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Unfall im Parkhaus - Unfallverursacher setzt auf Teilschuld

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 22:45

Hallo an alle Forenmitglieder!

Ich bin etwas verzweifelt, da ich in einer blöden Situation nicht weiß, wie ich am besten vorzugehen habe. Ich hoffe, dass Ihr mir bei dieser speziellen Lage Tipps geben könnt, wie ich mich am sinnvollsten verhalte. Ich war vor einigen Tagen in einen Unfall verwickelt. So der Vorgang:

Ich fuhr zusammen mit meiner Beifahrerin in einem Parkhaus auf dem Hauptfahrweg geradeaus an einer Reihe parallel dazu parkender Fahrzeuge vorbei. Plötzlich scherte aus einer dieser parallelen Parkplätze ein Auto nach links in meinen Fahrweg heraus ohne zu blinken und das, als ich nahezu auf gleicher Höhe war. Ich bemerkte es spät, da es sehr weit rechts neben mir passierte und ich gerade links in die Reihe blickte. Es war wohl noch nicht absolut die gleiche Höhe, da die Kratzer an meiner Stoßstange etwas um die Kurve laufen vorne. Es fehlte aber nicht viel. Ich war zuerst völlig geschockt, was passierte und bremste dann, aber die Ecke des anderen Fahrzeuges verschrammte dennoch noch meine beiden Türen im unteren Bereich. Die Polizeit wollte nicht kommen, da der Schaden erstmal gering aussah und Personen sowieso nicht verletzt wurden.

Der Unfallverursacher argumentierte, unsere Geschwindigkeit wäre zu hoch gewesen und deswegen erkannte er vor Ort auch keine bzw. nur eine Teilschuld an. Was er seiner Versicherung gemeldet hat, wissen wir nicht. Er hat aber auch unserer Versicherung einen Schaden gemeldet. Ob die Geschwindigkeit überschritten war, kann ich im Nachhinein nicht 100 % sagen. Ich fuhr langsam (war ja auf der Suche nach einem Parkplatz, ob es auf der geraden Strecke nun aber die geforderten 10 km/h waren oder etwas darüber kann ich natürlich nicht beschwören. Ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung ergab, dass wir einen Kostenvoranschlag machen lassen und Ihnen zukommen lassen sollen. Das haben wir gemacht (knapp 1700 € - kein Totalschaden trotz altem Auto) und werden ihn morgen zusammen mit dem auszufüllenden Fragebogen dieser gegnerischen Versicherung schicken. Die Dame am Telefon betonte, dass Gutachter und Anwalt erstmal nicht in Ihrem Interesse seien, da dies die Kosten drastisch erhöhe. Bedeutet das womöglich, dass wir die Chance haben, dass die Versicherung uns den Schaden vollständig bezahlt, wenn wir von all dem Anwaltskrampf absehen?

Wir wissen nun nicht, wie wir weiter vorgehen sollen und welche Schritte sinnvoll sind. Wir wissen auch nicht, was der Unfallverursacher vor hat. Ob er einen Anwalt konsultiert oder konsultieren wird. Ist eine Teilschuld in diesem Fall abwendbar? Leider besteht keine Rechtsschutzversicherung.

Für eure Ratschläge sind wir sehr dankbar!

Viele Grüße,

Waldwichtl

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Februar 2016 um 16:06

Hallo zusammen!

Ich möchte mich noch einmal für alle Antworten und für die vielen Ratschläge bedanken. Diese waren sehr hilfreich und haben mir Klarheit und wertvolle Tipps für die Abwicklung (auch für evtl. zukünftige Fälle) gegeben!

Seit ein paar Tagen gibt es Neuigkeiten: Ich habe wie in meinem letzten Post geschrieben erst einmal abgewartet wie die Versicherung reagiert und keinen Anwalt eingeschalten und auch kein Gutachten machen lassen. Die Versicherung des Unfallgegners hat nun einer Regulierung zugestimmt und übernimmt 100 % unseres Schadens auf Basis des Kostenvoranschlags.

Dies hat uns überrascht und gefreut, da ja die allgemeine Meinung dahin ging, dass besonders bei strittigen Situationen in Parkhäusern eine Teilschuld die Regel zu sein scheint.

Vielen Dank noch einmal an eure Unterstützung!

LG Waldwichtl

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am 11. Dezember 2015 um 23:00

Also....solltet ihr nicht deutlich zu flott gefahren sein, was ja auch erstmal erwiesen sein müsste, fiele mir nicht ein warum dich da eine Teilschuld treffen sollte. Der parkende hat beim einfädeln darauf zu achten das keiner kommt.Fertig. Dazu evtl. nicht geblinkt,wofür du ja wohl eine Zeugin hast , und da wäre für mich die Sache klar! Der Gegner is der allein Schuldige.Würde mich sehr wundern wenn man anders entscheidet...

