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Unfall in Deutschland mit Auto aus CZ ohne Versicherung
Moin zusammen,
ich habe gestern ganz blöd ein Fahrzeug leicht beschädigt und die Polizei direkt gerufen.
Der Wagen ist in Tschechien zugelassen (Mietwagen) und dessen Versicherung war seit zwei Monaten abgelaufen. Die Polizei meinte, er hätte gar nicht im Verkehr unterwegs sein dürfen.
Nun ist meine Frage: Muss ich oder meine Versicherung diesen Schaden nun regulieren, obwohl das Auto überhaupt nicht im Straßenverkehr hätte unterwegs sein dürfen?
LG
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18 Antworten
http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/
Ja blöd würde ich drauf ankommen lassen, abwarten ob sich die Geschädigten ansprüche gelten machen wollen, aber auf jedenfall deiner Versicherung diesen Punkt mitteilen
@Schweinesohn Nur die Überschrift oder auch den Text vom Thread gelesen
Für den Fall, dass der Tscheche Schadenersatz fordert,
solltest du den Unfall vorsorglich deiner Versicherung melden.
Welcher Unfallteilnehmer steht denn im Unfallbericht an Nr1?
Die Polizei trägt an Nr1 immer den vermutlich Schuldigen ein.
Wer an Nr2 steht, hat meist deutlich bessere Karten.
Mein Tipp zu dem Fall: der Fall wird mindestens vor dem zuständigen OLG, wenn nicht sogar vor dem BGH ausgeurteilt...
Auf jeden Fall Versicherung informieren - auch wegen nicht vorhandene Zulassung des Gegners-, abwarten und Tee trinken
Augenscheinlich scheinst Du aber der Verursacher des Schadens/Unfalls zu sein korrekt? (Also zu 100% Schuld)...
Falls ja, hat Dein Auto (bzw. Du) fremdes Eigentum beschädigt...
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du bzw. Deine HP jetzt aufgrund der abgelaufenen Versicherung des Geschädigten auf einmal gar nicht mehr leisten müsstet...
Um die Schuld ging es nicht, sondern darum, dass das Auto überhaupt nicht hätte im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen und dadurch keine Haftung gegenüber des Geschädigten gewährleistet werden kann.
Bitte versuchen objektiv das ganze zu betrachten. Ich hatte vorher sogar angeboten, bevor die Polizei kam, dass ich das auch mit meinem Nachbar welcher Lackierer ist, so regeln kann. Wollte er nicht. Als die Polizei dann kam und weiter fragte, wollte er es doch privat machen, dann war aber für mich der Zug abgefahren.
Also, ich habe mal ein Auto beim rückwärts ausparken angebumst, welches quasi im Halteverbot stand und musste den Schaden (logischerweise) auch bezahlen.
Nur mal so, als Denkanstoß
Grüße Arrgyle
Ich denke, das sind zwei Paar Schuhe.
Du hast mit deinem PKW den anderen PKW beschädigt. Dafür mußt du, bzw. deine Haftpflichtversicherung eintreten.
Dass das gegenerische Auto nicht versichert war, ist eine Sache, die wohl Polizei und Staatsanwaltschaft interessieren wird, aber für die Begleichung des Schadens unerheblich ist.
Das ist zumindest meine Vermutung dazu.
Ganz objektiv: sind zwei Paar Schuhe. Du hast jemandem einen Schaden zugefügt und wirst zur Kasse gebeten (bzw. deine Haftpflichtversicherung). Einfaches Zivilrecht. Egal, ob der "Gegner" ein nicht versichertes Auto, ein Radfahrer oder Fußgänger war. Brutal ausgedrückt, darf ich den Fußgänger ummangeln, nur weil er bei rot über die Straße geht?
Dein Unfallgegner wiederum wird ein schönes Strafverfahren bekommen, weil er mit einem nicht versicherten Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hat. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe - § 6 PflVG.
Der geschädigte tschechische Mietwagen war nicht versichert und der Mietwagenfahrer macht Ansprüche geltend ... klingt etwas schräg. HP informieren, Sachverhalt schildern und abwarten.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2021 um 22:13:42 Uhr:
@Schweinesohn Nur die Überschrift oder auch den Text vom Thread gelesen
Falsch gelesen, dachte er hat einen Schaden erlitten.
Wie kann man nur auf den Gedanken kommen, in so einem Fall nicht haftbar zu sein
Die Laterne auf dem Supermarktplatz neulich hatte auch keine Versicherung, muß ich die trotzdem bezahlen?