dass man eine Mitschuld hat, bezieht sich das in aller Regel nur auf die Owi oder Straftat, nicht aber auf die zivilrechtliche Seite, denn da gibt es viel zu viele Unwägbarkeiten, die zu einer Mithaftung führen können, obwohl man gar nicht verwarnt order zur Anzeige gebracht wurde.
Viele Grüße,
Uhu110
Wie immer fundierte Ausführungen vom Foristen Uhu110, ich wollte schon immer mal explizit Danke sagen.
@TE: Ich sage dir voraus, dass die gegnerische Versicherung sich querstellen wird. Der von dir geschilderte Unfallverlauf birgt viel Streitpotential. Auch wenn einige das hier nicht gern hören, ich würde aus noch ziemlich frsicher persönlicher Erfahrung heraus raten, zu einem auf Verkehrsrecht (wichtig!) spezialisierten RA zu gehen. Du kannst ihn einleitend um eine kostenlose Vorberatung bitten, in der der RA dir darlegen wird, ob und was er für dich tun kann und welches Kostenrisiko besteht.
Das wird schwierig - Anwalt und kostenlos, wie Feuer und Wasser. Manchmal wäre eine RS-Versicherung schon gut.