Punkt 1: Ob ihr zu hohe Gewschindigkeit hattet, kann wohl keiner Beweisen.

Punkt 2: Probleme dieser Art werden meistens vor Gericht mit 50/50 ausgehen, es sei denn, man hat einen außenstehenden (kein Insasse) Zeugen.

Tipp: mit einer genauen Schilderung des Schadenherganges und Skizze Schadenersatzansprüche an den Versicherer des Gegners stellen. Ggf wenn Rechtsschutzvers. vorhanden ist, damit einen RAW beauftragen.

Sofern der Unfallgegner Schadenersatzansprüche an die eigene Versicherung stellt, dann bitte eine eigene Darstellung des Schadenverlaufes machen.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 12. Dezember 2015 um 00:00:28 Uhr:

Also....solltet ihr nicht deutlich zu flott gefahren sein, was ja auch erstmal erwiesen sein müsste, fiele mir nicht ein warum dich da eine Teilschuld treffen sollte. Der parkende hat beim einfädeln darauf zu achten das keiner kommt.Fertig. Dazu evtl. nicht geblinkt,wofür du ja wohl eine Zeugin hast , und da wäre für mich die Sache klar! Der Gegner is der allein Schuldige.Würde mich sehr wundern wenn man anders entscheidet...

Dann wundere dich mal... :D

Er schert aus einer Parklücke rechts aus um woanders einzuparken somit hat er auf den fließenden Verkehr zuachten!

Zitat:

@Waldwichtl schrieb am 11. Dezember 2015 um 23:45:02 Uhr:

 

Ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung ergab, dass wir einen Kostenvoranschlag machen lassen und Ihnen zukommen lassen sollen. Das haben wir gemacht (knapp 1700 € - kein Totalschaden trotz altem Auto) und werden ihn morgen zusammen mit dem auszufüllenden Fragebogen dieser gegnerischen Versicherung schicken. Die Dame am Telefon betonte, dass Gutachter und Anwalt erstmal nicht in Ihrem Interesse seien, da dies die Kosten drastisch erhöhe. Bedeutet das womöglich, dass wir die Chance haben, dass die Versicherung uns den Schaden vollständig bezahlt, wenn wir von all dem Anwaltskrampf absehen?

Nein, das bedeutet genau das Gegenteil. Aber da Ihr alles falsch gemacht habt, was man falsch machen kann und mit Eurer Einstellung, müsst Ihr Euch darüber nicht wundern.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 12. Dezember 2015 um 00:00:28 Uhr:

Also....solltet ihr nicht deutlich zu flott gefahren sein, was ja auch erstmal erwiesen sein müsste, fiele mir nicht ein warum dich da eine Teilschuld treffen sollte.

Sollte man meinen, aber:

Um den vom Geschädigten geforderten Schadenersatz außergerichtlich nicht zu 100% zu regulieren, benötigt der eintrittspflichtige Versicherer einen solchen "Beweis" nicht - ihm wird hierzu die bloße Behauptung seines VN genügen. Und wenn (auch) der noch einen Beifahrer hat, der ins gleiche Horn stößt, wird´s ganz sicher keine 100% geben. Will der Geschädigte mehr, wird er vor Gericht ziehen müssen - und "darf" dann dort sein Anliegen (100% Schadenersatz) zu beweisen versuchen.

Ich sehe keine Mitschuld beim TE.

Der Unfallgegner kam aus dem ruhenden Verkehr und trägt IMO die Alleinschuld.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Dezember 2015 um 10:49:19 Uhr:

Ich sehe keine Mitschuld beim TE.

Wie Du das siehst, wird dem eintrittspfichtigen Versicherer herzlich egal sein.

Nix für ungut. :)

Zitat:

@Waldwichtl schrieb am 11. Dezember 2015 um 23:45:02 Uhr:

 

 

Ich fuhr zusammen mit meiner Beifahrerin in einem Parkhaus auf dem Hauptfahrweg geradeaus an einer Reihe parallel dazu parkender Fahrzeuge vorbei. Plötzlich ??? scherte aus einer dieser parallelen Parkplätze ein Auto nach links in meinen Fahrweg heraus ohne zu blinken und das, als ich nahezu auf gleicher Höhe war. Ich bemerkte es spät

OLG Düsseldorf v. 11.10.2011:

Bei Passieren eines rückwärtsfahrenden oder rückwärts einparkenden Fahrzeugs handelt es sich nicht um einen Überholvorgang, sondern eine Vorbeifahrt. Die Pflichten des Vorbeifahrenden gegenüber dem rückwärtsfahrenden oder einparkenden Pkw ergeben aus der allgemeinen Verhaltensregel des § 1 Abs. 2 StVO. Im Rahmen einer solchen Vorbeifahrt besteht dabei eine aus § 1 Abs. 2 StVO abzuleitende Verpflichtung des Vorbeifahrenden, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem so zu passierenden Verkehrsteilnehmer einzuhalten. Bei dem zu wählenden Sicherheitsabstand muss der Vorbeifahrende ferner gegebenenfalls dem Umstand Rechnung tragen, dass das andere Fahrzeug bei seinem rückwärtigen Einparkvorgang ausschwenkend in die von ihm gewählte Spur geraten kann.

