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Unfall in Waschstraße, was tun?

BMW 3er E92
Themenstarteram 17. Januar 2011 um 18:38

Hi,

also mir ist heute folgendes passiert:

Ich fuhr zur Waschstraße, dort kam es zum stillstand. Die Frau vor mir musste dann wieder ein Stück nach vorne fahren, das tat sie auch nur vergass sie den Gang raus zu nehmen.

Als es weiter ging rollte ich natürlich weiter, sie nicht. Ich Bremste und Hupte mehrmals, in dem Moment Stopte wieder alles. Da muss mir dann irgendwas an die hintere Stoßstange geknallt sein. Nach späteren Analyse des Videos kam der Betreiber, die Frau und ich zum Ergebniss das sie Schuld hatte. Sie hat es auch zugegeben, und mein Hupen hätte sie nicht gehört.

Bin dann gleich mal zu BMW, der meinte die Stoßstange hätte nen Riss (nach seiner optischen Beurteilung), sollte erneuert werden. Nun ist es ja so wenn ich meine Stoßstange erneuern lasse ist es ja ein Unfallwagen, wenn man es repariert nicht. Ist das so richtig? Ich mein einen Unfallwagen dann wieder zu verkaufen ist immer Schrott! Nun, was tun? :(

Danke für Hilfe.

Gruß Marco

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18 Antworten

Nur wegen einer neuen Stosstange ist der Wagen doch nicht gleich ein Unfallwagen!

Außerdem bekommst du bzw. die Leasing Gesellschaft die Wertminderung wenn es denn ein Unfallwagen ist von der Versicherung erstattet.

Schöne Grüße

Muhaha

Ach quatsch, so schnell geht das nicht mit dem Makel "Unfallwagen". Erst recht nicht, wenn die Stoßstange komplett gewechselt wird. Es gibt da auch ne genauere Definition, die hab ich grad nicht parat - aber in deinem Fall ist es garantiert kein "Unfallwagen"...

Viele Grüße

und selbst wenn, spätestens wenn die leute sehen, dass es keine tragenden teile sind, die kaputt waren, stört es doch meistens keinen.

Themenstarteram 17. Januar 2011 um 18:51

Also mich hat nur dieser Artikel stutzig gemacht http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Das Auto gehört übrigens mir, wollte es im Sommer verkaufen und mir nen E90 holen. Es geht mir halt auch um die Wertminderung!

gib es beim wiederverkauft einfach an, sag dass dein auto ein leichten kratzer hatte und sie getauscht werden musste. es sind so viele fahrzeuge, die einen parkschaden hatten, die entweder neue lackiert wurden oder ne neue stoßstange bekommen haben. das stört doch in der regel keinen. probleme gibts, wenn was an der radaufhängung war oder achsen gebrochen waren oder sonstige wichtige teile verzogen waren

am 17. Januar 2011 um 18:54

Also ein meldepflichtiger Schaden, der sich oft hinter diesem Unwort "Unfallwagen" verbirgt, ist es nicht.

Obwohl es nicht schadet beim Verkauf dem Käufer zu sagen was passiert und warum der Stoßfänger damals ersetzt worden ist.

Wenn man die originalen Rechnungen behält und dann präsentiert macht das sogar einen guten Eindruck.

Lass den Wagen also ruhig reparieren.

Aber Wertminderung gibt es für diese "Kleinigkeit" nicht. :)

Grüße

Es ist kein Unfallwagen,du musst es auch nicht angeben. Nur sollte der Käufer dich nach Unfallschäden fragen sieht das anders aus.Da musst du Butter bei die Fische tun.Also Ehrlich ist immer gut und eine Stossstange ist doch ok wenn sie Fachgerecht erneuert wurde.Da würde ich mir fein die Rechnung aufbewahren als Dokument. In meinen Augen sogar ein Vertrauens Beweis wenn der Verkäufer von sich aus darauf hinweist,und nicht etwas verschweigt.Fotos hast du ja das es wirklich nur Bagatellschaden war

Themenstarteram 17. Januar 2011 um 19:12

Nagut, das beruhigt mich nun schon etwas. Da fährt man einmal in ne Waschstraße weils schneller geht als Handwäsche.... bitter

Zitat:

Original geschrieben von menK0

Die Frau vor mir musste dann wieder ein Stück nach vorne fahren, das tat sie auch nur vergass sie den Gang raus zu nehmen. Als es weiter ging rollte ich natürlich weiter, sie nicht.

War ja klar... Wer oder was auch sonst :rolleyes:

Hey Marco,

wo hast Du denn die Waschanlage geschrottet? :D

Meinen Vorrednern geb ich recht, Fotos machen, beim Verkauf die Rechnung dazugeben, das wars.

Ehrlich währt am längsten und ne Minderung des Fahrzeugwertes hast Du wegen ner getauschten Stoßstange noch lange keinen.

Gruss.

Themenstarteram 17. Januar 2011 um 19:18

Hey,

war ne recht große Waschanlage in Filderstadt die Moosgummi benutzen. wenn du weißt welche ich meine. ;)

Gruß nach Esslingen

am 18. Januar 2011 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von Zeiti0019

Hey Marco,

wo hast Du denn die Waschanlage geschrottet? :D

Meinen Vorrednern geb ich recht, Fotos machen, beim Verkauf die Rechnung dazugeben, das wars.

Ehrlich währt am längsten und ne Minderung des Fahrzeugwertes hast Du wegen ner getauschten Stoßstange noch lange keinen.

Gruss.

Klar ist eine getauschte Stoßstange ne Wertminderung. An der Ampel is uns einer hinten in den E93, die Stoßstange sah sogar noch deutlich besser aus als die hier gezeigte. Neue Stoßstange und Wertminderung von der "gegnerischen" Versicherung bezahlt bekommen. Tragende Teile, Endtopf etc. waren alle unbeschädigt...

nein ist keine wertminderung wenn sie anständig lackiert worden ist. wenn sie schlecht lackiert wurde sagen wir farbunterschied dann wäre das nen grund der wertminderung aber sowas doch nicht. auch nicht ein kotflügel vorne der getauscht werden muss wegen einer kleinen delle.

wenn das blech drunter sprich die karosserie verbeult ist und neu eingeschweisst und lackiert wird dann ist das nen grund der wertminderung. instandgesetzte schäden am hinteren kotflügel sehe ich schon sehr kritisch. da kann nix so leicht getauscht werden sondern nur spachten oder schweissen. ganz anders beim kotflügel vorne. da ist das ersetzen unkritisch.

am 18. Januar 2011 um 12:44

ich glaub' kaum, dass der Gutachter der Versicherung freiwillig eine Wertminderung rausrückt. Er meinte selbst wenn die neue Stoßstange im Werk lackiert wird, können durch unterschiedliche Temperaturen und Luftfeuchtigkeit minimale Farbunterschiede von Experten zu sehen sein, weshalb man die getauschte Stoßstange im Falle des Verkaufs unbedingt angeben soll... und deshalb auch die Wertminderung.

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