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unfall in holland

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 20:26

hallo
ich hatte vor ca. einem jahr einen unfall in holland
ich fuhr da auf der landstraße und wollte auf der gegenüberliegenden seite in eine haltebucht einfahren
durchgezogene linie( war aber im bereich der haltebucht unterbrochen)
links geblinkt langsamer geworden eingelenkt
plötzlich kam von hinten einer mit sehr hoher geschwindigkeit und überholte in diesem moment aus 3. reihe und erwischte mich vorne links
die zugerufene polizei sagte selbst noch ich darf da nicht abbiegen wenn ich überholt werde
er darf aber nicht überholen wenn ich abbiege
jetzt bekam ich bescheid von meiner versicherung das ich auf 155% gestiegen bin
nachgefragt bei der versicherung da sagten die ich habe die volle schuld
kann das denn sein?
gruß, michi

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15 Antworten

Ja, das kann sein.

Er kann aber auch mit einer Teilschuld auf 155% gestiegen sein, oder nicht?
@michi
Hast du denn keinen Schaden geltend gemacht?

Ausreichend für eine Rückstufung ist wie gesagt eine Teilschuld,
bei kleinen Schäden wird meist ein Rückkauf angeboten.
Das man einen Schuß hat, ewig nichts hört und plötzlich überraschend hochgestuft wird ist eher selten.
Meist fragt einen die Versicherung was passiert ist und teilt einem früher oder später ein Ergebnis mit:
Wir haben für Sie EUR x.xxx bezahlt. :D

Teil- oder Alleinverschulden ist doch hier ohne Belang. Der VR musste für den Fremdschaden haften.
Der Vertrag war in der SF 1/2 oder SF 1 gestuft. Mit einer Schadenbelastung erfolgte dann die Rückstufung nach S 1 = 155%. Bei Schadenfreiheit erfolgt die Vorstufung wieder direkt nach SF 1 zur nächsten Hauptfälligkeit, meistens ist das der 01.01. .

Wann wieder die Vorstufung nach SF 1 erfolgt, ist doch ohne Belang. Den TE interessiert doch, ob es sein kann, dass er die volle Schuld hat...
Und weil er die volle Schuld gehabt habe, habe man bezahlt...
Und man würde aber auch zahlen wollen tun, wenn er nicht voll die volle Schuld gehabt haben täte.
;)

am 7. Dezember 2006 um 23:09

Hallo schorsch golf
Soweit mir bekannt ist, ist Holland noch ein relativ gutes Pflaster um einen unverschuldeten Unfall zu erleiden.
In den Niederlanden werden m. W. folgende Schadenspositionen erstattet:
- Reparaturkosten
- Gutachterkosten
- Mietwagenkosten
- Gerichtskosten
- außergerichtliche Kosten
- Heilungskosten
- Schmerzensgeld
Lediglich kein Nutzungsausfall und keine Wertminderung.
D.h. falls du über Rechtschutz verfügst würde sich m. E. der Gang zum Rechtsanwalt empfehlen. Nur der kann dir die Rechtslage in Holland hinterfragen.
Solltest du dann bei Teilschuld auch noch Vollkasko versichert sein, ist eine Abrechnung nach Quotenrecht zu empfehlen. Dadurch ist ein nahezu vollständiger Schadenersatz möglich.
Mfg
G.o.

Zitat:

Original geschrieben von ELK_EN



Wann wieder die Vorstufung nach SF 1 erfolgt, ist doch ohne Belang.

Für Dich und mich trifft das sicherlich zu.

Zitat:

Original geschrieben von ELK_EN



Den TE interessiert doch, ob es sein kann, dass er die volle Schuld hat...

Wie madcruiser schon geantwortet hat, ja.

Hätte der TE gefragt, ob es sein kann dass er die volle Unschuld hat, hätte man

auch

antworten können, ja.

am 8. Dezember 2006 um 7:51

Zitat:

Soweit mir bekannt ist, ist Holland noch ein relativ gutes Pflaster um einen unverschuldeten Unfall zu erleiden.
In den Niederlanden werden m. W. folgende Schadenspositionen erstattet:
- Reparaturkosten
- Gutachterkosten
- Mietwagenkosten
- Gerichtskosten
- außergerichtliche Kosten
- Heilungskosten
- Schmerzensgeld
Lediglich kein Nutzungsausfall und keine Wertminderung.

Wenn man mit seinem Wagen viel im Ausland unterwegs ist, oder mit eigenem Auto z.B. nach Südfrankreich in Urlaub fährt, sollte man über eine

Auslandsschadenschutzversicherung

nachdenken.

Die gibt es bei vielen Versicherungen als Zusatz zur Haftpflicht (ist bei manchen sogar eingeschlossen) und stellt einen bei einem unverschuldetem Unfall so, als ob der Unfallgegner in D versichert wäre.

D.h. die Versicherung tritt in Vorleistung und erstattet einem den Schaden gemäss deutschen Deckungssummen, es werden die Kosten einer Instandsetzung in D zugrundegelegt etc. und holt sich später das Geld beim Unfallverursacher.

Ob dann der volle Schaden, gar nix oder nur ein Teil von der gegenerischen Versicherung ersetzt wird, ist dann deren Problem.

Das kostet ca. 20€/Jahr und ist für mich eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflicht, wenn der Wagen öfters im Ausland unterwegs ist und kann einem im Ernstfall viel Ärger ersparen.

Ein Bekannter hat z.B. jahrelang vergeblich versucht seinen Schaden ( Motorrad Schrott und erhebliche Prellungen etc.) von einer italienischen Versicherung ersetzt zu bekommen, obwohl er eindeutig nicht Unfallverursacher war - auch laut Polizei.

In manchen Ländern sind zudem erschreckend viele Autos ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Im vorliegenden Fall hätte auch das zugegebenermassen wohl nicht geholfen.

Gruss

Martin

am 8. Dezember 2006 um 8:46

Aber warum sollte der TE mehr als nur Teilschuld gehabt haben?
Hat denn ein Überholer, noch dazu wenn er an einer Kolonne vorbei will, nicht vor dem Überholen sich die Gewissheit zu verschaffen, dass nicht vorne noch irgendwer nach links abbiegen will?
Und belegt der Unfall nicht, dass der Überholer diese Sicherheit nicht gehabt haben konnte?
:confused:

@ELK_EN, verschleppe die Frage des TE doch in ein Verkehrsrechtsforum, diese Diskussion ist nach meiner Meinung hier fehl am Platz, auch sekundär, wegen des Fehlens wichtiger Informationen.

E N D E

am 8. Dezember 2006 um 9:14

@Beukeod
Für den TE war sie primär.
Ob sie in ein Verkehrsrechtsforum gehört, haben die Mods zu entscheiden.
Grenzwertig ist sie, ja.
Ich verschleppe hier jedenfalls nix...
;)

....ich glaube ich habe geschrieben "...nach meiner Meinung", und die behalte ich auch, wenn es gestattet ist. :)

am 8. Dezember 2006 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


ich glaube ich habe geschrieben "...

Ja wenn du dir jetzt selber schon nicht mehr sicher bist ...

:eek:;):D

...wenn du meinen Senf nicht verstehen kannst, lass ihn Dir von 2.Klässlern übersetzen. :)
Wer Lesen kann ist klar im Vorteil.

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