Wie das die Versicherungen bewerten hat vor Gericht keine Bedeutung.

Das gegnerische Fahrzeug parkte parallel zur Fahrspur, wollte aus der Parklücke ausparken und hat dabei seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, als der TE vorbeifuhr.

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 13:21

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. Dezember 2015 um 09:09:12 Uhr:

 

Nein, das bedeutet genau das Gegenteil. Aber da Ihr alles falsch gemacht habt, was man falsch machen kann und mit Eurer Einstellung, müsst Ihr Euch darüber nicht wundern.

Danke erstmal für Eure Meinungen! @rrwraith: Was genau war/ist denn falsch an unserem Vorgehen und was wäre deiner Meinung nach das richtige Vorgehen (gewesen)? Das Geld ist knapp und die Kosten für einen Anwalt sind für uns kaum bzw. nicht zu stemmen. Der Gegner fuhr aus der parallelen Parklücke ohne zu blinken in den Fahrweg und uns an die Seite. Unser Menschenverstand sagt uns, dass dies nicht unser Verschulden ist. Sollten wir zu schnell gewesen sein oder zu unaufmerksam sehe ich einen Anteil an dem Unfall ein, aber ich bin mir dessen nicht bewusst. Ich habe keinerlei Erfahrung mit so etwas und dem Vorgehen, daher suche ich hier um Rat. Inwiefern ist unsere Einstellung falsch?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Dezember 2015 um 13:35:55 Uhr:

Das gegnerische Fahrzeug parkte parallel zur Fahrspur, wollte aus der Parklücke ausparken und hat dabei seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, als der TE vorbeifuhr.

Selbst wenn es so ist, hindert es den Versicherer nicht daran, z.B. unter Verweis auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie eine - lt. ihres VN - unangemessene Geschwindigkeit des Vorbeifahrenden eine Mithaftung des Vorbeifahrenden ins Feld zu führen und einen von ihm geltend gemachten Schaden nur teilweise zu regulieren.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Dezember 2015 um 13:35:55 Uhr:

Wie das die Versicherungen bewerten hat vor Gericht keine Bedeutung.

Nicht ganz: Wird außergerichtlich nur ein Teil reguliert, muss der Geschädigte den Klageweg bestreiten, will er den Rest auch noch haben, und hierbei auch obsiegen. Dafür ist dann idR aber er in der Nachweispflicht. ER darf dann nachweisen bzw. zumindest beim Richter soviel Überzeugungsarbeit leisten, dass ihn keine Mithaftung trifft, also belegen, dass er weder zu schnell war, noch sonst wie den Unfall hätte verhindern können. Da lehnt sich der Versicherer dann erst einmal entspannt zurück und wartet ab, ob ihm das gelingen wird. Bis hierhin gelangt der Versicherer, ohne auch nur einen einzigen echten Nachweis geführt zu haben!

am 12. Dezember 2015 um 14:01

Na @Waldwichtl, da bist Du ja an den "richtigen" geraten.

Ich verstehe nicht, warum der Unfallverursacher für sich auf Teilschuld "plädiert", für mich wäre ein Grund vielleicht die äußerst schwere Erkennbarkeit wenn Du im dämmrigen Parkhaus ohne Licht unterwegs gewesen wärst.

Parkhäuser u. -plätze können sehr oft ein schwieriges Terrain (pauschal 50:50) sein wenn es an der Zufahrt kein Hinweisschild gibt dass die STVO gilt.

Wenn Du einen neutralen außenstehenden Zeugen, der die Situation so wie Du gesehen hat, hast geh zum Anwalt für Verkehrsrecht.

Ich würde auch meine Versich. informieren dass da evtl. wer mit ungerechtfertigten Ansprüchen kommt.

Edit: es wurden hoffentlich gleich Fotos geknipst

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 14:15

Fotos sind gemacht, es war hell, Licht war an. Der gegnerischen Versicherung haben wir bis jetzt nur mitgeteilt, dass wir uns die Einschaltung eines Anwalts vorbehalten. Leider gibt es keine Zeugen. Wir waren zu zweit im Auto, er war allein. Würdet ihr denn trotzdem einen Anwalt beauftragen, obwohl die Gefahr der Teilschuld besteht und keine Rechtschutzversicherung existiert? Oder ist es besser damit zu warten, bis man etwas von den Versicherungen hört?

Wir haben den Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet und geschildert und unsere Unschuld beteuert. Bestehen Nachteile, wenn auf eine Reaktion von der Gegenseite auf diese Schadenmeldung gewartet wird und evtl. erst anschließend ein Anwalt konsultiert wird?

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